Frage Kontrolle

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3 Jahre 6 Monate her #1 von Loefflea
Kontrolle wurde erstellt von Loefflea
Heute Morgen auf der A5 bei Bruchsal in Fahrtrichtung Süden:
www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg...der-a-fuenf-100.html

Gruß
Loefflea alias der "Schofför"

mit Hilux XC von Nestle und ExKab 5S FD auf Zwischenrahmen.

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3 Jahre 6 Monate her #2 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Kontrolle
Mündliche Verwarnung bei 20% zuviel ist aber schon sehr fair!
Aber wehe wenn die weiter durch die Schweiz fahren und dort erwischt werden

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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3 Jahre 6 Monate her - 3 Jahre 6 Monate her #3 von Loefflea
Loefflea antwortete auf Kontrolle
Der TCS sagt dazu:
Bussen:
Die Bussen bei Überladung von Wohnmobil oder Wohnwagen in der Schweiz beim Überschreiten des zulässigen Gewichts, nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, sind wie folgt:
Art. 9 Abs. 1 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 1 und 3 VRV) 

1. Überschreiten des zulässigen Gewichts nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit (Art. 9 Abs. 1 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 1 und 3 VRV)
a. Bis zu 100kg Mehrgewicht: CHF 100
b. Wohnmobile bis 3.5t mehr als 100kg, aber weniger als 5%: CHF 200
c. Wohnmobile über 3.5t mehr als 100k, bis 5%, nicht mehr als 1000kg: CHF 250

2. Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination nicht eingehalten ist
(Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)
a. Bis zu 100kg Mehrgewicht: CHF 100
b. bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 2 Prozent: CHF 250

3. Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht sowohl des Fahrzeugs als auch der Fahrzeugkombination eingehalten ist (Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)
a. Um mehr als 2 Prozent, aber nicht mehr als 5 Prozent:  CHF 40
b. Um mehr als 5 Prozent: CHF 100Quelle:  Ordnungsbussen-Verordnung / 3. Motorfahrzeugführerinnen und -führer; Verkehrsregeln im Fahrverkehr Achtung: Bussen werden kummuliertÜberschreitet man das Gesamtgewicht und überschreitet zusätzlich auch noch die Achslast werden die Bussen kummuliert, man zahlt als einmal für die Überschreitung des Gesamtgewichts und einmal für die Überschreitung der Achslast. 


ok, so weit so gut, aber bei Neuenburg gibt es ja noch die Verzweigung Richtung Froongreich  
[img

Gruß
Loefflea alias der "Schofför"

mit Hilux XC von Nestle und ExKab 5S FD auf Zwischenrahmen.
Letzte Änderung: 3 Jahre 6 Monate her von Loefflea.

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3 Jahre 6 Monate her #4 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Kontrolle
Und wichtig es gibt keine Toleranz so mit 5. % sondern nur die waagentolleraz die es bei uns auch gibt! 

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/

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3 Jahre 6 Monate her #5 von Lender
Lender antwortete auf Kontrolle
Was in der Schweiz verboten ist aber nicht gebüsst werden kann weil es nicht im Bussenkatalog ist, führt automatisch zu einer Anzeige. Das kostet dann schnell 500 CHF und mehr.

Also eine gröbere Überladung wird dann richtig teuer und man muss vor Ort abladen bis die Gewichte wieder stimmen. 

Gruess Leon

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