Topic-icon Frage Haftung bei umgestürzter Kabine?

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5 Jahre 10 Monate her #1 von PeterM
Haftung bei umgestürzter Kabine? wurde erstellt von PeterM
Die Befestigungen der vorderen Stützen an unserer Kabine sehen sehr mickrig aus, obwohl der Erbauer von der Festigkeit überzeugt ist. Wer haftet, wenn eine der Stützen abbricht und jemand unter der Kabine begraben wird? Ein Prüfzeichen sehe ich nicht. Haben Kabinen überhaupt irgendein Prüfzeichen oder gibt es diese nur für Einbauten wie Kühlschrank oder ähnliches?
Etwas spät für solche Gedanken nach 10 Jahren Kabinennutzung, aber lieber spät als nie.

Peter

Peter und Ute, früher Tischer 280S, jetzt Multi4 auf Ranger 3,2l.

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5 Jahre 10 Monate her #2 von Ex-Forist
Ex-Forist antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?
Hallo Peter,
letztendlich haftest zunächst du bzw. eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Ggf. könnte nach Begutachtung auch eine Haftung des Herstellers in Frage kommen, dafür müsste man aber nachweisen, das die Konstruktion grundsätzlich nicht geeignet ist, die entsprechende Last aufzunehmen. Ist aber nur :Meinung:

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5 Jahre 10 Monate her #3 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?
Peter warum sollte sie umstürzen ! Du wirst doch im fortgeschrittenen Alter nicht mehr so umtreiben ! Und wenn dann einer getroffen wird dann wars ein Spanner ! :Meinung: :haumichweg:

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/
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5 Jahre 10 Monate her #4 von HelmiHH
HelmiHH antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?
Ich denke auch die stürzt nicht so einfach, meine Stützen laufen nicht ganz synchron so dass manchmal eine schon in der Luft hängt, sprich die Kabine steht auch auf drei Stützen :grin:

RAM 1500 5,7 Hemi CrewCab mit Middlebed, Bj. 2015 und Winnebago Micro Minnie 5th Wheeler Bj.2020
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5 Jahre 10 Monate her #5 von PeterM
PeterM antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?
Lieber Günther,
meine Frau ist 8 Jahre jünger als ich!

Letztlich werden es dann wohl die Gutachter sein, die entscheiden, wer den Kopf hinhalten muss.

Gruß Peter

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5 Jahre 10 Monate her - 5 Jahre 10 Monate her #6 von Boxertyson
Boxertyson antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?
So einfach ist das leider nicht.

Um BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 823 ff ist das eindeutig geregelt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Das bedeutet, wenn dem Kabinenbesitzer ein Verschulden trifft, muss er auch Schadenersatz leisten. In so einem Fall ist dann eine private Haftpflicht (die wichtigste Versicherung überhaupt) für den Schadenersatz zuständig. Da die Kabine kein Kraftfahrzeug ist, trifft hier auch der Ausschluss für Schäden durch Kraftfahrzeuge nicht zu. Es gibt auch häufig eine Sonderregelung für nicht versicherungspflichtige Anhänger (sind versichert).

Zusätzlich übernimmt so eine private Haftpflicht auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Hierzu ein (blödes) Beispiel :

Die Kabine ist ordungsgemäss abgestellt, ein Betrunkener läuft davor und verletzt sich.

Entweder die Haftpflicht entschädigt den Verletzten, oder ist der Meinung, das den Kabinenbesitzer kein Verschulden trifft. Im zweiten Fall würde die Haftpflicht dann sogar den Kabinenbesitzer vor Gericht vertreten.
Letzte Änderung: 5 Jahre 10 Monate her von Boxertyson. Grund: Gramatik
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5 Jahre 10 Monate her #7 von mikadobrain
mikadobrain antwortete auf Re:Haftung bei umgestürzter Kabine?
Wer hat denn fahrlässig gehandelt, wenn die unterdimensionierte Stützenbefestigung bricht und die Kabine auf den Spanner stürzt? (mglw sieht die dann nicht auf drei Beinen, weil beide Besitzer auf einem recht engen Raum in einer Alkovenecke gestapelt sind)

Der Besitzer, von dem man dann erwarten müsste, die handwerkliche Ausführung des Herstellers korrekt (und anders als dieser, dem man eine gewisse Kompetenz unterstellen möchte) zu beurteilen?

Oder der Hersteller, der wider besseren Wissens an Material und/oder Hirn gespart hat?

Im Zweifel der Halter, denke ich. Aber wer weiß? Ist kein Jurist hier?

Liebe Grüße,
Michael

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

Lieben Gruß,
Michael

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5 Jahre 10 Monate her - 5 Jahre 10 Monate her #8 von caddytischer
caddytischer antwortete auf Re:Haftung bei umgestürzter Kabine?
Moin, na das ist ja eine schöne Frage.
wenn die Kabine neu ist, dann besteht eine Gewährleistungsfrist in der Regel von 2 Jahren.
Die ersten 6 Monte davon liegt die Beweislast beim Verkäufer, danach muss der Käufer beweisen.
Die Gewährleistungsansprüche hat der Käufer gegen den Verkäufer. Nicht gegen den Hersteller!! Das ist wichtig z.B. bei Importeuren, von Kabinen und die Händler die Kabinen für Hersteller auf eigene Rechnung verkaufen. Sie haften gegebenenfalls. Wir hatten das Thema vor langer langer Zeit bei den Laschaugen anden Kabinen und deren Festigkeit.

Nun ist deine Kabine älter.
Die Beweislast liegt wie schon geschrieben bei dir. Wenn, angenommen, deine Kabine umkippt und jemand dabei verletzt wird, dann hast ein, zwei Probleme.
1. Der Staastanwalt hat die Möglichkeit anklage zu erheben, bei schweren Verletzungen/Tod wird er Anklage erheben.
2. Du mußt beweisen, dass es nicht an dir lag. Sollte dein Verdacht auf Konstruktionfehler liegen, dann benötigst du in diesem Fall einen Gutachter. Der Verkäufer wird vielleicht den "Braten riechen" und sich auch einen Gutachter nehmen.
Bei Verdacht auf fehlerhafte Konstruktion, wird wahrscheinlich die erste Frage sein warum es 10 Jahre gehalten hat, Wer hat in welchen Umfang regelmäßig geprüft, gewartet. Wer hat Reparaturen vorgenommen, war dieser Mensch fachlich dafür ausgebildet, Stichworte nachweislich Sachkundig, regelmäßige Prüfungen
Der Bessere möge gewinnen. Hoffentlch bist du es dann.
Wenn es nicht an einer fehlerhaften Fertigung lag, sondern an etwas anderem, dann mußt du mußt den Beweis führen, das du alles getan hast, dass dieser Unfall nicht passiert. Hier ist Sorgfallspflicht das Stichwort.

Hast du nur den Schaden, dann Punkt 2.

Aber, woll´n wir hoffen, das deine Frage fiktiv war, dass das keinen jemals passiert.
caddytischer
Letzte Änderung: 5 Jahre 10 Monate her von caddytischer.

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5 Jahre 10 Monate her #9 von PeterM
PeterM antwortete auf Re:Haftung bei umgestürzter Kabine?

caddytischer schrieb: Bei Verdacht auf fehlerhafte Konstruktion, wird wahrscheinlich die erste Frage sein warum es 10 Jahre gehalten hat,
caddytischer


Die Kabine ist erst 1 Jahr alt.

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5 Jahre 10 Monate her #10 von PeterM
PeterM antwortete auf Re:Haftung bei umgestürzter Kabine?
Wie Michael ganz richtig anmerkt ist die Frage ja, wer haftet:
entweder der Halter, der sich darauf verlässt, dass die Stütze fachgerecht befestigt ist,
oder der Kabinenbauer, der die Stütze eben nicht fachgerecht befestigt hat.

Peter

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5 Jahre 10 Monate her - 5 Jahre 10 Monate her #11 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Re:Haftung bei umgestürzter Kabine?
Die Stützen sind für 0,8 t bis 1,5 t ausgelegt , da hätte ich keine Bedenken.

Eher schon eine durchgefaulte Wand , solls ja geben .

Welche Bedenken hast du bei deiner neuen Multi4. ? mit der Stützenbefestigung

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
Letzte Änderung: 5 Jahre 10 Monate her von BiMobil.

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5 Jahre 10 Monate her - 5 Jahre 10 Monate her #12 von Tommy Walker
Tommy Walker antwortete auf Re:Haftung bei umgestürzter Kabine?
Hallo,
also ich sehe das auch so wie der Rudi, die Stützen ,die ich bisher so gesehen habe, dürften alle kein Problem mit dem Gewicht einer Kabine haben. Anders sieht es jedoch mit der Aufnahme bei älteren Kabinen aus, deren Wartung sträflich vernachlässigt wurden.
Als ich vor ca 2,5 Jahren meinen Stützenfred hier veröffentlichte, wurde ich von einem Kabinenbesitzer gebeten, ob ich mich seinem "Problem" annehmen könnte.....



Der Besitzer hatte ein "merkwürdiges" wackeln seiner Kabine festgestellt, und die Kabine war tatsächlich kurz davor auf den Alkoven zu stürzen.
Im Schadensfall wäre die Sachlage dann jedoch klar , hier wäre der Besitzer , mit Recht zur Verantwortung gezogen worden, wegen mangelnder Sorgfaltspflicht betreffs Wartung der Kabine.

Auf eine standfeste Zukunft, Gruß Tommy :top:

Ford Ranger Bj. 2010 Nordstar Camp 8L Bj. 2003

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Letzte Änderung: 5 Jahre 10 Monate her von Tommy Walker.
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5 Jahre 10 Monate her #13 von PeterM
PeterM antwortete auf Re:Haftung bei umgestürzter Kabine?
Die Stützen sind überhaupt kein Problem, die sind genauso stabil wie die Tischer-Stützen. Es geht um die Befestigung der Stützen an der Kabine. Ich poste morgen mal ein Bild.
Betonen möchte ich aber, dass dies keine Kritik an Multi4 ist! Bisher hält ja alles und man hat mir versichert, dass die Schweißnähte ein Mehrfaches an Gewicht aushalten. Es ging mir um die generelle Frage, wer haftet, wenn durch einen Konstruktionsfehler der Kabine jemand zu Schaden kommt.
Peter

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5 Jahre 10 Monate her #14 von PeterM
PeterM antwortete auf Re:Haftung bei umgestürzter Kabine?


Hier die Bilder

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5 Jahre 10 Monate her #15 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?
Hallo Peter

Ich hab keine Ahnung vom Schweißen .
wenn die Schweißnähte halten ( wovon ich ausgehe ) dann passt das .

Die Lastverteilung an der Kabine ist um Welten besser als an der anderen gezeigten Kabine

Fangen die Schweißnähte schon an zu rosten ?? etwas Zinkspray drauf würde nicht schaden .

Gruß Rudi
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5 Jahre 10 Monate her #16 von Tommy Walker
Tommy Walker antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?
Hallo Peter,

hier dürfte es sich um Edelstahl handeln und wenn der mit Edelstahldraht und Argon verschweißt wurde ,rostet auch nichts.
Die Krafteinleitung in die Kabine wurde vorbildlich gelöst, nur bei dem kleinen Vierkant stutzte ich zu erst, beim zweiten Bild sieht es dann aber so aus als ob die Stütze nochmals verstrebt ist, dann passt es auf jeden Fall.

Lieben Gruß Tommy

Ford Ranger Bj. 2010 Nordstar Camp 8L Bj. 2003
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5 Jahre 10 Monate her #17 von PeterM
PeterM antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?
Hallo Rudi, hallo Tommy,
danke, ihr habt mich sehr beruhigt.

Peter

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5 Jahre 10 Monate her #18 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?
Also ich denke auch, zusammen mit der Diagonalstrebe sieht das gut aus ;-)

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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5 Jahre 10 Monate her #19 von Steku
Steku antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?
...jeder Schweißpunkt hält ´ne Tonne. Alter Schweißerspruch. Das sind sogar Nähte...

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5 Jahre 10 Monate her #20 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Haftung bei umgestürzter Kabine?

Steku schrieb: ...jeder Schweißpunkt hält ´ne Tonne. Alter Schweißerspruch.


Echt :D :top: dann brauch ich mir über meine geschweißten Stützen keine Gedanken mehr machen :grin:

Gruß Rudi
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