Frage Vignette Schweiz
- katana
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- Wer wie der Teufel fährt, wird ihm bald begegnen!
ich fahre demnächst nach italien und durch die schweiz. mein dodge ist lkw benziner mit 3,98 to zulässigem gesamtgewicht.
kann mir jemand sagen was ich da für eine vignette brauche?
danke
günther
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- hemut.sepp
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dafür gibts keine Vignette, da wirst Du nach der Schwerverkehrsabgabe eingestuft :
Zitat :
"Schweizer Autobahnen und Schnellstraßen sind gebührenpflichtig. Für Fahrzeuge bis 3,5 t (auch Anhänger) gilt die Vignettenpflicht, diese Vignette ist immer vom 01.12. des Vorjahres bis zum 31.01. des Folgejahres gültig.
Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Hier richtet sich die Höhe nach gefahrener Strecke, Emissionsklasse sowie dem Gesamtgewicht."
Quelle :
www.avd.de/startseite/recht-wissen/verke...hren-in-der-schweiz/
und hier :
www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04020/0...8/index.html?lang=de
Über Österreich ist es auch nicht billiger
Gruß Helmuth
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- Volker1959
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- katana
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ja und wo bezahlt man das? gibts da eine bestimmte stelle? die vignetten gabs ja beim adac oder direkt an der grenze.
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- hemut.sepp
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man bekommt eine ID-Chip-Karte an der Grenze - so wie ich das lese.
Sorry, war selbst noch nicht mit über 3,5 Tonnen in der Schweiz.
Hier mal eine Erklärung :
replay.web.archive.org/20100329095702/ht...8mMps2gpKfo&typ=.pdf
Runterscrollen bis zum Punkt "Für ausländische Fahrer" ....
Gruß Helmuth
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- manfred65
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der Link in die Schweiz treibt Dich vermutlich in den Wahnsinn weil Du nicht genau weist wo Du suchen mußt,
Weil Du ja nicht ständig und nicht zu Güterbeförderung bei den Eidgenossen unterwegs sein wirst ist für Dich vermutlich nur die pauschale Bezahlung (PSVA) interessant. Die findest Du hier:
www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04020/0...=de#sprungmarke10_13
Bei der Kilometerabhängigen Besteuerung geht man in der Schweiz vom "Gütertransport" aus. Private LKW-Fahrten sind da nicht vorgesehen.
Sieht in der Praxis so aus:
Du fährst einen besetzten Grenzübergang an, (Übergänge und Öffnungszeiten findest Du über den obigen Link) hältst davor, wenn sonst keine Parkflächen da sind auf der Busspur ( meine Kollegen werden mich verfluchen ) denn die sind sonst die einzigen die mit dieser Abrechnung was am Hut haben.
Link zum Formular 15.91 :
www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04020/0...KbNoKSn6A--&typ=.pdf
Hier gibt es nur den Wohnmotorwagen +3,5to. Mit der Nordstar hinten drauf wird das keiner anzweifeln.
Das Problem ist: Du kannst in der ersten Spalte "Anzahl der Tage" eintragen und diese bezahlen. Diese Tage müssen jedoch zusammenhängend sein und der Mindestzahlbetrag je Formular/Abrechnung beträgt 25 CHF/ ca. 20,- €.
Das bedeutet: Immer wenn Du länger als 7 Tage unterwegs bist (incl. Rückfahrt durch die Schweiz) ist die 4. Spalte die Bessere!!
Hier kauft man 10 Tage für 7,50 CHF mehr(ca. 6,- €), kann jedoch einzelne Tage eintragen und ggf. öfter reinfahren. Andernfalls, wenn Du zweimal z.B. im Abstand von 2 Wochen nur durchfahren willst löhnst Du 2 x 25,- CHF!
Allerdings gilt diese 10er-Karte nur genau 1 Jahr ab Kaufdatum! Außerdem sind alle Tage die man in der Schweiz ist ( auch auf dem CP steht ) einzutragen. Ich persönlich trage nur die Tage am Morgen ein, an denen ich auch fahre und die Strassen nutze. Wenn der Zettel mal bezahlt ist musst Du auch nicht mehr anhalten oder einen besetzten Übergang anfahren, nur noch den Tag eintragen und wenn das einer sehen will vorzeigen.
Ich habe aber soeben noch eine diesbezügliche Anfrage beim Schweizer Zoll gestartet. Interessiert mich auch, denn ich bin nicht so arg weit weg vom 3-Länder-Eck am Bodensee.
Am Besten haben es die Fahrer von "Veteranenfahrzeugen" wenn in den Fz-Papieren steht, denn diese sind von der Abgabe befreit.
Gruss
Manfred
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- manfred65
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hatte Deinen letzten Beitrag noch nicht gelesen. Es hat etwas gedauert meine Daten zusammenzureimen.
Wenn ich die Antwort vom Zoll habe stelle ich sie hier 1:1 rein.
Mal sehen ob die Schweizer dabei genauso "päpstlich" sind wie die österreichische ASFINAG.
Gruss
Manfred
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- katana
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ich glaube mit den infos komme ich zurecht. iich geb ja zu waren etwas blonde fragen, aber wenn man sowas noch nie gemacht hat
also danke nochmals.
gruß
günther
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- Volker1959
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- manfred65
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- Mittelalter
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Einfach den Grenzübergang fahren (der verdient dort auch noch seinen Namen.. )
Ich hatte null Ahnung und wurde freundlich aufgeklärt und man hat mir auch das Formular erklärt
und mich darauf hingewiesen, wie ich am günstigsten weg komme.
Bezahlung in Euro war auch kein Problem..
Also ohne Angst einfach los
Mit den besten Grüßen
Thorsten
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- Volker1959
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Und weit ist das wirklich aber wir werden wohl trotzdem nächstes Jahr in den Süden fahren! Werden jedenfalls schonmal für die Mautgebühren sparen
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- manfred65
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...es geht vor allem darum, dass in den Papieren "LKW" steht. Nicht dass es da zu Komplikationen kommt. Aber wie schon gesagt: Mich hat noch keiner nach den Papieren gefragt! und bei meinen Dienstfahrzeugen gibts immerhin 3 Gewichtsklassen. Mal sehen was die Eidgenossen antworten. Ich lass es Euch wissen.
Ich habe das Ganze mal versucht umfassend darzustellen. Allerdings sind die Schweizer Grenzer da viel umgänglicher als ihre
Kollegen von nebenan. Kommt auch immer drauf an wie man selbst an sie herantritt.
Wenn man nur 1x durch muss sind es halt die 25 Fränkli Grundtarif. Für alles andere sollte man etwas weiterdenken.
Du hast recht, die nehmen auch Euros. Gibt halt harte Schwyzer Währung zurück. Also besser in kleinen Scheinen bezahlen.
LG aus Mittelschwaben
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- FrightfulHaegar
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Wir sind jahrelang nicht über die Schweiz, weil wir dachten, dass kostet richtig Geld/besser Fränkli.
Aber............man füllt an der Grenze das Formular aus, dies hat Gültigkeit für 1 Jahr. Kostet 37 Euro ?.
Für jeden Tag in dem man sich in der Schweiz aufhält, muß ein Datum eingetragen werden. Soll heißen , wenn die Schweiz
nur als Transit zum Durchfahren gedacht ist, kostet Dich die Maut € 3,75 / Tag günstiger geht es nicht.
Und die restlichen neun Tage , kannst Du Dir übers Jahr aufteilen............
Das letzte Mal als wir unterwegs waren über 3,5 to war 2007.Ich meine, es hat sich aber nix geändert.
Für unseren Trailer haben zusätzlich noch eine Vignette lösen müssen.
In den Papieren stand aber Wohnmobil Sonder KFZ 4,5 to. GG.
Ich weiß nicht ob LKW in den Güterverkehr rutscht. Wobei ich meine, Schwerstlastabgabe ist für privat , wie für gewerblich gleich ....
LG Ralf
LG Ralf
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- Loefflea
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obodulja schrieb: @ Mittelalter:
25 Fränkli
Gruezi mitenand,
aber Vorsicht: auch wenn in der Schweiz fast alles mit nem i hintendran "verkleinert" werden kann,
bei der Währung, dem Franken, ist das ein absolutes "no go", uff Schwyzerdütsch: chaschs grad vergesse!!!
Do bisch gli emol undedure un häsch e sauchäibe Mais a de Bagge, det de Basler sägge, un dere schtod in Wyhl am Rhy an de A5 uffem Weg in de Süde, am Zoll, un isch am chassiere
de Schöfför,
....de selli wu do in deme Egge wohne duet..
Gruß
Loefflea alias der "Schofför"
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- Eagle
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Die Franken wollen nicht verniedlicht werden!
@ Mittelalter
Gibts bei uns in der Nähe mal wieder sowas wie letztes Jahr in Volkach?
@ Rest
Super nun kenn ich mich auch mit der Schweizer Abgabe aus!
Again what learned wie der Loddar sacht
mit sonnigen Grüßen vom Adler
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- manfred65
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Die Antwort aus der Schweiz ist da, und sie ist sehr positiv, so wie ich es beschrieben hatte, wie es die Jungs mit den dicken Womos gepostet haben.. Ich kopiere den 1:1 Text heute Nacht noch hier rein.
Gruss Manfred
P.S. Wollte nix und niemanden verniedlichen! Ich habe mich nur der Ausdrucksweise einiger schweizer Freunde bedient. Sorry
Gruss vom, äh wie heißt das Dingens gleich wieder.
Gesendet von meinem MK16i mit Tapatalk 4
LG aus Mittelschwaben
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- manfred65
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Ich hatte nach folgendem Fahrzeug gefragt:
// amerikanischer Dodge-Pickup (zulässiges Gesamtgewicht 4,5 to ) der mit einer abnehmbaren Wohnkabine ausgestattet ist. Der Pickup ist in den Fahrzeugpapieren als LKW eingetragen, //
Ich hatte zur Verdeutlichung noch das Foto eines Dodge Ram mit Sixpac-Kabine angefügt.
Antwort:
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Guten Morgen
Wenn Sie mit dem Wohnaufbau in die Schweiz einfahren, ist für das schwere Motorfahrzeug (> 3.5T) die pauschale Schwerverkehrsabgabe PSVA zu bezahlen.
Erfolgt der Grenzübertritt ohne Wohnaufbau, gilt das Fahrzeug als LKW und untersteht der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA.
In diesem Fall wären zudem weitere strassenverkehrsrechtliche Auflagen einzuhalten (bspw. Nacht- und Sonntagsfahrverbot).
Massgebend ist der Zustand anlässlich des Grenzübertrittes in die Schweiz.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04020/0...8/index.html?lang=de
Mit freundlichen Grüssen
Hanspeter Gfeller
Zollfachmann
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben
Monbijoustrasse 40, 3003 Bern
Tel +41 31 322 66 63
Fax +41 31 323 30 94
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______________________________________________________________________________________________________________________
Übersetzt bedeutet dies die weiter oben angedeutete Vorgehensweise, am besten mit der 10er Karte zu 32,50 CHF,
also 3,25 Franken pro Tag.
Ich wünsche noch ein Gute Nacht
LG aus Mittelschwaben
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obodulja schrieb: am besten mit der 10er Karte zu 32,50 CHF,
also 3,25 Franken pro Tag.
Na toll ,dann bin ich mit meinem leichten Motorfahrzeug mit der Jahresvignette angeschissen
EDIT: nee ,nicht ganz , eine EINSER Karte gibts ja nicht
Gruß Rudi
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