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8 Jahre 4 Monate her #1 von spiess01
HU beim PU wurde erstellt von spiess01
Wieder was gelernt :screwy: !

War gestern mit unserem PU bei der Hauptuntersuchung und es hat sich wieder bestätigt, wenn der eine Verein nicht will, dann fährt man einfach zu einem anderen, erzählt dieselbe Geschichte und dann gibt’s eben da eine Plakette.

Hintergrund ist folgender:

Bei unserem PU wurden vor 2 Jahren alle techn. Änderungen und die verschiedenen Rüstzustände (mit Bimobil, mit Pritsche oder ohne alles) technisch vom TÜV geprüft, ohne Mängel angenommen und für eine Eintragung in die KFZ Papiere freigegeben.
Da es sich hierbei um ein Leasingfahrzeug handelt, habe ich erstmal nichts die Papiere eintragen lassen und hoffe wenn uns die grün/blauen anhalten, dass die bis auf weiteres mit den TÜV-Abnahme-Zetteln zufrieden sind.

Jedenfalls war ich dann gestern bei einer Niederlassung eines Vereins der die HU macht, habe dem Freundlichen genau diese Geschichte erzählt, alle Papiere auf den Tisch gelegt und freundlich gefragt ob er so (die Pritsche war montiert und die Maße entsprachen so den originalmaßen des PU) die HU machen kann.

Der Freundliche hat die Papiere dann kurz überflogen und mich eine wenig unfreundlich zum Straßenverkehrsamt geschickt, weil ohne dass es im Schein eingetragen ist, macht er nix :gelbekarte: !


Gut bin dann (nur um mir eine 2 Meinung zu holen :roll: ) gefühlte 800m weiter zum nächsten HU gefahren, habe exakt dieselbe Geschichte erzählt. Er hat alle Papiere geprüft, sich den PU ganz genau angesehen und schwupp gab es ne Mängelfreie HU mit Plakette :haumichweg: .

Ist doch der Hammer :hammer: ?

Viele Grüße
Stefan

L200 mit Husky 230, Umbau auf D-Max, aktuell Amarok XXL mit Eigenbaukabine

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8 Jahre 4 Monate her #2 von BiMobil
BiMobil antwortete auf HU beim PU
Hi Stefan

Du bist dann aber schon wieder die gefühlten 800 m zurück gefahren und hast mit der Plakette gewedelt .

Ist echt der Hammer , wenn die die nicht wollen dann bist der Ar........

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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8 Jahre 4 Monate her - 8 Jahre 4 Monate her #3 von Jupp!
Jupp! antwortete auf HU beim PU
Hallo Stefan so ist das wahre Leben ! Anderseits ist es so daß der gute Mann deine Änderungen abnimmt dir Papiere gibt und dich bittet dieses bei der KFZ Stelle eintragen zu lassen ! Du hat nicht auf ihn gehört und dieses Mal gibt es von ihm keine neue HU. :schnief:

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/
Letzte Änderung: 8 Jahre 4 Monate her von Jupp!.

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8 Jahre 4 Monate her #4 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf HU beim PU
Hm, technische Änderungen incl. Höhenangaben sind erfolgt, oder? Und Änderung des Fahrzeugtyps?
Normalerweise bedeutet das, dass die Änderung schnellstmöglich eingetragen werden muss. Das war die klare Aussage im Mai von unserem TÜV-Abnehmer für die Eintragung der Kabine. Ist ja keine Eintragung einer Standheizung oder Zusatzluftfeder, bei der es ausreicht, die Papiere dabei zu haben. Dafür ist eine Eintragung nicht zwingend notwendig.

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8 Jahre 4 Monate her #5 von Bearded-Colliefan
Bearded-Colliefan antwortete auf HU beim PU
Hey Stefan, der gute Mann hat sich doch " nur " an seinen Vorgaben gehalten. Der eine ist gewissenhafter und der nächste sieht,s halt lockerer....nix neues. Zieht sich leider wie ein roter Faden durch alle Bereiche. Noch schlimmer finde ich es bei den Steuern. Der eine bekommt die LKW Steuer der nächste hält sich an die Vorgaben und versteuert nach PKW. Man ist einfach dieser Willkür ausgesetzt.
Aber schön das es dann doch recht unkompliziert geklappt hat.
Lg. Olli

Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
& Wohnmobil Dethleffs Alpa

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8 Jahre 4 Monate her #6 von spiess01
spiess01 antwortete auf HU beim PU
Ja, vermutlich hat der Vereins HU Prüfer absolut Recht!

Ich wolle nur mal kurz darstellen wie es gehen kann und das erstbeste HU Mensch nicht das absolute Gesetz ist. Offensichtlich gibt es hier auch nach Ermessen einen vertretbaren Handlungsspielraum und wenn die eine das nicht will, gibt man das Geld eben woanders aus.

Mit der KFZ Steuer auch nach Ermessen! Bei der Vorführung beim Zoll wollte die nette Dame dass die Schraubenlöcher für die hinteren Sicherheitsgurte unbrauchbar gemacht werden bzw. zugeschweißt werden müssen. Die auch nette, andere Kollegien sah da aber ganz anders. Ein Ausbau der Teile reichte ihr völlig aus…

Also, immer mal ne 2. oder 3. Meinung einholen und dann funktioniert auch so wie man es im Alltag gut gebrauchen kann :hurra: .

@ Olli, ja mit der Willkür und Selbstherrlichkeit einiger Prüfer und Beamten hier in Deutschland ist es schon ziemlich ärgerlich. Da muss sich auch dringend mal was ändern….

@ Rudi, habe drüber nachgedacht, wollte den alten Mann dann aber doch nicht ergern. Wenn jemand sein Leben lang schmale Breitreifen für kleine Kleinwagen eingetragen hat, würde er das vermutlich nicht verstehen..... :grin:

Viele Grüße
Stefan

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8 Jahre 4 Monate her #7 von bb
bb antwortete auf HU beim PU
Bei der Abnahme der Luftfedern und dem Rückbau auf 2-Sitzer stand jeweils im Prüfgutachten, dass ich die Änderung umgehend beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen muss. Bei der Begutachtung der größeren Reifen steht, dass die Eintragung erst beim nächsten Mal erfolgen muss, wenn ich irgendwelche anderen Änderungen am Fahrzeug eintragen lasse. Also eintragungspflichtige Umbauten, Wohnortswechsel, Haltewechsel, .....
Ein Umbau für eine Bimobil Kabine ist ja schon ein etwas größerer Eingriff, da muss die Eintragung imo zügig erfolgen.
Eine andere Frage ist, ob nicht die Betriebserlaubnis erlischt, solange die Änderungen nicht eingetragen sind.

Bernhard

Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.

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8 Jahre 4 Monate her #8 von Ste
Ste antwortete auf HU beim PU
Hab auch eine nette HU-Geschichte: Mein Amarok kriegt als Klein-LKW ja eiiiigentlich nur ein Jahr TÜV, aber wenn der Prüfer den ganzen Tag nur PKWs stempelt, dann werdens eben auch mal zwei :sauf:

Tischer Trail 220 auf Ranger (vorher Amarok)

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8 Jahre 4 Monate her #9 von spiess01
spiess01 antwortete auf HU beim PU
Hallo Bernhard,

das mit der Betriebserlaubnis ist eine sehr spannende Frage!

Das würde mich jetzt auch mal interessieren. Durch die techn. Abnahme vor 2 Jahren beim TÜV ist das Fahrzeug ja technisch einwandfrei und techn. gesetzeskonform.

Aber ob da gleich die komplette Betriebserlaubnis erlischt nur weil ein Text in den Fahrzeugpapieren nicht geändert oder hinzugefügt ist. Das würde mich jetzt auch mal interessieren.

Kennt sich da wer wirklich aus oder alles nur reine Spekulation?

Viele Grüße
Stefan

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8 Jahre 4 Monate her #10 von bb
bb antwortete auf HU beim PU
Hat dein Amarok mehr als 3,5t?
Meine bisherigen Pickups hatte alle jeweils 2 Jahre TÜV. Der Unterschied zum PKW ist nur, dass neue PKW die erste Untersuchung erst nach 3 Jahren haben, Nutzfahrzeuge unter 3,5t schon nach 2 Jahren.
kfz-kennzeichen-abc.de/informationen/tuev-plakette/

Bernhard

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8 Jahre 4 Monate her - 8 Jahre 4 Monate her #11 von Bobby268
Bobby268 antwortete auf HU beim PU
Jep, gilt bei über 3,5t. Deshalb müssen wir mit dem Mog jedes Jahr hin.

Als unser PU den Umbau Originalpritsche auf T5 Ladefläche bekommen hat, war es so, dass bis zur Änderung der Papiere die ABE erloschen war. Die Maße des Fahrzeuges haben sich damals gravierend geändert und damit die eigentliche ABE nicht mehr gültig.

Bei Änderung des Fahrzeugtypes (z.B. dauerhaft LKW in Wohnmobil) erlischt die ABE ebenfalls.

Hier ein Faltblatt vom TÜV Süd www.tuev-sued.de/uploads/images/13361210...ngen-am-fahrzeug.pdf
Letzte Änderung: 8 Jahre 4 Monate her von Bobby268.

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8 Jahre 4 Monate her #12 von Steffen HZJ /GRJ79
Steffen HZJ /GRJ79 antwortete auf HU beim PU
Wie kommst Du darauf das Du nur ein Jahr Tüv bekommst ?
Meine LKW ( HZJ79 / BJ42 ) haben immer schon zwei Jahre .Beide unter 3,5t .

Gruß Steffen

Steffen HZJ79/ GRJ79
Warmduscher und Toyofahrer !
HZJ79 / GRJ79 mit Der Fentje Kabine nach eigenen Vorstellungen .
Wechselsystem direkt auf dem Rahmen .

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8 Jahre 4 Monate her - 8 Jahre 4 Monate her #13 von Jupp!
Jupp! antwortete auf HU beim PU

Ste schrieb: Hab auch eine nette HU-Geschichte: Mein Amarok kriegt als Klein-LKW ja eiiiigentlich nur ein Jahr TÜV, aber wenn der Prüfer den ganzen Tag nur PKWs stempelt, dann werdens eben auch mal zwei :sauf:

Nette Geschichte Könntest du uns sagen aus welcher Gegend du kommst und was du für einen Klein LKW du hast ! :pics:
@ Stefan im Taunus sehen die das lockerer! :haumichweg:

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Letzte Änderung: 8 Jahre 4 Monate her von Jupp!.
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8 Jahre 4 Monate her #14 von bb
bb antwortete auf HU beim PU
@Stefan,
der TÜV Mensch sagte nach Abnahme der Luftfedern, die Umschreibung solle innerhalb einer Woche erfolgen. Das wäre seines Wissens nach die Toleranzzeit, die von der Polizei in NRW zwischen Erstellung des Gutachtens und Eintragung akzeptiert würde. Von einer mehrwöchigen Urlaubsfahrt ohne Eintragung würde er mir abraten.
Ähnlich war es auch bei der LPG Anlage in unserem VW Caddy. Der wurde in NL umgebaut und dort vom TÜV Krefeld begutachtet. Eigentlich war damit die Betriebserlaubnis erloschen. Aber weil es ja die positive Begutachtung gab, hatte ich ein paar Tage Zeit und durfte den Caddy nach Hause fahren.
Damit liegt es vermutlich im Ermessen der Polizei, wenn du in eine Kontrolle kommst. Wenn die feststellen, dass dein Auspuff oder ein Scheinwerfer, Spiegel, Scheibe, ... kaputt ist oder der TÜV abgelaufen ist, haben die ja auch einen Spielraum und geben dir eine Karte, mit der du nach Instandsetzung beim nächsten Revier das Fahrzeug vorstellen musst. Sie können auch direkt eine Ordnungswidrigkeit feststellen und ein Bussgeld kassieren.

Bernhard

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8 Jahre 4 Monate her #15 von spiess01
spiess01 antwortete auf HU beim PU
Hallo Bernd,

ja so sehe ich das auch. Wenn der Sherif einen guten Tag hat dann ist alles OK, wenn nicht dann gibt es Mecker.
In der Schweiz z.B. hat mich mal eine Zivilstreife angehalten. War mit Pritsche und geladener Maschine unterwegs.
Die haben aus ihrer alles Sticht genau kontrolliert, gewogen, Lieferschein, Perso usw., aber den eigentlichen Umbau (auf flache Pritsche) haben die als Standard so hingenommen. Wollten dann noch über ihre Kenntnisse der Ladungssicherung diskutieren und nach 40min war der Käse gegessen und ich wieder auf der Autobahn.

Aber die Frage nach der erloschenen Betriebserlaubnis würde mich doch noch interessieren.

Viele Grüße
Stefan

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8 Jahre 4 Monate her #16 von Ste
Ste antwortete auf HU beim PU
Autsch, dann hab ich mich ja verhauen und nicht der TÜV! Auf die deutsche Bürokratie ist halt Verlass! :-)

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8 Jahre 4 Monate her #17 von Jupp!
Jupp! antwortete auf HU beim PU
Aber den guten Männern erst ein Bier zur Hand geben! :schande:

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8 Jahre 4 Monate her #18 von gernotjr
gernotjr antwortete auf HU beim PU

Steffen HZJ 79 schrieb: Wie kommst Du darauf das Du nur ein Jahr Tüv bekommst ?
Meine LKW ( HZJ79 / BJ42 ) haben immer schon zwei Jahre .Beide unter 3,5t .

Gruß Steffen

N'abend
ist bei mir genauso. Der einzige Unterschied zum Pkw ist, dass unsere LKW das erste Mal auch schon nach 2 Jahren zur HU müssen statt nach drei.

Grüße Gernot

Die Stoßstange ist aller Laster Anfang!

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8 Jahre 4 Monate her #19 von der Henning
der Henning antwortete auf HU beim PU
Zum Thema Betriebserlaubnis:
Wenn die Änderungen nicht umgehend in die Papiere eingetragen werden, kann das im Falle eines Unfalls unschöne Folgen haben.
Die Versicherung wird versuchen, Regressansprüche geltend zu machen und du bist in der Pflicht zu beweisen, dass die Veränderungen am Fahrzeug keinen Einfluss auf den Unfallhergang haben. Ob der Umbau die Eigenschaften des Fahrzeugs verbessert oder verschlechtert, wird dann wohl nur ein teurer Sachverständiger nachweisen können.

Ein Bekannter hatte da mit einem Motorrad (Gutachten war erstellt, Papiere noch nicht auf den neusten Stand gebracht) jedenfalls einen längeren Rechtsstreit. Er hat im Endeffekt aufgrund des Gutachtens gewonnen, es ging aber trotzdem viel Zeit und Geld drauf.

1970 Chevrolet C20 mit 350er V8, irgendwann auch mit Kabine

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5 Jahre 10 Monate her #20 von BoGlaess
BoGlaess antwortete auf HU beim PU
Hallo Gemeinde, da habe ich eine Frage, die für mich nächsten Monat aktuell wird: Unser PU wird 2 Jahre alt und muss als Leicht LKW zur HU. Eingetragen ist LKW mit Wechselaufbau. Die Bimobil -Kabine ist erst 8 Monate alt. Ich würde den PU mit der Pritsche bestücken und so zum örtlichen TÜV fahren. Oder habe ich zu befürchten dass der Prüfer die Ausrüstung mit Kabine sehen möchte? Wie ist da eure Erfahrung? (Alle Umbauten sind eingetragen )

Viele Grüße aus Vaihingen an der Enz

BoKa

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