Frage Verkauf unserer bimobil Husky 230 auf Nissan Doka
- gernotjr
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sowohl in meinem Hagelschlag-Thread wie auch bei dem Thread zur "Optimierung des Fahrens" habe ich von meinem Verkauf geschrieben. Da ich schätze, dass es da doch noch einige Diskussionen gibt, fange ich dafür hier einen neuen Thread an.
Kurz der aktuelle Stand:
Nachdem bimobil den Hagelschaden an der Kabine repariert hat (die Garantie gilt entsprechend weiter) und kommende Woche der Pickup endlich repariert wird, verkaufen wir unsere Doka mit Kabine :cab: . Detail hier im Marktplatz oder mit mehr Bilder unter Mobile.de:
Bimobil Husky 230 auf Nissan Doka
Grüße,
Gernot
Die Stoßstange ist aller Laster Anfang!
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- gernotjr
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Ich hatte drei Tage nach Einstellen der Anzeige in mobile.de ein sympathisches Pärchen als Käufer.

Samstag dann ein tränenreicher Anruf. :x Sie bekommen die Restsumme nicht finanziert, hatten sich das mit den Bänkern wohl zu einfach vorgestellt - Erklärung war für mich plausibel, aber zusehr ins Detail will ich hier nicht gehen.
Jedenfalls steht die Kabine jetzt wieder bei mobile.de und hier im Marktplatz (und auf dem schwarzen Brett meines Arbeitgebers).
Solch eine Nichterfüllung des Kaufvertrages war in dem von uns genutzten Vertrag von mobile.de gar nicht vorgesehen. Volker schrieb was von 10-15% vom Käufer? Wie ist denn da die theoretische Lage, wenn im Vertrag dazu nichts steht? Umgekehrt male ich mir aus was mir blühen würde, wenn alles glatte gegangen wäre und kurz vor Übergabe jemand die Kombi z.B. geklaut hätte :schande:
Unabhängig von Euren Antworten wäre ich aktuell aber für einen großen Einbehält zu gutmütig. Die beiden sind schon so total unglücklich, da sie ihr Wunschfahrzeug nicht bekommen.
Ich habe zwar ab Montag einen Wagen zur Langzeitmiete vor der Tür stehen - da der Liefertermin der neuen Kombi erst Mitte April ist - den ich jetzt eigentlich doch noch nicht bräuchte

Grüße,
Gernot
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- Thomas130
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gernotjr schrieb: Die beiden sind schon so total unglücklich, da sie ihr Wunschfahrzeug nicht bekommen.
aber mehr als vielleicht 50 EUR für die erneute kostenpflichtige Anzeige und so werde ich wohl nicht einbehalten.
Grüße,
Gernot
Finde ich sehr gut, wie du das handhaben möchtest
Aus deinem schreiben geht ja hervor, dass die Käufer nicht mit einem nicht zustande kommen des Vertrages
gerechnet haben. Beide Seiten können daraus lernen und der faire Umgang mit der Angelegenheit deinerseits ehrt dich
in meinen Augen.
von mir ein Daumen hoch und viel Glück beim erneuten Verkauf
vg
thomas
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- SH53
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Finde ich sehr gut, wie du das handhaben möchtest
Aus deinem schreiben geht ja hervor, dass die Käufer nicht mit einem nicht zustande kommen des Vertrages
gerechnet haben. Beide Seiten können daraus lernen und der faire Umgang mit der Angelegenheit deinerseits ehrt dich
in meinen Augen.
von mir ein Daumen hoch und viel Glück beim erneuten Verkauf
So sehe ich das auch und wünsche dir ebenfalls viel Glück beim Verkauf und viel Freude mit der neuern Kombi !
Gruß Norbert
von 1996 bis 2000 Nissan Kingcab und Tischer N 125, von 2013 bis 2017 Ford Ranger XLT Extracab und
Tischer 260S, inzwischen mit Eura Mobil 635 HS
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- Bobby268
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Ich würde mich mit ihnen so einigen, dass Du die Kosten für eine neue Anzeige und eine gewisse Aufwandsentschädigung bekommst. Ein Einbehalt von einer größeren Summe (die genannten 10-15%) ist eh schwierig, da Du den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen müsstest. Das ist nicht so einfach, oder hast Du andere Interessenten abgewiesen?
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lg. Andreas
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- Volker1959
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Diese Pärchen fährt los sich ein Wohnmobil für mehr als 50000 Euro zu kaufen und machen eine Anzahlung von 10000 Euro!
Und dann bekommen sie 2 Wochen später den Rest nicht finanziert :shock:
Das weiss man doch als normeler Mensch wohl, bevor man einen Vertrag unterschreibt!
Und im Sommer triffst Du sie zufällig auf einem Campingplatz mit einem anderen Womo :oops:
Vielleicht haben die beiden sich das einfach anders überlegt und lullen dich jetzt ein.
Aber das musst Du natürlich selber besser wissen!
Ich würde auf die Erfüllung des Vertrages bestehen!
Hab ja über 10 Jahre einen Autoladen gehabt. Da kannst Du was erleben

Du kannst den Leuten (zwar mit Menschenkenntnis) nur vor den Kopf schauen!
Ich drück dir die Daumen für einen schnellen Verkauf :top:
Wärst Du auch noch so locker, wenn Du die Entscheidung für die neue Kombi erst nach dem Vertragsabschluss des Alten gefällt hättest? Ob Bimobil da auch mit 50 Euro zufrieden wäre :roll:
Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern

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- holger4x4
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Aber eine gewisse Aufwandsentschädugung sollte schon hängen bleiben und eben die ggf. anfallenden Kosten für die Stornierung des Mietwagens usw.
Wenn das Pärchen sagen wir mal wenigsten 500€ zahlt, dann lernen sie vielleicht aus der Geschichte was :roll:
Gruß, Holger
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Besonders weil es für euch mit dem ganzen Ärger mit dem Hagelschäden bestimmt auch so manche schlaflose Nacht gegeben hat.
Viel Glück weiterhin mit dem Verkauf :!:
Gruß Norbert
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- gernotjr
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da es so schnell ging und ich nach Eingang der Anzahlung die Anzeige gelöscht habe, gab es noch keine weiteren Interessenten zum abweisen (nur so ein Standardschreiben von einem Händler den ich kontaktieren soll, wenn ich über ihn verkaufen will

Wenn die 10 schon als Anzahlung an bimobil weitergereicht wären, hätte ich wohl auch anders reagiert. Aber da ich das Geld noch auf der Bank hatte konnte ich es mir erlauben den Leuten zu glauben.
Ich bin schon mal mit meiner Gutgläubigkeit nach einem Womoverkauf auf einen Betrüger reingefallen. Aber hier bin ich mir sehr sicher, dass die beiden das nicht nur vorgeschoben haben. 100%ig weiß ich es natürlich nicht.
Grüße Gernot
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Liebe Grüße
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Gruß, Holger
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- Volker1959
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Das ist mir neu :hmm: Das iwar früher normales Vertragsrecht! Aber ich bin schon lange raus aus dem Thema! Und ausserdem hat Gernot die Anzahlung und da muß er ja nicht klagen!Bobby268 schrieb: Ein Einbehalt von einer größeren Summe (die genannten 10-15%) ist eh schwierig, da Du den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen müsstest.
Wo kommen wir hin, wenn jeder irgendwas unterschreibt/kauft und dann vom Kauf einfach zurücktritt, weil er es sich doch anders überlegt hat oder noch ein besseres Angebot gefunden hat!
Es sei denn, der Kunde ist unmündig :lol:
Sie sind doch nicht zur Unterschrift gezwungen worden oder? Und Mängel sind doch wohl auch nicht verschwiegen worden!
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- Bobby268
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Und es ist noch ein Unterschied, ob zwei Privatleute den Vertrag abschließen (gabs denn einen schriftlichen? Ist in dem eine Rücktrittsklausel drin? Wenn ja, mit welchen Bedingungen?) oder ein Händler -der Du ja warst- mit Privatkäufern. Beim Autokauf beim Händler ist häufig dieser Rückbehalt bei Nichterfüllung mit Einbehalt Summe X drin, ob haltbar, ist strittig. Nicht alles was in Verträgen steht, ist BGB-konform. Das HGB gilt nur unter Vollkaufmännern.
Gernot müsste nicht klagen und könnte auf Erfüllung bestehen. Auf Erfüllung bestehen macht nicht viel Sinn, denn in dem Fall ist zu vermuten, dass das Geld nicht da ist. Ist zwar prinzipiell rechtens (es sei denn, es ist was anderes ausgemacht), aber sinnvoll nicht wirklich. Kostet unnötig Geld, bringt Ärger, dauert ewig.
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- gernotjr
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In dem von uns genutzten Vertrag stand nichts bezüglich nicht Erfüllung.
Da der PU ab morgen repariert wird gibt es beim nächsten Versuch zumindest von meiner Seite keine so lange Verzögerung zwischen Vertrag unterschreiben und möglicher Übergabe. Sollte ein nächster Kaufinteressent aber andeuten, dass er erst noch mit seiner Bank verhandeln muss käme ich schon ins Grübeln ob ich dann eine Regelung in den Vertrag aufnehme *seufz*
Grüße Gernot
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- abertram
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So oder so bleibt für Gernot wohl nur die Wandlung unter Einbehalt des Schadensbetrages, den er durch Inseratkosten, Mietvertrag und ggf. Finanzierungskosten (die ja wohl nicht angefallen sind) hat. :Meinung: Dem nacktem Mann kann er halt nicht in die Tasche greifen.
Zuerst MB308D-P (Eigenausbau ehemals Post- Kögelkoffer), jetzt Ford Ranger mit Nordstar Eco200
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- Bobby268
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Die Regelung würde ich auf alle Fälle in den Vertrag mit reinnehmen! Es geht ja bei Deiner Kombi nicht um 3,50 Euro, sondern um richtig Geld und Du musst wg. der neuen Kombi auch den Kopf beim Händler hinhalten. Oder erst gar nicht auf solche Händel mit Banknachfrage einlassen.
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- schmille
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Deshalb halte ich deine Entscheidung für die einzig richtige. Hakt es ab. Ich hoffe aber trotzdem, dass sich das Käuferpaar über das "Fehlverhalten" bewusst ist :kotz: . So was macht man nicht.
Schaut nach vorne und freut euch auf eure neue Kombi. Ich wünsche euch viel Erfolg beim "zweiten Versuch". Das wird schon.
Gruß Thomas
Gruß Thomas
Ex VW Amarok und Tischer Trail
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- Lasyx
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Eure Reaktion finde ich aber wirklich :top: Es wirden sich sicher schnell andere Interessenten bei euch melden! :genau:
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Nissan D40 Portugiese / Artica 230 SE
Mit Trailmaster statt LuFe.
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- gernotjr
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Die neue Kombi ist emotional noch so weit weg :ka: angesichts dessen, dass die alte noch nicht verkauft ist und die Lieferzeit noch über zwei Monate beträgt.
Aber ich bin ganz optimistisch, vor allem da voraussichtlich bis Ende der Woche der PU repariert ist :top:
Dann verkauft es sich auch besser!
Grüße,
Gernot
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