Topic-icon Frage Fahren ohne Führerschein bei Klasse B und über 3,5 t

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5 Jahre 6 Tage her #1 von Bearded-Colliefan
Fahren ohne Führerschein bei Klasse B und über 3,5 t wurde erstellt von Bearded-Colliefan
Ich lese gerade in der aktuellen Promobil Ausgabe folgendes;

Ergo ist es doch nicht so das die Führerschein Klasse B Inhaber ohne gültiger Fahrerlaubnis unterwegs sind, selbst wenn das Fahrzeug überladen unterwegs ist.
Im Umkehrschluss bedeutet dieses aber auch, das zb. ein Wohnmobil das mit 3,8t zugelassen ist, zb. im Leerbetrieb mit nur 3,2t nicht von der Klasse B gefahren werden darf. Das wäre in Tat ohne gültige Fahrerlaubnis.

Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
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5 Jahre 6 Tage her #2 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Fahren ohne Führerschein bei Klasse B und über 3,5 t
Genau so schaut es aus.

Zu deinem Umkehrschluss. Alles andere wäre auch wenig sinnvoll. Sonst dürfte ja jeder im Prinzip alles fahren, so lange es im Leer-/Fahrbetrieb unter 3,5t wiegt.

Für die Fahrerlaubnis zählt immer das zulässige Gesamtgewicht, das ist z.B. auch bei der Anhängerklasse BE so. Wenn es dann darum geht was du mit deinem Fahrzeug ziehen darfst, da spielt nur das tatsächliche Gewicht ein Rolle.

Beispiel:
Fahrzeug zGG 2749kg
max. Anhängelast 750kg
Anhänger zGG 3500
Anhänger Leergewicht 750kg

Mit Führerscheinklasse B darf ich den Anhänger in keinem Fall mit dem Fahrzeug ziehen. Mit BE darf ich den leeren Anhänger ziehen.

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5 Jahre 6 Tage her #3 von manfred65
Das ist soweit korrekt, wobei das in D schon mal anders geregelt war wie ich meine.
Unberührt davon:
- Verweigerung der Versicherungsdeckung
- Ahndung der Überladung ggf. doppelt:
1x beim Fahrer+ 1x beim Fahrzeughalter, wenn nicht identisch
- Mautregelung z.B. in Österreich

LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred

Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper

www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung

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5 Jahre 6 Tage her #4 von Bearded-Colliefan
@ Manfred
Erst einmal unterstelle ich keinen den Vorsatz. Der müsste auch erst einmal von der Versicherung erbracht werden.
Bei einer Ordnungswidrigkeit ist es eigentlich so das der Fahrer und nicht oder auch der Halter zu Kasse gebeten wird. Das sehe ich erst wenn überhaupt bei LKW,s über 7,5t.
Und letztlich sind die Mautgebühren die in Österreich im Falle des Falls nach zu entrichten wären auch nicht so schlimm wie es sich anhört. Also alles nicht so heiß gegessen wie gekocht !
Diese Info sollte ja jetzt kein Freibrief sein, sondern nur ein wenig beruhigen wenn man mal ein ungutes Gefühl auf den Heimweg von der Mosel hat... :engel:

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5 Jahre 5 Tage her - 5 Jahre 5 Tage her #5 von mingelopa
Apropos Führerschein

Ich fahre auch mit so einem grauen Lappen. Mit dem Jahrzehnte alten Lichtbild hat er nach wie vor Gültigkeit. :top:

Cheers Michael
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5 Jahre 2 Tage her - 5 Jahre 2 Tage her #6 von caddytischer
Moin,
aber, Überladen bleibt Überladen.
Das wird nach wie vor geahndet, egal ob man von der Mosel kommt und sich beim Weinkauf gewichtsmäßig "verdaddelt" hat.
Falls man denn von der Polizei angehalten wird, falls dann einer der Polizisten Wäägemeister ist.

zu Mingelopa: achte die auf die Laufzeit der Gültigkeit deines "grauen Lappens":
Denn bis 2033 müßen alle Arten von Führerscheinen umgetauscht sein in einen EU Führerschein.
Das ist dann wie folgt gestaffelt:

siehe Anhang.


Beim (Zwangs) umtausch darauf achten, dass die alten erworbenen Führerscheinklassen in das "neue" Führerscheinklassensystem überschrieben werden.

Viel Spass mit der Fuhrerscheinklasse zum passenden zugelassenen Höchstgewicht und gewichtsmäßig berücksichtigten Weineinkauf.:shock:
caddytischer, Claus

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Letzte Änderung: 5 Jahre 2 Tage her von caddytischer.
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5 Jahre 2 Tage her #7 von mingelopa

caddytischer schrieb:
zu Mingelopa: achte die auf die Laufzeit der Gültigkeit deines "grauen Lappens":
Denn bis 2033 müßen alle Arten von Führerscheinen umgetauscht sein in einen EU Führerschein.


War mir bekannt. Habe beschlossen, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass mich bis dahin der Umtausch noch betrifft.

Cheers Michael
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5 Jahre 1 Tag her #8 von Hendrik
Olli, Du hast ´ne PN von mir. :oops:

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