Frage Gasanlage in Wohnkabine

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15 Jahre 10 Monate her #1 von Huskyguide
Gasanlage in Wohnkabine wurde erstellt von Huskyguide
Hallo,

ich baue z. Zt. eine Wohnkabine für meinen Hilux Doka. Nachdem ich mir so nach und nach sämtliche Einbauteile beschafft habe, musste ich heute erfahren, dass meine Truma S 3002 nicht in Wohnmobilen verwendet werden darf, da Heizungen für den Betrieb in Wohnmobilen ein spezielles Prüfzeichen brauchen, welches sie wohl nicht hat.

Des Weiteren habe ich sehr verwirrende Infos über die Einbauvorschriften der Gasverbraucher erhalten. Kann mir bitte jemand helfen Klarheit schaffen.

Hierzu meine Frage:
- Wird ein Pickup mit Wohnkabine überhaupt als Wohnmobil gesehen?
- Stimmt es überhaupt, dass die S 3002 in Wohnkabinen nicht verwendet werden darf?
- Welche Heizungen sind den für den Einbau in Wohnkabinen zulässig?
- Auf was muss man grob bei der Anordnung der Gasverbraucher achten?
- Welcher Abstand zwischen Gaskasten und Gasverbrauchern (Kühlschrank, Kocher, Heizung) muss eingehalten werden?
- Darf der Gaskasten überhaupt auf derselben Seite im Fahrzeug sein wie die Verbraucher (wegen Abluft des Gaskastens in der Nähe von Zündquellen)?
- Welchen Abstand muss der Kamin zu Fenstern/Luken haben.

Bitte schreibt mir Eure Tipps und alle beachtenswerte, bevor ich die Löcher für meine Serviceklappen an der falschen Stelle ausschneide :shock:

Danke, Gruss

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15 Jahre 10 Monate her #3 von pigab
pigab antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine
Ich hab die 3002 selber schon im LT28 eigebaut, alles mit TÜV.
Man kann sie nicht während der Fahrt betreiben, da der Brenner sehr zugempfindlich ist und sie ziemlich schnell ausgeht.

Das Problem bei diesem Typ ist, dass man sie nicht überall einbauen kann.
Sie benötigt zwingend einen Durchbruch im Boden für den Ansaugkanal der Verbrennungsluft und sie hat einen Dachkamin. Das Trumavent Zusatzgebläse macht es zu einer sperrigen Einheit. Das macht sie insgesamt für nen Pickup unbrauchbar. Ansonsten ist das die beste Heizung, die ich je hatte.
Einbauvorschriften findest du auf der Truma-Page: Truma

Gruß aus Hamburch!
Bernd

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15 Jahre 10 Monate her #4 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine
Ein Willkommen bei uns! Wie Pico schon geschrieben hat, der Krabbe ist der Fachman. Mit der Heizung kann ich sagen, ja es gibt Unteschiedliche Ausführungen! dann kommt es darauf an ob du in den Papieren was drin stehen hast .... WW-Wohnmobil dann darfste nicht, ansonsten ist das teil ja Ladung, dann darfste wieder. ....

Grüße vom Hügel


Stefan

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15 Jahre 10 Monate her #5 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine

Welcher Abstand zwischen Gaskasten und Gasverbrauchern (Kühlschrank, Kocher, Heizung) muss eingehalten werden?

Bei meiner Serienkabine ist der Gaskasten (für 3 Flaschen direkt unterm gasbetriebenen Kühlschrank! Und die Kabine hat die Gasprüfung bestanden..

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15 Jahre 10 Monate her #6 von pigab
pigab antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine

Volker1959 schrieb:

Welcher Abstand zwischen Gaskasten und Gasverbrauchern (Kühlschrank, Kocher, Heizung) muss eingehalten werden?

Bei meiner Serienkabine ist der Gaskasten (für 3 Flaschen direkt unterm gasbetriebenen Kühlschrank! Und die Kabine hat die Gasprüfung bestanden..

Richtig! Muss ein separater Schrank mit 100cm2 Belüftung in Bodennähe sein. Also praktisch nur im Überhangbereich möglich, oder oberhalb der Ladekante. Von Gaskästen mit Belüftungen in die Pritsche hinein halte ich nichts, da kann austretendes Gas nicht wirklich gut weg.

Gruß aus Hamburch!
Bernd

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15 Jahre 10 Monate her #7 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine

Von Gaskästen mit Belüftungen in die Pritsche hinein halte ich nichts, da kann austretendes Gas nicht wirklich gut weg.

Bei mir ist die Entlüftung ganz weit außen!(praktisch nach unten im seitlichem Überhang) :!:

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15 Jahre 10 Monate her #8 von zobelix
zobelix antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine
die einbauvorschriften findest du hier .
grundsätzlich gilt die kabine ERST mal als ladung.
wenn du sie nicht eingetragen hast, kann es sein das deine versicherung zicken macht.
wenn du keine plakette hast, kann es ebenfalls sein, das du nicht auf verschiedene cp kommst.
wie du die fehlende plakette mit deinem gewissen vereinbarst ist deine sache.

ich denke hier mußt du nicht päpstlicher sein als der papst.

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15 Jahre 10 Monate her #9 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine
Huskyguide,
So wie dein Avater-Bildchen aussieht, ist die Kabine ja schon fast fertig!?
Funzt das überhaupt vom Gewicht her mit dem Lux? Ich dachte immer, der neue Hilux sei für große Kabinen nicht geeignet!? :shock:
Entschuldige bitte die Zwischenfrage! Ich wollte hier nicht vom Thema abkommen :oops:

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15 Jahre 10 Monate her #10 von Huskyguide
Huskyguide antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine
Hallo zusammen,

danke für den netten Empfang.

Bernd, weißt Du noch ob Deine 3002 damals eine 3002 K war, die soll es wohl mal mit Zulassung für Womos gegeben haben.

Der Einbau ist nicht ganz einfach, da die 3002 mit 50x50xca25 (ohne Lüfter) etwas Platz brauch aber es ist an 2-3 Stelle möglich. Ich hatte eigentlich eine gute Lösung, die jedoch, wie sich nun herausstellte, Probleme mit dem Gas-Tüv gegeben hätte. Auf jeden Fall werde ich sie zunächst ohne Lüfter einbauen, da ich sonst eine ganze Schranktiefe opfern müsste.

Volker, bei meinem Ausbau hat die optimale Lastverteilung noch vor dem Gewichtsparen Vorrang. Zum Glück gibt es ja sein einiger Zeit Möglichkeiten der Auflastung. Sicher würde ich mir die 3.000 € bei SK-Handels AG gern sparen aber kompromissloser Leichtbau kostet mindestens genau so viel. Ich behalte das Gewicht auf jeden Fall im Auge, achte aber mehr darauf die schweren Teile in Achsnähe zu platzieren. Bilder mit Rahmenbrüchen haben mich aufmerksam gemacht. Ich werde auf jeden Fall trotz Auflastung versuchen das Gewicht so niedrig wie möglich zu halten, man muss ja die Physik nicht an ihre Grenzen bringen.

Und am Rande, so kann mein 3.0-Liter-Auto was tun für seine hohen Steuern. Da könnte ich gleich wieder ins schwärmen geraten. Jeden Morgen wenn ich meinen Hilux anlasse, schleicht sich ein Grinsen in mein Gesicht und ich weis, ich habe das richtige Auto gekauft. :mrgreen:

Aus der Überlegung mit der Lastverteilung heraus, wollt ich die Gasflaschen (2x 5kg) über die rechte fordere Ladefläche bringen und die Heizung zur Innenseite daneben. (rd. 25 Kg vor der Achse). Jetzt überlege ich die Heizung auf die linke hintere Seite vor die Dusche quer zu bauen (10 kg leider hinter der Achse).

zobelix, Danke für die Einbauvorschriften, habe ich mir gleich mal ausgedruckt.

Hat vielleicht noch jemand eine 3002 verbaut und Tüv bekommen oder sonst noch ne gute Idee?

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15 Jahre 10 Monate her #11 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine

Da könnte ich gleich wieder ins schwärmen geraten. Jeden Morgen wenn ich meinen Hilux anlasse, schleicht sich ein Grinsen in mein Gesicht und ich weis, ich habe das richtige Auto gekauft.

Jep, ich auch :mrgreen: :mrgreen:

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15 Jahre 10 Monate her #12 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine
Hallo Gerrit

:welcome: auch von mir

Wird ein Pickup mit Wohnkabine überhaupt als Wohnmobil gesehen?


Die Aufsetzkabine gilt in der Regel als Ladung.
Die Kabine wird eigentlich nie einen TÜV sehen.
Bei der Heizung und Gasanlage gehts um deine Sicherheit, also prüfen lassen und zugelassene Heizung einbauen.

Krabbe wird sich schon noch melden

Welche Heizungen sind den für den Einbau in Wohnkabinen zulässig?


in der Regel die E Serie von Truma

Hast schon mal überlegt statt 2x5 kg Eisenflaschen 2x6 kg Alu-Gasflaschen zu verwenden.Haben den Durchmesser wie die 11 kg Flaschen nur niedriger.
Und Gewicht sparst du dir einiges.

Geichtsverteilung nach vorne ist schon mal optimal.
Der HiLux Rahmen sollte schon einiges aushalten.
Schließlich lasten SK und Nestle ohne Rahmenverstärkung auf 3,5 t auf.

Gibt es mal mehr Bilder von Kabine und Ausbau ?,
Wie hast du die Kabine gebaut.
Interessiert bestimmt noch ein paar mehr, nicht nur mich.

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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15 Jahre 10 Monate her #13 von pigab
pigab antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine

Huskyguide schrieb: Bernd, weißt Du noch ob Deine 3002 damals eine 3002 K war, die soll es wohl mal mit Zulassung für Womos gegeben haben.

Nein keine K, die gab´s 1986 noch nicht. Es muss die 3002 SL gewesen sein.
Aufs Gebläse würd ich bei dem Modell nicht verzichten, es ist so schön leise und so wirksam!

Gruß aus Hamburch!
Bernd

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15 Jahre 10 Monate her #14 von Krabbe
Krabbe antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine
Hi,

bin ja schon da. ;) <img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";)" title="Wink" />;)

Fangen wir mal der Reihe nach an:

Huskyguide schrieb: Des Weiteren habe ich sehr verwirrende Infos über die Einbauvorschriften der Gasverbraucher erhalten. Kann mir bitte jemand helfen Klarheit schaffen.

Hast Du Dir den Link von Picco mal angesehen? Da steht eigentlich alles drin.

Der einfach halt halber schreib ich jetzt mal andersfarbig in Dein Posting

- Wird ein Pickup mit Wohnkabine überhaupt als Wohnmobil gesehen?
Ja. Auch wenn einige immer wieder der Meinung sind, dass sie mit der Wohnkabine als Ladung nicht unter die Regelungen bezügl. der Gasanlage fallen. Das DVGW-Arbeitsblatt G607 spricht ganz bewußt nicht von Wohnmobilen, sondern von "Freizeitfahrzeugen".

- Stimmt es überhaupt, dass die S 3002 in Wohnkabinen nicht verwendet werden darf?
Das komt ganz drauf an, welche S 3002 Du hast und auf das Baujahr. Es gab/gibt verschiedene Versionen und je nach Version / Baujahr darf / durfte die S 3002 in Wohnmobilen verbaut werden. genaueres findest Du auch in der Einbauanleitung. Oder mach mal ein Foto vom Typenschild und schick mir das, dann sag ich Dir genaueres.
- Welche Heizungen sind den für den Einbau in Wohnkabinen zulässig?
u. a. Truma E, Truma C, Truma Combi, S 3002 K, S 3002 P.
- Auf was muss man grob bei der Anordnung der Gasverbraucher achten?
Abgaskamine bei Verbrauchern mit Gasverbrauch mehr als 30 g/h nicht unter Fenstern oder das Fenster muss mit einer Abschaltung für den Gasverbraucher versehen sein. Beim Kocher auf Abstände zu brennbaren Gegenständen / Möbeln / Vorhängen achten, ggf. Flammschutz verbauen. Ansonsten siehe den von Picco verlinkten Artikel bei Womobox.
- Welcher Abstand zwischen Gaskasten und Gasverbrauchern (Kühlschrank, Kocher, Heizung) muss eingehalten werden?
Im Prinzip keinen. Bei Hitzequellen direkt über / neben dem Gaskasten muss ein Hitzeschild verbaut werden.

- Darf der Gaskasten überhaupt auf derselben Seite im Fahrzeug sein wie die Verbraucher (wegen Abluft des Gaskastens in der Nähe von Zündquellen)?
Ja, darf er. Was nur nicht sein darf ist eine Entlüftung des Gaskastens nach unten bei gleichzeitiger Heizung mit Luftansaugung von unten (z. B. Truma S oder Benzin / Dieselstandheizung)
- Welchen Abstand muss der Kamin zu Fenstern/Luken haben.
Er darf nicht unterhalb angebracht sein und seitlich 300 mm, außer es ist ein Abschaltkontakt für die Heizung am Fenster verbaut.


Wenn Du noch weitere Fragen hast, dann melde Dich.

@ pigab
Damals durfte man die normalen S-Heizungen auch noch in Wohnmobilen einbauen. In meinem alten T3 hatte ich auch noch ne S 2000 drin. Von der Wärme her gab es nichts besseres.

@ zobelix,
die von Dir verlinkten Bestimmungen sind schon länger nicht mehr aktuell. Da hat sich 2005 ein bisschen was verändert. Der aktuelle Stand ist das, was ich in dem oben verlinkten Beitrag bei Womobox geschrieben habe.

MfG, Krabbe



Wohnraum statt Spoiler

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15 Jahre 10 Monate her #15 von Huskyguide
Huskyguide antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine
Danke für die zahlreichen Infos, das hilft mir auf jeden Fall weiter. Da habe ich ja noch einige Hausaufgaben vor mir :lol:

Huegelcamper, kann ich gut verstehen, dass Du 2 :mrgreen: :mrgreen: bekommst beim Anlassen, bei Deinem Pickup ist ja auch alles doppelt so groß wie bei mir. :lol: Ich denke, dass wird auch bei Deine Kabine so sein, dagegen wirkt meine eher wie ein Klohäuschen. :lol: Ich habe letztes Jahr in Bonifatius (Korsika) einen Dodge-Ram-Fahrer mit Bimobil-Aufbau getroffen, die Kombination hat mir sehr gut gefallen.

Rudi,

Die Aufsetzkabine gilt in der Regel als Ladung.
Die Kabine wird eigentlich nie einen TÜV sehen.
Bei der Heizung und Gasanlage gehts um deine Sicherheit, also prüfen lassen und zugelassene Heizung einbauen.


Dieselben Info bekam ich diese Woche auch von der DEKRA.

Nach dem ich mit dem netten Herren geklärt habe, dass die Wohnkabine nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, ist er von selbst gleich auf die „Ladungs-Variante“ gekommen. Somit wäre es kein Fall für die DEKRA, sondern würde wie Wohncontainer oder Gartenhäuser vom normalen Gasinstallateur abgenommen.

Mit der Sicherheit sehe ich genau so.

Hast schon mal überlegt statt 2x5 kg Eisenflaschen 2x6 kg Alu-Gasflaschen zu verwenden.Haben den Durchmesser wie die 11 kg Flaschen nur niedriger.
Und Gewicht sparst du dir einiges.


Ich kenne mich nicht so richtig mit den Tausch- und Füllmodalitäten in anderen Ländern aus. Ich habe nur bedenken, dass diese Sondergrößen dann nicht überall befüllt werden bzw. ich immer auf Befüllung angewiesen bin. Die normalen Flaschen werden, zu mindestens in Deutschland, in fast jeden Baumarkt getauscht. Die grauen Flaschen sollen ja fürs Ausland sein, deshalb bin ich davon ausgegangen, dass die dort auch getauscht werden???

Gewichtsverteilung nach vorne ist schon mal optimal.
Der HiLux Rahmen sollte schon einiges aushalten.
Schließlich lasten SK und Nestle ohne Rahmenverstärkung auf 3,5 t auf.


Ich bin immer etwas vorsichtig mich darauf zu verlassen, dass bei einer Auflastung der Rahmen bedenkenlos hält. Die Lastverteilung bei einer Wohnkabine ist ja doch ein Andere wie bei einer Fuhre Kies, aber das weißt Du mit Sicherheit besser als ich. In einer der letzten Ausgaben der OFF Road oder 4WheelFun habe sie ein Bild von einem Mitsubishi L200 mit eingeknickten Rahmen gezeigt, schon dumm so was. Ich hoffe jedoch insgeheim, dass die dem Hilux nachgesagte Solidität auch existiert.

Ich werde im Lauf meines Ausbaus noch einige Bilder machen und sie am Ende mal einstellen. Ich habe die Kabine nicht selbst gebaut, sondern als angefangenes Projekt übernommen. Sie besteht aus einem Vierkant-Alurohrrahmen 30/30 bzw. im Grundgestell 50x30. Von außen ist sie mit Aluplatten verkleidet. Die 30er Wandstärke ist zugleich mit Dämmplatten ausgefüllt. Im Inneren war die Kabine sehr provisorisch und unprofessionell mit schweren Möbelbauplatten zusammengeschustert. Die Decke und Wände waren mit Siebfilmplatten verschraubt und darüber tapeziert. Durch die Verschraubungen gab es keine Fläche im Inneren die nicht gewölbt war. Die Gasflasche stand lose in einer Kiste. Ich glaub jedem der einen gewissen Qualitätsanspruch hat, stellen sich da die Nackenhaare auf. Meine erste Amtshandlung war, bis auf den Alukäfig alles raus. Mein Vorbesitzer hat die Kabine auch im unfertigen Zustand mit der Absicht gekauft, das Projekt zu beenden. Dann musste es wohl alles schnell schnell gehen.

Wenn ich Glück habe, wird die Kabine nach vollständigem Ausbau nicht viel schwerer als sie vorher war.


Bernd,

Aufs Gebläse würd ich bei dem Modell nicht verzichten, es ist so schön leise und so wirksam!


Wenn ich die Heizung mit der Rückseite zur Duschkabine einbaue, könnte man ja das Gebläse von der Duschseite anbauen und in einem Schränkchen o. ä. verschwinden lassen. Es gäbe auch noch die Möglichkeit über Flexrohre das Gebläse wo anders zu platzieren. Ich werde auf jeden Fall versuchen Deinen Hinweis zu berücksichtigen.


Krabbe,

- Welche Heizungen sind den für den Einbau in Wohnkabinen zulässig?
u. a. Truma E, Truma C, Truma Combi, S 3002 K, S 3002 P.


Wenn S 3002 P geht, müsste ja die S 3002 mit Zündautomat gehen? Ist ja eigentliche bis auf die Zündung das Selbe, oder?

Ich hatte diese Woche mal bei Reimo angerufen, schließlich verkaufen die ja die Teile. Der nette Herr am Telefon hat mich auf den Onlinekatalog „Zubehör-Profi“ auf die Seite 512 verwiesen, dort steht unter der Überschrift „Heizungen für Caravans und Wohnmobile“ u. a. die S 3002.

Wird ein Pickup mit Wohnkabine überhaupt als Wohnmobil gesehen?
Ja. Auch wenn einige immer wieder der Meinung sind, dass sie mit der Wohnkabine als Ladung nicht unter die Regelungen bezügl. der Gasanlage fallen. Das DVGW-Arbeitsblatt G607 spricht ganz bewußt nicht von Wohnmobilen, sondern von "Freizeitfahrzeugen".


Die DEKRA meint auch - Wohnkabnin – Ladung – nicht zuständig. Gasprüfung über normalen Gasinstallateur.

Was sagst Du zu der Aussage von Reimo das die S-Modelle für Reisemobile und Caravan zulässig sind?

So langsam bin ich verwirrt. Für wen oder was ist das DVGW-Arbeitsblatt G607 anzuwenden? Der DEKRA-Prüfer hätte doch diese Regelung wissen müssen. Eine Wohnkabine ist also in Hinblick auf allgemeine Zulassungskriterien als Ladung zu betrachten (dem Tüv egal), jedoch in Bezug auf GAS nicht (dem Tüv nicht egal). Gas-Tüv leuchtet mir ein aber welcher denn nun?

Was ist eigentlichen der Hintergrund für die Verwendung unterschiedlicher Heizungen in Caravans und Wohnmobilen. Sollte die räumliche Trennung von Fahrgastraum und Wohnraum der Grund sein, dann müsste doch eine Wohnkabine eher als Caravan betrachtet werden? Oder ist es die Möglichkeit des Verwendens der Heizung während der Fahrt, was aber auch bei einem Caravan zu mindestens theoretisch möglich und somit nicht auszuschließen ist. Wieso muss die Heizung in der Wohnkabine unbedingt die Vorraussetzungen für ein Wohnmobil erfüllen?

Wir werden die Nuss schon knacken. :)

Gruss Gerrit

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15 Jahre 10 Monate her #16 von Krabbe
Krabbe antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine
Hi, stimmt, die aktuelle S3002 ist auch zugelassen. Wie ich oben schon schrieb, es kommt auch auf das Alter der Heizung drauf an, denn die Truma S3002 gibt es mit verschiedenen Genehmigungen und eine Zeit lang war sie halt nicht für den Einbau in Wohnmobile zugelassen.

Wegen der Sache welche Regelung hier bezüglich der Gasprüfung zutreffend ist kann man zwar wirklich geteilter Meinung sein und die Grenze ist wirklich nicht so einfach zu ziehen. So sind z. B. Mobilheime nach TRF zu prüfen, die Wohnwagen von Dauercampern, die ggf. auch nie angemeldet waren aber nach DVGW-Arbeitsblatt G607. Bei einer Wohnkabine, die nur genutzt wird, wenn die abgestellt ist, könnte man das wie bei einem Wohncontainer sehen und eine Prüfung nach TRF (durch den Gasinstallateur) als richtig ansehen. Da die Wohnkabine aber auch im aufgesetzten Zustand genutzt wird ist hier m. E. unabhängig von der Zulassung von einem Freizeitfahrzeug zu reden und soit eine Gasprüfung nach G607 vorzunehmen. Mit den Meinung bin ich auch nicht ganz alleine, über das Thema hatte ich mich seinerzeit während der Ausbildung zum Sachkundigen mit dem Ausbilder und Prüfer vom DVFG (Deutscher Verband für Flüssiggas) unterhalten, und er sah das auch so, dass Absetzkabinen auf Pick-Ups nach G607 geprüft werden müssen.
Vom praktischen stehst Du Dich m. M. auch besser, das die Anlage nach TRF anders aufgebaut sein müßte und z. B. der Transport von Gasflaschen in Wonmobilen / Kabinen, so wie er gewöhnlich durchgeführt wird (Also Regler an der Flasche angeschlossen, Flasche nicht mit Schutzkappe gesichert, etc), gemäß der Durchführungsrichtlinie zur GGVSE nur zulässig ist, wenn die Anlage gemäß G607 aufgebaut und geprüft ist.
Ohne jetzt irgend wem zu nahe treten zu wollen, aber den Aussagen von DEKRA oder TÜV-Prüfern zu Dingen, die mit Gasanlagen zu tun haben, würde ich nur sehr bedingt trauen. Die Sachkunde gehört bei denen nicht zum regulären Stoff dazu, den die lernen müssen. Die Sachkundeprüfung machen die nebenbei, in einer Fortbildung. Und dabei gelten für Prüfingenieure und aaS der Überwachungsorganisationen vereinfachte Zulassungsbedigungen. Während "Normalbürger" eine passende Berufsausbildung und eine entsprechend lange Berufserfahrung im Umgang / Aufbau mit Gasanlagen nachweisen muss brauchen die garnichts dergleichen. Die brauchen noch nie eine Gasanlage von nahem gesehen zu haben und bekommen in einem 2-Tages-Chrashkurs die nötigen Vorschriften reingehämmert.

Zum Thema Gasflaschen tauschen bist Du auch auf dem Holzweg. Die grauen Flaschen bekommst Du auch nur in D, NL oder Österreich getauscht. Dann war es das schon, das ist europaweit noch nicht genormt. AluGasflaschen bekommst Du auch in D eigentlich bei jedem Obi und allen Campinghändlern getauscht. Des weiteren gibt es auf der Homepage von AluGas eine Liste mit Füllstationen im Ausland, die Alugasflaschen auffüllen.

MfG, Krabbe



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15 Jahre 10 Monate her #17 von Krabbe
Krabbe antwortete auf Re: Gasanlage in Wohnkabine
Sorry, hatte ich gerade vergessen.

Huskyguide schrieb: Was ist eigentlichen der Hintergrund für die Verwendung unterschiedlicher Heizungen in Caravans und Wohnmobilen.

Der Hintergrund ist der, das Heizungen in Kraftfahrzeugen Baurtgenehmigt sein müssen, also neben der Prüfung als Gasgerät noch eine Prüfung als Fahrzeugheizung haben müssen, da die Heizung auch während der Fahrt genutzt werden kann und darf.

Wieso muss die Heizung in der Wohnkabine unbedingt die Vorraussetzungen für ein Wohnmobil erfüllen?

Wenn Deine Kabine keinen Durchgang zum Fahrerhaus hat eine gute Frage. Aber auch Laderaumheizungen in LKW müssen für Kraftfahrzeuge zugelassen sein.
Bei einer nicht eingetragenen Wohnkabine, die als Ladung transportiert wird, ist das sicherlich ein gewisser Graubereich und ich weis, dass es auch Gasprüfer gibt, die bei sowas eine reine Wohnwagenheizung eintragen würden. Als Gasprüfer stehe ich aber auf dem Standpunkt, dass ich mit einer Fahrzeugheizung in der Wohnkabine auf jeden Fall auf der rechtlich sicheren Seite bin und da ich im Zweifelsfall persönlich haftbar bin würde ich sowas nicht eintragen. Als Wohnkabinennutzer sehe ich es auch so, dass ich mit einer Fahrzeugheizung im Schadensfall auf jeden Fall die besseren Karten habe. Und die Gewissheit, das die Heizung dafür zugelassen ist, das sie während der Fahrt genutzt ist und ich mir keine Sorgen machen muss, wen ich die Kabine unterwegs vorwärme hat ja auch was.

MfG, Krabbe



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