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Frage Nach Umschreibung von BA auf BE zulässiges Gesamtgewicht geändert
- caddytischer
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aufgrund eines Beitrages, Thema Auflastung, Achslasten, Felgen, im Forum hatte ich mich mit meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 beschäftigt.
Hierbei stellte ich fest, dass meine Armarok ein zul Gesgew, von 3040kg eingetragen hat. Ich war mir sicher, dass der Armarok bei Kauf bei Tischer, eine 3400 kg Zulassung hatte. Hatte ich verkehrt geschaut, wollte ich die 3400 kg nur sehen?
Was tun?
Ich habe Goldschmitt angeschrieben mit der Bitte um Zusendung der Unterlagen für die Auflastung. Nach drei Tagen ist noch keine Antwort gekommen.
Ich habe im Forum gestöbert, wer meine Kombi fährt. Ich bin auf "Pick up Camper unterwegs", Sebastian, gestossen.
Also, eine PN geschrieben, mit der Bitte um Nennung seiner Daten, ggf zur Verfügungstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Kopie. Stefan fragte, ob ich meinen PU von BA auf BE umgeschlüsselt habe. Er hätte die Erfahrung gemacht, dass Daten nicht alle in die neue Zulassungsbescheinigung Teil mit übertragen werden.
Also heute zum TÜV Hanse (Hamburg), die haben das Gutachten zur Erlanung der Betriebserlaubnis erstellt. Der TÜV Mensch schaute mich etwas seltsam an ,als ich mein Anliegen vortrug. Aber er kümmerte sich.
Die Lösung ist:
Der TÜV schaut in sein Netzwerk/System und lasst die Daten des PU Herstellers automatisch in das Gutachten eintragen.
Die Daten des Herstellers sind die Daten wie das Fahrzeug aus dem Werk kommt. also ohne später erfolgte Änderungen wie Auflastung, andere Reifengrößen etc.
VW gibt bei dem Armarok SC 3040kg zul Gesgew an, das wird also in das Gutachten eingetragen, wenn der Ersteller des Gutachtens nicht kontrolliert, ob es so stimmt.
Mein TÜV Mensch verschwand für eine längere Zeit mit meinen Papieren in ein Nebenbüro. Als er rauskam, übergab er mir ein neues Gutachten mit den 3400 kg zul Gesgew. Auf -nachfrage von mir erklärte er, er konnte beim TÜV Süd im internen Netz bei dem Zulassungsort des Erstbesitzer schauen, hier war der Armarok mit 3400kg zul Gesgew eingetragen.
Nein er möchte keine Gebühr erheben.
Mit diesem Gutachten muss ich zur Zulassungsstelle, damit das zul Gesgew von 3400kg geändert wird. Gegen Gebühr versteht sich, Auf meine Frage, wo der Fehler liegt kam folgende Antwort:der/die Sachbearbeiter/in entnimmt die Daten aus dem erstellten TÜV Hanse Gutachten.
Mal sehen, ob ich die Gebühren vom TÜV Hanse erstattet bekomme.
Ein Schelm, wer böses denkt, warum er keine Gebühr für das erneute Erstellen des Gutachtens erhoben hat.
Da der TÜV Hanse zur TÜV Süd Gruppe gehört kann jeder, der beim TÜV Süd, Änderungen begutachten lassen hat, schauen ob........... hoffentlich alles gut ist.
Die Vorgehensweise des TÜV SÜD ist immer die gleiche, Herstellerdaten übernehmen und automatisch vom System in das Gutachten eintragen lassen. So erläuterte der TÜV Hanse Mensch.
Mein Fehler war, dass ich auf die Umschreibung fokusiert war. Ja, BE eingetragen und gut und nicht alles kontrolliert habe.
Männer, immer Zielgerichtet unterwegs.
caddytischer, Claus
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Auf der Zulassungsstelle wirst du vsl. 12,xx€ zahlen, auch überschaubar.
Mir ist das letztes Jahr auch nur durch Zufall aufgefallen, dass bei der Änderung von BA auf BE einige Werte "gelöscht" wurden. In Feld 22 stand vom Vorbesitzer recht viel eingetragen drin, die Seite war fast voll. Nach der Änderung war auf einmal fast die Hälfte frei. Das hat mich stutzig gemacht. Dann fiel mir u.a. das geringere zul. Gesamtgewicht auf. Statt wie vorher 3400kg stand plötzlich 2820kg da. Die Sachbearbeiterin war verwundert und vergleichte dann Feld für Feld mit dem alten Schein und änderte alle Werte händisch ab, so dass es wieder passte.
Letzte Woche habe ich wieder was (in Feld 22) eintragen lassen, da scheint alles problemlos geklappt zu haben. Ich vermute, dass bei Änderung der Fahrzeugklasse ggf. Werte auf Herstellerdaten zurückgesetzt werden, da dort ja auch eine Änderung im Fahrzeugbrief vorgenommen wird. Vielleicht ein Fehler in der Software.
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- mingelopa
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Cheers Michael
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- caddytischer
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wie heißt es schön. Hinterher ist man immer schlauer. aus Fehlern lernt man(n)..................................
Mein Anliegen ist, das jeder der die Umschlüsselung, eintragungspflichtige Änderungen gemacht hat, vielleicht nochmal schaut ob alles passt. Ich habe Glück gehabt das sich klären ließ.
Wäre mir das nicht aufgefallen, dann hätte ich bei einer Kontrolle mit aufgesattelter Kabine bestimmt ein Erwachen gehabt.
Zufälle gibt. Somit kann ich mich auch bei Wishbone, Christian, bedanken, da ging es um die Auflastung etc.
caddytischer, Claus
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- mufys
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kann die Vorgehensweise beim TÜV genau so bestätigen.
Hier mal die Variante, dass bei mir nach der Auflastung plötzlich das BE mit Pickup weg war und wieder BA und LKW dort stand.
Auch hier hat der TÜV die Daten vom Hersteller übernommen statt in meine Papiere zu schauen.
Hab es nur durch Zufall kurz vor der Eintragung bei der ZuLaSt gemerkt.
Liebe Grüße
Michael
Ford Ranger 1,5 mit Eigenbau-Kabine
T4 mit Campingausbau light
T2 Westi
...und noch ein paar Oldies...
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caddytischer schrieb: Mein Anliegen ist, das jeder der die Umschlüsselung, eintragungspflichtige Änderungen gemacht hat, vielleicht nochmal schaut ob alles passt. Ich habe Glück gehabt das sich klären ließ.
Wäre mir das nicht aufgefallen, dann hätte ich bei einer Kontrolle mit aufgesattelter Kabine bestimmt ein Erwachen gehabt.
Zufälle gibt. Somit kann ich mich auch bei Wishbone, Christian, bedanken, da ging es um die Auflastung etc.
caddytischer, Claus
Hi Claus,
nichts zu danken, ich helfe ja gerne, auch wenn es unbewusst geschieht. Revanche für Eure ganze Hilfe!
Grüße
Christian
Neues Projekt: Ford Ranger 2.5 4x4 mit Koffer, ansonsten Sprinter 316 2WD.
Mein Blog zu Reisen in u.a. Namibia, Kirgistan, Patagonien, Karelien, Norwegen, Rumänien, Pakistan, USA, TransSib, Äthiopien etc.: www.aconcagua.de
Mein YouTube-Kanal mit Videos zu Reisen, Ausbau Ranger 4x4 Micro-Camper, Ausbau Sprinter: www.youtube.com/channel/UC6KA8ccc3ba5mmR_C-5couQ
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