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Frage Sonntagsfahrverbot für Pick Up's mit Anhänger
- Chevy Power
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es gibt aber noch eine andere möglichkeit,um alles zu umgehen.
man melde ein schaustellergewerbe an.
dann den pickup als zugmaschine um schreiben,
und schon brauche ich garkeine steuern zahlen (grüne kfz kennzeichen)
und kann damit sonn + feiertags mit und ohne anhänger rumeiern wie ich will :sensation:
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- QuestMan
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und schon brauche ich garkeine steuern zahlen (grüne kfz kennzeichen)
und kann damit sonn + feiertags mit und ohne anhänger rumeiern wie ich will.
Jo, aber nur im Rahmen Deiner Tätigkeit als Schausteller. Laß Dich dann nur nicht auf einer Fahrt erwischen die nix damit zu tun hat.
Kenne das Thema auch aus dem Bereich der ATV's. Da gabs schon einige Leute die massiven Ärger bekomen haben.
Fahren ihr ATV, da sie einen kleinen Acker haben als landw. Zugmaschine.
Sind dann aber einige hundert Km vom Heimatort entfernt auf einem Treffen in eine Polizeikontrolle geraten.
Das wars dann. Steuerhinterziehung wird hierzulande nicht mit ner Verwarnung abgegolten.
Noch mal was zum Thema "DoKa".
Wer sich die Mühe macht, den Pick Up auch zulassungstechnisch auf einen PKW umzuschreiben, die PKW-Steuer zahlt er ja eh schon, der hat auch kein Fahrverbot.
Was dafür notwendig ist erfahrt ihr vom TÜV-Prüfer eures Vertrauens.
In der Regel wird evtl. eine zus. Geräuschdämmung im Motorraum verlangt, sowie eine feste Abdeckung der Ladefläche.
Die steuerliche Beurteilung des FA allein nutzt nix, so lange im Schein "LKW offener Kasten" steht.
Über die teils widersinnigen Gesetze und Vorschriften brauchen wir hier eigentlich nicht zu reden.
Grüße
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- Hypochonder
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- romo1980
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Kostet auch nicht die Welt, aber man muß angeben wann und wohin man fahren möchte, und das im voraus. Also mal eben ne ganzjährige Unbedenklichkeitsbescheinigung fürs ganze Jahr ist nicht.
Robert u. Moni
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Steuerhinterziehung.......man wird härter bestraft, als ein ein Gewaltverbrecher
Nimms nicht persönlich...... aber wie kommt man zu so einer Aussage?
mfg Andreas
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- hasenzahn
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Andreas schrieb: dann fällt man mit aufgesattelter Kabine nicht unter das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
Es muss ja nicht immer eine Wohnkabine sein, die einem dazu verhilft.
Ich habe mir eintragen lassen, "SO-KFZ Wohnmobil nur in Verbindung mit Hardtop Typ XY".
Also Sonntags Hardtop drauf, Wohnwagen hinter und los gehts.
Hasenzahn
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- just for fun
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Es gibt für Sportzwecke eine Ausnahmegenehmigung. Diese Ausnahmegenehmigung gibt es pauschal für Deutschland ohne vorherige Angabe von Turnierterminen
Diese Ausnahmegenehmigung gibts bei der Kreisverwaltung, befristet für 1 Jahr und kostet bei uns 51 €.
Das Fahrverbot gilt in den Monaten Juni bis August auch schon an Samstagen für verschiedene Autobahnen.
Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)
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- romo1980
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Das es die Genehmigung jetzt auch ohne Terminangaben gibt war uns nicht bekannt. Man lernt ja nie aus

@hypochonder
So ist das nun mal in dieser Bananenrepublik Doofland. Wehe Du tust dem Staat weh. Das geht halt gar nicht. :hammer:
Robert u. Moni
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macht ja nichts - man kann ja nicht alles wissen

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)
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Ein Hardtop eingetragen als SonderKfz. WoMo ist ja wohl eher ein Glücksfall! Ein Wohnmobil hat ja bestimmte Kriterien beim Tüv zu erfüllen! Frag mich aber jetzt nicht was das alles war!

@Just for fun
51 Oken jährlich für die Sondergenehmigung ist natürlich auch deftig! Aber wenn man nur mal schnell mit der PU ohne Kabine aber mit Anhänger nur mal eben um die Ecke will.......wohl unumgänglich!
@hypochonder
Mal abgesehen das die Steuerhinterziehung des besagten Papa sein kleinstes Problem war, sind das ja wohl etwas andere Hausnummern als es bei der KFZ Steuer jemals der Fall sein wird! :lol:

mfg Andreas
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ist schon richtig - aber wenn Du die Steuerersparnis für die LKW - Zulassung gegenrechnest kommt das schon hin. Und mit nem Pferdeanhänger quer durch D ist auch mal nicht gerade um die Ecke. Für gerade um die Ecke hab ich seit 1986 keine Ausnahmegenehmigung benötigt.
Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)
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- hudsonbay
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just for fun schrieb: :top: Romo hat Recht:
Es gibt für Sportzwecke eine Ausnahmegenehmigung. Diese Ausnahmegenehmigung gibt es pauschal für Deutschland ohne vorherige Angabe von Turnierterminen
Diese Ausnahmegenehmigung gibts bei der Kreisverwaltung, befristet für 1 Jahr und kostet bei uns 51 €.
Das Fahrverbot gilt in den Monaten Juni bis August auch schon an Samstagen für verschiedene Autobahnen.
bei uns kostet die scheisse 110.-€ im jahr
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- Mark
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just for fun schrieb: Das Fahrverbot gilt in den Monaten Juni bis August auch schon an Samstagen für verschiedene Autobahnen.
stimmt, das hatte ich ganz vergessen.... :oops:
Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S
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schon mal telefoniert? Was spricht die Kreisverwaltung in NRW?
Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)
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- Mark
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Kann ich als NRWler nicht die Genehmigung un RLP holen???
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Hi Mark,
du hast Post
Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)
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- Mark
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ich rufe da morgen mal an, ob ich die Ausnahmegenehmigung auch in RLP beantragen kann. Der Zuständige war heute nicht da. Wenn ich genaues weiss, dann melde ich mich.
Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S
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