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Frage Käufer dürfen Van aus Probefahrt-Autoklau behalten
- Discher81
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- Lender
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"Laut BGH hat er seinen Besitz während der Probefahrt freiwillig aufgegeben. "
Wo ist da der gesunde Menschenverstand? Sollen nun alle Fahrzeuge mit GPS-Tracker und Fernabschaltung ausgestattet werden oder zwei von der GSG9 hinten drin sitzen?
Die Diebe/Wiederverkäufer gehören hinter Gitter und sollen dem Händler den Neupreis zahlen müssen oder die Käufer erhalten das Geld zurück und der Händler das Fahrzeug inkl. km-Entschädigung von den Dieben. Alles andere ist doch ein schlechter Witz.
Gruess Leon
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- Karl Lifornia
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Sollte vllt derjenige bestraft werden, den überhaupt keine Schuld trifft? Die Familie, die ihr Erspartes ev. dareingesteckt hat?
Und:
Es bleibt ja der Tatbestand des Betruges von Seiten des "Diebes" bestehen. Und der Vermieter/Verkäufer hat nun mal grob fahrlässig gehandelt.
Gruß aus dem Westerwald
Georg
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- Riese200
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so richtig kann ich die Geschichte nicht glauben.E gibt ja immer noch die Fahrzeugdokumente die das Autohaus bei der Probefahrt garantiert nicht mitgegeben hat. Und wer ist schon so blöd und kauft ein Auto ohne Fahrzeugbrief-Zulassungsbescheinigung und letzten TÜV-Bericht?
Gruß
Ekkehard
Ford Ranger Extracab 2.0 aus 2019, LuFe und Profender , mit alter Belding WK von Anfang 1990
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- Wishbone
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Lender schrieb: Die Argumentation finde ich ja das geilste :lloll:
"Laut BGH hat er seinen Besitz während der Probefahrt freiwillig aufgegeben. "
Wo ist da der gesunde Menschenverstand? Sollen nun alle Fahrzeuge mit GPS-Tracker und Fernabschaltung ausgestattet werden oder zwei von der GSG9 hinten drin sitzen?
Die Diebe/Wiederverkäufer gehören hinter Gitter und sollen dem Händler den Neupreis zahlen müssen oder die Käufer erhalten das Geld zurück und der Händler das Fahrzeug inkl. km-Entschädigung von den Dieben. Alles andere ist doch ein schlechter Witz.
Bei dem Urteil geht es schlicht um die Frage, ob der Van wirksam an die Käufer übereignet wurde.
Das BGB schützt nämlich grundsätzlich den gutgläubigen Erwerber. Ausnahme: Wenn die Sache, hier der Van, dem ursprünglichen Eigentümer, hier dem Händler, gestohlen wurde oder ihm sonst wie abhanden gekommen ist, dann ist ein gutglaubiger Eigentumserwerb gem. §935 BGB ausgeschlossen.
Und nur diese Frage hat der BGH hier beantwortet. Freiwillig für eine Probefahrt übergeben ist nicht "Abhanden kommen" i. S. v. 935 BGB. Das kann man für ungerecht halten, aber so ist die gesetzliche Regelung, hat der BGH entschieden. Im umgekehrten Fall hätten die Käufer dann ja bezahlt, aber am Ende keine Ware erhalten und müssten sich an den kriminellen Verkäufer halten, während der Händler, der das Fahrzeug freiwillig für die Probefahrt rausgegeben hat, fein raus wäre.
Aber es geht nur um die Frage des gutgläubigen Eigentumserwerbs, die ganzen anderen Schadensersatzansprüche des Händlers gegenüber den Dieben haben damit erstmal nix zu tun. Die bestehen natürlich. Aber der Händler kann den Van nicht vom Käufer herausverlangen, denn es ist seiner.
Grüße
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- Wishbone
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- lio
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Also es gibt auch Menschen, die durch Überrumpelung die Fahrzeugpapiere mit rausgeben. Und damit ihr Fahrzeug auch los sind.
Liebe Grüße
Lioba
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- Wishbone
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Aber dann hab ich nochmal überlegt, welche AMERIKANISCHEN Autos denn so gemeint sein könnten
Fiese Nummer! Und ähnlich dem o.g. Fall. Nur noch dreister.
C.
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- lio
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Liebe Grüße
Lioba
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