Topic-icon Frage Gerichtsurteile

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17 Jahre 11 Monate her #1 von QuestMan
Gerichtsurteile wurde erstellt von QuestMan

Pkw-Standheizung stört Nachbarruhe
(jlp). In einem reinen Wohngebiet ist der Betrieb einer handelsüblichen, mit öffentlich-rechtlichen Zulassungen versehenen Pkw-Standheizung nicht ohne weiteres zulässig. Vielmehr kann sich im Einzelfall ein Anspruch eines Anwohners auf Unterlassung (Nichtbetätigung der Standheizung) ergeben, wenn die Standheizung laut ist und wenn dadurch das Schlafbedürfnis dieses Anwohners beeinträchtigt wird. In einem solchen Fall muss das Interesse des Standheizungsbesitzers an einen warmen Pkw und an eisfreien Scheiben zurücktreten. Insbesondere gilt dies dann, wenn das Fahrzeug in ausreichendem Abstand zur beeinträchtigten Wohnung woanders geparkt werden kann.

Amtsgericht München, Az.: 123 C 3000/03


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17 Jahre 11 Monate her #2 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Re: Gerichtsurteile

Autovermieter muss nach Unfall sofort Ersatzfahrzeug stellen

Frankfurt/Main (dpa) - Ein Autovermieter muss einem Kunden nach einem Unfall mit dem Mietwagen sofort ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.

Die Richter verurteilten eine Firma zur Rückzahlung von rund 4600 Euro (Az.: 30 C 606/05-25).

Der Kunde hatte ein Wohnmobil gemietet, mit dem er geschäftlich die USA bereiste. Während der Reise kam es zu einem Unfall, bei dem das Wohnmobil erheblich beschädigt wurde.

Die Firma weigerte sich, bis zum Vorliegen des polizeilichen Ermittlungsberichtes ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Kunde saß daraufhin eine Woche lang fest.

Laut Urteil ist ein Autovermieter grundsätzlich verpflichtet, nach einem Unfall unverzüglich ein Ersatzfahrzeug zu stellen.

Auf die Frage nach der Schuld am Unfall oder die polizeilichen Erkenntnisse komme es nicht an. Der Wagen müsse in einem solchen Fall auch zu dem Kunden gebracht werden, heißt es in der Entscheidung.

AG Frankfurt (Az.: 30 C 606/05-25)
(Meldung vom 16.08.2005)


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17 Jahre 11 Monate her #3 von PB Camperin!
PB Camperin! antwortete auf Re: Gerichtsurteile
ACH!

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17 Jahre 11 Monate her #4 von Reini
Reini antwortete auf Re: Gerichtsurteile
Und wieder mal wird mir bewusst, warum ich nach 5 Silvestern Jura nur noch das Weite gesucht und zum Glück auch gefunden habe.... :to:

Grüße aus 'm Wald,

Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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17 Jahre 11 Monate her #5 von Tangente
Tangente antwortete auf Re: Gerichtsurteile

QuestMan schrieb:

Pkw-Standheizung stört Nachbarruhe
(jlp). In einem reinen Wohngebiet ist der Betrieb einer handelsüblichen, mit öffentlich-rechtlichen Zulassungen versehenen Pkw-Standheizung nicht ohne weiteres zulässig. Vielmehr kann sich im Einzelfall ein Anspruch eines Anwohners auf Unterlassung (Nichtbetätigung der Standheizung) ergeben, wenn die Standheizung laut ist und wenn dadurch das Schlafbedürfnis dieses Anwohners beeinträchtigt wird. In einem solchen Fall muss das Interesse des Standheizungsbesitzers an einen warmen Pkw und an eisfreien Scheiben zurücktreten. Insbesondere gilt dies dann, wenn das Fahrzeug in ausreichendem Abstand zur beeinträchtigten Wohnung woanders geparkt werden kann.

Amtsgericht München, Az.: 123 C 3000/03


Ach - und Scheibenkratzen ist leiser als die Standheizung??? Da gibt's nur eine Lösung: andächtig, lange und laut Scheibenkratzen!
Gruß Tangente

1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)

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17 Jahre 11 Monate her #6 von chevysurfer
chevysurfer antwortete auf Re: Gerichtsurteile
Mein Nachbar läßt seine Sprinter-standheizung ab einer Außentemperatur von unter 8Grad jeden Morgen von 6-7 Uhr eine Stunde laufen.Die hört sich an wie ein Düsenjäger.Gebläse voll aufdrehen usw.Hat das was mit "Ist besser für die Umwelt als wie das Auto im Standgas laufen zulassen" und die Nachtruhe der Anwohner zutun?Ne sicher nicht.
Scheibenkratzen allein reicht nicht.Sobald man sich ins eben noch eisfreie Auto setzt und den Motor startet beschlagen oder frieren die Scheiben doch von innen .Und dann muß man solange warten bis der Motor mit seiner Heizkraft dem Fahrer wieder zur Durchsicht verhilft.Im Blindflug darf keiner sein Fahrzeug bewegen.

Hang Loose Andre
ChevyPU C1500 jetzt wieder ohne A*H*SE Camper

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17 Jahre 11 Monate her #7 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Gerichtsurteile
chevysurfer,
Dann hast Du aber die Arbeitsweise einer modernen Standheizung nicht verstanden!
Die erwärmt nämlich den Wasserkreislauf des Motors, sodas nach dem starten keinen Kaltlauf mehr gibt!
Im übrigen regen sich meistens die Leute auf, die selbst keine Standheizung haben und kratzen müssen! :P
Ist ähnlich wie bei Ami-Wohnmobilen auf dem Stellplatz ohne Strom!
Wenn man da den Generator auch nur 10 Min. anschmeisst, regen sich genau die, die keinen Generator haben richtig auf! Hab ich oft erlebt!

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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17 Jahre 11 Monate her #8 von Reini
Reini antwortete auf Re: Gerichtsurteile

chevysurfer schrieb: Die hört sich an wie ein Düsenjäger.

Ich kapiere nicht, wieso diese Dinger teilweise so viel lauter sind als Gebläseheizungen im Womo-Bereich. Von Letzteren hört man doch in 5 Metern Entfernung absolut nichts mehr und auch innen nur ein derart leises Wispern, dass man piechfein dabei pennen kann.

Grüße aus 'm Wald,

Reini (inzwischen mit weißer Würstchenbude unterwegs)

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