Topic-icon Frage Wer kennt sich da aus?

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14 Jahre 4 Monate her #1 von deisso
Wer kennt sich da aus? wurde erstellt von deisso
Gewichte sind ein heißes Thema.
Wer mußte denn schon mal auf die Waage(Verkehrskontrolle)?
Bewege mich in der grauen Zone.
Mein Dodge Ram ist abgelastet auf 3490kg und hat ein Leergewicht von 2580 kg (lt.Papiere).Macht theoretisch eine Zuladung von 910kg(lt Papiere).Tatsächliches Leergewicht ca.3000kg.zul Achslast vorn und hinten 2200kg.Gewogenes Gesamtgewicht mit Kabine in voller Urlaubsausrüstung (alle Tanks voll)mit 4 Personen 4100kg.Achslast vorn/hinten jeweils ca 2050kg.Laut zul.Achslasten vorn/hinten ist das Fahrzeug nicht überladen.Nun möchte meine bessere Hälfte auch noch einen Fahrradträger. :D

gruß deisso

99er Dodge Ram 2500 V10 4x4 Long Box Eigenbaukabine

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14 Jahre 4 Monate her #2 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Tja, die Ami Fahrer und ihre abgelasteten Geschosse :lol:
Da bist du ja schon gut 10% über Soll, ichglaube das wird teuer!

Nein, gewogen wurden wir in 20 Jahren noch nie von der Polizei. Wir fahren aber auch wenig die großen Autobahnrouten zur Hauptreisezeit.

Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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14 Jahre 4 Monate her #3 von Huckepack
Huckepack antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Ich würde mal auf drei Punkte tippen

www.neelix.de/tabelle7.html
www.wohnmobilforum.de/w-t43125.html

und im Falle eines Unfalls ist wahrscheinlich auch der Versicherungsschutz weg

Und hier auch noch Lesestoff für die nächsten Wochen
www.google.de/search?hl=de&q=wohnmobil+%...i=&aql=&oq=&gs_rfai=

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14 Jahre 4 Monate her #4 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
deisso schrieb:

Gewichte sind ein heißes Thema.
Bewege mich in der grauen Zone.
Mein Dodge Ram ist abgelastet auf 3490kg und hat ein Leergewicht von 2580 kg (lt.Papiere).Macht theoretisch eine Zuladung von 910kg(lt Papiere).Tatsächliches Leergewicht ca.3000kg.zul Achslast vorn und hinten 2200kg.Gewogenes Gesamtgewicht mit Kabine in voller Urlaubsausrüstung (alle Tanks voll)mit 4 Personen 4100kg.Achslast vorn/hinten jeweils ca 2050kg.Laut zul.Achslasten vorn/hinten ist das Fahrzeug nicht überladen.

gruß deisso

Die Addition der Achslasten ist doch reine Theorie, und früher war es möglich anhand dieser Werte das zGG erhöhen zu lassen!
Der Tüv ist aber angewiesen diese Eintragung nicht mehr zu machen!
Auf diese Werte kannst Du dich nicht berufen!!
Ich an deiner Stelle würde mir eine Werkstatt suchen, die deinen Ram wieder auf ca. 4,2t zGG und eine HA-Last von 2,7t auflastet(wenn es ein 2500er ist)
Die Originalwerte müssten in der linken Tür auf einem Aufkleber stehen!

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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14 Jahre 4 Monate her #5 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Hallo Mirko,

was Volker schreibt und vorschlägt ist m.E. für Deinen "RAM 2500 V10 ext.Cab Long Box" das einzig Richtige.

Deine "Annahme":

Laut zul.Achslasten vorn/hinten ist das Fahrzeug nicht überladen.


ist in der Form eine Falschinterpretation. Was das Fahrzeug pro Achse kann ist bei Kontrollen unerheblich.

Wenn Dein eingetragenes Ges.Gew. 3490Kg ist und Du bei einer Kontrolle 4100Kg auf die Waage bringst,
wirst Du wahrscheinlich so nicht mehr weiter fahren dürfen.

Grüße

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14 Jahre 4 Monate her #6 von zobelix
zobelix antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Von der "Steuerhinterziehung" mal abgesehen.

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14 Jahre 4 Monate her #7 von 111Dark
111Dark antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Klar ist es kommt auf die Waage und den Mann in Uniform an.

Ist er gut wird er jede Achse einzeln wiegen und daraus die Gesammtmasse bilden. Ist einer der Werte: Hinterachslast, Vorderachslast oder Gesamtmasse überschritten kostet es Geld. Bis 10% in D-Land etwa 35 €. Darüber wird es teurer und es kommen Punkte hinzu.

Das tut weh ist aber zu verschmerzen.

Er kann aber die Weiterfahrt unterbinden. Und dann? Abladen bzw Umladen bis alle Gewichte passen.....Das wird dann richtig teuer und stressig. Der Urlaub ist gelaufen.

Da ich weder Frau noch Gepäck unterwegs zurücklassen will halte ich mich lieber daran. Mein erklärtes Ziel ist die zulässigen Werte deutlich (ca.30%) zu unterschreiten. Da kann mir nichts passieren.

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Wenn ich die Augen zumache und träume, steht jedes mal meine fertige Geocamper

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14 Jahre 4 Monate her #8 von Nordcruiser
Nordcruiser antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Wenn man es ganz genau nimmt,ist jedes Kilo über 3,5 to in Deinem Fall
Steuerhinterziehung,Versicherungsbetrug und ein Bußgeldtatbestand dazu.
Ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Zeitgenosse verliert damit seinen Job
und kriegt noch eine Disziplinarstrafe-meist auch noch eine Rentenkürzung.

Die Praxis sieht wohl so aus,daß man selten gewogen wird-wenn ,dann besonders,
wenn ein Verdacht auf Überladung besteht und wenn ohnehin Routinekontrollen anstehen.
Steht eine Überladung fest: gibt es Toleranzgrenzen.5% sollen wohl noch gehen.
Das habe ich in einem Forum(Motortalk)gelesen.Man kann über Google einiges Finden
dazu.(Gewichtsüberschreitung,Überladung usw).

5% bedeuten ca 150 kg.Bei 200kg ist dann aber wirklich Ultimo-.Sollte die Versicherung das
mitbekommen,ist das Auto nicht versichert,denn die ABE ist ja ab 3501kg erloschen.Außerdem liegt
der Tatbestand der Steuerhinterziehung vor: ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis wird
im Straßenverkehr bewegt.All das bereits bei 3501kg-und diese Beörden sind heute äußerst
kleinlich.Bei 5% Überladung darf man angeblich meist noch weiterfahren-muß aber zahlen!Beim Wiederholungsfall wirds böse.

Fährt Dir jemand in Deinen Wagen-dann bekommst Du evtl.eine Mitschuld,denn eine nachweisliche
Überladung kann zu einem längeren Bremsweg führen usw.Gegnerische Anwälte sind meist auch schlau...
Mit diesen Gedanken muß ich mich auch herumschlagen und werde hier möglichst wenige Risiken
eingehen.Leider führt eine gelockerte Handhabung hier immer gleich zu übermäßiger Ausnutzung durch
verantwortungslose Leute.Wir landen irgendwann bei einem Totalverbot des Individualverkehrs!
Autos kaufen ja-aber ohne Räder bitte!Es grüßt die Bundesbahn.

Ich werde nun meinen Dodge so leicht wie möglich machen und hoffe,mit einer leichten Kabine
eines Tages zurecht zu kommnen.Wir sind allerdings nur 2 Personen ohne Fahrrad.Wenn es nicht klappt,wird auf 4,2 to aufgelastet.Tacho 110 genehmige ich mir dann gelegentlich.Das reicht.
Wenigstens bleibt das nur ne einfache Ordnungswidrigkeit,wenns einer misst-.
Alles Klar? Naja,das schaffst Du schon(schnüffel).-
Gruß
Joachim

Dodge Durango R/T -Keine Gewährleistung für Auskünfte-mein Dodge RAM2500 Diesel ist nach 12 Jahren verkauft !!

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14 Jahre 4 Monate her #9 von 111Dark
111Dark antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Wie bitte begründet ihr da eine Steuerhinterziehung?

Ist eine Versicherer hier? Was ist Tatsache? Ich bin ziemlich sicher das der Schutz nur dann flöten ist wenn die Überladung auch unfallursächlich ist.

P.S. Überladen ist ein no go aber die Horrorszenarien die hier gerade gepostet werden gehen mir doch etwas zu weit

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14 Jahre 4 Monate her #10 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
111Dark schrieb:

Wie bitte begründet ihr da eine Steuerhinterziehung?

Ist eine Versicherer hier? Was ist Tatsache? Ich bin ziemlich sicher das der Schutz nur dann flöten ist wenn die Überladung auch unfallursächlich ist.

P.S. Überladen ist ein no go aber die Horrorszenarien die hier gerade gepostet werden gehen mir doch etwas zu weit

Das sehe ich genauso :shock:
Die Versicherung muß nachweisen, daß ein Unfall ohne die Überladung nicht passiert wäre!
Ich bin auch nicht dafür, wenn man stark überladen durch die Gegend fährt, aber man wird dafür sicher nicht gleich eingesperrt :lol:

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14 Jahre 4 Monate her - 14 Jahre 4 Monate her #11 von Nordcruiser
Nordcruiser antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Ich melde mich nochmal...
Bangemachen möchte ich niemanden.Es gibt ja oft einen Unterschied zwischen Gesetz und der
Rechts-Praxis.Wie oben gesagt: so etwa 5% Überladung sind(ähnlich wie bei Tempokontrollen)offensichtlich noch im Rahmen.Seien wir froh,daß so wenig gewogen wird.Offenbar gibts bisher wenig Stress deswegen.
Ich hatte selbst mal vor ca 30 Jahren ein nicht zugelassenes Motorrad auf einem gesperrten
Feldweg probegefahren,mit dem Ergebnis,daß man mir nach anonymer Anzeige Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung anhängen wollte.(Nur weils auf privatem Grund war und der Weg gesperrt bzw meine Versicherung ein Einsehen hatte,kam ich davon)Ich kann nur davor warnen, dies zu leicht zu nehmen.Dabei erfuhr ich auch,wie schnell die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt!Fahren ohne BE ist Versicherungsbetrug und die Versicherung ist nicht leistungspflichtig.Das verstößt wieder gegen die STVZO usw. Steuerhinterziehung ist zumindest in dem Fall gegeben,wenn durch Überladung die eigentlich fällige Auflastung und damit(etwas) höhere Steuer umgangen wurde-und wenns 10 Euro sind.

Leider ist Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung ein sogen.Offizialdelikt: ein Vergehen,welches als Straftat geahndet werden muss-keine OWI(Ordnungswidrigkeit)mehr.Da gibts also keinen Spielraum mehr("pflichtgemäßes Ermessen"),wie bei der OWI,wo noch das "Opportunitätsprinzip"gilt.Übrigens gilt man dann als vorbestraft!

Ich hoffe,ich bin jetzt keinem zu nahe getreten!Ist nicht meine Absicht.Ich halt auch jetzt die Klappe.Ich schreibe was ich weiss-mehr geht nicht. Gruß ,Joachim

Dodge Durango R/T -Keine Gewährleistung für Auskünfte-mein Dodge RAM2500 Diesel ist nach 12 Jahren verkauft !!
Letzte Änderung: 14 Jahre 4 Monate her von Nordcruiser.

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14 Jahre 4 Monate her #12 von 111Dark
111Dark antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Hey Joachim. Danke für die offene Begründung. Toll geschrieben.

Du bist aber auf nem alten Rechtsstand.

Mit Einführung der FZV gibt es keine BE mehr. Die BE wird automatisch mit Zulassung erteillt und kann nicht mehr erlöschen.

Zu deinem Fall. Du warst mit einem nicht zugelassenen Fzg auf tatsächlich öffentlichem Verkehrsgrund unterwegs.

Das bedeutet das Fahrzeug wurd ohne Entrichtung von Steuer und Versicherungsbeiträgen unterwegs. Ergo Fahren ohne Versicherung, Zulassung und Steuerhinterziehung.

Im Fall eines überladenen Kfz ist das nur ein Gewichtsverstoß nach der StVZO.

Interessant ist aber die Ablastung....ich traue mich nicht das zu kommentieren ohne dies vorher abzuprüfen. Denn wenn ich einen Ami ablaste um Steuern zu sparen, ihn jedoch wissentlich im Urzustand benutze könnte mir durchaus eine Steuerhinterziehung vorgeworfen werden. Dazu käme ggf möglicherweise noch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn ich nur die neue Klasse B bis 3,5 t habe und mit mehr Gewicht unterwegs bin.

Das stellt die Amis grundsätzlich in Frage zu Nutzlast und Tempolimit!

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14 Jahre 4 Monate her #13 von ...
... antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Hallo deisso,

sorry, doch bei 4 Personen in Kabine mit Urlaubsequipment ist JEDER
Pickup mit Kabine gewichtsmäßig ein absoluter Grenzgänger.

Fahrradträger alleine macht den Bock nicht allzu fett, doch die
Räder, die dann auch noch draufkommen sollen, machen das.

Du bist doch jetzt schon hoffnungslos überlastet.

Wir sehen das doch schon bei unserer kleinen Klappkabine wenn sie
z.B. in diesem Jahr für Island reisfertig gepackt war und da haben
wir bei den Tanks NUR 10 + 12 Liter Frischwasser dabei gehabt.

Wir waren nicht überladen, doch wir hätten keine 30/40 KG mehr einpacken
können.

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14 Jahre 4 Monate her #14 von Tangente
Tangente antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Hi, ich selbst war noch nie auf der Waage, habe aber sowohl in Österreich, als auch in Osteuropa Wohnmobile auf der Waage gesehen.
Kann natürlich sein, dass die schon fast aufgesessen sind vor Überladung oder bei einer Kontrolle super goschert waren oder die Beamten Langeweile hatten - Fakt ist, dass ich mehrmals Wohnmobile auf der Waage gesehen habe.
Grüße Tangente

1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)

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14 Jahre 4 Monate her - 14 Jahre 4 Monate her #15 von Nordcruiser
Nordcruiser antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Hi "111Dark",
Danke für Deine Ausführungen.Die neue Rechtslage kann ja so sein.Ich rechne aber damit,
dass Versicherungen trotzdem versuchen werden,im Schadensfall daraus Nutzen zu ziehen.
Überladung wird offenbar je nach Schwere des Einzelfalls behandelt.Da gibt es wie gesagt
Spielräume(5-7%).US-Pickups mit großen WOKAs sind jedenfalls "anfällig" für mobile Kontrollen.

Wer überladen fährt,überschreitet nach wie vor die 3,5to-Grenze nach oben!Dadurch wird gewissermaßen ein höher besteuerter Gewichtsbereich genutzt.Wer diese Mehrforderung nicht bezahlt ,-der .....
Schein-Ablastung ist natürlich ebenso zu sehen-da ist sogar noch mehr Vorsatz zu erkennen!
(Insgesamt ist bloß die Frage,wie ernst das jetzt in der Praxis genommen wird.)

Anders ist es,wenn ich mein Fahrzeug leichter baue,um so mehr Nutzlast zu haben als vorher.Wichtig ist,daß ich auf der Waage nur 3,5 to habe.Ist der Karren schwerer: ist Auflastung auf z.B.4,2 oder 5 Tonnen,je nach technischer Möglichkeit vorzunehmen und dies im Brief/KFZschein einzutragen.Oder ich werf alles wieder runter.In jedem Fall muß wohl dann ein Fahrtbegrenzer rein(STVZO)!

Ich habe mal im verkehrsportal.de und über Google nachgesehen: Überladung ist eine OWI-es gibt also
einen Verwarnungs-oder Bußgeldbescheid abgestuft nach Schwere.Wenn keine Gefährdung zu erwarten ist-
wird das Auto wohl nicht stillgelegt.Man sollte öfter in diese Portale gehen,sie sind eine wahre Fundgrube.Daß aber z.B. jeder LKW über 3,5to einen Fahrtbegrenzer haben muß(bis auf ein paar
Miniausnahmen)ist mir noch neu.Deswegen ist es nicht angeraten,ohne Not über 3,5to aufzulasten.
Gruß Joachim

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Letzte Änderung: 14 Jahre 4 Monate her von Nordcruiser.

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14 Jahre 4 Monate her #16 von deisso
deisso antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Danke an alle

Das alles gibt mir eine Menge zu denken.
Fakt ist habe den Dodge vor 5 Jahren mit 3,49 Tonnen zul g.G.gekauft.Mit einer Zuladung von 900kg und einem Leergewicht von 2580kg(wird dann wohl nicht stimmen).Das zul.g.G.sollte bei 8800 lb/ft liegen also ca 4000kg.
Wie hoch sind die Steuern für LKW offener Kasten von 3,5-.....Tonnen?(jetzt 210 Euro)
Versicherung??? zahle jetzt ca.650 Euro Haftpflicht mit Vollkasko/300 SB incl.Wohnkabine.

Gruß Deisso

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14 Jahre 4 Monate her - 14 Jahre 4 Monate her #17 von Nordcruiser
Nordcruiser antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
Nochwas...

1.LKW Auflasten geht, aber bedeutet teurer Fahrtbegrenzer ab 3,5to(gem.STVZO)!Tempo80 usw
2.LKW ohne Kabine-nicht auflasten- und mit Caravanhänger fahren: Tempo100 möglich bei TÜVabnahme
3.LKW ohne Kabine-nicht auflasten- und mit Lasthänger fahren,welcher die Kabine trägt und als Wechselaufbau auch andere Verwendung findet!Tempo100möglich bei TÜVabnahme usw
4.LKW in bisheriger Ausführung als WOMO zulassen.Dieses ist in der STVZO nicht begrenzerpflichtig.
Aber die Pickupeigenschaft ist weg-denn alles muß unveränderbar sein.Tempo 100 ist möglich.
ABer:höhere Steuern ca 600€ mit steigender Tendez-je nach Schadklasse.Versicherung anders.
5.Klappe halten und weiterfahren...

Diese Möglichkeiten gibt es mindestens.Ich kämpfe je selbst mit diesem Mist.Viel Erfolg beim
Grübeln.Gruß Joachim

Dodge Durango R/T -Keine Gewährleistung für Auskünfte-mein Dodge RAM2500 Diesel ist nach 12 Jahren verkauft !!
Letzte Änderung: 14 Jahre 4 Monate her von Nordcruiser. Grund: PKW und mehrspurige KFZ dürfen u.U.100km/h

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14 Jahre 4 Monate her #18 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
@Deisso
Den Fahrtbegrenzer brauchst Du nicht!! Dazu ist dein Auto zu alt!

@Joachim
Du schreibst dich hier ja richtig in einen Wahn :lol: :lol:

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14 Jahre 4 Monate her - 14 Jahre 3 Monate her #19 von Nordcruiser
Nordcruiser antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
@Volker
Du hast recht.mir ist schon übel.Euch bestimmt auch.drum tret ich mal auf die Bremse...

Ansonsten: "PKW und mehrspurige KFZ" dürfen Anhänger bis 100km/h u.U.mitführen.Diese
Bestimmung der STVO soll bis Ende dieses Jahres gelten.Mal sehen was dann kommt.

Ein link dazu! www.ap-anhaengerprofi.de/zulassung_anhaenger_61.html

Ich konjugiere derzeit die Bestimmungen und Optionen permanent vor mich hin.Dabei hilft mir
dieses Forum sehr.Dumm nur,dass alle sehen,wenn ich was falsch mache.(amBartzupf..)
Irgendwann hab ichs dann mal ganz gefressen.Aber da glaub ich noch nicht dran..
Gruß Joachim

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Letzte Änderung: 14 Jahre 3 Monate her von Nordcruiser. Grund: Präzisierung

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14 Jahre 3 Monate her #20 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Aw: Wer kennt sich da aus?
So jetzt ich auch noch..... meine Kiste ist im Moment bei 4,5t zgG. Nach den Achslasten könnte ich auf knappe 5t kommen! Fahrtenschreiber und Begrenzer brauchst du erst für Fahrzeuge nach Ez. 2002 und nach meinem Kenntnisstand auch nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Steuern bezahle ich 152,-€ VS Vollkasko 450.-€ bei einem Neuwert von 60.000.-€
Überladung ist eine OW ... sprich wie oben geschrieben. Dein Leergewicht stammt von einem 2WD Single Cab Shortbed!


Grüße von Unterwegs

Stefan

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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