Frage Pick-Up Anhänger 100km/h
- WCDHE
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- Werner
Ich bin auf der Suchen nach einer Bescheinigung die aussagt,
daß ich mit meinem Pick-Up und Anhänger 100 km/h fahren darf.
In dieser Bescheinigung steht, daß 100 km/h mit Anhänger gefahren werden darf,
wenn das Gewicht des Zugfahrzeug 3x so hoch ist wie das des Anhängers.
Es brauchen dann keine Veränderungen am Anhänger vorgenommen werden.
Wer hat so etwas und kann es mir zusenden?
Oder einfach eine Info, wo ich es bekommen kann.
Bis dann.
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Ich kenne nur die Variante, dass es vom Anhänger abhängt.
Diese müssen Stoßdämpfer haben, Auflaufbremse und Reifen, die max 6 Jahre alt sind (??? glaub ich zumindest)
Mit den besten Grüßen
Thorsten
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- Bobby268
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Über 750 muss logischerweise gebremst sein, Stoßdämpfer und das max. Gewicht müsste 1,8fach sein.
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- Volker1959
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Das war am Anfang mal so! Heute geht es nur noch um das Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug/Anhänger! Es bekommt auch nur noch der Anhänger die 100 Plakette mit Stadtstempel! Dann darfst Du mit jedem Zugfahrzeug welches ABS hat und ein ausreichendes Eigengewicht hat, den abgenommenen Anhänger mit 100 Km/h ziehen!! Bei uns wurde dazu extra der Pferdeanhänger um 200 Kg abgelastet, damit meine damalige Freundin diesen auch mit ihrem Nissan X-Trail mit 100 Km/h ziehen durfte!Bobby268 schrieb: Und die Zulassung gilt NUR für das vorgeführte Gespann!!!!!
Fahr einfach mal mit dem Gespann zum Tüv, und die schreiben die passende Bescheinigung und haben auch die passenden Aufkleber für den Anhänger!
Schau mal hier!
www.tuev-nord.de/de/checks-und-untersuch...h-Zulassung_2618.htm
Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
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- Mittelalter
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Bobby268 schrieb: Fünf Jahre, Bremse und Stoßdämpfer muss er nicht haben (das gilt alles nur für die bis 750kg!), .
Ahhh okay... Mit diesen kleinen Dingern kenn ich mich nicht aus... Sowas hat mein Auto schon eingebaut
Mit den besten Grüßen
Thorsten
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- FrightfulHaegar
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Du darfst 100 fahren, a.) wenn der Trailer durch die o.g. Maßnahmen auf 100 zugelassen wurde und in Abhängigkeit von ABS,
Schlingerkupplung und Zugfahrzeug darfst dann den PU mit Trailer fahren.
Bi meinem 1800er Bootstrailer steht zum Beispiel so drin,
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LG Ralf
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- Achim
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wenn das Gewicht des Zugfahrzeug 3x so hoch ist wie das des Anhängers.
Das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss 3x so hoch sein wie das zul. Gesamtgew. des Anhängers, bei ungebremsten Anhänger.
Ich darf mit meinen ungebr. 750 Kg Anhänger nur 100 fahren wenn ich die Kabine mit habe.
Vorausgesetzt, die Kabine ist eingetragen.
Ohne Kabine ist das Leergewicht vom Navara zu niedrig.
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- Bobby268
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Den Hänger musste ich wg. 150kg damals ablasten
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- WCDHE
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- Werner
FrightfulHaegar schrieb: Yep, bei meinen Anhängern ist es auch so . Das Tempo 100 ist nicht mehr an das Zugfahrzeug gebunden.
Du darfst 100 fahren, a.) wenn der Trailer durch die o.g. Maßnahmen auf 100 zugelassen wurde und in Abhängigkeit von ABS,
Schlingerkupplung und Zugfahrzeug darfst dann den PU mit Trailer fahren.
Bi meinem 1800er Bootstrailer steht zum Beispiel so drin,
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Hallo Ralf.
Genau das habe ich gesucht - besten dank dafür.
Werde dann mal die Reifen kontrollieren und ab zum TÜV.
Bis dann.
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- chevysurfer
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- FrightfulHaegar
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- OffRoad-Ranger
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nicht nur die Reifen sind entscheidend.
Auch die Achse muß auf dem Typenschild eine Zulassung bis 100km/h ausweisen.
Dann sind noch die verschiedenen Gewichte von Auto-Leer und Anhänger-zulässig zu berücksichtigen.
"Auto-Leer" mal 0,3 ergibt maximales "zulässiges GesamtGewicht" vom Anhänger.
Quelle:
www.tuev-nord.de/de/checks-und-untersuch...h-Zulassung_2618.htm
Gruß
OffRoad-Ranger
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- holger4x4
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Hier ein Bild aus dem Womobox Forum:
Gruß, Holger
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Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- FrightfulHaegar
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OffRoad-Ranger schrieb: Auch die Achse muß auf dem Typenschild eine Zulassung bis 100km/h ausweisen.
...........jetzt würd´mich aber schon interessieren , wo das stehen soll
Der Anhänger braucht halt Dämpfer und o.g. Maßnahmen und dann bekommst Du Deine 100er Zulassung.
Der TÜV Bericht ist von meinem ital. Bootsanhänger, die haben keine Stoßdämpfer, sondern die verbauen
progressive Schraubenfedern , wie bei der Einzelradaufhängung. Keine größeren Probleme bei Vollgutachten
und 100 er Zulassung.
Außerdem stimmt Deine Berechnung nur bei ungebremsten Hängern/ohne Dämpfer.
LG Ralf
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- Bobby268
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Bei alten Pferdehängern z.B. gibt es häufig keine Freigabe des Herstellers für 100km/h.
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- flamingo
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Frankreich brauchst Du nichts, da kannste glaube ich bis 130km/h mit Anhängern fahren.
Aber es geht hier ja um Deutschland.
Lebe Deine Träume.!!
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