Frage Käufer dürfen Van aus Probefahrt-Autoklau behalten

  • Discher81
  • Autor
  • Offline
  • Elite Mitglied
  • Elite Mitglied
  • "Eine Frau in guten Schuhen ist niemals hässlich!"
Mehr
4 Jahre 4 Monate her #1 von Discher81

1 Freund

Neben Reisen in fast alle Länder von West-, Süd-, und Ost-Europa, Reisen nach Island, Türkei, Indien, Nepal, Thailand, Malaysia, Dubai, Ägypten, Tunesien, Marokko, Äthiopien, Südafrika, Lesotho, Swasiland, Mosambik, Senegal, USA, Kanada, Mexiko.

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Mehr
4 Jahre 4 Monate her #2 von Lender
Die Argumentation finde ich ja das geilste :lloll:

"Laut BGH hat er seinen Besitz während der Probefahrt freiwillig aufgegeben. "

Wo ist da der gesunde Menschenverstand? Sollen nun alle Fahrzeuge mit GPS-Tracker und Fernabschaltung ausgestattet werden oder zwei von der GSG9 hinten drin sitzen?

Die Diebe/Wiederverkäufer gehören hinter Gitter und sollen dem Händler den Neupreis zahlen müssen oder die Käufer erhalten das Geld zurück und der Händler das Fahrzeug inkl. km-Entschädigung von den Dieben. Alles andere ist doch ein schlechter Witz.

Gruess Leon

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

  • Karl Lifornia
  • Offline
  • Senior Mitglied
  • Senior Mitglied
  • Amarok mit Trail 200
Mehr
4 Jahre 4 Monate her #3 von Karl Lifornia
Das Urteil ist in meinen Augen völlig korrekt.
Sollte vllt derjenige bestraft werden, den überhaupt keine Schuld trifft? Die Familie, die ihr Erspartes ev. dareingesteckt hat?
Und:
Es bleibt ja der Tatbestand des Betruges von Seiten des "Diebes" bestehen. Und der Vermieter/Verkäufer hat nun mal grob fahrlässig gehandelt.

Gruß aus dem Westerwald
Georg
___________________________________________________
"Wozu Socken ... die schaffen nur Löcher" (Albert Einstein)

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Mehr
4 Jahre 4 Monate her #4 von Riese200
Moin,
so richtig kann ich die Geschichte nicht glauben.E gibt ja immer noch die Fahrzeugdokumente die das Autohaus bei der Probefahrt garantiert nicht mitgegeben hat. Und wer ist schon so blöd und kauft ein Auto ohne Fahrzeugbrief-Zulassungsbescheinigung und letzten TÜV-Bericht?
Gruß
Ekkehard

Ford Ranger Extracab 2.0 aus 2019, LuFe und Profender , mit alter Belding WK von Anfang 1990

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Mehr
4 Jahre 4 Monate her - 4 Jahre 4 Monate her #5 von Wishbone
Hi

Lender schrieb: Die Argumentation finde ich ja das geilste :lloll:

"Laut BGH hat er seinen Besitz während der Probefahrt freiwillig aufgegeben. "

Wo ist da der gesunde Menschenverstand? Sollen nun alle Fahrzeuge mit GPS-Tracker und Fernabschaltung ausgestattet werden oder zwei von der GSG9 hinten drin sitzen?

Die Diebe/Wiederverkäufer gehören hinter Gitter und sollen dem Händler den Neupreis zahlen müssen oder die Käufer erhalten das Geld zurück und der Händler das Fahrzeug inkl. km-Entschädigung von den Dieben. Alles andere ist doch ein schlechter Witz.


Bei dem Urteil geht es schlicht um die Frage, ob der Van wirksam an die Käufer übereignet wurde.

Das BGB schützt nämlich grundsätzlich den gutgläubigen Erwerber. Ausnahme: Wenn die Sache, hier der Van, dem ursprünglichen Eigentümer, hier dem Händler, gestohlen wurde oder ihm sonst wie abhanden gekommen ist, dann ist ein gutglaubiger Eigentumserwerb gem. §935 BGB ausgeschlossen.

Und nur diese Frage hat der BGH hier beantwortet. Freiwillig für eine Probefahrt übergeben ist nicht "Abhanden kommen" i. S. v. 935 BGB. Das kann man für ungerecht halten, aber so ist die gesetzliche Regelung, hat der BGH entschieden. Im umgekehrten Fall hätten die Käufer dann ja bezahlt, aber am Ende keine Ware erhalten und müssten sich an den kriminellen Verkäufer halten, während der Händler, der das Fahrzeug freiwillig für die Probefahrt rausgegeben hat, fein raus wäre.

Aber es geht nur um die Frage des gutgläubigen Eigentumserwerbs, die ganzen anderen Schadensersatzansprüche des Händlers gegenüber den Dieben haben damit erstmal nix zu tun. Die bestehen natürlich. Aber der Händler kann den Van nicht vom Käufer herausverlangen, denn es ist seiner.

Grüße

Neues Projekt: Ford Ranger 2.5 4x4 mit Koffer, ansonsten Sprinter 316 2WD.
Mein Blog zu Reisen in u.a. Namibia, Kirgistan, Patagonien, Karelien, Norwegen, Rumänien, Pakistan, USA, TransSib, Äthiopien etc.: www.aconcagua.de
Mein YouTube-Kanal mit Videos zu Reisen, Ausbau Ranger 4x4 Micro-Camper, Ausbau Sprinter: www.youtube.com/channel/UC6KA8ccc3ba5mmR_C-5couQ
Letzte Änderung: 4 Jahre 4 Monate her von Wishbone.
Folgende Benutzer bedankten sich: HuskyRanger

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Mehr
4 Jahre 3 Monate her #6 von Wishbone
Hier noch ein etwas fundierterer Artikel zu dem Fall:

FAZ

Neues Projekt: Ford Ranger 2.5 4x4 mit Koffer, ansonsten Sprinter 316 2WD.
Mein Blog zu Reisen in u.a. Namibia, Kirgistan, Patagonien, Karelien, Norwegen, Rumänien, Pakistan, USA, TransSib, Äthiopien etc.: www.aconcagua.de
Mein YouTube-Kanal mit Videos zu Reisen, Ausbau Ranger 4x4 Micro-Camper, Ausbau Sprinter: www.youtube.com/channel/UC6KA8ccc3ba5mmR_C-5couQ
Folgende Benutzer bedankten sich: Discher81

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Mehr
4 Jahre 3 Monate her #7 von lio
Ein älterer Herr aus meiner Nachbarschaft hat Ami Oldtimer. Er wollte sich von einem Caddy trennen. Da das Auto keinen TÜV hatte meinte der mutmaßliche Käufer er würden eine Probefahrt machen und dabei gleich das Auto zum TÜV bringen. Unser Nachbar war so überrumpelt, als sie meinten, dass sie für den TÜV Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bräuchten, dass er ihnen beides gab. Was mich wundert, er wurde auch nicht stutzig als der Komplize von dem mutmaßlichen Käufer mit dem eigenen Auto auch auch mit wegfuhr. Erst als sie von der Probefahrt nicht wieder kamen, da hat er gemerkt, dass dem Gauner auf dem Leim gegangen ist. Die Polizei meinte, dass er bei so einem kostbaren Auto kaum Chancen hat es wieder zu bekommen, da die oft ganz schnell über die Grenze nach Polen gebracht werden. Doch ein Jahr Später wurde das Auto von der Polizei gefunden. Unser Nachbar bekommt das Auto aber nicht zurück, da die anderen Leute die gültigen Papiere für das Auto haben.
Also es gibt auch Menschen, die durch Überrumpelung die Fahrzeugpapiere mit rausgeben. Und damit ihr Fahrzeug auch los sind.

Liebe Grüße
Lioba

Nissan Navara D40
Tischer 200 H

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Mehr
4 Jahre 3 Monate her #8 von Wishbone
Und ich wunderte mich gerade, warum gerade ein VW Caddy so wertvoll sein soll.

Aber dann hab ich nochmal überlegt, welche AMERIKANISCHEN Autos denn so gemeint sein könnten ;-)

Fiese Nummer! Und ähnlich dem o.g. Fall. Nur noch dreister.

C.

Neues Projekt: Ford Ranger 2.5 4x4 mit Koffer, ansonsten Sprinter 316 2WD.
Mein Blog zu Reisen in u.a. Namibia, Kirgistan, Patagonien, Karelien, Norwegen, Rumänien, Pakistan, USA, TransSib, Äthiopien etc.: www.aconcagua.de
Mein YouTube-Kanal mit Videos zu Reisen, Ausbau Ranger 4x4 Micro-Camper, Ausbau Sprinter: www.youtube.com/channel/UC6KA8ccc3ba5mmR_C-5couQ
Folgende Benutzer bedankten sich: lio

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Mehr
4 Jahre 3 Monate her - 4 Jahre 3 Monate her #9 von lio
Ja es war ein älterer Cadillac. Ich denke dass sie bei einem jüngeren Menschen es vielleich nicht geschafft hätten, aber er ist nicht mehr so denkflexibel und hatte sich bestimmt gereut, dass er nicht zum TÜV fahren muss.

Liebe Grüße
Lioba

Nissan Navara D40
Tischer 200 H
Letzte Änderung: 4 Jahre 3 Monate her von lio.

Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: holger4x4
Ladezeit der Seite: 0.156 Sekunden
Powered by Kunena Forum

Spendenaktion