Topic-icon Frage Abstellen auf öffentlichen Flächen: Funktioniert der Trick 17 mit dem Anhänger?

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9 Jahre 6 Monate her #1 von Ste
Moin,

mein Amarok Doka wird als Alltagsfahrzeug genutzt, die Tischer 220 braucht also öfter mal einen Parkplatz. Am liebsten auf der Strasse vor der Haustür. Das geht natürlich nicht, habe aber mal irgendwo gelesen, dass man das Problem mehr oder minder elegant mit einem Anhänger lösen kann. Kabine drauf stellen und schon steht da ein zugelassener Anhänger mit Ladung - und der kann vierzehn Tage unbehelligt parken.

Hat jemand Erfahrung mit diesem "Trick 17"? Gibts nen Pferdefuss? Muss die "Ladung" auch im stehenden Zustand korrekt gesichert sein? Was für ein Anhänger? Fragen über Fragen ... Dank Euch für Eure Antworten!

Tischer Trail 220 auf Ranger (vorher Amarok)

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9 Jahre 6 Monate her #2 von Volker1959
Zumindest ist die Kabine auf einem Anhänger verzurrt leichter zu klauen! Man brauch dazu nichtmal einen Pickup, sondern nur einen PKW mit AHK :lol: :hmm:

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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9 Jahre 6 Monate her #3 von BiMobil
Hallo Ste

Erstmal :welcome:

Zugelassener Hänger ist schon mal gut.
Ich nehme an das wird ähnlich gehandhabt wie mit den Wohnwagen.
Die dürfen ja auch nicht monatelang am selben Platz stehen bleiben .
(oder hat sich da was geändert ?? ich glaub nicht )

Wegen 14 Tage würde ich mir da keinen Kopf machen.
Und wenns Zoff gibt dann ziehst du die Fuhre halt 10 m vor .

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
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9 Jahre 6 Monate her #4 von holger4x4
Hi,

ja, das sollte schon gehen.
Natürlich muss der Hänger die Last tragen können und groß genug sein.
Aber kannst du die Kabine nicht irgendwo in der Nähe vielleicht halblegal abstellen?
Solange du nicht anderen Leuten den Parkplatz weg nimmst, wird dich auch keiner anschwärzen. Aber ich kenne deine Wohnsituation ja nicht...

Gruß, Holger
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Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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9 Jahre 6 Monate her #5 von stein1101
Zumindest in Österreich ist das jedenfalls verboten gem. § 23 Abs 6 StVO:
6) Unbespannte Fuhrwerke, Anhänger ohne Zugfahrzeug sowie Transportbehälter zur Güterbeförderung (wie Container, Lademulden u. dgl.) dürfen nur während des Beladens oder Entladens auf der Fahrbahn stehengelassen werden,

In D ist das offenbar etwas anders:
Laut § 12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeug-anhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als 2 Wochen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Dieses zulässige Parken ist aber nur soweit erlaubt, als der Anhänger noch gemeingebräuchlich genutzt wird, d.h. zu Verkehrszwecken. Wird der Anhänger zu anderen Zwecken genutzt z. B. zur Werbung oder zum Überwintern, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes bereits vom Beginn des Abstellens vor. Auch das bloße "Umparken" des Anhängers von einem Parkstand zu einem anderen, sofern der Parkvorgang innerhalb desselben Bereiches erfolgt, ist nicht erlaubt, da die 2- Wochen-Frist dadurch nicht unterbrochen wird. Wird mit dem Anhänger eine kurze Fahrt außerhalb des Gebietes nur zum Zweck unternommen, den Anhänger anschließend wieder im gleichen Bereich abzustellen, wird dadurch ebenso die 2-Wochen-Frist nicht unterbrochen. Die 2-Wochen-Frist ist vielmehr nur dann wirksam unterbrochen, wenn andere Kraftfahrzeuge eine reelle Chance erhalten, auf dem bisher genutzten Parkstand zu parken. Nur in einem solchen Fall liegt dann bei Rückkehr ein "neuer Parkvorgang" mit der Folge vor, dass die 2-Wochen-Frist erneut beginnt.

nun: Bremach T-Rex mit Maltec-Kabine

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9 Jahre 6 Monate her #6 von mingelopa
Praktiziere ich seit 3 Jahren so vor meiner Haustür. Billiger 750 kg Plattform-Anhänger (ca. 600 kg Zuladung). Kabine einiges schwerer. Zum vorsichtig rangieren reichts. Hatte die Kabine sogar schon mal quer auf dem Hänger stehen. Nix verzurrt. Hänger hinten abgestützt, zur Entlastung der Federn und damit er nicht kippt (ganz wichtig!). Regelmäßig ein paar Zentimeter verschieben, damit Ventile andere Stellung haben (Beweismittel) oder gelegentlich ankuppeln. Nix klauen, Hänger hat Diebstahlsicherung.
Gab nur einmal eine Verwarnung. Da stand der Hänger 2 Monate am selben Platz wegen Klinik-Aufenthalt.
Und TÜV-Termin vom Hänger nicht verpassen. TÜV kostete unverschämte 30 € für eine läppige Sichtprüfung von 5 Minuten. Versicherung und Steuer gering.


Cheers Michael
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9 Jahre 6 Monate her #7 von holger4x4
Ich denke das ist immer eine Frage wo man wohnt. In der Stadt oder einem engen Wohngebiet mit wenig Parkplätzen wird man schnell Ärger bekommen von netten Nachbarn.

Gruß, Holger
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9 Jahre 6 Monate her #8 von Discher81
Ärger mit Nachbarn mag ja sein. Wenn Du die Regeln einhälst, dann aber nicht mit der Rennleitung.

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9 Jahre 6 Monate her - 9 Jahre 6 Monate her #9 von Woerki

Servus,
ich habe meine Kabine auch auf einen Anhänger und teilweiße auf der Straße ( Parkbucht stehen) auch länger als 14 Tage. Hatte bis jetzt keinen Probleme auch nicht mit der Polizei, nur mit einen Nachbarn :dagegen: aber A... gibt es ja leider überall, und wie schon erwähnt einfach ein paar Meter vorrücken oder einmal um den Bloch fahren. Habe allerdings meine Kabine befestigt und den Hänger gegen Diebstahl gesichert.

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Letzte Änderung: 9 Jahre 6 Monate her von Woerki. Grund: Bild

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9 Jahre 6 Monate her #10 von mingelopa
Mit diesem Hänger kannst Du die Kabine ja auch spazieren fahren, nicht nur parken. Hast Du den Gummiwulst auf der Stirnwand gegen das Nicken? Hilft das?

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9 Jahre 6 Monate her #11 von Marcopolo
Hallo zusammen,
scheint mir eine feine Idee !!!
Doch wie sieht das mit der VERSICHERUNG aus ???
Unsere Versicherung beinhaltet das abstellen auf Grundstück bzw. umfriedeten Flächen.
Ist die kabine - auf einem Anhänger - versichert (Diebstahl, Beschädigung etc.) wenn dieser auf der Straße (zB 2 Wochen) steht?

mfg
Ujo

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9 Jahre 6 Monate her #12 von Mickel

mingelopa schrieb: Mit diesem Hänger kannst Du die Kabine ja auch spazieren fahren, nicht nur parken. Hast Du den Gummiwulst auf der Stirnwand gegen das Nicken? Hilft das?


...die Moosgummiwurst ist serienmäßig bei Tischer...habe ich auch. Ist von Vorteil wenn man Durchreichefenster hat und stützt natürlich auch ein wenig am PU.

Mickel

Berater für LED Beleuchtung im Ruhestand - Ex-Fa.Lichtbalance. Und jetzt auch noch Pensionär...wow.

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9 Jahre 6 Monate her #13 von mingelopa
Interessante Frage. Müßte ich mal bei Freizeit Schwarz klären.

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9 Jahre 6 Monate her #14 von Ste
Danke, scheint ja doch eine gute Idee zu sein. Was für ein Hänger ist das denn?
Cooler PU, by the way :-)

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9 Jahre 6 Monate her #15 von Ste
Hi, das mit der Versicherung hängt davon ab, was für einen Vertrag Du hast. Bei mir ist die Kabine auch offline versichert.

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9 Jahre 6 Monate her #16 von Ste
Hej, das sieht aus wie mein künftiger Hänger! Was ist das für einer?
Danke - Ste

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9 Jahre 6 Monate her #17 von Discher81
Du müsstest schon mal dazu angeben, auf welchen Beitrag Du Deine Frage beziehst.

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9 Jahre 6 Monate her #18 von axelg
Hi,
hast Du die Kabine als Ladung oder ist Dein PU mit Kabine ein So-Kfz Wohnmobil? Hintergrund der Frage: bei meiner Kombi (T3, mit Kabine So-KFZ Womo) habe ich ein 2. hinteres gestempeltes Kennzeichen bekommen und könnte damit die Kabine vor der Tür absetzen. Wäre vielleicht 'ne Möglichkeit, außer den Nachbarn stört es.

Grüße,

Axel

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9 Jahre 6 Monate her #19 von Ste

Discher81 schrieb: Du müsstest schon mal dazu angeben, auf welchen Beitrag Du Deine Frage beziehst.


Ähm ja danke, habe als Forum Newbie auch gerade gemerkt, dass die "Kurzantwort" die unter jedem Beitrag angezeigt wird leider nicht dem Beitrag zugeordnet wird.

Schönen Gruss, Set

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9 Jahre 6 Monate her #20 von Ste

axelg schrieb: Hi,
hast Du die Kabine als Ladung oder ist Dein PU mit Kabine ein So-Kfz Wohnmobil? Hintergrund der Frage: bei meiner Kombi (T3, mit Kabine So-KFZ Womo) habe ich ein 2. hinteres gestempeltes Kennzeichen bekommen und könnte damit die Kabine vor der Tür absetzen. Wäre vielleicht 'ne Möglichkeit, außer den Nachbarn stört es.

Grüße,

Axel


Moin Axel, meine Kabine ist nur Ladung, nix Womo, drum wird das nix. Aber ich glaube, dass ginge auch als Womo nicht. Ohne den PU drunter ist das nur eine weisse Kiste die den Nachbarn de Sicht versperrt :-)
Schönen Gruss, Ste

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