Frage ICH BIN KEIN WOHNMOBIL
- group.j
- Autor
- Offline
- Fresh Boarder
- Beiträge: 7
- Dank erhalten: 0
Hallo Leute ; ich möchte mal berichten was ich diesem Sommer erlebt habe an die belgische Küste !
Stand mit meinem Amarok Mit Tischer Kabine geparkt auf eine Wohnmobil Parkplatz , da sollte man 5 Euro bezahlen pro 24 stunden .Die ich auch bezahlt hatte !!
Der zweite tag dann abends wo ich ein zweites mal bezahlt hatte kam ich vom Strand zurück und was war ???? ein Knöllchen!!!! Für was das den ?????? wir waren doch nicht am kampieren oder sonst was wir waren gar nicht da .Nein Nein Nein.
Die Begründung war: sie haben unrechtmäßig geparkt weil diesen Parkplatz nur für Wohnmobile vorgesehen ist ??????
Ja Ja dein Auto ist laut belgischem Gesetz ein leicht LKW und kein Wohnmobil. Eine Woche später im Briefkasten 55 Euro bitte !!! Danke blöder Polizist Die Polizei freund und Helfer ???
Na ja A..r..s……h… hat man überall zum Glück sind das ausnahmen .
Nur Mus ich zum dem sagen das man besser nach Nord Frankreich fährst da hat man weniger arger .
Ist ne lange Story , aber eins kann ich euch sagen man darf offiziell an die belgische Küste nur auf Camping platze Übernachten und Wohnmobile sind nicht gerne gesehen , laut Gesetz darf man nur in LKW s Übernachten ????? Also dann haben wir wieder gluck , oder ???, ist doch ein leicht LKW
Übrigens ein Info Folder (zusammen mit Knöllchen) was darf oder auch nicht darf, hatten se schön an die Windschutz scheibe gelegt . Wer gerne mal reinschaut kann ich gerne mal auf das Forum posten . Dies gilt nur ins die Region Vlaanderen.
Gruße j
Dieser Beitrag enthält Bilddateien.
Bitte anmelden (oder registrieren) um sie zu sehen.
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- gaidouraki
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 124
- Dank erhalten: 5
diesen Artikel habe ich neulich im Griechenland-Blog gefunden.
Als WoKa Fahrer muß man schon sehr leidensfähig sein. Von der Halswirbelsäule bis zum Übernachtungsplatz.
LG Achim
Wohnmobile sind keine Wohnwagen
Obwohl in Griechenland Wohnmobile gemäß der Gesetzgebung als PKW gelten, werden sie von den Organen der Behörden häufig irrig als Wohnwagen behandelt.
In Zusammenhang mit dem neulich publizierten Beitrag über das gezielte Vorgehen der Polizei gegen wilde Camper wird nachstehend in deutscher Übersetzung eine auf den 13 Juni 2014 datierte Informationsschrift des Griechischen Wohnmobilclubs wiedergegeben:
Wie aus dem Text verständlich wird, gelten Wohnmobile in Griechenland gemäß der nationalen Gesetzgebung als private Personenkraftfahrzeuge und fallen somit in Bezug auf das Abstellen / Parken unter die selben Bestimmungen wie alle übrigen PKW – wozu auch zählt, sich in dem vorschriftsgemäß abgestellten bzw. geparkten Fahrzeug aufhalten zu dürfen.
Abstellen und Parken von Wohnmobilen
Das Wohnmobil, international als “Camper” bezeichnet, für die griechischen Gegebenheiten “avtokinoumeno” (= selbstbeweglich, automobil) und für den griechischen Staat “AVTOKINOUMENOS OIKISKOS” (= automobiles Häuschen), ist ein modernes Mittel für Tourismus und bequeme und billige Urlaube. Die Entwicklung der Technologie trug zur Herstellung eines Wohnmobils mit den Charakteristika eines absolut umweltfreundlichen Fahrzeugs bei, mit allen Voraussetzungen für eine qualitative und bequeme Lebensweise.
Für die Europäer ist es seit vielen Jahrzehnten ein anerkanntes Mittel für Urlaub und Tourismus, während es für die Griechen etwas Neues gerade einmal des letzten Jahrzehnts ist. Es ist logisch, dass es (in Griechenland) der breiten Öffentlichkeit unbekannt ist und zusätzlich auch ein Defizit in der griechischen Gesetzgebung existiert, was zum Ergebnis hat, dass die zuständigen – nicht nur polizeilichen – Behörden es als Wohnwagen betrachten und ihm entsprechend begegnen.
Spezieller und gemäß Par. 2 des Artikels 10 des Gesetzes N. 392/76, wie mit N. 779/78 ergänzt und durch Artikel 14, Par. 12 des N. 2160/93 modifiziert, ist die Errichtung von Zelten und das Parken von Wohnwagen an archäologischen Stätten, Küsten, Stränden, Rändern öffentlicher Wälder, in Wäldern und allgemein auf öffentlichen Flächen sowie auch die Beherbergung mehr als eines Wohnwagens durch einen Geschäftsinhaber oder eine Privatperson verboten. Ebenfalls bestimmt Artikel 34 Paragraph 4 der Straßenverkehrsordnung, dass “in den Wohngebieten das Abstellen / Parken von Lastwagen mit einem zulässigen Höchstgesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, Bussen, Baumaschinen, landwirtschaftlichen Maschinen, Anhängern, Wohnwagen und Booten über einen kontinuierlichen Zeitraum von über 24 Stunden verboten ist“.
Obige Gesetzgebung bezieht sich auf den Wohnwagen und es ist selbstverständlich, dass sie nicht das Wohnmobil betrifft, welches der Staat der Kategorie der (Kraft-) Fahrzeuge zugeordnet hat und folglich – in Befolgung der Regeln der StVO und der Anweisungen der Hinweisschilder – wie alle Fahrzeuge auf den öffentlichen Flächen parken darf.
Es sei betont, dass im Fall, in dem wir einfach geparkt haben, dies nicht bedeutet, dass (“wild”) campiert wird, angesichts der Tatsache, dass eine solche Aktivität das Öffnen einer Markise / eines Zelts, die Platzierung von Stühlen und Tischen auf der öffentlichen Fläche und einen mehrtägigen Aufenthalt voraussetzt. Ebenfalls ist zu betonen, dass dem Wohnmobil vom Staat nicht als Wohnwagen, sondern als einem privaten Personenkraftfahrzeug begegnet wird und es aus diesem Grund:
wie alle privaten PKW und gemäß seinem Hubraum jährliche Kraftfahrzeugsteuern entrichtet,
wie alle Fahrzeuge obligatorisch zu versichern ist,
eine Zulassung / ein Kraftfahrzeugschein erteilt wird,
als Fahrzeug Luxussteuer an den Staat zahlt, wie alle Fahrzeuge mit großem Hubraum,
wie alle Fahrzeuge in regelmäßigen Zeiträumen von dem KTEO (Anmerkung: gemeint ist die obligatorische turnusmäßige technische Hauptuntersuchung) bezüglich seiner Verkehrssicherheit kontrolliert wird.
Es ergibt sich als selbstverständlich, dass bei jedem der StVO entsprechenden beliebigen Abstellen / Parken und auf jeder beliebigen öffentlichen Fläche die Besitzer in ihrem Fahrzeug verbleiben dürfen, wie es bei jedem Fahrzeug der Falls ist.
Bezüglich all des Vorstehenden und gemäß der geltenden Gesetzgebung schulden unsere Mitglieder im Fall einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden die beauftragten Organe des Staates über den Status des Wohnmobils zu informieren und ihnen zur Erleichterung der Kontrolle auch die gegenwärtige Anweisung vorzuzeigen.
(Quelle: Motorhomeclub.gr)
Feel the difference - Fühl` das Differential
Ford Ranger 2009 mit Tischer Box 200
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- mingelopa
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 7339
- Dank erhalten: 1026
group.j schrieb: Ich bin kein Wohnmobil ???????
Ja Ja dein Auto ist laut belgischem Gesetz ein leicht LKW und kein Wohnmobil. Eine Woche später im Briefkasten 55 Euro bitte !!! Danke blöder Polizist Die Polizei freund und Helfer ???
Wie pflegte mein holländischer Kollege so treffend zu sagen:
The Belgiums are daft. (die Belgier sind blöde)
Ich hatte hin und wieder auch mal Veranlassung ihm zuzustimmen.
Ach ist das schön im vereinten Europa unterwegs zu sein.
Für Deutschland fällt mir dazu noch ein:
An schönen Stellen trifft man immer wieder auf Parkplätze mit dem Schild nur PkW. Dafür habe ich eine Kopie des KfZ-Steuerbescheids parat, der Steuer für PkW ausweist, um es aufs Armaturenbrett zu legen. Ob es wirkt habe ich noch nicht erfahren.
Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]
Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- VW_Fan72
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 289
- Dank erhalten: 32
Mit seinem dicken Q7 mit 50-60Km/h über den CP gestofft ist.
VW Amarok / Eigenbaukabine mit Slideout.
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- gernotjr
- Offline
- Expert Boarder
Kaum ein Womofahrer grüßt uns seitdem wir PU mit Kabine fahren - wobei in den vergangenen Herbstferien in Norddeutschland würden wir zweimal von "normalen" Womos gegrüßt
Die Stoßstange ist aller Laster Anfang!
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Ex-Forist
- Offline
- Benutzer ist gesperrt
- Beiträge: 1349
- Dank erhalten: 338
gernotjr schrieb: Kaum ein Womofahrer grüßt uns seitdem wir PU mit Kabine fahren - wobei in den vergangenen Herbstferien in Norddeutschland würden wir zweimal von "normalen" Womos gegrüßt
Naja, das hatt auch schon ziemlich nachgelassen, als ich noch ein Alkovenmobil hatte. Aktuell grüßt nach meinem Gefühl max. jeder 10 WoMo-Fahrer, meist gerade dann, wenn man das Grüßen selber eingestellt hat
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Marcopolo
- Offline
- Expert Boarder
- Beiträge: 542
- Dank erhalten: 90
Wenn Faherer von WoMos grüßen, dann sind es (wie gesagt wenn) nur die mit einem fetten Alkoven. Die Restfraktion der "edlen weißen Riesen" sitzt (oft ja weiter hinten) und donnert an einem vorbei.
Seisdrum... ich hebe gerne freundlich mein Händchen und denke mir es kann und muss ja nicht gegrüßt werden.
ISUZU und Nordstar 8L (2003)
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Marcopolo
- Offline
- Expert Boarder
- Beiträge: 542
- Dank erhalten: 90
ich bin zwar das lesen von langen Texten (auch aus den Gesetzbüchern) gewohnt, aber kannst du mal die Essenz davon in kurzen prägnanten Sätzen zusammen fassen, damit ich, sollte ich nach Greece touren, gewappnet bin.
vG
Ujo
ISUZU und Nordstar 8L (2003)
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Ex-Forist
- Offline
- Benutzer ist gesperrt
- Beiträge: 1349
- Dank erhalten: 338
Parken ist erlaubt, wo es auch für PKW erlaubt ist. Freies Campen (also Stuhl raus etc.) ist nicht erlaubt.
Meine Erfahrung in Griechenland ist, dass freies Stehen i.d.R. kein Problem ist, so lange man niemanden behindert oder stört. Fragen (an Tavernen o.ä.), ob man nach dem Essen stehen bleiben darf sind auch erfolgreich .
Letztendlich ist es aber egal, ob man parken darf oder nicht, wenn die Ordnungsmacht einen auffordert zu fahren, sollte man dies auch tun. Da wäre meiner Ansicht nach ein Winken mit irgendwelchen Verordnungen wenig hilfreich. Bei uns lässt sich auch kein Scheriff gerne das Leben erklären, und schon gar nicht von einem Ausländer.
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- gaidouraki
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 124
- Dank erhalten: 5
Aluhaut hat ja schon geantwortet. Dem kann ich nur zustimmen.
Anlass für diesen Bericht waren verschiedene Artikel in griechischen Zeitungen, die über "Jagd auf Wildcamper" berichteten. Soweit ich das übersetzen konnte ging es vor allem um Zelte. Deshalb hat der motorhomeclub.gr klargestellt, dass es sich bei Wohnmobilen - Wohnkabinen um Autos und nicht um Wohnwagen oder Zelte handelt.
Den Originalartikel gibt es auf der Seite vom motorhomeclub.gr
Ausdrucken und mitführen ist vielleicht eine Möglichkeit. Besser ist es aber auf jeden Fall mit den Leuten - oder Polizisten - zu sprechen und freundlich zu bleiben.
Camping mit Markise und Stühlen ist aber auf jeden Fall illegal. Es ist aber auch so, dass wir in über 50 Urlauben in GR noch nie Probleme mit den Behörden hatten. (Wir waren höchstens in 10 Nächten auf einem Camingplatz).
Wie singt Haris Alexiou so schön .. Exartate ... Es kommt darauf an....
Mittlerweile hat sich aber auch in GR viel geändert.
Besser ist es nicht geworden. Die Krise ist immer präsent.
Trotzdem kann man in Griechenland sehr schöne Campingurlaube in allen Ecken des Landes machen.
Noch 7 Monate - dann sind wir wieder dort.
LG Achim
Feel the difference - Fühl` das Differential
Ford Ranger 2009 mit Tischer Box 200
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
Neueste Anzeigen aus dem Marktplatz
Suche eine Nordstar Leiter |
Bosch Injektoren |
Doka-Pickup gesucht |
- Aktuelle Seite:
- Startseite
- Forum
- Absetzkabinen
- Sonstige Kabinen
- Uro-Camper Biwac