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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #1 von holger4x4
... findet ihr unter "Informationen", "Body & Equipment Mounting Manual (BEMM)"
auf Ford-Etis-Seite

Edit: Dann guckt euch mal die empfohlene Lage des Masseschwerpunkts an :wink:

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von holger4x4.

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11 Jahre 10 Monate her #2 von Mark
Ist ja lustig, ich frage mich gerade welche Art von "normaler" Ladung das erreichen soll. Also Gitterbox, Sack Zement etc.

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #3 von bb
Das ist ja ähnlich erschütternd wie beim Amarok. Müssen die Hersteller für neue Fahrzeuge diese Angaben mitliefern? Für meinen 'alten' Ranger gibt es das jedenfalls noch nicht. Oder ich war zu doof zum finden.
Wenn der TÜV diese Angaben als Basis nimmt, sind eigentlich alle größeren und gut ausgestatteten Wohnkabinen nur als Ladung transportierbar, wenn überhaupt.

Zum Problem kann es werden, wenn irgendwann ein Gericht nach einem Unfall auf diese Richtlinien Bezug nimmt und den Halter oder Umbauer oder Kabinenvertreiber in Haftung nimmt, weil er die öffentlich verfügbaren Aufbaurichtlinien ignoriert hat.

Gruß, Bernhard

Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von bb.

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11 Jahre 10 Monate her #4 von QuestMan
Wenn man genügend Fantasie hat, kann alles zum Problem werden. :ironie:

Grüße

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11 Jahre 10 Monate her #5 von hanshermann

bb schrieb: Das ist ja ähnlich erschütternd wie beim Amarok. Müssen die Hersteller für neue Fahrzeuge diese Angaben mitliefern?


Zum Problem kann es werden, wenn irgendwann ein Gericht nach einem Unfall auf diese Richtlinien Bezug nimmt und den Halter oder Umbauer oder Kabinenvertreiber in Haftung nimmt, weil er die öffentlich verfügbaren Aufbaurichtlinien ignoriert hat.

Gruß, Bernhard


Das genau ist der Grund, der Fahrzeughersteller zieht sich ganz einfach aus der Schusslinie.
Rein mit den Gewichten hat es über Jahre offensichtlich nicht geklappt, weil schwieriger zu kontrollieren, deshalb kommen jetzt Maße.

Gruss
Hansi

Pickup Nissan D23, vorher D40 bei beiden keine Rahmenverstärkung, keine Luftfeder, nur eine schnöde, billige Überarbeitung des Federpaketes, keine Auflastung.
Wohnkabine Nordstar Camp 8L, ohne überflüssigen Schnickschnack.

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11 Jahre 10 Monate her #6 von enpee
... mal was Positives:

vorbildlich, wie Ford den (Kabinen) Aufbauer mit Informationen in bester Qualität versorgt! :top:

Die (von den Maßen doch sehr ähnlichen) Ford Vorgaben bestärken uns doch in unserer Entscheidung für einen Single Cab. Allerdings haben wir die für den Ranger empfohlene maximale Breite deutlich überschritten. :oops:

Trotzdem: Wir hätten bei der Planung unseres Aufbaus gerne ähnlich gute Informationen und Zeichnungen für unseren Nissan gehabt.

Grüße von Claudia und Chris

Nissan NP300 Single Cab BJ 2009 + Ormocar Leerkabine auf Zwischenrahmen mit Selbstausbau

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11 Jahre 10 Monate her #7 von Uwe
Davon mal abgesehen, dass mein Englisch nicht so unbedingt Vertragfest ist, :oops: gibt es diese Information auch irgendwo in Deutsch?

Gruß
Uwe

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11 Jahre 10 Monate her #8 von Volker1959
wenn ich das so sehe, spricht wieder einiges dafür wenn die Kabine in den Papieren mit Maßangaben eingetragen ist :oops:
Was ist denn bei einem Unfall mit Kabine drauf, wenn einem die Versicherung so einen Wisch unter die Nase hält und die Zahlung verweigert weil man die Richtlinien nicht eingehalten hat :shock:
Dann schauen wir aber alle blöd aus der Wäsche! Die bezeichen dann den Kabinentransport als "grob fahrlässig" !!!
Ich hoffe, das man mir das wegen der geänderten Maßangaben in den Papieren nicht anlasten kann :oops:
Oder bin ich da jetzt völlig auf dem Holzweg :hmm: :ka:

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11 Jahre 10 Monate her #9 von Lasyx
Ich würde mir da nicht den Kopf machen,sonst macht das ganze Hobby ja zum Schluss kein Spaß mehr! :screwy:



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11 Jahre 10 Monate her #10 von Volker1959
aber das Vogel-Strauss Prinzip bringt einen auch nicht wirklich weiter Lars :peace:

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11 Jahre 10 Monate her #11 von Lasyx
Stimmt,Volker.Aber irgendwie bewegen wir uns ja eh immer auf dünnem Eis. :lol:



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11 Jahre 10 Monate her #12 von BiMobil
Erst mal ist es ja nicht schlecht wenn es Aufbaurichtlinien gibt.
Bisher hat jeder mehr oder weniger nach Augenmaß entschieden.

So lange der TÜV diese Aufbaurichtlinien nicht als Maßstab nimmt haben wir Glück.
Sollte der TÜV stur nach diesen Angaben irgendwann entscheiden
dann wird der Kabineneintrag so nicht mehr möglich sein.
Ebenso ist der Wechselaufbau wie es Bimobil macht unmöglich,
da die Maße in allen Richtungen überschritten werden.
Dann gibts bei max. zulässigen 30 cm Überhang grad mal ne 180 er Kabine auf einer Doka .
Und Stehhöhe gibts halt nur noch mit Hubdach .

Oder , ohne Eintrag dann die üblichen Kabinen draufpacken.
So lange die Regeln der Ladungssicherheit
(was Befestigung, max. Überstand seitlich und nach hinten und Gewichte betrifft),
eingehalten werden kannst du weiter so rum fahren.
Zumindest bei uns, um CH gehts dann rechts oder links vorbei. :shock:

Bei der Versicherung als SoKfz kanns dann problematischer werden, ohne Eintrag.

Abwarten was denen noch alles einfällt.

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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11 Jahre 10 Monate her #13 von chevy2500
Danke erstmal an Holger für die Bekanntmachung! :dafuer: Obs uns jetzt gefällt oder nicht, gibt es doch nützliche Hinweise. Insbesondere was den Schwerpunkt (Gesamtschwerpunkt) betrifft...
War jetzt der ultimative Beitrag um endlich die sauschwere automatische SAT Anlage runterzubauen und rauszuschmeissen.

Jetzt komm ich wenigstens zum Lesen und hab dabei auch noch 30kg gespart :gutidee:

Grüße Martin


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11 Jahre 10 Monate her #14 von VW_Fan72
Bei meiner Eintragung zeigte ich dem Tüv Prüfer einen Auszug aus den Aufbaurichtlinien. Hat Ihn nicht groß interessiert. Wichtig waren Ihm 1. die
Befestigung, 2. Unterfahrschutz! 3. die Achsgewichte, 4. Abmessungen (muß mit Zusatzspiegeln fahren), 5. wiederholung der Beleuchtung.
Ich behaupte nach wie vor: Diese Aufbaurichtlinien sind nur relevant bei
Gewährleistungsansprüchen an den PU Hersteller, das heißt Rahmenbruch mit Kabine = keine Garantie!
Der Tüv prüft nach anderen Kriterien. Die Eintragung bedeutet auch nicht unbedingt das jedem Autobahnpolizist das dann so gefallen muß, ist nur eine bessere Diskussionsgrundlage, besser gesagt: Kein Freifahrschein! :genau:

VW Amarok / Eigenbaukabine mit Slideout.

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11 Jahre 10 Monate her #15 von Volker1959

chevy2500 schrieb: Danke erstmal an Holger für die Bekanntmachung! :dafuer: Obs uns jetzt gefällt oder nicht, gibt es doch nützliche Hinweise. Insbesondere was den Schwerpunkt (Gesamtschwerpunkt) betrifft...
War jetzt der ultimative Beitrag um endlich die sauschwere automatische SAT Anlage runterzubauen und rauszuschmeissen.

Jetzt komm ich wenigstens zum Lesen und hab dabei auch noch 30kg gespart :gutidee:

Grüße Martin

wenn Du sie nicht mehr brauchst, ich hätte Verwendung dafür :mrgreen:

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11 Jahre 10 Monate her #16 von Volker1959

VW_Fan72 schrieb: Der Tüv prüft nach anderen Kriterien. Die Eintragung bedeutet auch nicht unbedingt das jedem Autobahnpolizist das dann so gefallen muß

Ob denen das dann gefällt ist mir persönlich relativ "Latte" 8)

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11 Jahre 10 Monate her #17 von Uwe
Hi Leute, ich möchte mit diskutieren. :oops: Aber scheinbar bin ich zu blöd den richtigen Absatz zu finden. Geschweige denn irgendwas Interessantes auf dieser Seite. :x
Gibt einer mal ne kleine Hilfestellung. :ka:
Verzweifelte Grüße aus dem eingeschneiten Gars am Inn.

Gruß
Uwe

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11 Jahre 10 Monate her #18 von holger4x4
Nun mal mit der Ruhe! Die Richtlinie bezieht sich auf einen Umbau des Fahrzeugs, also den Aufbau auf den Rahmen. Für Bimobil würde sowas zutreffen.
Alle anderen,die einen Kasten auf die Ladefläche stellen, können die Angaben als Hinweis sehen was denn "gesund" ist.
Ob im Schadensfall einem daraus ein Strick gedreht wird,bleibt abzuwarten.
Klar ist nur, dass hier dargestellt wird was ich und andere immer wieder predigen: Kabinen mit 220cm oder mehr auf einem Doka gehen eigentlich nicht!

Gruß, Holger
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11 Jahre 10 Monate her #19 von Jens Heidrich
Weniger ist mehr - das ist ein Grundsatz der besonders für Wohnkabinen gilt.

Die Aufbaurichtlinien der Autohersteller sprechen da eine klare Sprache, egal ob Ford Ranger oder VW Amarok. Es liesse sich an dieser Stelle über die unterschiedlichen Bedingungen diskutieren:

a) Kabine als Ladung = unregelmäßige bzw. gelegentliche Belastung

b) Kabine eingetragen = permanente Belastung

Bedeuten die Richtlinien nun, das wenn eine Kabine eingetragen ist und der Pickup erleidet einen Getriebeschaden, dass der Hersteller sich dann wegen der in unzulässigem Rahmen geänderten Maße aus der Affäre ziehen kann? Weil der Wagen durch die geänderte Fahrdynamik einfach mehr leisten musste?

Beim Doppelkabiner sind 144cm Aufbaulänge genehmigt, beim 1,5 Kabiner 176cm und beim Single Cab 225cm - ist das nicht in jedem Fall weniger als die originale Pritsche?

@Uwe: Hat bei mir auch erst beim zweiten Versuch geklappt. Zuerst ging eine Seite mi tallgemeinen Infos auf, auf der war wirklich nichts zu sehen.

Lieben Gruß,

Jens

"An dem Tag, an dem Du denkst Du kannst nicht mehr besser werden, fängst Du an immer den gleichen Song zu spielen." David Bowie (1947-2016)


Jens Heidrich ist Generalimporteur für Wohnkabinen der Marke Four Wheel Campers und Markeninhaber von Nordstar und Camp-Crown Wohnkabinen.

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11 Jahre 10 Monate her #20 von 111Dark
Ich hab jetzt auch mal durchgescrollt aber irgendwie finde ich nicht was ihr seht... :schnief: helft mal bitte weiter

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Wenn ich die Augen zumache und träume, steht jedes mal meine fertige Geocamper

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