Topic-icon Frage Zugbelastung der Spannschlösser und Kabinenbefestigung

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18 Jahre 1 Monat her #1 von Tango
Hallo Zusammen

Da ich meine Selbstbaukabine fast fertig habe und die schweizer MFK (zu Deutsch Tüf ) ansteht möchte ich von euch wissen was für belastungen eine Befestigung an der Kabine oder Am Pick-Up aushalten muss. Die MFK verlangt eine Garantie des Herstellers. Da ich der Hersteller der Kabine bin sollte ich ja Wissen was verlangt wird. Irgendwo (ich weiss nicht mehr wo) habe ich von der Zugbelastung von Spannschlössern und der Kabinen- und Pritschenhalterungen gelesen. wer kann mir Weiterhelfen??

Wie Prüfen oder was für Werte geben die Hersteller von Wohnkabinen an.

Die Garage die für Tischer-Kabinen in der Schweiz die Halterungen am Pick-Up macht und die auch meine Pick-Up-Befestigungen machte, kann mir keine Garantie für die bei mir instalierten Halterungen am Pick-Up geben. Schöne Scheisse!!!

Die Halterungen und derern Befestigung an der Kabine werde ich selber Prüfen. Nur wieviel Kilos muss so eine Halterung aushalten bevor sie Bricht oder Ausreisst. Bin für jede Antwort Dankbar.

Gruss Joe

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18 Jahre 1 Monat her #2 von BiMobil
Hallo Tango

Das ist echt sche.....
Kabine fertig und keine MFK

Meine Kabine ist mit Schrauben 4x M 14 Festigkeit 8.8 am Rahmen befestigt.
Natürlich nicht ganz mit den Spannschlößern zu vergleichen aber zumindest mal ein Anhaltspunkt.

Die Spannschlößer sind bestimmt auch mit der Festigkeit 8.8 hergestellt (sollte draufstehen)
Damit kann sich jeder MFK Mitarbeiter mit der Materialstärke und Festigkeit die max. Festigkeit ausrechnen.

Für die Befestigung an der Kabine bzw, am Rahmen wirst du als Hersteller selbst die Berechnung beibringen müßen

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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18 Jahre 1 Monat her #3 von DerEine
Hi Joe
Schau mal hier vorbei! Die Bruchlast für eine M12 Gewindestange sollte sich doch in Erfahrung bringen lassen!

Ansonsten benutze ich seid wir den D40 haben Spanngurte die für den Güterverkehr freigegeben sind und entsprechend gekennzeichnet sind. Sie sind für eine maximale Zuglast von 1000kg in der einfachen Umschlingung und 2000kg in der doppelten Umschlingung ausgelegt/zugelassen und geprüft.

Warum überhaupt zum Tüv? Die Kabien steht doch auf der Ladefläche und ist Ladung! Oder ticken bei eurem Tüv die Uhren anders?
mfg Andreas

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18 Jahre 1 Monat her #4 von Tango
Hallo Andreas

Die Spannschlösse M12 haben meines Wissens eine zugfestigkeit von ca. 500 kg. mit der x-fachen Sicherheit gerechnet. Ich könnte auch Spann-Sets nehmen. ist ja Klar. Aber das Problem liegt an einer Anderen Stelle. Die Befestigungseinheit am Pick-Up hält sicher auch eineiges aus. (Auch ohne Garantie des Einbauers. Meine Halterung an der Kabine ist allenfalls die Schwachstelle. Was muss diese Halterung aushalten. ( Siehe Bilder ) Sagen wir mal die Kabine ist 500 kg. schwer. welche Zugbelastung muss diese Halterung verkraften ohne das sie Ausreist. Wenn ich zum beispiel eine Tischer-Kabinenhalterung anschaue (Ein U-Förmig gebogen 10 oder 12mm Gewindestange die mit Muttern und Unterlegscheiben durch Die Kabinenwand hindurch befestigt wird. Was muss die Verkraften 300, 400 oder 1000 kg bis Sie Ausreist. das ist die Frage. Eine Kabine hängt ja nicht in der Luft, sondern Liegt auf der Pritsche und bündig an der Stirnwand.

Ich werde einen Test mit einer 5. Befestigungsplatte machen. Die Platte ist wie bei der Kabine mit 18 4x30mm Spax-Schrauben in Furnierschichtholz von 30mm Dicke verschraubt. in der Mitte ist ein ca 20mm langer Gewindeeinsatz mit 10mm Gewinde. Dort wird eine Ösenschraube fixiert. Das ganze wird an einen Kran gehängt und an der öse ein Gewicht angehängt. Wieviel muss es aushalten bis es ausreisst oder Bricht????.

Har es nicht herstellervorschriften die besagen eine 500 kg. schwere Kabine muss die Befestigung hinten eine Zugfestigkeit von 300 kg pro Seite aufweisen und vorne reichen 200 kg pro Seite?????

Gruss Joe

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18 Jahre 1 Monat her #5 von Tango
Hallo Andreas

Kleiner Nachtrag. Wieso MFK in der Schweiz. Da die Kabine breiter als das Fahrzeug ist, kann Sie in der Schweiz nicht als Ladung gefahren werden. Das wuste ich auch nicht vorher. also habe ich die Wahl. Schwarz fahren oder MFK. Dann leider Gottes lieber MFK. Wegen Versicherung und So.

Gruss Joe

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18 Jahre 1 Monat her #6 von Tango
Hallo Zusammen

Der Test wurde erfolgreich ausgeführt und Fotos erstellt. Erster Versuch mit 176 Kg war problemlos. Dann haben wir nichts in der 400kg. klasse gefunden und so machten wir den grossen Schritt und hoben eine 800 kg schwere Walze an. Holz und Aluplatte leicht gebogen, aber die Schrauben haben gehalten. So nun kann die MFK kommen.

Anbei Bilder.

Gruss Joe

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18 Jahre 1 Monat her #7 von Mark
Es geht doch nichts über Praxistests ;-)

Ich habe übrigens auch mit Spanngurten mit 1000 daN meine Kabine befestigt.

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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18 Jahre 1 Monat her #8 von Tango
Hallo Mark

Nicht das was dazwischen ist ist das Problem, sondern die Befestigungspunkte an der Kabine oder am Pick_up.

Gruss Joe

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18 Jahre 1 Monat her #9 von Blockhaus
Hallo Tango

Sieht echt super aus, dein Praxistest :hammer: . Gewindestangen sind sicher kein Problem. Du weisst ja jetzt, dass die halten - nun musst du nur noch die "Experten" auf der MFK überzeugen. Was meiner Meinung nach kein Problem darstellt. Langholz und schwere Baumaschinen werden auch mit Ketten und Gewindestangen gesichert.

Gruss Martin

Gruss Martin

Nissan D22 und Nordstar Camp Compact

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18 Jahre 1 Monat her #10 von Blockhaus
Hallo Tango (Nachtrag)

Die Befestigungen sind erst ein Problem, wenn das Holz längere Zeit nass war. Es wird beim trocknen ein wenig schwinden. Das kann dir aber Kein Experte vorrechnen.

Gruss Martin

Gruss Martin

Nissan D22 und Nordstar Camp Compact

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18 Jahre 4 Wochen her #11 von Chevi
Chevi antwortete auf Kabine und MFK
Hallo Tango
Ich habe ebefalls eine Eigenbau Kabine mit Alkoven. Mittlerweile ist diese schon 15 jährig. Hatte diese für einen Chevi K5 gebaut. Die Bodenlänge liegt bei 1.70m und die Breite bei 2.05m. Diese hatte das Fahrzeug seitlich nicht überragt. ( Ausser den Halterungen für die Stützen ) Ich hatte dieses Fahrzeug für harte Afrikafahrten ( mit Kabine ) benutzt. Angaben über den Chevi lass ich jetzt hier weg.
Nun habe seit einiger Zeit einen L200 DOKA. die Kabine steht natürlich auf jeder seite ca. 15 cm über, und ist etwas länger als die Ladebrücke.
Ich habe mich auch erkundigt bei der MFK. Die Antworten die ich Telefonisch erhalten habe:
F: Kabine steht seitlich ca 15 cm über das Fz. A: Wenn es nicht mehr als 20 cm sind und keine scharfen Kanten ( Radius 2mm ) aufweisst, ist es kein Problem. Es gilt in diesem Fall als Ladegut. Die Kabine muss abnehmbar sein, sonnst fällt sie unter Campingfahrzeuge. Da gelten wieder andere Vorschriften. Es sei vom Gesetztgeber noch nicht ganz geregelt. Also man befindet sich in einer Grauzone. Es darf aber auf jeden Fall kein Personentransport ( in der Kabine ) ausgeführt werden.
Zur Befestigung keine Vorschriften. Dass man eine Ladung richtig befestigt sollte selbstverständlich sein. Es wird noch Vorbehalten dass das Fz. als WOMO vorgeführt werden könne, wenn man will. Habe dann aber nicht nachgefragt


Gruss Chevi

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18 Jahre 3 Wochen her #12 von Tango
Hallo Chevi

Danke für deine Antwort. Da in der Schweiz jede MFK das anders handhabt und man das Fahrzeug neustens überall Vorführen kann, würde ich gerne wissen welche MFK diese Aussage gemacht hat. Mein Fahrzeug ist 1.85m breit und die Kabine 2m also 7,5 cm pro Seite. Ich habe mich entschlossen die Kabine Ausserkantonal vorzuführen falls es nötig ist.

Gruss Joe

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18 Jahre 3 Wochen her #14 von Tango
Hallo Uwe

So sollte man es auf gar keinen Fall machen. hat ja noch mal Glück gehabt, die "Ladung". Hätte ins Auge gehen können.

Gruss Joe

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18 Jahre 3 Wochen her #15 von Chevi
Chevi antwortete auf MFK Kabine
Hallo Tango

Ich habe bei beim technischen Dienst in Zürich angeruffen. www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/dienstleistungen.html">www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/ ... ungen.html
Dann Technik ( Fahrzeugtechnik ) dann Merkblätter ( Umbauten Ausrüstung, Import ). dann Merkblätter (Umbau leichter Wohnmotorwagen ). dann auf der letzten Seite im Kasten steht die Nummer des Technischen Dienstes in Zürich. Dort habe ich die Auskunft bekommen. Was mich verunsichert hatte war der Artikel 4.4. Darum habe ich mich an den Technischen Dienst gewendet. Wir haben keine Wohnmotorwagen, sondern Lieferwagen mit Ladegut. Und es wird kein Personentransport ( in der Kabine ) ausgeführt.
Gruss Chevi

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