Topic-icon Frage Zusatzrückfahrscheinwerfer

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11 Jahre 2 Monate her #1 von OAL-DB
Zusatzrückfahrscheinwerfer wurde erstellt von OAL-DB
Hallo zusammen,

nachdem uns unser Navi in Bellinzona(It.Schweiz) vor eine Hauswand um Mitternacht gelotst hat, und wir mal wieder rückwärts aus einer dunklen Altstadtgasse zurück setzen mussten,
dachte ich mir das nächste mal möchte ich eine stärkere (Funzel-Bayrisch) Rückfahrscheinwerfer hinten zum ausleuchten haben (oder mehr Kerzen (-:)),

wer kennt die gesetzlichen Vorschriften, und wer hätte eine Empfehlung bezüglich Hersteller,

Vielen Dank erstmal

Dieter

Mitsubishi L 200 mit Batari Fahrzeugbau 250 Kabine, davor VW LT DoKa mit BiMobil Husky 300, davor VW T3 mit BiMobil Husky 300,davor Renault Espace Reisemobil
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet!

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11 Jahre 2 Monate her #2 von OAL-DB
OAL-DB antwortete auf Zusatzrückfahrscheinwerfer
Hallo nochmal,

habe doch selber etwas gefunden zu den Vorschriften:

aber die Frage bzw. wer hat eine Empfehlung für einen Hersteller bleibt bestehen,

(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.

(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen.

(3) An mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf auf jeder Längsseite ein Rückfahrscheinwerfer angebaut sein. Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Diese Rückfahrscheinwerfer dürfen seitlich nicht mehr als 50 mm über den Fahrzeugumriß hinausragen.

(4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.

(5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, daß sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.

VG
Dieter

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11 Jahre 2 Monate her #3 von schmille
schmille antwortete auf Zusatzrückfahrscheinwerfer
Hallo Dieter,

nachdem Du Dich bereits nach den Vorschriften erkundigt hast, willst Du sicherlich einen zugelassenen Rückfahrscheinwerfer anbringen. Da gibt es bestimmt im Zubehörhandel entsprechendes. Vielleicht kann Dir noch jemand anderes einen konkreten Vorschlag machen.

Aber..., wäre evtl. auch ein LED-Arbeitsscheinwerfer eine Überlegung wert?
Du könntest diesen an der Rückwand deiner Kabine anbringen und vom Führerhaus über einen separaten Schalter ein-/ausschalten.(Kabine = Ladung --> könnte dadurch evtl. auch legal sein, sozusagen analog Vorzeltleuchte). Diese Arbeitsscheinwerfer geben ein richtig gutes Licht ab.
siehe z.B. hier
www.hella.com/agriculture/de/farmer/752.html

lg Thomas

Gruß Thomas


Ex VW Amarok und Tischer Trail

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11 Jahre 2 Monate her #4 von Loefflea
Loefflea antwortete auf Zusatzrückfahrscheinwerfer
Hoi Dieter,

habe im ATV + Quad- Bereich Amerikanische LED Arbeitsscheinwerfer gefunden die ich direkt in die Stoßstange von meinem Nissan Navara eingebaut habe.
Werde mal schauen ob ich noch ne Kontaktadresse finde und mal versuchen noch ein Bild zu machen.
Anschluß als Arbeitsscheinwerfer muß laut TüV auf alle Fälle mit seperaten Schalter incl. Kontrolllampe erfolgen, als an das Rücklicht angeklempte Rückfahrscheinwerfer wollten der TÜV sie nicht zulassen da sie zuviel Licht nach hinten bringen.

Gruß
der "Schofför"

Gruß
Loefflea alias der "Schofför"

mit Hilux XC von Nestle und ExKab 5S FD auf Zwischenrahmen.

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11 Jahre 2 Monate her #5 von mingelopa
mingelopa antwortete auf Zusatzrückfahrscheinwerfer
Wie wäre es mit Rückfahrkamera mit Infrarotlicht?

Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]

Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)

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11 Jahre 2 Monate her #6 von tgueni
tgueni antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer
Du kannst zb auch nebelscheinwerfer hinten anbauen, und sie üner einen extra schalter betätigen. Das gilt dann als Arbeitsscheinwerfer und darf nicht im Straßenverkehr genutzt werden. Ob du nun in diesem fall dabei erischt wirst ist eine andere Frage

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11 Jahre 2 Monate her - 11 Jahre 2 Monate her #7 von OAL-DB
OAL-DB antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer
Hallo zusammen,

danke schon mal für die informativen Antworten, ich würde schon gerne im legalen Bereich arbeiten, da mit unseren Absetzkabinen immer das Problem bei der zusätzlichen Verbindung7Verkabelung Fahrzeug-Kabine besteht, d.h. am liebsten wäre mir natürlich ein vom TÜV genehmigter Rückfahrscheinwerfer (Arbeitsscheinwerfer), dort habe ich noch nicht nachgefragt, werde ich aber schon morgen erledigen,
der Vorschlag mit Kamera plus Infrarot ist ok., aber die habe ich ja, im Bild der Rückfahrkamera gingen an diesem Abend z.B. seitliche Betonpoller ca. 40cm hoch im Bildrand unter, im Seitenspiegel konnte ich sie nur schemenhaft erkennen (trotz Brille),
was mich bei den Antworten vom TÜV interessiert, ist; ob die Leuchte einstellbar oder auch einfach gerade hinten angebracht werden muß, da viele im Fachhandel angebotenen LED-Leuchten einfach nur für die gerade Montage gedacht sind, dabei kann ich mir nicht vorstellen, daß die nur gesetzlich erlaubte 10m Ausleuchtung nach hinten eingehalten wird,

VG
Dieter

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Letzte Änderung: 11 Jahre 2 Monate her von OAL-DB.

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11 Jahre 2 Monate her #8 von mingelopa
mingelopa antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer

OAL-DB schrieb: Der Vorschlag mit Kamera plus Infrarot ist ok., aber die habe ich ja, im Bild der Rückfahrkamera gingen an diesem Abend z.B. seitliche Betonpoller ca. 40cm hoch im Bildrand unter, im Seitenspiegel konnte ich sie nur schemenhaft erkennen (trotz Brille)

VG
Dieter


Ich hab mir gerade rechts noch eine Seitenkamera unter der Markise angebracht, wegen Verkehrsschildern u.ä. beim Einparken. Der Monitor ist umschaltbar zwischen hinten und seitlich.

Kann man denn bei 40 cm hohen Betonpollern mit einer Kabine auf Geländefahrzeug anstoßen? :lol:

Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]

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11 Jahre 2 Monate her #9 von Tinker
Tinker antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer
Es ist keine eBay APP ID und/oder Cert ID in der Konfiguration definiert.Ich hab mir diesen besorgt und angebaut, macht gutes Licht; bin zufrieden.




Der erste war innen falsch gepolt, sobald der angeschraubt war ging nix mehr. Die haben aber sofort und unkompliziert kostenfrei Ersatz geliefert. Jetzt hab ich zwei :mrgreen:
Ob der Tüv damit einverstanden ist, werden wir sehen :roll:

Gruß Gerd

no risk , no fun
Dodge - RAM 2500 HD + Northstar - Laredo SC

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11 Jahre 2 Monate her - 11 Jahre 2 Monate her #10 von OAL-DB
OAL-DB antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer
[/quote]
Kann man denn bei 40 cm hohen Betonpollern mit einer Kabine auf Geländefahrzeug anstoßen? :lol:[/quote]

:grin: nö, nö, wie gesagt Brille auf und zweibeinige flexible Spezialkamera (meine Frau) nach hinten geschickt,.................nicht angestoßen :grin: ,

@ tinker, Servus Gerd, guter Input, hatte ich noch nicht entdeckt,


VG

Dieter

P.S. das mit der falschen Polung hatte ich auch schon mit LED Birnen aus Hongkong

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11 Jahre 2 Monate her #11 von OAL-DB
OAL-DB antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer
Hallo zusammen,

wollte nur Bescheid geben,
war heute Vormittag beim TÜV,
die Rückfahrscheinwerfer sollten ein Prüfzeichen haben und als Rückfahrscheinwerfer ausgewiesen sein (kein Arbeitsscheinwerfer),
es würde Ihnen aber nichts ausmachen wenn ich zwei montiere, auch wenn ich unter den in der StVZO erwähnten 3,5t bin,

VG

Dieter

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11 Jahre 2 Monate her #12 von 815er
815er antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer
Wir hatten an unserem großen Allradler zusätzlich zum originalen Rückfahrscheinwerfer noch zwei Fernscheinwerfer montiert, die über einen eigenen Schalter liefen und beim TÜV immer schön mit Abdeckkappen verdeckt waren. Es war auf jeden Fall taghell hinter dem Auto.



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11 Jahre 2 Monate her #13 von tgueni
tgueni antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer

815er schrieb: Wir hatten an unserem großen Allradler zusätzlich zum originalen Rückfahrscheinwerfer noch zwei Fernscheinwerfer montiert, die über einen eigenen Schalter liefen und beim TÜV immer schön mit Abdeckkappen verdeckt waren. Es war auf jeden Fall taghell hinter dem Auto.


Das wäre ja genau das was ich meinte. Das ist ja auch ok, da es als Arbeitsscheinwerfer zählt

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11 Jahre 2 Monate her - 11 Jahre 2 Monate her #14 von OAL-DB
OAL-DB antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer

tgueni schrieb:

815er schrieb: Wir hatten an unserem großen Allradler zusätzlich zum originalen Rückfahrscheinwerfer noch zwei Fernscheinwerfer montiert, die über einen eigenen Schalter liefen und beim TÜV immer schön mit Abdeckkappen verdeckt waren. Es war auf jeden Fall taghell hinter dem Auto.


Das wäre ja genau das was ich meinte. Das ist ja auch ok, da es als Arbeitsscheinwerfer zählt


Hallo zusammen,

wie schon erwähnt, möchte ich keine zusätzlichen Kabel Fahrzeug-Wohnkabine verlegen, da ich äußerst zufrieden bin mit dem einen zentralen Stecker, der ist aber voll belegt, d.h. für mich kommt nur die Rückfahrscheinwerferlösung näher in Betracht,
mir ist schon klar, daß ein Arbeitsscheinwerfer usw. mehr Lichtausbeute bringt,

VG

Dieter

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11 Jahre 2 Monate her #15 von tgueni
tgueni antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer

OAL-DB schrieb:

tgueni schrieb:

815er schrieb: Wir hatten an unserem großen Allradler zusätzlich zum originalen Rückfahrscheinwerfer noch zwei Fernscheinwerfer montiert, die über einen eigenen Schalter liefen und beim TÜV immer schön mit Abdeckkappen verdeckt waren. Es war auf jeden Fall taghell hinter dem Auto.


Das wäre ja genau das was ich meinte. Das ist ja auch ok, da es als Arbeitsscheinwerfer zählt


Hallo zusammen,

wie schon erwähnt, möchte ich keine zusätzlichen Kabel Fahrzeug-Wohnkabine verlegen, da ich äußerst zufrieden bin mit dem einen zentralen Stecker, der ist aber voll belegt, d.h. für mich kommt nur die Rückfahrscheinwerferlösung näher in Betracht,
mir ist schon klar, daß ein Arbeitsscheinwerfer usw. mehr Lichtausbeute bringt,

VG

Dieter


das blick ich nicht - du kannst den Arbeitsscheinwerfer doch z.B: auch an der Stoßstnage vom Auto fest machen - dann hast ihn auch dabei wenn du keine Kabine drauf hast

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11 Jahre 2 Monate her #16 von Woerki
Woerki antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer
Hallo Dieter ,
Ich würde gar nicht so auf die Vorschriften achten, wichtig ist das du genügen Lichtausbeute hast und alles siehst beim Rückwärtsfahren.
Ich habe 2 Arbeitsscheinwerfer auf der Kabine montiert und bin mit der Ausbeute sehr zufrieden. Die sind zwar über extra Schalter geschalten, kannst die ja auch über deine Rückfahrscheinwerfer mit anschließen .
Gruß. Jürgen

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11 Jahre 2 Monate her - 11 Jahre 2 Monate her #17 von OAL-DB
OAL-DB antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer
@tgueni
das blick ich nicht - du kannst den Arbeitsscheinwerfer doch z.B: auch an der Stoßstnage vom Auto fest machen - dann hast ihn auch dabei wenn du keine Kabine drauf hast

Servus, bei mir gibt's keine Stoßstange, da ist nur die Wohnkabine,


@Woerki,Ich würde gar nicht so auf die Vorschriften achten, wichtig ist das du genügen Lichtausbeute hast und alles siehst beim Rückwärtsfahren.
Ich habe 2 Arbeitsscheinwerfer auf der Kabine montiert und bin mit der Ausbeute sehr zufrieden. Die sind zwar über extra Schalter geschalten, kannst die ja auch über deine Rückfahrscheinwerfer mit anschließen .
Gruß. Jürgen

Hallo Jürgen, so einfach ist es auch nicht,
Punkt 1: ein TÜV Prüfer sieht sehr wohl ob es sich um einen Arbeits bzw. Rückfahrscheinwerfer handelt, das ist sogar für mich als Laie gut erkennbar (Klarscheiben/Streuscheiben),

Punkt 2: einfach abklemmen hilft auch nicht bei der TÜV Prüfung, wenn Scheinwerfer am Fahrzeug angebaut sind müssen Sie auch funktionieren,

VG
Dieter

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11 Jahre 2 Monate her #18 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer
Nunja,du könntest ja schon Arbeitsscheinwerfer auf der Kabine montieren und einen Schalter zum Rückscheinwerfer dazwischen machen. Wenn du zum TÜV fährst machst du den Schalter aus und Kappen über die Scheinwerfer. Dann sollten doch alle zufrieden sein. :P

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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11 Jahre 2 Monate her #19 von tgueni
tgueni antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer
Das Problem das ich halt noch sehe ist, wenn es normale Lampen sind und keine Led, ob der original Kabelbaum im Kabelquerschnitt für die Rückscheinwerfer der Mehrbelastung standhält und nicht anfängt fies zu riechen

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11 Jahre 2 Monate her #20 von mingelopa
mingelopa antwortete auf Re:Zusatzrückfahrscheinwerfer
Eigentlich soll die Original-Absicherung dafür sorgen, daß nichts fies riecht. Kannst ja auch zusätzliche Leitungen ziehen. Aber wieviele Kilometer willst Du denn rückwärts fahren? Meinst Du wirklich, die Leitungen erhitzen sich so schnell?

Cheers Michael
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