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Frage Gewichtskontrollen im Ausland
- dr.mungo
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Nachdem ich hier im Forum schon extrem viel tolle Infos erhalten habe bin ich beim "Überallawengdurchlesen" auf den Problemzustand meiner Wohni(Be- bzw. Über-)-ladung gestossen.
Da demnächst eine Portugaltour ansteht stellt sich die Frage ob ich mit meiner grenzwertigen beladenen Mitsubishifuhre ohne Stress fahren kann.
Wer kann Angaben über Gewichtskontrollen, Strafen und sonstige Steine im Weg bei der Bereisung der Länder CH, F und P machen?
Wurde schon jemand auf eine Waage gestellt, musste abladen, Strafen zahlen oder oder oder...
.... ich habe Angst da meine Hinterachslast bis zu 150kg über dem Zulässigen liegen könnte- egal wie ich das Gepäck verstaue
(... an alle Ami-pickupfahrer: ich werde den Wagen behalten, ich bin sehr zufrieden,ja 90km/h ist langsam,nein mir reichen 12Liter auf 100km,ja ich liebe Warmduschen,ich weiss daß die Japser zu klein für ne gut ausgestattete Kabine etc.etc...).
Würde mich sehr freuen wenn Ihr mal Eure Erfahrungen und drohende Strafen mitteilen könntet.
Vielen Dank im voraus auch im Namen derer die aus diesen Infos ebenso Nutzen ziehen können.
Schönen Urlaub Euch allen.
MfG Andy
8,1l /50km
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- Huegelcamper
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Grüße vom Hügel
Stefan
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- QuestMan
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SCHWEIZ:
Die Schweizer " Bußenliste " sieht für "Überladung folgende Reduzierung der Urlaubskasse vor:
1.
Überschreiten des zulässigen Gewichts nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit von 3%(Art. 9 Abs. 1 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 1 und 3 VRV)
a.
um nicht mehr als 100 kg 100 Fr.
b.
bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von nicht mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 5 Prozent 200 Fr.
c.
bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, bis 5 Prozent, aber nicht mehr als 1000 kg 250 Fr.
2.
Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit (Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)
a.
um nicht mehr als 100 kg 100 Fr.
b.
bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 2 Prozent 250 Fr.
Wer mit Fachkenntnis bei einer Polizeikontrolle glänzen möchte, kann sich ja hier schlau machen:
Weisungen über polizeiliche Gewichtskontrollen im Strassenverkehr
Auch das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit ist nicht ganz so günstig wie bei uns.

Das gilt übrigens für die meisten Verkehrsverstöße bei unseren europäischen Nachbarn.
Als Nachschlagemöglichkeit gibts außer "googeln" noch den ADAC .
FRANKREICH:
In Frankreich gibt es übrigen auch ein "Punktesystem" wie bei uns.
Auch ausländischen Fahrerlaubnisinhabern kann das Recht aberkannt werden, in Frankreich Kraftfahrzeuge zu führen.
Ladungsvorschriften:
Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Nach hinten dürfen Ladungen maximal 3 m über die Fahrzeughinterkante hinausragen, Art. R. 67 Code de la Route.
Es darf keine Bodenberührung der Ladung stattfinden. Ragt die Ladung um mehr als 1m nach hinten hinaus, so ist sie mit einer rückstrahlenden Vorrichtung, nachts zusätzlich mit einem roten Licht zu kennzeichnen. Seitlich darf die Ladung nur hinausstehen, wenn eine Gesamtbreite von 2,50 m nicht überschritten wird, Art. R. 66 Code de la Route. Ragt die Ladung um mehr als 40 cm über den Außenrand der Begrenzungs-/ Schlußleuchte des Kfz hinaus, so gilt zusätzlich: Markierungspflicht bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit nach vorne mit weißer Leuchte oder Reflektor, nach hinten mit roter Leuchte oder Reflektor Art. R. 92 Code de la Route.
Die Mitnahme eines Fahrradträgers am Heck ist zulässig, sofern die genannten zulässigen Abmessungen nicht überschritten werden.
Grüße
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- dr.mungo
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das rennt ja hier voll schnell- hab grad nur mal
so vorbeigeguckt-
schon die erste Resonanz.Toll!
Wer von Euch ist denn schon mal im Ausland angehalten/ kontrolliert
worden? Wie ham die Bullxxxx Ordnungshüter denn reagiert??
Wer weiss was über Portugal?
MfG Andy
p.s.: ....nur weiter so-DANKE
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- Tangente
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Huegelcamper schrieb: Da sind unsere "Strafen" ein Witz!!!! z.B.: Kollege war 8km/h zu schnell 110.- €.
Hi Stefan!
.. und dann park mal in Norwegen falsch ... schluck!!! Parkuhrüberschreitung kostete unserer Tochter vor einigen Wochen die nette Kleinigkeit von Euro 60,00 :shock: !
Nach einer Geschwindigkeitsübertretung oder Gewichtsüberschreitung in diesem herrlichen Land kann man wegen Budgetmangels schnell (besser LANGSAM) heimfahren!
Straßenräuber im Mittelalter waren Caritashelfer dagegen.
Grüße aus der Thermenhauptstadt
Tangente
1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)
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- H...
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Leider kann ich Dir keine Auskunft über Gewichtskontrollen in der Schweiz geben. Gerüchte zu folge, soll es sie geben :roll: an Grenzübergängen und mobile, aber ich kenne niemanden persönlich, dem solches wiederfahren wäre. Was eben nicht heisst, dass es sie nicht gibt. Und wenn es jemandem passiert, dann wird das sicher nicht billig.
Abgesehen, dem Wägelchen tut so eine Überbelastung eh nicht gut, vielleicht kann eine "muss unbedingt auch noch mit" Reduktion das Gewichtsproblem etwas senken.



Übrigens: Geschwindigkeitsübertretungen :shock: versuchen wir schon lange möglichst zu vermeiden, gewisse Kantone sind regelrecht mit Radarkästen jeglicher Art "vermient"

Have fun in Portugal, ist ein mega schönes Land!
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- dr.mungo
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also wenn ich das hier so richtig sehe ist von Euch allen noch KEINER bei seiner Auslandsfahrt kontrolliert worden-es ist offensichtlich auch noch Keinem etwas von solch einer Kontrolle bekannt geworden!??!
MfG Andy
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- Uwe
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dr.mungo schrieb: Moin,
also wenn ich das hier so richtig sehe ist von Euch allen noch KEINER bei seiner Auslandsfahrt kontrolliert
MfG Andy
..doch ich. Auf der BAB zwischen Villach und Spital. Aber bei 1475 KG Zuladung war das kein Prob.

Gruß
Uwe
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- holger4x4
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Wir fahren aber meist auch Lanstraße im Ausland und nicht die Haupt-Rennstrecken in den Süden.
Gruß, Holger
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- dr.mungo
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...also Holger- Du bist eindeutig zuviel im Internet-
die LAN-Strassen fahr ich meist zuhause-
im Urlaub gibts doch deutlich spannendere Strassen
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8,1l /50km
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Das ist alles meine Bluetooth Tastatur schuld, oder vielleicht doch die dicken Finger(?)
Gruß, Holger
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- Tangente
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Hi Dr. Mungo - SOOO IST DAS NICHT!dr.mungo schrieb: Moin,
also wenn ich das hier so richtig sehe ist von Euch allen noch KEINER bei seiner Auslandsfahrt kontrolliert worden-es ist offensichtlich auch noch Keinem etwas von solch einer Kontrolle bekannt geworden!??!
MfG Andy
Durchaus erlebt - aber nicht mit PU+Kabine sondern jeweils mit PKW.
Ich bin in den letzten 5 Jahren 3 X in Schwerpunktkontrollen geraten (einmal bei Salzburg am Nachmittag, einmal bei Graz am Abend und einmal zwischen Wien u Graz um 02:30 (!!!) an einem Wochentag - jedesmal wurde immer wieder ein Block Fahrzeuge (vom Motorrad bis zum LKW) auf einen Parkplatz geleitet und kontrolliert - von Alkomat bis Waage! Ich selbst war nicht auf der Waage - mit leerem PKW, aber Transporter und LKW jeweils alle!
Grüße Tangente
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- Huegelcamper
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1000 mal probiert, 1000 mal ist nichts passiert...........
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- finix
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fin
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- dr.mungo
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also so wie Ihr alle schreibt hats offensichtlich "NUR" im deutschsprachigen Raum gefunkt-
hat man in Frankreich, Spanien und Portugal so gesehen eher seine Ruhe??!
Ist denn noch keiner dort mal gecheckt worden?Sehen die Südländer das alles vielleicht n bissle lockerer?
Los- schafft mir Ruhe und Zufriedenheit vor der Abreise.
-oder berichtet, bitte!
MfG Andy
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ich hab das gerade erst gelesen, kann aber auch noch was dazu schreiben.
Die einzige Kontrolle bei der Womos gewogen wurden habe ich in Italien kurz vor Genua auf einem Autobahnparkplatz gesehen.
LKW-Kontrollen habe ich dagegen in D schon öfter beobachtet. Ich glaube das machen gerne die Leute vom BAG. Kann aber sein, dass dann auch Polizei dabei ist.
Ich sehe immer zu, dass ich mit meinem Transporter Land gewinne, wenn ich die BAGs sehe.
Gruss
Uwe
Bimobil Husky 240 Bj. 87 auf B2500 2,5 TD 2WD - schon so alt, aber immer noch undicht...
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- Georg
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Hast man eine zulässiges Gesamtgewicht von 3000Kg ist man mit 3150Kg
noch in Oordung, mit einem Gewicht von 3151Kg bis 3300Kg kann man
dir eine Strafe von 36€ bis 148€ geben.
von euro 36 bis euro 148 , bis zu 10% Überladung;
von euro 74 bis euro 296 , bis zu 20% Überladung;
von euro 148 bis euro 594 , bis zu 30% Überladung;
von euro 370 bis euro 1.485 , über 30% Überladung;
Codice della Strada Articolo 167
Ciao Georg
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- Fränky
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- Immer schön die Stützen hochkurbeln !
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Auf der BAB zwischen Villach und Spital
Da war ich letzte Woche auch. Hatte die Aufforderung der Tafeln gesehen. Bin aber nicht auf den Parkplatz zum Wiegen gefahren, dachte das gilt nur für LKW. Der Platz war auch kompett überfüllt .
Auf der BAB 27 Bremen-Cuxhaven sind häufiger Gewichtskontrollen von Womos und Anhänger. Bisher aber nur im Sommer.
Gruß Fränky
Port. D40 Nissan Navara 3,5 t. + Nordstar 8L
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- dr.mungo
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wenn das so weiterregnet krieg ich die Schwimmhilfen für die Fahrt UNMÖGLICH noch mit rein ins Auto- ist eben eh schon zu voll.
Ich krieg bald nen Anfall!!
Hoffentlich gibts keine Kontrollen für Amphibienwohnis!!?

MfG Andy
8,1l /50km
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Grüße Tangente
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