Frage Steuer für Landrover Defender 130 CC
- Theresa
- Autor
- Offline
- Junior Boarder
- Beiträge: 22
- Dank erhalten: 0
kaum sind wir aus dem Urlaub zurück trifft uns fast der Schlag als der neue KFZ Steurbescheid für unseren Landrover kam. 402 € zu früher 201€. Irgendwie habe ich da etwas verschlafen. Vor einem Jahr las ich irgendwo, dass der 130CC eindeutig LKW ist, und jetzt sowas. Habe mich auf die Schnelle mal verschucht schlau zu machen, finde die Situation aber mehr als verwirrend. Die einen argumentieren in ihrem Widerspruch mit geltendem? EU Recht, die anderen mit dem Verhältnis Ladefläche zu Personenbeförderungsfläche (die bei gutmütiger Messung einige qcm kleiner sein soll als die Ladefläche), die anderen mit Urteilen aus anderen Bundesländern.
Hier im Forum gibt es doch auch einige Landyfahrer. Meinen Frage: wie sieht es denn bei Euch mit den Steuern aus? Und was habt Ihr gemacht, dass es auch wieder mit dem Finanzamt klappt?
Liebe Grüße
Theresa
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- nordland
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 245
- Dank erhalten: 0
ja ja, das leidige Thema STEUER beim Doppelkabiner-Pickup ist einfach zum Kotzen. Aber es ist wohl nach wie vor so, um als LKW eingestuft zu werden, muss die Ladefläche länger sein als der Fahrgastraum. Beim 130er ist das ein echter Grenzfall. Es geht hier nur um wenige cm, je nachdem wie man misst. Laut dem hiesigen Finanzamt muss der Fahrgastraum vom Gaspedal bis Hinterkante Rücksitzlehne (der Stauraum dahinter spielt keine Rolle) gemessen werden.
Beim Gaspedal ist aber die Frage berechtigt, von wo man misst. Von vorne, von der Mitte oder von hinten - es ist nämlich 8 cm lang und das ist entscheidend. Aber bei dieser Frage waren die Sachbearbeiter vom FA bereits überfragt. Die orientieren sich erstmal nur an den Daten des Kfz-Briefes und daraus geht wohl aufgrund der Sitzplätze hervor, dass es sich um ein DoKa handelt und bei allen anderen europäischen DoKa-Pickups ist bauartbedingt die Ladefläche deutlich kürzer als der Fahrgastraum.
Aber: Nicht so beim Defender. Wenn man hier nicht zu kleinlich ist, kommt man durchaus zu einem anderen Ergebnis. Und so habe ich es einfach mal versucht zu klären. Ist am Telefon sehr schwierig, da die beim FA so ziemlich überhaupt nicht wissen, was für ein Fahrzeug ein Defender 130 eigentlich ist. Also habe ich um einen Vorführtermin gebeten, wo auch wirkliche Entscheidungsträger des FA's anwesend sein sollten. Das Ganze mit dem Hinweis, dass solche Entscheidungen fürs FA künftig wohl öfter anstehen könnten.
So geschehen: Ich hatte seinerzeit noch Spriegel/Plane und die Original-Stollenbereifung drauf. Anwesend waren der Leiter der Kfz-Steuer-Abteilung, zusätzlich ein Techniker vom FA und die Sachbearbeiter. Insgesamt war man dann sehr angetan vom übermäßigen PKW-ähnlichen Erscheinungsbild und Komfort des Defenders. Der Leiter gab zu verstehen, dass er nicht wusste, dass es solche Fahrzeuge überhaupt noch gibt. - Die angebotene Probefahrt hat er aber trotzdem abgelehnt ...
Nachgemessen hat dann keiner und man gelangte einstimmig und schnell zu der Überzeugung, dass es sich wohl doch eher um einen LKW handelt. Eine Entscheidung, die nicht nur bereits im Kfz-Brief dokumentiert ist, sondern auch jeder nachvollziehen kann, der diese Fahrzeuge schon mal bewegt hat. Und das sage ich als mittlerweile überzeugter Defenderfahrer, der noch vor weniger als einem Jahr auch nicht wirklich wusste, was für ein Gefährt(e) das eigentlich ist.
Ich wünsche Dir, dass Dein FA bei vorhandenem Spielraum zu Gunsten des Steuerzahlers entscheidet. Wir zahlen doch wirklich schon genug. Allerdings sind Entscheidungen zu diesem Thema länderspezifisch wohl sehr verschieden.
Gruß Stefan
Gruß Stefan
Landrover Defender 130 CrewCab mit Nordstar Camp 6L
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Theresa
- Autor
- Offline
- Junior Boarder
- Beiträge: 22
- Dank erhalten: 0
danke für deine schnelle Antwort.
So ähnlich wie du es schilderst habe ich mir meine Vorgehensweise auch schon vorgestellt. Dass du damit Erfolg hattest, lässt mich hoffen. So viele Defender gibt es ja wirklich nicht, dass jeder Finanzbeamte weiß, dass sie tatsächlich das Erscheinungbild (und nicht nur das) eines LKW haben.
Werde mich diese Woche mal drum kümmern und dir berichten wie es mir ergangen ist.
Viele Grüße
Theresa
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- mdefender
- Offline
- Junior Boarder
- Beiträge: 34
- Dank erhalten: 0
ich komme auch aus NRW und mein Finanzamt hat mir auch die Steuer verdoppelt, wie ist es bei dir ausgegeangen?
Martin
Landrover Defender 130 mit Nordstar 6L
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Theresa
- Autor
- Offline
- Junior Boarder
- Beiträge: 22
- Dank erhalten: 0
ich habe Widerspruch eingelegt, aber noch keine Antwort bekommen. Ich glaube aber, dass der Widerspruch abgelehnt wird. Gestern stand in der NRZ, dass der BFH gegen die EU-Richtlinie entschieden hat. Ist zwar noch eine vorläufige Entscheidung, aber ich glaube nicht, dass sich da noch etwas ändert.
Nicht ganz klar ist mir allerdings, ob sich das wirklich auch auf Pickup mit dem Verhältnis Ladefläche größer als Fahrgastbeförderung bezieht.
Viele Grüße
Theresa
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- nordland
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 245
- Dank erhalten: 0
habt Ihr denn Eure "Lieblinge" mal beim FA persönlich vorgeführt? Ich bin nicht Papst - aber Hessen und mir wurde vom FA ganz klar das Längenverhältnis Ladefläche/Fahrgastraum als Hauptkriterium für die Einstufung der Besteuerung genannt.
Ich hab’s übrigens gerade noch mal nachgemessen: Von der Vorderkante Gaspedal (Kante zum Fahrersitz hin) bis zur unteren Hinterkante Rücksitz (gebördelte hintere Kante des Stauraumfaches) sind es bei mir exakt 170,5 cm. Und die Ladefläche, vorne an der Stirnwand ab "Wellental" gemessen und hinten bis Innenkante Ladeklappe, hat ein Länge von 171 cm. Wenn auch nur 0,5 cm - die Ladefläche ist so gemessen länger als der Fahrgastraum. Und wo steht geschrieben, dass man ab Gaspedal-Mitte messen muss?
Ich wünsche Euch wirklich, dass Ihr das noch hinkriegt ...
Gruß Stefan
Gruß Stefan
Landrover Defender 130 CrewCab mit Nordstar Camp 6L
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Theresa
- Autor
- Offline
- Junior Boarder
- Beiträge: 22
- Dank erhalten: 0
habe heute einen neuen Bescheid vom Finanzamt bekommen und zahle jetzt wieder 210,- Euro. Knappe Erläuterung unter dem Bescheid "Hiermit erledigt sich Ihr Einspruch vom......"
Der Defender ist jetzt wieder ein LKW!!!
Viele Grüße
Theresa
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- BiMobil
- Offline
- Moderator
- Beiträge: 12281
- Dank erhalten: 2179
Der Defender ist und bleibt LKW , egal was das FA für eine Steuer kassiert.
Hast du eine Anerkennung auf Gewichtsbesteuerung bekommen oder nur eine ADV= Aussetzung der Vollziehung.
Bei letzteren warten die FA eine Entscheidung des BFH ab und können dann
( bei pos. Ausgang fürs FA ) eine saftige Nachzahlung kassieren
Gruß Rudi
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Theresa
- Autor
- Offline
- Junior Boarder
- Beiträge: 22
- Dank erhalten: 0
auf dem Bescheid steht:
Festsetzung
Diese Änderung Ihres bisherigen Bescheides beruht auf §12 Abs. 2
Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz
Grundlagen der Festsetzung
Fahrzeugart.........Lastkraftwagen
ab 2007 jährlich.................210,- Euro
von ADV konnte ich nichts erkennen.
Viele Grüße
Theresa
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Ditze
- Offline
- Fresh Boarder
- Beiträge: 3
- Dank erhalten: 1
das mit der Steuer hast Du ja super hingekriegt. Prima Vorgehensweise, Respekt!
Im Vorweihnachtsstress habe ich den Bescheid für unseren 130er ungeprüft bedient und habe daher eine schlechte Position.
Könntest Du Dir vorstellen uns eine Kopie oder Scan Deines Bescheides (persönliche Daten und Kennzeichen geschwärzt) zur Verfügung zu stellen?
Aufwände und Mühe die Dir dafür entstehen, würden wir gerne mehr als nur kompensieren.
Viele Grüße
Dietrich und Sonja
Dortmund
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- nordland
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 245
- Dank erhalten: 0
Bei Euch läuft's ja wohl auf Widerspruch (hoffentlich ist die Euch zur Verfügung stehende Frist dafür noch nicht abgelaufen!!) mit nachfolgendem Änderungsbescheid hinaus, - so wie bei Theresa. Ich habe den Defender im September 05 als stillgelegtes Fahrzeug gebraucht gekauft und er war bis zur Stilllegung auch als LKW besteuert. Und ich habe dann vor der Neuanmeldung die Steuergeschichte, wie zuvor beschrieben, mit dem hiesigen FA geklärt. Somit habe ich einen ganz normalen LKW-Steuerbescheid erhalten (siehe Anhang).
Vor dem Hintergrund der aktuellen Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und der damit verbundenen Umsetzung aufgrund von gespeicherten Fahrzeugdaten, erkennen die Computer beim FA natürlich nur die Fahrzeugklasse und in Verbindung dazu die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze. So werden all die als LKW eingetragenen Fahrzeuge mit mehr als zwei Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die nach Art und Aufbau einer gesondert definierten Klassifizierung entsprechen, erstmal als PKW eingestuft.
Auf Ausnahmen oder besondere Umstände, die das FA aus vorhandenen Datensätzen nicht ableiten kann, sollte jeder betroffene Fahrzeughalter sachlich und konkret formuliert hinweisen. Die Damen und Herren beim FA sind auch nur Menschen, können nicht alles wissen und sind, wenn man vernünftig mit Ihnen umgeht, durchaus in der Lage, vorhandene Spielräume zu Gunsten des Steuerzahlers auszulegen. Meine persönliche Erfahrung ist da sehr positiv. Und über den Spielraum, um den es beim Defender geht, habe ich weiter oben schon was geschrieben. Das dort erwähnte Verhältnis von Fahrgastraum zu Ladefläche ist ja nunmehr wie folgt amtlich definiert:
"…
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personen-
kraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbe-
förderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbe-
sondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung
dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der
gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
…"
Und ich denke: Der Spielraum bleibt. Ich wünsche Euch allen Erfolg dafür.
Dieser Anhang ist für Gäste verborgen.
Bitte anmelden oder registrieren um den Anhang zu sehen.
Gruß Stefan
Landrover Defender 130 CrewCab mit Nordstar Camp 6L
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Ditze
- Offline
- Fresh Boarder
- Beiträge: 3
- Dank erhalten: 1
danke für Deine Mühe mit dem Scan. Habe nicht daran gedacht, dass der Bescheid den Fahrzeugtyp nicht ausweist und so ziemlich wertlos ist. Sorry!.
Das Zitat aus dem Gesetz hat mich aber deutlcich weiter gebracht da dort vo Flächen die Rede ist und nicht von Längen wie bisher hier diskutiert. Da der Fahrtgastraum mit 1,40m (laut Landrover Prospekt 1,43m) deutlich schmaler ist als die Ladefläche (gemessen 1,71x1,63m², laut Prospekt 1,668x1,670m²) ist die Fläche die zur Personenbeförderung dient klar kleiner als die Ladefläche.
Unter der Annahme, dass Bodenfläche zur Personenbeförderung + Ladefläche = gesamte Nutzfläche ist, ist damit das von Dir zitierte Kriterium aus dem "3. Gesetz zur Änderung der Kraftfahrzeugbesteuerung" erfüllt.
In der Anlage habe ich das Schreiben, welches morgen an das FA geht, sowie den vollständigen Gesetzestext für weitere "Bedürftige" beigefügt.
Vielen Dank für die Hilfe
Dietrich
Dieser Anhang ist für Gäste verborgen.
Bitte anmelden oder registrieren um den Anhang zu sehen.
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Ditze
- Offline
- Fresh Boarder
- Beiträge: 3
- Dank erhalten: 1
Dietrich
Dieser Anhang ist für Gäste verborgen.
Bitte anmelden oder registrieren um den Anhang zu sehen.
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- kidtaxi
- Offline
- Junior Boarder
- Beiträge: 27
- Dank erhalten: 0
www.adac.de/Auto_Motorrad/autokosten/Kfz...&SourcePageID=132193">www.adac.de/Auto_Motorrad/autokosten/Kf ... eID=132193
so um die 320,- € zahlen dürfen. Nach der derzeitigen unmöglichen Handhabung der 130er Besteuerung als PKW oder LKW in Bayern werde ich wohl auch nicht scharf drauf sein, die Karre als LKW offener Kasten (Schlüssel-Nr. 100254) eintragen zu lassen...
to be continued...
oder so
was bleibt ist auswandern
wir zelten schwarz. oder mit kabine...
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Huckepack
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 5208
- Dank erhalten: 240
Ist Deine Kabine abnehmbar? Wenn ja, wie hast Du dann eine Eintragung als Womo bekommen?
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- kidtaxi
- Offline
- Junior Boarder
- Beiträge: 27
- Dank erhalten: 0
kurze zeit später noch große räder und neues fahrwerk montieren lassen, mit gesammelten tüv-werken zur zulassung und den entsprechenden brief bekommen.
hat ja bis jetzt steuerlich keinen unterschied gemacht.
übrigens habe ich auch für meinen 110er landy auch die zulassung als womo gehabt. obwohl man drinn weder stehen noch kochen konnte :°)
gruss klaus
wir zelten schwarz. oder mit kabine...
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Iso
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 190
- Dank erhalten: 1
hier: cgi.ebay.de/Raid-Dino-Lenkrad-mit-Nabe-A...eZWD1VQQcmdZViewItem">cgi.ebay.de/Raid-Dino-Lenkrad-mi ... dZViewItem
Lieben Gruß... Udo
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- DerEine
- Offline
- Benutzer ist gesperrt
- Beiträge: 1739
- Dank erhalten: 2
Udo hat lustig gefrühstückt oder seine Lesebrille entgültig verlegt!
Bei Saturn gibts es übrigens größere Monitore und /oder Windows hat eine extra große Desktop Einstellmöglichkeit mit Lupenfunktion!
mfg Andreas
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- Iso
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 190
- Dank erhalten: 1
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
- zobelix
- Offline
- Gold Boarder
- Beiträge: 4969
- Dank erhalten: 44
gut andreasIso schrieb: !
wenn du es kappiert hast, kannst du mich sicherlich aufklären??
Bitte Anmelden oder Registrieren, um der Konversation beizutreten.
Neueste Anzeigen aus dem Marktplatz
Bosch Injektoren |
Doka-Pickup gesucht |
- Aktuelle Seite:
- Startseite
- Forum
- Pickups
- Versicherung und Zulassung
- Eintragen Schweizer MFK