Info HU beim PU
- spiess01
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War gestern mit unserem PU bei der Hauptuntersuchung und es hat sich wieder bestätigt, wenn der eine Verein nicht will, dann fährt man einfach zu einem anderen, erzählt dieselbe Geschichte und dann gibt’s eben da eine Plakette.
Hintergrund ist folgender:
Bei unserem PU wurden vor 2 Jahren alle techn. Änderungen und die verschiedenen Rüstzustände (mit Bimobil, mit Pritsche oder ohne alles) technisch vom TÜV geprüft, ohne Mängel angenommen und für eine Eintragung in die KFZ Papiere freigegeben.
Da es sich hierbei um ein Leasingfahrzeug handelt, habe ich erstmal nichts die Papiere eintragen lassen und hoffe wenn uns die grün/blauen anhalten, dass die bis auf weiteres mit den TÜV-Abnahme-Zetteln zufrieden sind.
Jedenfalls war ich dann gestern bei einer Niederlassung eines Vereins der die HU macht, habe dem Freundlichen genau diese Geschichte erzählt, alle Papiere auf den Tisch gelegt und freundlich gefragt ob er so (die Pritsche war montiert und die Maße entsprachen so den originalmaßen des PU) die HU machen kann.
Der Freundliche hat die Papiere dann kurz überflogen und mich eine wenig unfreundlich zum Straßenverkehrsamt geschickt, weil ohne dass es im Schein eingetragen ist, macht er nix !
Gut bin dann (nur um mir eine 2 Meinung zu holen ) gefühlte 800m weiter zum nächsten HU gefahren, habe exakt dieselbe Geschichte erzählt. Er hat alle Papiere geprüft, sich den PU ganz genau angesehen und schwupp gab es ne Mängelfreie HU mit Plakette .
Ist doch der Hammer ?
Viele Grüße
Stefan
L200 mit Husky 230, Umbau auf D-Max, aktuell Amarok XXL mit Eigenbaukabine
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Du bist dann aber schon wieder die gefühlten 800 m zurück gefahren und hast mit der Plakette gewedelt .
Ist echt der Hammer , wenn die die nicht wollen dann bist der Ar........
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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Normalerweise bedeutet das, dass die Änderung schnellstmöglich eingetragen werden muss. Das war die klare Aussage im Mai von unserem TÜV-Abnehmer für die Eintragung der Kabine. Ist ja keine Eintragung einer Standheizung oder Zusatzluftfeder, bei der es ausreicht, die Papiere dabei zu haben. Dafür ist eine Eintragung nicht zwingend notwendig.
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Aber schön das es dann doch recht unkompliziert geklappt hat.
Lg. Olli
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
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- spiess01
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Ich wolle nur mal kurz darstellen wie es gehen kann und das erstbeste HU Mensch nicht das absolute Gesetz ist. Offensichtlich gibt es hier auch nach Ermessen einen vertretbaren Handlungsspielraum und wenn die eine das nicht will, gibt man das Geld eben woanders aus.
Mit der KFZ Steuer auch nach Ermessen! Bei der Vorführung beim Zoll wollte die nette Dame dass die Schraubenlöcher für die hinteren Sicherheitsgurte unbrauchbar gemacht werden bzw. zugeschweißt werden müssen. Die auch nette, andere Kollegien sah da aber ganz anders. Ein Ausbau der Teile reichte ihr völlig aus…
Also, immer mal ne 2. oder 3. Meinung einholen und dann funktioniert auch so wie man es im Alltag gut gebrauchen kann .
@ Olli, ja mit der Willkür und Selbstherrlichkeit einiger Prüfer und Beamten hier in Deutschland ist es schon ziemlich ärgerlich. Da muss sich auch dringend mal was ändern….
@ Rudi, habe drüber nachgedacht, wollte den alten Mann dann aber doch nicht ergern. Wenn jemand sein Leben lang schmale Breitreifen für kleine Kleinwagen eingetragen hat, würde er das vermutlich nicht verstehen.....
Viele Grüße
Stefan
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Ein Umbau für eine Bimobil Kabine ist ja schon ein etwas größerer Eingriff, da muss die Eintragung imo zügig erfolgen.
Eine andere Frage ist, ob nicht die Betriebserlaubnis erlischt, solange die Änderungen nicht eingetragen sind.
Bernhard
Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
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- spiess01
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das mit der Betriebserlaubnis ist eine sehr spannende Frage!
Das würde mich jetzt auch mal interessieren. Durch die techn. Abnahme vor 2 Jahren beim TÜV ist das Fahrzeug ja technisch einwandfrei und techn. gesetzeskonform.
Aber ob da gleich die komplette Betriebserlaubnis erlischt nur weil ein Text in den Fahrzeugpapieren nicht geändert oder hinzugefügt ist. Das würde mich jetzt auch mal interessieren.
Kennt sich da wer wirklich aus oder alles nur reine Spekulation?
Viele Grüße
Stefan
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Meine bisherigen Pickups hatte alle jeweils 2 Jahre TÜV. Der Unterschied zum PKW ist nur, dass neue PKW die erste Untersuchung erst nach 3 Jahren haben, Nutzfahrzeuge unter 3,5t schon nach 2 Jahren.
kfz-kennzeichen-abc.de/informationen/tuev-plakette/
Bernhard
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- Bobby268
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Als unser PU den Umbau Originalpritsche auf T5 Ladefläche bekommen hat, war es so, dass bis zur Änderung der Papiere die ABE erloschen war. Die Maße des Fahrzeuges haben sich damals gravierend geändert und damit die eigentliche ABE nicht mehr gültig.
Bei Änderung des Fahrzeugtypes (z.B. dauerhaft LKW in Wohnmobil) erlischt die ABE ebenfalls.
Hier ein Faltblatt vom TÜV Süd www.tuev-sued.de/uploads/images/13361210...ngen-am-fahrzeug.pdf
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Meine LKW ( HZJ79 / BJ42 ) haben immer schon zwei Jahre .Beide unter 3,5t .
Gruß Steffen
Steffen HZJ79/ GRJ79
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Nette Geschichte Könntest du uns sagen aus welcher Gegend du kommst und was du für einen Klein LKW du hast !Ste schrieb: Hab auch eine nette HU-Geschichte: Mein Amarok kriegt als Klein-LKW ja eiiiigentlich nur ein Jahr TÜV, aber wenn der Prüfer den ganzen Tag nur PKWs stempelt, dann werdens eben auch mal zwei
@ Stefan im Taunus sehen die das lockerer!
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der TÜV Mensch sagte nach Abnahme der Luftfedern, die Umschreibung solle innerhalb einer Woche erfolgen. Das wäre seines Wissens nach die Toleranzzeit, die von der Polizei in NRW zwischen Erstellung des Gutachtens und Eintragung akzeptiert würde. Von einer mehrwöchigen Urlaubsfahrt ohne Eintragung würde er mir abraten.
Ähnlich war es auch bei der LPG Anlage in unserem VW Caddy. Der wurde in NL umgebaut und dort vom TÜV Krefeld begutachtet. Eigentlich war damit die Betriebserlaubnis erloschen. Aber weil es ja die positive Begutachtung gab, hatte ich ein paar Tage Zeit und durfte den Caddy nach Hause fahren.
Damit liegt es vermutlich im Ermessen der Polizei, wenn du in eine Kontrolle kommst. Wenn die feststellen, dass dein Auspuff oder ein Scheinwerfer, Spiegel, Scheibe, ... kaputt ist oder der TÜV abgelaufen ist, haben die ja auch einen Spielraum und geben dir eine Karte, mit der du nach Instandsetzung beim nächsten Revier das Fahrzeug vorstellen musst. Sie können auch direkt eine Ordnungswidrigkeit feststellen und ein Bussgeld kassieren.
Bernhard
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ja so sehe ich das auch. Wenn der Sherif einen guten Tag hat dann ist alles OK, wenn nicht dann gibt es Mecker.
In der Schweiz z.B. hat mich mal eine Zivilstreife angehalten. War mit Pritsche und geladener Maschine unterwegs.
Die haben aus ihrer alles Sticht genau kontrolliert, gewogen, Lieferschein, Perso usw., aber den eigentlichen Umbau (auf flache Pritsche) haben die als Standard so hingenommen. Wollten dann noch über ihre Kenntnisse der Ladungssicherung diskutieren und nach 40min war der Käse gegessen und ich wieder auf der Autobahn.
Aber die Frage nach der erloschenen Betriebserlaubnis würde mich doch noch interessieren.
Viele Grüße
Stefan
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N'abendSteffen HZJ 79 schrieb: Wie kommst Du darauf das Du nur ein Jahr Tüv bekommst ?
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Gruß Steffen
ist bei mir genauso. Der einzige Unterschied zum Pkw ist, dass unsere LKW das erste Mal auch schon nach 2 Jahren zur HU müssen statt nach drei.
Grüße Gernot
Die Stoßstange ist aller Laster Anfang!
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- der Henning
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Wenn die Änderungen nicht umgehend in die Papiere eingetragen werden, kann das im Falle eines Unfalls unschöne Folgen haben.
Die Versicherung wird versuchen, Regressansprüche geltend zu machen und du bist in der Pflicht zu beweisen, dass die Veränderungen am Fahrzeug keinen Einfluss auf den Unfallhergang haben. Ob der Umbau die Eigenschaften des Fahrzeugs verbessert oder verschlechtert, wird dann wohl nur ein teurer Sachverständiger nachweisen können.
Ein Bekannter hatte da mit einem Motorrad (Gutachten war erstellt, Papiere noch nicht auf den neusten Stand gebracht) jedenfalls einen längeren Rechtsstreit. Er hat im Endeffekt aufgrund des Gutachtens gewonnen, es ging aber trotzdem viel Zeit und Geld drauf.
1970 Chevrolet C20 mit 350er V8, irgendwann auch mit Kabine
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Viele Grüße aus Vaihingen an der Enz
BoKa
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