Frage Gastank Gastankflasche

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6 Jahre 1 Monat her - 6 Jahre 1 Monat her #1 von caddytischer
Gastank Gastankflasche wurde erstellt von caddytischer
Moin
ich trage mich mit dem Gedanken, meine 2 5kg Gasflaschen gegen 2 5kg AluGastanks (flaschen) auszuwechseln.
Nachdem ich ein bischen im Forum und im Netz gestöbert habe, habe ich festgestellt, dass es keine eindeutige Aussage zu den Gasflaschen und der Problematik Gastankflasche gibt. Gerade was Gasprüfung, -abnahme angeht.
Rausgelesen habe ich:
die Gastanks und Gastankflaschen müssen mit dem Fahrzeug fest verbaut sein. Die Befestigung muss 20g in Fahrtrichtung und 8g zur Seite aushalten, nach hinten habe ich nichts gefunden:?:
Die Gastanks, Gastankflaschen müssen Ortsfest verbaut werden. Von verschraubbaren Metallbändern wird abgeraten, stabile Halternungen (siehe 20g/8g) bauen/kaufen.
Empfohlen wird des öfteren ein Anschluss für Aussenbefüllung, das scheint eventuellen Streit an den Tankstellen beim Befüllen vorzubeugen.
Soweit ist das machbar, Hersteller bieten 2x 5kg Gastankflaschen mit ein Befüllventil an, dazu Montagesätze wo der Aussenanschluss realisiert werden kann. Ich gehe mal davon aus, dass es Hersteller auf dem Markt gibt die abnahmefähige Gastankflaschenhalterungen anbieteten.

Ein Gastank unterscheidet sich von der Gastankflasche dadurch das der Gastank KEINE Pi Kennung hat, während die Gastankflasche EINE Pi Kennung hat. Pi Kennung = Ortsbeweglich, kann mit Gurtband befestigt werden.
Nun zu meinen Fragen:
Wenn eine Pi gekennzeichnet Gastankflasche nach den Regeln der Technik befestigt wird (siehe oben), dann ist sie nicht mehr Ortsbeweglich, In wieweit bereitet das Probleme bei der Gasabnahme, -prüfung. Scheint zumindest einige Prüforganisationen zu geben die hier Schwirigkeiten bereiten.
Gibt es Gastankflaschen OHNE Pi Kennung?
Gibt es Gastankflaschen die von dementsprechenden Herstellern mit ein Gutachten versehen sind, das sie für Ortsfesten Einbau vorgesehen sind?
Danke,
caddytischer
Letzte Änderung: 6 Jahre 1 Monat her von caddytischer.

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6 Jahre 1 Monat her #2 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Gastank Gastankflasche
Hallo caddytischer,
kommst du nicht auch aus Chemnitz? Oder verwechsle ich dich da jetzt mit jemanden?

Wir haben letzte Woche zwei Gastankflaschen, allerdings keine Alu, bestellt. Die lassen wir in Chemnitz einbauen. Nach dem Einbau wird alles im "gelben Heft" vermerkt und eine neue Gasprüfung gemacht.

Die Gastankflaschen sind ein heißes Thema. Und dazu in Verbindung mit Wohnkabinen gibt es verschiedenste Auslegungen, wenn sich überhaupt jemand damit auskennt. Unsere Kabine ist Ladung.
Und zu Ladung steht: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 22 Ladung
"(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

Und da soll nun die Gastankflasche 20g/8g bei einem Unfall aushalten, wobei die gesamte Kabine 1g (bei Vollbremsung vielleicht knapp über 1) aushalten muss. :screwy:

Je nachdem an wen man gerät wird entweder das Gesetz klar umgesetzt, oder es kann der gesunde Menschenverstand zu tragen kommen. Das gilt sowohl für den der es einbaut, aber noch viel mehr für den der es prüft.

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6 Jahre 1 Monat her #3 von manfred65
manfred65 antwortete auf Gastank Gastankflasche
Servus,

Ich bin mir nicht sicher ob da jetzt nicht was durcheinander kommt:

Mal abgesehn von der Pi-Kennung....meines Wissens müssen ( und mussten schon bisher ) Gastankflaschen fest verbaut sein. Früher hieß das: nicht ohne Werkzeug entfernbar. Also statt Gurtband z.B. Metallbügel die mit einer Schraube und Mutter verschlossen werden. Das musste dann auch eine Sechskantmutter sein. Flügelmutter war nicht zulässig da ohne Werkzeug lösbar. Mit den "neuen" 20G/8G Regeln will man wieder irgendwelche Pfründe schützen. Wenn ich mir die ganzen Texte auf der Seite der Gasfachfrau Nöfer durchlese so macht mir das eher den Eindruck dass man es nicht geschafft hat einen auslaufende "Regel" rechtzeitig zu erneuern. Und jetzt kocht wieder jeder sein eigenes Süppchen: Die DVGW hält sich diesbezüglich für den Nabel der Welt und will anscheinend irgendwas das ihr nicht gefällt unterbinden. Oder ist diesbezüglich jetzt schon etwas WIRKLICH fest geschrieben!

Ich habe gerade mal mit der Gasflaschenhalterung von Froli gespielt.
www.frolishop.com/reisemobilzubehoer/zub...nhalter?number=29095
:haumichweg: :haumichweg: :haumichweg:

Ich weis nicht so recht vob ich lachen soll oder mich aufregen! :censored:
Irgendwie ist das Sinnfrei !
Bei der Tankflasche muss die Halterung einen "3-fachen Rittberger samt Aufschlag aus 1000m Höhe" aushalten und bei "gewöhnlichen" Gasflaschen reicht so ein Müll???

Die Anforderungen 20G/8G bekommt man ohne großzügiges Unterlegen von Metallplatten oder Rahmen nicht hin. Ich glaube nicht dass 20-24mm Sperrholz das aushält!

Auf jeden Fall lese ich weiter interessiert mit.

LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred

Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper

www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung

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6 Jahre 1 Monat her #4 von manfred65
manfred65 antwortete auf Gastank Gastankflasche

Je nachdem an wen man gerät wird entweder das Gesetz klar umgesetzt, oder es kann der gesunde Menschenverstand zu tragen kommen. Das gilt sowohl für den der es einbaut, aber noch viel mehr für den der es prüft.


Dazu habe ich auch noch was, auch Gasanlage wenn auch nicht Tankflasche.
Beim FahrzeugTÜV ( Kabine mit drauf ) habe ich den Herren vom TÜV gebeten mir die Dichtigkeitsprüfung mitzumachen. Prüfbuch habe ich keines weil US-Kochfeld. Er hat sich die Installation angesehen, alles bestens: Kupferrohr, Stützhülsen, Verteilerblock usw. Mokiert hat er die Kunstoffschellen mit denen ich die Gasrohre befestigt hatte...weil Metallschellen vorgeschrieben sind falls es mal brennt.....
Ich habe Ihn dann gefragt woran denn die Metallschellen die Gasrohre fresthalten sollen wenn die Holzkabine weggefackelt ist ??:lloll: :lloll:
Er hat die Argumentation verstanden.....aber wie sehen es Andere?

Das selbe Problem haben wir jetzt mit den Tankflaschenhalterungen: Die Kabine rundum hat sich in ihre Bestandteile aufgelöst aber die Tankflasche trotzt den Elementen! :hmm:

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6 Jahre 1 Monat her #5 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Gastank Gastankflasche
Das Thema hatten wir schon lange nicht mehr !:mrgreen: Die Dinger sind eine gute Sache !
Ich lese dann immer in den Reiseberichten " Heute waren wir auf der Suche nach einer LPG Tanke. Leider gab es sie nicht mehr ! ":kotz:
Da wir nicht im Winter reisen sind wir seit 10 Jahren nie in Gasnot gekommen! Man glaubt nicht wo die Grauen Flaschen überall gefüllt und getauscht werden ! Wie schrieb vor kurzem einer ! In Schweden füllen die alles was nach Gasflasche aussieht ! Selbst in Island wo es kein LPG gibt ! Wir haben eine 11 und 5 Kilo Pulle im Gaskasten und bei längeren Reisen eine 5 kg im Keller!.Sollte ich doch mal in Spanien überwintern werde ich eine landestypische Pulle kaufen ! Aber ich bin etwas ! :offtopic:

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6 Jahre 1 Monat her #6 von Maddoc
Maddoc antwortete auf Gastank Gastankflasche

Gruß
Marc
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6 Jahre 1 Monat her - 6 Jahre 1 Monat her #7 von caddytischer
caddytischer antwortete auf Gastank Gastankflasche
Manfred 65:
ich weiss das ist skuril was die Regelungen betrifft, es nicht logisch, aber im Gerichtssaal wir nun mal nach "den Regeln der Technik entschieden und nicht was wir als "dum tüch" ansehen oder was der Bauch so empfielt.
Die Befestigung der Tankgasflasche sehe ich nicht als Problem an, eher den Nachweis darüber.
5kg Gastankflasche Brutto 10 kg?, 20g = 200kg, die Befestigung sollte möglich sein, letztendlich bauen die Kabinenhersteller auch Laschaugen an die Kabine die ca 300 oder mehr Kraft (je nach Winkel, bei Vollbremsung) zugeführt bekommen.

Pick up Camper:
nein nicht Chemnitz, aus Hamburg.
du hast Recht, bei den meisten Leuten hier im Forum ist die Kabine Ladung, in der zufällig gelebt gekocht geschlafen werden kann. Aber ein Richter wird im Ernstfall schon die paralellen zum Wohnmobil, -wagen sehen. Wenn nicht er, dann der Rechtsanwalt des von dir Geschädigten oder der hinzugezogen Gutachter. Also so ganz würde ich mich nicht auf das Argument mit der Ladung verlassen.
Ein Anruf vom Richter, Gutachter bei einem Kabinenbauer und die Frage nach der Gasprüfung gestellt, Tischer macht bei seinen Kabinen eine Gasprüfung, das Buch bekommst du mit. auch bei den gebrauchten Kabinen von Tischer. In soweit wirst du von den Herstellern und ich vermute auch von den Importeuren, Kabinenverkäufern darauf hingewiesen was zu tun ist bezüglich Gasprüfung.

Ich nehme mal folgendes mit, wenn ich den Einbau von einer Fachfirma machen lassen würde, dann bekomme ich darüber eine Rechnung und eine Gasprüfung. Der einbauende Fachbetrieb steht für die Fach und Sachkunde, er darf nichts verbotenes machen. Letzendlich darf nicht jeder x beliebige Betrieb diesen Einbau durchführen bzw die Prüfung durchführen.

Da ich "keine Ahnung" von dem Thema habe, muss ich mich darauf verlassen können, das der Betrieb nicht verbotenens macht.
Kann sein, das dieses auch dünnes Eis ist.

Beim schreiben dieser Antwort frage ich mich gerade, warum die Gastankflaschenhersteller diese nicht als ortsfeste Tanks zertifizieren lassen, also ohne Pi Kennzeichnung. Dann ist die Befestigung nur konstruktiv zu lösen.
Wer einen "klassischen" ortsfesten Gastank in sein Wohnmobil/ -kabine einbaut und die Regeln der Technik dabei einhält, bekommt auch eine Abnahme, bzw bei der wiederkehrenden Prüfung die Verkängerung wenn es keine Mängel gibt.
caddytischer
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