Topic-icon Frage Kabine mit Überhang: nur Ladung, oder doch nicht, oder wie?

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15 Jahre 5 Monate her #1 von Lance a lot
(neuer Thread, da ich in den vorhandenen diesen Aspekt noch nirgendwo gesehen habe)

Hallo Wohnkabinenfreunde,

ein Reparaturbetrieb für Wohnmobile, bei dem ich wegen meiner Gasanlage vorgesprochen habe, hat mir Folgendes erklärt:

Da meine Kabine hinten überstehen würde und eine eigene fest installierte Beleuchtungsanlage und ein Wiederholungskennzeichen hätte, weil der Überstand ja die Rückleuchten des Pickups überdeckt, müsste ich die auf jeden Fall eintragen lassen, da das niemals als "Ladung" anerkannt werden würde.

Hat hier wer sowas schonmal vernommen? Das träfe ja alle WoKas mit Überhang, nicht nur die amerikanischen wie unsere Moorkönigin. Aufmerksames Gugeln hat mir nichts zutage gefördert, was in diese Richtung ginge.

Einen Nachweis für seine Behauptung konnte der gute Mann nicht führen, allerdings hat er sich auf einen TÜV-Angestellten berufen, mit dem ich ja telefonieren könnte. Der TÜV macht aber nicht die Gesetze und Verordnungen. Und in §22 StVO steht derlei jedenfalls nicht drin.

Es gibt im Baumarkt Lampen mit Magnethalter für überlange Ladung. Die kann ich mir ja dann hinten an die Kabine dranbamseln, dann passts ja wieder, weil die ja dann nicht fest installiert sind...

Im Ernst: ist euch sowas schonmal untergekommen, hat das irgedendeine Substanz, oder mit welchem Argument begegnet man dem (ausser: bitte einen Gesetzestext vorlegen aus dem das hervorgeht)?

Viele Grüße
Jörg

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15 Jahre 5 Monate her #2 von Michael aus Erfurt
Hallo Jörg.

Wenn Dein Reperaturbetriebsangestellter recht hätte, müßten ja alle Fahrradträger an PKW's eingetragen werden, da sie ja auch eine fest installierte Beleuchtung und ein Wiederholungskennzeichen besitzen. So wäre jedenfalls meine Auffassung. Eine Eintragung in den Papieren zur Zulassung, hat meines Erachtens nur Sinn, wenn die Kabine als WoMo versichert werden soll.

Gruß Michael

Gruß Michael

ehemals Tischer 245 auf VW T3
jetzt Tischer XN 65 auf VW T3

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15 Jahre 5 Monate her #3 von Lance a lot
Hallo Michael,

da sind wir einer Meinung ;-) Allerdings braucht der Fahrradträger vermutlich auch irgendeine eine Art von Typprüfung, deswegen weiss ich nicht, ob der Vergleich funktioniert.

Ich sehe aber jedenfalls nicht, was sich grossartig ändern würde, wenn ich an meiner Kabine die letzten 50 cm absäge (ausser dass ich kein Bad mehr hätte und einen Sitzplatz weniger am Frühstückstisch...)

Trotzdem würde mich interessieren, ob irgendjemand hier im Forum diese Interpretation schonmal zu hören bekommen hat, und ob dahinter irgendeine Substanz steckt.

Danke und viele Grüße
Jörg

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15 Jahre 5 Monate her #4 von miggun
Hallo Jörg,

also das ist mir jetzt bei meinem TÜV-Marathon noch nicht zu Ohren gekommen. Ich habe ja wegen meinem Problemchen mehrere TÜV's in meiner Gegend besucht, aber keiner hat sich beschwert. Nagut, außer das es ja nicht sein darf, dass die 5 gelben Lämpchen auf dem Dach vom Dodge funktionieren.
Aber Du darfst Ladung ja 1,5m überstehen lassen. Und wenn diese Beleuchtung oder Kennzeichen überdecken, dann musst Du diese an der Ladung anbringen. Sonst müsste ja jeder Bauer seine unterschiedlichsten Arbeitsmittel an denen die Beleuchtung dran ist, eintragen lassen.
Viele Grüße
Michael

Michael

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15 Jahre 5 Monate her #5 von Huegelcamper
Was für ein Schwachmat ist das denn? Solange die das Teil nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist gilt diese als Ladung, wenn die original Beleuchtung oder das Kennzeichen verdeckt werden so ist eine Entsprechende zusätzliche Beleuchtung zu montieren..... ich such mal wos in der Stvo steht....

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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15 Jahre 5 Monate her #6 von Lance a lot
§22 StVO, hab ich ja schon geschrieben...

Was anderes kann ich auch nicht finden. Könnte ja sein dass ich die Kabine nur für jemanden von A nach B befördere. Wie würde ich das denn sonst machen, wenn nicht augesattelt?

Viele Grüße
Jörg

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15 Jahre 5 Monate her #7 von BiMobil
Ich seh es ähnlich wie Michael und Huegel

Fahr weiter und mach dir keine großen Gedanken.
Licht ist dran , Kennzeichen ist dran,fertig.

Ich frag mich aber wie du an das 3. Kennzeichen kommst.
Bei uns in München rücken die keins mehr raus.
Das 3. Kennzeichen mußte vom TÜV bestätigt werden und ist in den Papieren eingetragen

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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15 Jahre 5 Monate her #8 von Lance a lot
Das Kennzeichen habe ich beim örtlichen Schildermacher ohne Probleme unbürokratisch bekommen. Hab einfach einen "Wiederholer" bestellt. Hat ja auch keine Stempel etc.

Streng formaljuristisch könnte sich jemand an der Grösse stören, siehe unten. Aber es ist am Originalplatz und da passt ein normales nicht. Wenns ein Problem gibt, wirds halt getasucht (wahrscheinlich gegen ein erhöhtes Verwaltungsentgeld...)

Dass man die irgendwo registrieren müsste höre ich zum esrten Mal...Aber ich wohne ja auch in der tiefsten Provinz, ist ja fast schon Frankreich... ;-)

§ 60 Abs. 5b StVZO:

"Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4 entsprechend."

§ 60 Abs. 1b StVZO:

"Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen. Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr."

Viele Grüße
Jörg

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15 Jahre 5 Monate her #9 von flaxi
bei rutnergeklappter Heckklappe kann man - trotz Überhang - das Nummerschild noch vorschriftsmäßig gut erkennen, ist auch nicht verdeckt. So sagte mein Tüvler und ging von dannen, um die Eintragung zu machen.

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15 Jahre 5 Monate her #10 von Huegelcamper
da war ich ja zu langsam.... Reflektierend hab ich, Prüfsigel sind bei mir auch drin ... Regestrierungsnummer???? Hab das Kennzeichen ohne Probleme beim Schildermacher bekommen

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15 Jahre 5 Monate her #11 von Rnger
nun das mit dem Kenzeichen in münchen kann ich nicht bestätigen ich war erst lezte woche bei der Zulassung und habe mir ein Eckiges für meine Kabine machen lassen kein Problem. ?

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15 Jahre 5 Monate her #12 von QuestMan
Würde mich da auch nicht verückt machen und vor allem keine schlafenden Hunde wecken. ;-)

Grüße

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15 Jahre 5 Monate her #13 von finix
Die Ö-Lösung :!:
Wenn die Nummerntafel verdeckt ist, dann die originale Nummerntafel hinten drauf. Für Radträger (soweit ich weiß, ausschließlich dafür) gibts seit voriges Jahr eine "Zweitnummerntafel". Rot mit weißer Schrift. Kostet ca. 9.- und wird in die Zulassung eingetragen.
Ein selbstgestricktes Nummernschild gibt es bei uns (meines Wissens) nicht.

Ob Ladung oder nicht...da wird bei unseren Zulassungsstellen auch verschiedenes behauptet. Auf der einen Seite gehts um das "einfache" und komplette Entfernen des Aufbaues und auf der anderen Seite auch um die eigene Beleuchtung (so notwendig, wie bei einem Überhang).

lg fin

Isuzu D-max, Geocamper

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15 Jahre 5 Monate her #14 von Rheinlanddiver
Also zu der Eingangsfrage von Jörg kann ich jetzt so spontan keine Antwort geben, ausser das bei unserer Kabine der Überhang noch nie beanstandet wurde. Das mag vielleicht daran liegen, dass ich natürlich ohne Kabine zum TÜV fahre. Das mit dem Wiederholerkennzeichen ist auf jeden Fall in unserem Zulassungsbezirk kein Problem. Der Schildermacher in der Zulassungsstelle hat mir ohne Probleme 3 Kennzeichen in US-Größe geprägt und die freundliche Mitarbeiterin der Zulassung davon dann 2 Kennzeichen entsprechend gesiegelt.

Gruß frank

Ich fahre mit 7,4 Liter
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