Frage So.Kfz-Wohnmobil mit Anhänger nur Tempo 60 außerorts

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19 Jahre 5 Monate her #23480 von DerEine
Hi Hasenzahn

Auszug aus dem Verkehrsportal (Stand 01/2007)!

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

außerhalb geschlossener Ortschaften

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.


Ich denk mal nicht das die sich zweimal vertun! :wink:

Das einzige was ich als "Diskussionsspielraum" sehe ist.....

Ist das zulässige Gesamtgewicht des LKW's (alleine) gemeint oder das Zuggesamtgewicht (LKW + Anhänger zusammen)!


Die Rennleitung in Rheinlandpfalz sagt/schreibt auf Ihrer Homepage das gleiche!

Gleichzeitig belegt der Auszug aus dem Gesetzestext die Geschichte mit den WoMo's! Die Eintragung Sonstiges Kfz Wohnmobil ist keine der genannten Ausnahmen! Sie fallen unter "alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger" :x


mfg Andreas

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19 Jahre 5 Monate her #23481 von Volker1959
Das ist mir heute Abend alles zuviel! :to:
Ich verstehe das nicht :oops: :shock: Was denn nu? (60 oder 80 bis 3,5t)
:help:

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19 Jahre 5 Monate her #23486 von T5
T5 antwortete auf Tempo 60 oder 80 mit Hänger
So, ich habe den Gesetzestext mal ausgedruckt und mit meiner Frau eingehend analysiert, allerdings nur auf unsere Belange hin (LKW bis 3,5 t mit Anhänger) auf Landstraßen.

Es heißt:
a) für .....LKW bis 3,5t mit Anhänger ... 80 km/h.
b) für.....ausgenommen LKW bis 3,5t mit Anhänger..........60 km/h.

Das heiß für mich, dass ich weiter mit Anhänger auf der Landstr. 85 fahre und natürlich auf der Autobahn 100 +(100er Zulassung :D ).

Grüße und etwas entspannter

Friedhelm

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19 Jahre 5 Monate her #23487 von hudsonbay
also ich kenn die regelung ab 3,5 tonnnen, bin aber nicht immer auf dem laufenden.

die 60km/h regelung wird jedoch nur bei gefahrgutransporten genauest kontrolliert, andere lkw interessieren wenig die rennleitung

Dodge Ram 3500 Dually, 6,7 cummins diesel + Lance 835

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19 Jahre 5 Monate her #23505 von DerEine
@Friedhelm
Hast Du keinen Eintrag "wahlweise Sonstige Kfz Wohnmobile"?

Hast Du Dir für Fahrten an Sonn und Feiertagen mit Anhänger eine Sondergenemigung geholt?

mfg Andreas

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19 Jahre 5 Monate her #23525 von Booner

hasenzahn schrieb: LKW mit Anhänger dürfen auf außerhalb von Autobahnen nur 60 km/h fahren.
Unabhängig von den Gewichten, allein die Zulassungsart zählt.


Hei,

wie kommst Du da drauf?
Die STVO ist, soweit man mir gesagt hat, unabhänig von der STVZO...

Leute, macht doch eure Aussagen mal mit Quellenangaben! So kann jeder irgendwas behaupten und man blickt bald überhaupt nicht mehr durch, was nun TATSACHE ist.

QuestMan schrieb: Nun ich habe mir natürlich mein Zitat aus den Fingern gesaugt um hier mal richtig gefährliches und vor allem FALSCHES Halbwissen weiter zu geben. :roll:


Damit kommen wir nun auch nicht weiter.
Dein Zitat schein halt nunmal falsch zu sein! Da kann ich auch nix dafür. :roll:
Im Gesetzestext stehts halt anders.

Grüße,

Tom

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19 Jahre 5 Monate her #23526 von Booner
@T5: genau so hätte ich das nun auch interpretiert!

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19 Jahre 5 Monate her #23531 von T5
@Andreas

Genau, ich hab nur LKW. Die SOndergenehmigung kostet rund 60 Euro pro Jahr, ist sicherer so...

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19 Jahre 5 Monate her #23532 von Volker1959

T5 schrieb: @Andreas

Genau, ich hab nur LKW. Die SOndergenehmigung kostet rund 60 Euro pro Jahr, ist sicherer so...


Und die Versicherung für die Kabine :?: :shock:
Wenn deine Kabine als Ladung gilt, ist sie doch auch nicht versichert, oder gibt's da auch noch Tricks :?:

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19 Jahre 5 Monate her #23538 von Tangente
Hallo Volker 1959!
Hängt vom Vertrag bzw von der Versicherung ab. Ich habe unsere Kabine als Zubehör zum PU versichert und im Vertrag steht, daß sie auch versichert ist, wenn "Das Zubehör" extra abgestellt ist und der PU unterwegs ist.
Grüße Tangente

1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)

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19 Jahre 5 Monate her #23541 von T5
Ja, ist bei mir genauso,

Kostet nen Haufen, aber die Kabine ist unter allen Umständen versichert, die war ja 2005 neu....


Grüße

Friedhelm

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19 Jahre 5 Monate her #23571 von hudsonbay
kabine ist bei mir mitversichert:

vollkasko im jahr gesamt: 556.-€

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15 Jahre 7 Monate her #90919 von 111Dark
Ich weiss der Fred ist alt aber hier der Vollständigkeit halber. Denn hier wurde vieles Falsch benannt!


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§3 Geschwindigkeit

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
außerhalb geschlossener Ortschaften



für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Pkw,

für Personenkraftwagen mit Anhänger,

für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger

sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,



für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t,

für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t,

sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,



für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.



Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.


Alles klar soweit? Bitte immer alles lesen und nicht einzelne Halbsätze rauspicken!

[img size=150px] www.wohnkabinen-magazin.de/images/karte/111Dark.png [/img]

Wenn ich die Augen zumache und träume, steht jedes mal meine fertige Geocamper

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15 Jahre 7 Monate her #90929 von chevysurfer
LKW und Wohnmobile mit Anhänger und einem Gewicht über 3,5TzGG dürfen auf der normalen Landstrasse nur 60km/h fahren.
Bis 3,5TzGG gilt 80km/h
Die 100 Km/h Regelung für Anhänger gilt nicht auf der Landstrasse sondern auf der AB und Kraftfahrtstrassen.

Hang Loose Andre
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