Frage Falscher Steuerbescheid für Zentralachsanhänger
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10 Jahre 8 Monate her - 10 Jahre 8 Monate her #1
von Vanagaudi
Falscher Steuerbescheid für Zentralachsanhänger wurde erstellt von Vanagaudi
Ich stelle das hier mal ein, da ich denke, das dies kein Einzelfall ist, und es verschiedene Mitglieder des Forums auch betreffen könnte.
Letzte Woche habe ich einen neuen Steuerbescheid vom Hauptzollamt für meinen Zentralachsanhänger bekommen. Dieser ist jedoch höher ausgefallen als die Bescheide, die ich in den Vorjahren vom Finanzamt erhalten habe. Grund, mal näher hinzusehen.
Die Grundlage der Festsetzung beruht auf der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs, je angefangene 200kg 7,46 EUR. Bei meinem 1,7t Anhänger sind das (gerundet) 67,00 EUR. Auf diese Summe lautet nun auch der Steuerbescheid.
Nicht berücksichtigt wurde folgender Umstand:
Bei der Berechnung der Jahressteuer für Sattel-, Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger besteht die Besonderheit, dass das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern ist.
Die Stützlast meines Zentralachsanhängers beträgt 100kg, in der Steuerformel sind also nur 1600kg anzusetzen. Demnach liegt meine Steuerschuld bei lediglich (gerundet) 59,00 EUR, wie bereits zurvor vom Finanzamt ausgewiesen wurde.
Da diese Benachrichtigungen massenweise ausgestellt werden, solltet ihr eure Steuerbescheide mal genauer ansehen, ob sie denn auch stimmen, und gegebenenfalls Einspruch herheben. Die Einspruchsfrist beträgt lediglich einen Monat.
Letzte Woche habe ich einen neuen Steuerbescheid vom Hauptzollamt für meinen Zentralachsanhänger bekommen. Dieser ist jedoch höher ausgefallen als die Bescheide, die ich in den Vorjahren vom Finanzamt erhalten habe. Grund, mal näher hinzusehen.
Die Grundlage der Festsetzung beruht auf der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs, je angefangene 200kg 7,46 EUR. Bei meinem 1,7t Anhänger sind das (gerundet) 67,00 EUR. Auf diese Summe lautet nun auch der Steuerbescheid.
Nicht berücksichtigt wurde folgender Umstand:
Bei der Berechnung der Jahressteuer für Sattel-, Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger besteht die Besonderheit, dass das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern ist.
Die Stützlast meines Zentralachsanhängers beträgt 100kg, in der Steuerformel sind also nur 1600kg anzusetzen. Demnach liegt meine Steuerschuld bei lediglich (gerundet) 59,00 EUR, wie bereits zurvor vom Finanzamt ausgewiesen wurde.
Da diese Benachrichtigungen massenweise ausgestellt werden, solltet ihr eure Steuerbescheide mal genauer ansehen, ob sie denn auch stimmen, und gegebenenfalls Einspruch herheben. Die Einspruchsfrist beträgt lediglich einen Monat.
Letzte Änderung: 10 Jahre 8 Monate her von Vanagaudi.
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- Bobby268
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10 Jahre 8 Monate her #2
von Bobby268
Bobby268 antwortete auf Falscher Steuerbescheid für Zentralachsanhänger
Gut zu wissen, habe nämlich vorgestern den neuen alten Pferdeanhänger zugelassen. Bin noch am Überlegen, ob ich ihn umschreiben lasse auf Sporthänger, damit wären wir aber nur auf die Pferde beschränkt Mal gucken, was da an Steuerbescheid kommt und ob die rechnen können.
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- Vanagaudi
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10 Jahre 8 Monate her #3
von Vanagaudi
Vanagaudi antwortete auf Falscher Steuerbescheid für Zentralachsanhänger
In einem Sportanhänger darfst du aber nur noch die Pferde fahren, aber keine Strohballen mehr.
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- Bobby268
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10 Jahre 8 Monate her #4
von Bobby268
Bobby268 antwortete auf Falscher Steuerbescheid für Zentralachsanhänger
Strohballen wären Auslegungssache, weil zum Pferd gehörig bzw. zur Versorgung. Alles rund ums Pferd ist O.K., lt. bisherigem FA.
Möbel gingen aber gar nicht. Aber wir haben ja noch den 2,5t Hochlader und den 750kg Planenhänger. Das wäre daher nicht weiter schlimm.
Möbel gingen aber gar nicht. Aber wir haben ja noch den 2,5t Hochlader und den 750kg Planenhänger. Das wäre daher nicht weiter schlimm.
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