Ein weitere Posse aus dem Kapitel:
Deutschland deine Rechtsprechung, Deutschland deine Lobbyisten:
BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
Da fragt man sich doch warum ein Gericht nicht in der Lage ist, einen Interessenskonflikt dieser Form
für beide Parteien zur Zufriedenheit zu lösen.
In jedem anderen Fall werden die Parteien zu einem Vergleich gezwungen bzw. einer vorgeschlagen.
Wenn aber wie hier David gegen Goliath antritt scheinen sich immer mehr solcher Urteile zu mehren.
Da ist es nur eine Frage der Zeit, wann in anderen Fällen auch versucht wird mit der hier abgegeben Begründung Recht zu sprechen:
Dementsprechend stelle ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.
Interessant auch der Zusammenhang zw. Industrie und Richtern in folgendem Artikel:
Im Fokus der Lobbyisten
Das stellt eine Unabhängigkeit der Gerichte immer mehr in Frage.