Topic-icon Frage Überhang und die Rechtslage

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4 Jahre 1 Woche her - 4 Jahre 1 Woche her #21 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Fahr zu einer Prüforgansiation (TÜV, Dekra, etc) die auch alle anderen Abnahmen macht, sag dass du gern die Abmessungen bei Kabinennutzung in Feld 22 der Zulassung eingetragen hättest, messe mit dem Prüfer nach, zahle ein paar Euro und dann fährst du mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle und lässt die Papiere ändern. Achtung, aufpassen dass alles andere unverändert bleibt. Wenn da viel drinsteht, dann geht da auch mal was schief. Also lieber 3x alt und neu vergleichen.
Letzte Änderung: 4 Jahre 1 Woche her von Pick-up Camper unterwegs.

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3 Jahre 4 Monate her #22 von Walkman
Walkman antwortete auf Überhang und die Rechtslage
bb post=299893 userid=1828

Wenn die Wohnkabine als Ladung transportiert wird, kann die regelmäßige Gasprüfung entfallen (falls du fest installierte Flüssiggasgeräte in der Kabine hast.) Dicht muss die Anlage natürlich trotzdem sein, aber bei der HU interessiert das dann nicht. Eine regelmäßige Gasprüfung wird trotzdem empfohlen.

Was passiert eigentlich, wenn die Kabine als ww. Kofferaufbau eingetragen ist? Würde dann - wenn die Gasprüfung wieder vorgeschrieben wird - auch eine Gasprüfung verpflichtend sein und die Kabine zur HU mit vorgeführt werden müssen?

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3 Jahre 4 Monate her #23 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Meine Kabine ist ,da als Wechselaufbau, seit über 30 Jahren eingetragen .
Die Kabine hat der TÜV außer bei den Umbauten noch nie gesehen .
Und selbst da hat eine Gasprüfung nie interessiert. 

Zur HU fahr ich ohne Kabine ,hat noch nie einer danach gefragt 

Trotz alle dem , mach die Gasprüfung ,ist deine Sicherheit .
Und angeblich achten einige Campingplatzbetreiber ob die Gasprüfung aktuell ist

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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3 Jahre 4 Monate her #24 von Steffen HZJ /GRJ79
Steffen HZJ /GRJ79 antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Hi Zusammen , meine Kabine ist auch WW eingetragen . Fahr auch der zum TÜV . Hat die aber noch nie Interessiert . Ging immer nur um das Fahrzeug . Habe die Kabine jetzt 24 Jahre auf zwei Fahrzeugen . Gruß Steffen

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3 Jahre 4 Monate her #25 von Walkman
Walkman antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Vielen Dank für die Antworten! Machen lassen will ich sie sowieso, die Frage war nur aus Interesse.

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3 Jahre 4 Monate her #26 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Noch ein Punkt, bei eingetragener Kabine kann es sein, dass das Finanzamt dann auch gerne WoMo-Steuer hätte.

Grüße

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3 Jahre 4 Monate her #27 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Nein. Erstes bearbeitet das Finanzamt die KFZ-Steuer nicht und zweites wird die Fahrzeugklasse besteuert. Und da ist egal was in Feld 22 noch eingetragen wurde, die Fahrzeugklasse bleibt die gleiche.
Wird allerdings eine Umschlüsselung gemacht und aus einem LKW (N1G) wird ein So.KFZ.Wohnmobil, dann wird das auch so besteuert. Aber mit Absetzkabine bekommt man die Umschlüsselung nicht. :mrgreen:

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3 Jahre 4 Monate her #28 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Überhang und die Rechtslage
mit eingetragen meinte ich natürlich dass sich die Fahrzeugklasse ändert und was spielt es für eine Rolle, wer die Steuer erhebt?

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3 Jahre 4 Monate her #29 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Das ist dann nur für Festaufbauten interessant. "Eingetragen" haben viele ihre Absetzkabinen. Und da ist es nun mal egal was in Feld22 steht.

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3 Jahre 4 Monate her #30 von Walkman
Walkman antwortete auf Überhang und die Rechtslage

Noch ein Punkt, bei eingetragener Kabine kann es sein, dass das Finanzamt dann auch gerne WoMo-Steuer hätte.
 
Vielen Dank, aber der Koffer ist nur zusätzlich eingetragen, es bleibt beim LKW.

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3 Jahre 3 Monate her #31 von Waverunner
Waverunner antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Ich interessiere mich für eine gebrauchte Kabine, meint ihr der Überhang könnte Probleme machen? Die Hinterachse würde ich einfach auflasten lassen.

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3 Jahre 3 Monate her #32 von Fangorn
Fangorn antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Geiles Teil. 
Man bedenke die Möglichkeiten. 
Wenn man noch eine Servicekraft anstellt, kann man Reisen für Kegelclubs anbieten oder ein gemütliches Wochenende zu zweit im Autobahnstau, gemütlich cruisen durch die Großstadt auf der Terrasse……
Ich sehe schon Berge von Euronen die sich mit sowas verdienen lassen. 

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3 Jahre 3 Monate her #33 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Da braucht man selbst in USA 4 Parkplätze für

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3 Jahre 3 Monate her #34 von campr
campr antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Wär nichts für mich, ist kein Fahrradträger dran. 

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Gruß Michael

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3 Jahre 3 Monate her #35 von PickUpdailydriver
PickUpdailydriver antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Im Heck eine Allison T 56 Turbine (750Kg,3375 PS) abhebe Geschwindigkeit 250 Km/h (geschätzt)!

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Hilux LN 110 X Cab mit Aeroplast Explorer,
Hilux LN 105 Single mit Festaufbau Bimobil 220 Husky mit 1,8m Breite.

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3 Jahre 3 Monate her #36 von Waverunner
Waverunner antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Meine größte Sorge ist , dass der Alkoven auf Autoahnabschnitten mit Betonfugen zum Nicken neigen könnte. Aber hier will ich einfach mal zuversichtlich sein. 

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3 Jahre 3 Monate her #37 von Fangorn
Fangorn antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Da brauchst Du dir keine Sorgen zu machen. 
Wenn ich das richtig sehe ist der Alkoven an der Stoßstange abgestützt. 

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3 Jahre 3 Monate her #38 von Steffen HZJ /GRJ79
Steffen HZJ /GRJ79 antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Bei dem Staukasten vor der Stoßstange nickt da nichts mehr .
 

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3 Jahre 3 Monate her #39 von manfred65
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@campr: die Fahrräder stellst Du wie zu Hause auf die Terrasse!

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3 Jahre 3 Monate her #40 von Waverunner
Waverunner antwortete auf Überhang und die Rechtslage
Fahrräder dürfte man schon unterbekommen. Viel wichtiger ist doch, dass diese Kabine augenscheinlich keinen Schnick Schnack wie z.B. Slideouts hat.

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