Topic-icon Frage Wie Schnell, Sonntagsfahrverbote, Maut usw. Solo, mit Kabine, mit Hänger...

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6 Jahre 9 Monate her #1 von Speedy2001
Hallo Miteinander,
Ich Googel mir grad die Finger wund, aber was ich so finde verwirrt immer mehr.
Da ich ja bald ein 3,5t LKW mit Womo Eintragung fahr und auch ab und an mal Mopeds aufm Anhänger mitnehmen will, hab ich versucht im Netz dazu ein paar Infos für die jeweiligen Länder zu finden. Aber irgendwie passt da vieles nicht zusammen.
Also wenn Jemand da was an Infos hat, bzw weiß wo ich verlässliche Daten bekomme was ich darf oder nicht.
Meine Fragen genauer:
Wenn ich mit Pick Up solo unterwegs bin, ist es ja ein LKW bis 3,5t. Gibt es hier etwas wegen Maut, Fahrverbote Geschwindigkeit usw zu beachten.
Was muss ich beachten wenn ich mit Pick Up und eingetragener Kabine unterwegs bin?
Die nächste Kategorie ist dann Pick Up mit Anhänger wo zwei Motorräder drauf stehen.(gebremster 100kmh zulassung)
Die letzte Version, Pick Up mit Kabine und dem Anhänger mit Mopeds.
Das ganze wird auch noch überall anderst gehandhabt.... Österreich, Schweiz, Benelux, Frankreich, Osteuropäische Länder...

Sorry, aber es ist echt schwer, darauf Antworten zu finden...
Hoffe Ihr habt da irgendwelche Infos.
Verwirrte Grüße Thorsten

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6 Jahre 9 Monate her #2 von mingelopa
Hast mal beim ADAC recherchiert?

Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]

Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)

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6 Jahre 9 Monate her #3 von Jupp!
Ich glaub du hast alles gefunden , es ist überall unterschiedlich sogar in einigen Bundesländern !

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/

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6 Jahre 9 Monate her #4 von BiMobil
Hi Thorsten

Da die EU nicht in der Lage ist europaweit gleiche Richtlinien einzuführen müßen wir uns vor jeder Reise mit dem Sch.... auseinandersetzen.

Nicht zu vergessen die Citymaut in einigen Städten bzw. die Umweltmaut in Wien für LKW bis 3,5 t ( egal ob Kabine eingetragen ist oder nicht)

Wenn deine Anfrage lautet " ich will von ... nach... dann kommt vlt. etwas mehr

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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6 Jahre 9 Monate her #5 von Maddoc
Deutschland:
Lkw/ Womo bis 3.5to keine Geschw. Beschränkung

Anhänger (nicht gewerblich) kein Sonntagsfahrverbot

Europa: jeder anders

Gruß
Marc
________________________________
Muli mit Schnarchkapsel

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6 Jahre 9 Monate her - 6 Jahre 9 Monate her #6 von Jupp!
Ist das irgendwie neu , da gab es doch was mit 80 und 100 Km/h auf Land und Bundesstrassen !:to:

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/
Letzte Änderung: 6 Jahre 9 Monate her von Jupp!.

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6 Jahre 9 Monate her #7 von Fangorn
Nein Jupp

Marc hat vollkommen Recht.
Für LKW bis 3,5 T gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Auch das Sonntagsfahrverbot mit Hänger ist zu privaten Zwecken Bundesweit Geschichte.

Mit Hänger gilt dann eben die Höchsgeschwindigkeit für die der Hänger zugelassen ist. Eben 80 oder 100 Km/h

Gruß Ulf

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RAM 1500 Laramie mit Tischer 200 BOX
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6 Jahre 9 Monate her #8 von jessis männe
Mit Anhänger (egal wie schwer/groß) gelten für PUs mit LKW-Zulassung auch die LKW-Überholverbote. PU als PKW zugelassen, kein Thema.

Auch wenn das Sonntagsfahrverbot mit privatem Anhänger Geschichte ist, gilt leider immer noch das Ferienfahrverbot (www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rechtsvors...ahrverbote_node.html).

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6 Jahre 9 Monate her - 6 Jahre 9 Monate her #9 von mingelopa
www.gesetze-im-internet.de/ferreisev_1985/FerReiseV_1985.pdf

:hmm: §3 Ziffer 2

In meiner Kühltruhe transportiere ich immer frische Milch, Fleisch, Fisch, etc.

Nee, im Ernst, vor jedem Fahrtantritt ein Studium absolvieren? :ka:

Cheers Michael
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Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
Letzte Änderung: 6 Jahre 9 Monate her von mingelopa.

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6 Jahre 9 Monate her #10 von bergaufbremser
(1) Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen (Zeichen 330.1 der Straßenverkehrs-Ordnung) und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht geführt werden.

...und draussen vor der Stadt, steht sich mein Auto die Reifen platt
frei nach Spider Murphy Gang
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6 Jahre 8 Monate her #11 von Speedy2001
Ich danke euch für eire Infos, ich seh schon: ich muß mich wohl an der Uni einschreiben bevor ich mit Gespann losziehe...
Es ist zum verzweifeln, man findet nicht wirklich irgendwelche konkreten Angaben über unsere Fahrzeugart. Kann es sein das man egal wo man unterwegs ist eigentlich als Freiwild für Arbeitseifrige Ordnungshüter ist...
Ich versuch mich mal bei den einzelnen Staaten an infos zu kommen. Frankreich, Österreich, Italien, Rumänien, stehen in absehbarer Zeit an, somit muss ich da wohl direkt Anfragen.
Dankende Grüße
Thorsten

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6 Jahre 8 Monate her #12 von Gmog
Bei Lkw ohne Anhänger ,hast du dich an die Geschwindigkeit die für die Straße zulässig ist zu halten,also Landstraße 100 ,Autobahn Richtgeschwindigkeit 130.
Lkw mit Anhänger nicht schneller als 80 kmh fahren .Mfg Jürgen

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6 Jahre 8 Monate her #13 von Gmog
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6 Jahre 8 Monate her #14 von Maddoc
Für Lkw unter 3.5to mit Anhänger kann aber die 100km/h Zulassung beantragt werden!

Gruß
Marc
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6 Jahre 8 Monate her #15 von BoBoks
Hier findet man zu Wohnmobilen bis 3,5t (Dazu gehört ja der P-Up mit eingetragener Kabine) und Gespannen etwas : campingfuehrer.adac.de/camping-ratgeber/...ng-info-blaetter.php
Ob es einen unterschied macht zwischen Gespann fahren mit Wohnkabine oder ohne ist mir unbekannt.

Interessant ist z.B.:
In Norwegen darf mit ungebremsten Anhängern generell nur 60km/h gefahren werden. Wird man sonst nicht drauf hingewiesen

Mit freundlichen Grüßen aus Melle,
Kai


Nissan Navara KingCab D 40, Bj 2008 + ExKab 2 Bj 09.2015
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