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Frage Anhängerkupplung zu hoch
- Rosebud
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nach der Nachrüstung der Luftfederung ( Goldschmidt) war ich heute beim TüV . Eintragung mit Auflastung war okay. Allerdings sei die Anhängerkupplung jetzt zu hoch. Die Kugel soll zwischen 35 und 42 cm hoch sein. Sie ist jetzt bei 48-50 cm je nach Luftdruck. Gibt es eine höhenverstellbare Anhängerkupplung? Im Internet gibt es ja Angebote aber erlischt dadurch nicht die Zulassung?
DankeChristian
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- BiMobil
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je nach bereits verbauter Ahk gibts verstellbare Adapterplatten die zugelassen sind .
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- Shiraz
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Gruss, Sylvester
Nissan Navara NP300 D231, Holzkabine von Lichtbaummobil
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- Shiraz
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Eine kurze Recherche ergab auch: die erwähnten 35 - 42 cm gelten bei zulässigen Gesamtgewicht (beladen) gemessen in der Kugelmitte.
Wenn ich dann, in meinem Fall, bis zu 1,1t drauf stelle die bei nem KC nahezu symetrisch auf der HA liegen kommt der schon runter......müssten dann mindestens 14cm an der Kupplung sein.....jo, das passt.....
ich gehe also davon aus das du unbeladen beim Tüv warst und der wieder Blödsinn erzählt ? Wenn man das mal ordentlich liest geht es wohl eh eher darum das die Kupplung nicht zu tief ist und dann irgendwo an einem Steigungsknick schleift/aufsetzt, zu hoch sollte eh kein Thema sein, solange du damit nicht zu zulässige Stützlast überschreitest, eine zu starke Neigung der Hängers ist natürlich auch nix. Hängt also auch vom Anhänger ab, aber grundsaetzlich darf die Kupplung erstmal höher sein. Wenn nötig dann halt ne Adapterplatte dran schrauben, gibt es in x Ausführungen.
ich habe mir das aber, aus Eigeninteresse, einmal juristisch angesehen:
- Eigentlich gilt eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ....0020:20070101:DE:PDF Seite 56 Punkt 2.1.1, ganz unten:
Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der
Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten. Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des
Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.
Schauen wir und also mal diesen Anhang an: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/H...X:31992L0053&from=de
Insbesondere Punkt 4.2. Da fallen wohl alle unsere Pickups drunter, womit sich einen Vorschrift für die Höhe der AHK eh erledigt hat.....
Trotzdem sollte man halt schauen das es zum jeweiligen Trailer passt, sonst wirds gefährlich....
Gruss,
Sylvester
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Gruß Bodo
Viele Grüße aus Vaihingen an der Enz
BoKa
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Sylvester hat ja ausführlich recherchiert, dass da beim TÜV Quatsch verzapft wird.
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- Rosebud
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Besonders die sehr ausführliche von Sylvester! Top!
Mein Fahrzeug ist ein Nissan navara D231 ( was ist da eigentlich der Unterschied zu NP300?)
Ich glaube auch, dass die Anhängerkupplung auch mit den originalen Felgen zu hoch war.
Ich fahre normal mit 1 Bar wobei ich da noch in der Experimentierphase bin.
Beim Tüv hab ich dann 0 Bar rein und mich auf die Ladefläche gesetzt und ich wiege definitiv mehr als 50 Kg
Aber auch da ist die AHK zu hoch.
Ich hätte die Wohnkabine drauf lassen sollen ....aber hinterher ist man immer schlauer.
Ich würde gern eine schnell verstellbare AHK anbauen
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Ich weiß aber nicht was der liebe TÜV dazu sagt.
Außerdem mussten wegen der Auflastung andere Felgen und Reifen drauf.
Die Reifen stehen etwas über . Deshalb brauche ich Kotflügelverbreiterung....
So ca 3 cm sollten reichen.
Ich finde aber nirgends welche für die KING Cab evtl. muss ich die für Doppelkabine "modifizieren"
Deshalb auch meine Frage was der Unterschied D231 und NP300 ist .
Ich möchte das mit der Verbreiterung nicht übertreiben. Ich finde diesen marzialischen look ehrlich gesagt gar nicht so gut....
Danke
Christian
Laut TüV sei das auch Vorschrift mit den Kotflügeln.
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- holger4x4
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Gruß, Holger
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Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- Atlantik
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D231 - DC - 140 kW mit leerer Kabine auf der Ladefläche (aktuell 290 kg):
Abstand Boden bis Kugelmitte: 41 cm
Ach ja, vergessen: Fahrzeug im Serienzustand, keine Fahrwerksveränderung, Schraubenfedern, keine Blattfedern.
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- BiMobil
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Die hat eine EC Prüfnummer
www.transportsysteme24.de/hersteller/wes...7EAQYFyABEgI5uvD_BwE
Gruß Rudi
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- Stefan
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Die Dixon bate hat M16 x90 und e Prüfzeichen. Bei mir passt das, daher habe ich die verbaut. So kann ich 50mm variieren.
Gruß Stefan
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- Shiraz
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- Atlantik
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Falls ich gemeint war:Ich habe exakt das gleiche Fahrzeug wie du, was hast du denn für Reifen /Felgen? Ich fahre 265/70 R17 auf einer ET30 Felge, auch wegen Auflastung, das passt grad so und ist eingetragen
Die Serienbereifung: 255/60 R18 auf den Serienfelgen.
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- Shiraz
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- Rosebud
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mein Lochabstand ist 90 mm.
Außerdem müsste man ja immer die Schrauben lösen und wieder fest schrauben.
Da es selbstsichernde Schrauben sind müsste man die dann offiziell jedes mal wechseln.
Inoffiziell kann man die evtl. ein paar mal nehmen bis zum Wechsel.
Christian
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- BiMobil
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Diese Adapter - Platte hat 90 mm und ist inkl. ABE /TÜV
Das mit dem An und Abbauen wirst du doch immer haben .
Selbstsichernde Muttern oder Sprengringe kosten nicht die Welt .
Jeden Tag macht man das auch nicht
Gruß Rudi
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- Rosebud
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war so von Goldschmitt vorgegeben.
Ich hab jetzt ein Angebot für Verbreiterung allerdings schreiben die passt nur fürNP 300 und nicht D231?
Wo steht denn diese NP 300 Bezeichnung?
Rudi die Platte wäre gut aber auch dann musst du immer umschrauben wenn die Höhe verstellt werden muss und das Problem mit den selbstsichernden Schrauben bestünde weiter.
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- Rosebud
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- Shiraz
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