Topic-icon Frage PU+Kabine = Wohnmobil?

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4 Jahre 5 Monate her #1 von flottie
PU+Kabine = Wohnmobil? wurde erstellt von flottie
Hi
im KFZ Schein steht:
GeländeFZ.GÜ.B. 3,5 T
Pick-Up

Jetzt habe ich von einem Urteil gelesen, wo ein Wohnmobil in Sankt Peter Ording notgedrungen, weil alle Stellplätze besetzt waren, auf einem normalen Parkplatz übernachtet hat. Offenbar wurde das nicht als Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gewertet, sondern als zweckentfremdete Nutzung einer für PKW ausgewiesenen Fläche (Parkplatz).
Darüber kann man ehrlich gesaht nur den Kopf schütteln, aber wie wird ein Pickup + Kabine eigentliche rechtlich eingestuft, wenn obiges im Schein steht und die Kabine letztlich nur Ladung ist? Ist das immer ein "Wohnmobil" oder ein PKW + Ladung?

WT Ranger ExtraCab 3,2 EZ 10/2018, grau
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4 Jahre 5 Monate her #2 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf PU+Kabine = Wohnmobil?
Naja, wenn dann ist ein Pickup LKW + Ladung. Wenn der Parkplatz für PKW ist, dann haben wir da nix zu suchen. Und in dem Fall wird alles was wie Wohnmobil aussieht auch als solches behandelt, mal egal was in den Papieren steht.

Und das mit dem parken zur wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist auch nicht so einfach. Da muss man schon begründen können, dass man über mehr als 8h eine längere Strecke gefahren ist. Nur da parken und sich schnell 2-x Bier hinter die Binde kippen, damit man zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dort nächtigen kann, das kann Ärger geben. Mutwilligkeit zählt das nämlich nicht.
Also besser nicht den Konflikt suchen.

Gruß, Holger
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4 Jahre 5 Monate her #3 von HelmiHH
HelmiHH antwortete auf PU+Kabine = Wohnmobil?
Also normale Parkplätze heißt für mich nur PKW, und das mit Hinweisschild, da haben Womos, LKW, Busse und Moppeds nichts verloren ,gefällt mir auch nicht ist aber so, am besten solche Gegenden nicht anfahren

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4 Jahre 5 Monate her #4 von MelOli
MelOli antwortete auf PU+Kabine = Wohnmobil?
Hallo Flotti,
wir hatten in unserem letzten Urlaub das selbe Problem.
Ich denke du vermischst hier zwei Themen:
1. Thema: Wo darf ich mit meinem Fahrzeug parken?
Mit deinem Geländefahrzeug zur Güterbeförderung gehörst du wie die meisten Fahrzeuge hier zur Kategorie N1 LKW bis 3,5 Tonnen.
Mit diesem Fahrzeug darf man überall parken, wo das parken grundsätzlich erlaubt ist und der Parkplatz nicht einer anderen Fahrzeugklasse vorbehalten ist. Also weder auf PKW noch auf WOMO Parkplätzen.
Allerdings wird sich wohl niemand daran stören, wenn du dein Fahrzeug ohne Ladung auf einen PKW Parkplatz stellst. bzw mit Kabine auf einem WOMO Parkplatz stehst. Es weis ja niemand wie das Fahrzeug zugelassen ist.

Thema 2: Übernachten im Fahrzeug.
Das Übernachten im eigenen Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das gilt übrigens auch für ausgewiesene WOMO Parkplätze!
Die Ausnahme ist die Wiederherstellung der eigenen Fahrtüchtigkeit. Aber das ist rechtlich wohl so eine Grauzone, das man im zweifelsfall ( wie Holger ja auch schon angemerkt hat) am kürzeren Hebel sitzt.

Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang noch die Frage worin sich nun ein WOMO Parkplatz per definition von einem Kostenlosen WOMO Stellplatz unterscheidet. Bzw woran ich das eindeutig erkenne.???

Gruß Oliver

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4 Jahre 5 Monate her #5 von Fangorn
Fangorn antwortete auf PU+Kabine = Wohnmobil?

MelOli schrieb: Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang noch die Frage worin sich nun ein WOMO Parkplatz per definition von einem Kostenlosen WOMO Stellplatz unterscheidet. Bzw woran ich das eindeutig erkenne.???


So einen WoMo Parkplatz gibt's z.B. in Bad Hönningen. Da ist aber ein Zusatzschild dabei, welches das Parken für WoMo's von (ich glaube 22 bis 7 Uhr) verbietet. Ergo ist mit Übernachten eh Essig.
Wird wohl am benachbarten Campingplatz liegen.

Ist denn schon mal jemand, der auf einem WoMo Parkplatz übernachtet hat, ermahnt worden?

Gruß Ulf

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4 Jahre 5 Monate her #6 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf PU+Kabine = Wohnmobil?
Wir haben auch auf normalen Parkplätzen in D noch nie Ärger gehabt. Ich parke Nachts dann aber auch nur da, wo wir vernünftig auf die Markierung passen (und ggf etwas im Grün dahinter), also ohne die Fahrwege zu verengen oder 2 Parkplätze zu blockieren.
Klar wenn da von 22-7h verboten steht, dann sollte man das nicht tun!
Und die Womo Parkplätze sind einfach nur was größer markiert mit 7-8m Länge.

In Italien haben wir 1x Strafe bezahlt wegen wiederrechtlichem parken (Das Ticket kam ein halbes Jahr später) :twisted: . Das war tagsüber in Orvieto für 1h auf einem normalen Parkplatz. Wir waren innerhalb der erlaubten (kostenlosen) Parkzeit. Ich weis bis heute nicht, warum wir zahlen mussten. Es stand da nix von Womo Verbot oder nur PKW. Vielleicht standen wir hinten etwas über der Linie? In Italien sind die Plätze ja nicht so groß. Ich hab sogar auf Google Streetview nochmal die Schilder am Parkplatz überprüft und kann keinen Fehler finden :ka:

Gruß, Holger
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