Frage Sonntagsfahrverbot für Pick Up's mit Anhänger

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18 Jahre 9 Monate her #41 von Mark
Neueste Info:

Maßgeblich für die Antragstellung ist der Wohnort (zumindest in NRW) des Fahrers. Dieser muss den Antrag stellen, und gilt auch nur für ihn. Die Kommune kann laut Gebührenkatalog frei zwischen € 29,- und € 700,- für ein Jahr wählen :shock: :shock:
Wuppertal, wo ich wohne, verlangt die Stadt € 300,- für ein Jahr. :roll: :roll:

[size=75:vegwe606]Ich wills mal nicht so laut sagen, aber bei dem Preis verkneife ich es mir, und mache dann eben wenn es sein muss die Kabine drauf.[/size]:cry: :cry:

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

Gasprüfungen für Reisemobile, Wohnkabinen und -wagen und gewerblich genutzte Fahrzeuge

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18 Jahre 9 Monate her #42 von QuestMan
Mal ne Frage an die Behörden / Antrags Spezialisten.
Vor Jahren hatte ich das auch mal nachgefragt und die Info erhalten,
daß diese Ausnahmegenehmigung nur für das Bundesland gilt in dem sie beantragt wird.
Man müßte sich also für jedes Bundesland welches man durchfährt eine eigene besorgen.
Das war für mich dann der Grund es nicht zu tun.

Ist das heute auch noch so, oder gilt diese Genehmigung dann bundesweit?

Grüße

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18 Jahre 9 Monate her #43 von just for fun
Hi QuestMan,

die Ausnahmegenehmigung gilt in meinem Fall bundesweit ohne irgendwelche Einschränkungen.

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

PU - Fahrer seit 1986
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18 Jahre 9 Monate her #44 von QuestMan

just for fun schrieb: :top: Romo hat Recht:
Es gibt für Sportzwecke eine Ausnahmegenehmigung. Diese Ausnahmegenehmigung gibt es pauschal für Deutschland ohne vorherige Angabe von Turnierterminen
Diese Ausnahmegenehmigung gibts bei der Kreisverwaltung, befristet für 1 Jahr und kostet bei uns 51 €.

Das Fahrverbot gilt in den Monaten Juni bis August auch schon an Samstagen für verschiedene Autobahnen.


Hallo Klaus, gibts dafür ein bestimmtes Formular, oder hat das "Kind" einen bestimmten Namen.

Ich habe ja meine Kabine "noch" nicht eingetragen und fahre mit Hänger und ATV darauf ab und zu auf Veranstalltungen bzw. Treffen.
Da wäre das für mich auch ganz brauchbar.

Grüße

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18 Jahre 9 Monate her #45 von just for fun
Hi QuestMan,

kein Formular - nur kurzes Schreiben an KV mit Begründung warum und weshalb (Reitsport) und Kennzeichen von PU und Anhänger. Mehr war nicht nötig. Dauerte auch nur zwei Tage.

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

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18 Jahre 9 Monate her #46 von QuestMan
Tja für "Reitsport" gabs das damals auch bei uns.
Nur bei mir ist es ja kein "Reitsport" sondern "Motorsport".
Na, muß ich halt mal fragen.

Grüße

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18 Jahre 9 Monate her #47 von just for fun
Meines Erachtens nach heisst es: "für Sportzwecke" - es kann aber durchaus sein, dass für Motorsport nochmal andere §§ angewandt werden. :help:

Auch ist es ja schon wieder ein anderes Bundesland (andere Länder - andere Gesetze - andere Preise: wer blickt da denn noch durch)

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

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18 Jahre 9 Monate her #48 von Hypochonder
Hypochonder antwortete auf Ja, ja die lieben Behörden

Mark schrieb: Neueste Info:

Maßgeblich für die Antragstellung ist der Wohnort (zumindest in NRW) des Fahrers. Dieser muss den Antrag stellen, und gilt auch nur für ihn. Die Kommune kann laut Gebührenkatalog frei zwischen € 29,- und € 700,- für ein Jahr wählen :shock: :shock:
Wuppertal, wo ich wohne, verlangt die Stadt € 300,- für ein Jahr. :roll: :roll:

[size=75:2qraiylv]Ich wills mal nicht so laut sagen, aber bei dem Preis verkneife ich es mir, und mache dann eben wenn es sein muss die Kabine drauf.[/size]:cry: :cry:


Hallo Mark,

also doch Ländersache und NRW greift wie immer richtig in den Geldbeutel!

:engel: <img src="{SMILIES_PATH}/icon_engel.gif" alt=":engel:" title="" />:engel: [size=150:2h6vq00i]der Hypochonder[/size] :engel: <img src="{SMILIES_PATH}/icon_engel.gif" alt=":engel:" title="" />:engel:

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18 Jahre 9 Monate her #49 von Falke
Falke antwortete auf Gutachten zur Umschreibung auf PKW
Hallo,
habe interessiert verfolgt was hier so erzählt wird über die Fahrverbote mit Hänger am WE oder PKW Zulassung da mich das gerade betrifft. Habe mir am WE einen Nissan Doka D22 gekauft und will ihn jetzt zulassen. Im Moment ist es ein LKW offener Kasten - da ich auch Hänger ziehen will also Umschlüsseln auf PKW, was kein grosses Problem ist.
Nur der Haken an der Sache, man muss das Hard top dann fest verschrauben mit mind. 4 Schrauben. ja dann ist aber ja der Vorteil eines Pick up dahin...... das haben die Behörden glaube ich noch nicht ganz verstanden. Mir wurde vom TÜV Prüfer selbst persönlich gesagt.."...mit dieser Art von Fahrzeug fahren Sie imer irgendwie illegal".... toll oder?

Aber wer es trotzdem machen will - die Umschlüsselung zum PKW hier die Gutachtennummer: 46SN0196-07 vom TÜV Kraftfahrt GmbH / TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg.
In diesem Gutachten ist die bereits o.g. Dämmatte beschrieben und das eben befestigte Hardtop.
Bedingung ist, dass man das Gutachten als Original oder zumindest als Kopie mit originalem Firmenstempel und Originalunterschrift des Antragstellers (Also in dem Fall Renault/Nissan) versehen hat.
Jetz muss man also "nur" noch raussuchen welches Bussgeld billiger ist und was für einen eher seltener zutrifft, der Hängerbetrieb am WE oder die Fahrt ohne Hardtop.
Schlupfloch habe ich auch noch keins gefunden.

Viele Grüße
Raphael

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18 Jahre 9 Monate her #50 von QuestMan
Folgendes habe ich gerade bei unseren "Nachbarn" geklaut: ;-)

Europa:
Lkw-Fahrverbote an Ostern

Ostern steht vor der Tür. Nach dem Ferienbeginn in neun Bundesländern am vergangenen Wochenende starten ab Gründonnerstag noch Autofahrer aus Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg in den Osterurlaub. Auf dem Weg dorthin müssen sich Autofahrer vielerorts auf Staus und sehr hohes Verkehrsaufkommen einstellen. Erfreulich: Zur Erleichterung des Osterreiseverkehrs gelten in Deutschland an den Feiertagen Karfreitag (14.04.), Ostersonntag (16.04.) und Ostermontag (17.04), jeweils von 00:00 bis 22:00 Uhr, Lkw-Fahrverbote. Von diesen Fahrverboten sind Lkw über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger unabhängig vom Gewicht (also auch als LKW angemeldete Geländewagen!) betroffen. . Auch Österreich, die Schweiz und Italien verbannen an den Osterfeiertagen den Schwerverkehr von den Straßen. Das österreichische Bundesland Tirol hat für Brummis, deren Ziel in Italien liegt, das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot sogar noch ausgeweitet. Betroffen von dieser Maßnahme sind die Inntal- (A 12) und Brennerautobahn (A 13).

Details zu den Lkw-Fahrverboten in ganz Europa sind unter www.adac.de/ReiseService/tourset_reisefuehrer/Laenderinfos "> www.adac.de/ReiseService/tourset_reisef ... enderinfos (Stichwort "Lkw-Fahrverbote" erhältlich. Informationen zu den erweiterten Lkw-Fahrverboten in Tirol sind bei den Verkehrsmeldungen unter www.adac.de/verkehr "> www.adac.de/verkehr zu finden.

Grüße

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18 Jahre 9 Monate her #51 von just for fun
Hi QuestMan das ist aber doch auch nichts neues - oder?

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

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18 Jahre 8 Monate her #52 von Dodchi
Hallo, auch ich hebe Infos für diese Thema ich muss nun auch an Sonn- und Feiertagen Arbeiten ((in D... )) oder doch vom Staat leben 8)

vielen Dank für Ihre E-Mail.

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht verkehren; dieses Verbot erstreckt sich auch auf Anhänger hinter Lkw, wobei hier keine Gewichtsbeschränkung gilt. Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist für die Bewertung, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Lkw im Sinne des § 30 Abs. 3 StVO handelt, nicht ausschlaggebend.

Nach der Rechtsprechung ist allein darauf abzustellen, ob das Fahrzeug nach seiner Bauart zur Güterbeförderung bestimmt ist. Aus diesem Grund fallen Wohnmobile mit Anhänger nicht unter das Sonntagsfahrverbot. Auch sog. Kombinationsfahrzeuge, die wahlweise zur Personen- oder Güterbeförderung umfunktioniert werden können, unterliegen im Gespann nicht dem Fahrverbot.

Anders verhält es sich bei sog. Pick up-Fahrzeugen. Hier schließt sich eine nicht unerhebliche Ladefläche an eine feste Personenkabine an. Diese Fahrzeuge gelten als Lkw im Sinne des § 30 Abs. 3 StVO, da sie nach ihrer Konzeption zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (BayObLG NZV 1997, 449). Ob tatsächlich Gegenstände auf der Ladefläche mitgeführt werden, spielt keine Rolle.

Der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot wird für den Fahrer mit € 40,-- und einem Punkt, für den Halter mit € 200,-- sowie einem Punkt geahndet. Ab 01.05.2006 wird - wegen einer Änderung von § 3 Abs. 2 BKatV - beim Zusammentreffen der Fahrer- und Haltereigenschaft der höhere Regelsatz von € 200,-- verhängt.

Na und jetzt bleibe ich zu Hause... :Teufel:

Die Fight-or-flight Reaktion bewirkt die Ausschüttung von L-Dodgeamin was eine körpereigene Droge ist sie bewirkt zweierlei: erstens, es dämpft den Schmerz, zweitens, es bewirkt starke Glücksgefühle.

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18 Jahre 8 Monate her #53 von just for fun
Hallo Sander Nissan,

es gibt auch, wie bereits mehrfach geschrieben, Ausnahmegenehmigungen. Da ich jedoch nicht weiss wofür Du am WE einen Anhänger brauchst, kann ich mehr dazu auch nicht sagen.

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

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18 Jahre 8 Monate her #54 von Dodchi
Hallo Klaus,

ich muß mit zB einem Kletterberg-Anhänger oder einem Bungee-Trampoline-Anhänger zu Veranstaltungen fahren, und das auch an einem Sonntag.

Grüße
Sander Nissan und Danke für die Infos

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18 Jahre 8 Monate her #55 von romo1980
Das wäre dann für Sportzwecke. Da sprech mal mit der Kreisverwaltung zwecks Ausnahmegenehmigung. Die Diskussion gabs ja hier schon öfter. Such mal.

Robert u. Moni
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18 Jahre 8 Monate her #56 von Mark

Kletterberg-Anhänger oder einem Bungee-Trampoline-Anhänger

Ich denke, dass Du dafür eine Ausnahmegenehmigung bekommst, da es sich hier um "sportliche Zwecke" handeln könnte

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18 Jahre 8 Monate her #57 von romo1980
Hey Mark, Ich war schneller!!!

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18 Jahre 8 Monate her #58 von hudsonbay

Sander Nissan schrieb: Hallo Klaus,

ich muß mit zB einem Kletterberg-Anhänger oder einem Bungee-Trampoline-Anhänger zu Veranstaltungen fahren, und das auch an einem Sonntag.

Grüße
Sander Nissan und Danke für die Infos



das sehe ich als gewerblich an und da wirst du pech haben :(

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Mein Treffen in Südbayern vom 30.4.-2.5.2010

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18 Jahre 8 Monate her #59 von Dodchi
Na dann werde ich nun mal das Reise-Gewerbe auf den Tisch legen und...

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18 Jahre 8 Monate her #60 von just for fun

hudsonbay schrieb:

Sander Nissan schrieb: Hallo Klaus,

ich muß mit zB einem Kletterberg-Anhänger oder einem Bungee-Trampoline-Anhänger zu Veranstaltungen fahren, und das auch an einem Sonntag.

Grüße
Sander Nissan und Danke für die Infos



das sehe ich als gewerblich an und da wirst du pech haben :(


Hier gebe ich hudsonbay recht - das ist gewerblich. Aber Reisegewerbe erhält doch auch eine Ausnahmegenehmigung. Stand soweit ich mich erinnern kann auch schon mal weiter oben.

Viele Grüsse,
Klaus (just for fun)

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