Topic-icon Frage Frage zur Kabinen Abnahme

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17 Jahre 10 Monate her #1 von shark69
Frage zur Kabinen Abnahme wurde erstellt von shark69
Hallo zusammen

ich bin neu hier und befasse mich auch seit geraumer Zeit mit einem Selbstbau. Ich stelle mir eine Kopie der Explorerkabine vor.

Kann mir die Schweizer Fraktion weiterhelfen?

Ich fahre einen L200 Jg 2000 mit 955 Kg Nutzlast.

Wie sieht das mit dem Strassenverkehrsamt aus?
Wollen die den Aufbau sehen?
Oder ist das nur eine Ladung?
Auf was muss ich achten damit ich die Zulassung kriege?

grüsse aus der Schweiz

Tony

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17 Jahre 10 Monate her #2 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Re: Frage zur Kabinen Abnahme
Hallo Tony

:welcome: hier im Forum

Zum Schweizer Zulassungsprozedere kann ich dir nichts sagen

Am besten mal Tango fragen der hat seine Kabine selbst gebaut und in der Schweiz zugelassen
www.pickup-wohnkabinen-forum.de/profile....de=viewprofile&u=860">www.pickup-wohnkabinen-forum.de/ ... file&u=860

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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17 Jahre 10 Monate her #4 von Trail
Trail antwortete auf Re: Frage zur Kabinen Abnahme
Hallo Shark 69,

ruf doch mal im Strassenverkehrsamt da bekommt du sicher Auskunft.

Unsere Kabine ist eingetragen respektive wir haben einen zweiten Ausweis als Womo erhalten.
Das Gespräch mit dem Experten hat ergeben dass das ganze im Umbruch ist und zwar in in Anlehnung der EU. Früher durfte die Ladung beidseitig bis 20 cm Überbreite haben, ob das im Moment noch gilt wird ein klärendes Gespräch mit dem Experten bringen.

Viel Erfolg beim Aufbau

Gruss Trail

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17 Jahre 10 Monate her #5 von shark69
shark69 antwortete auf Re: Frage zur Kabinen Abnahme
Hallo trail
habe letzten Montag unserem StVa ein Mail mit text und Fotos gesendet. Leider bis heute nichts gehört!

Gruss Tony

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17 Jahre 10 Monate her #6 von cone5
cone5 antwortete auf Re: Frage zur Kabinen Abnahme
Hallo Toni
Da ich ebenfalls eine neue Kabine habe,und in dieser Frage keine genaue Infos hatte ,telephonierte ich gerade mit dem Srassenverkehrsamt Bern.Die gaben mir folgenede Auskunft:Eine Wohnkabine gilt nicht als befestigte Last.Man muss sie prüfen,und bekommt einen zweiten Ausweis.wo die Masse und das Gewicht speziell vermerkt sind.Gut ist ,wenn man vom Hersteller eine Baubestätigung hat,dann sollte die ganze Sache problemlos sein.

Gruss Küsu

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17 Jahre 10 Monate her #7 von shark69
shark69 antwortete auf Re: Frage zur Kabinen Abnahme
Hallo Küsu

bei mir sieht das etwas komplizierter an. Ich möchte mir ja eine selber bauen. Die soll wie eine Explorer Kabine aussehen, da steht nichts seitlich vor und das Gewicht wird auch nicht überschritten. Was steht in dieser Baubestätigung?

Danke für Dein Interesse

Gruss Tony

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