Frage Nordstar ins Ausland
- Cupid
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wir haben einen Interessenten für unsere Kabine. Der ist aber aus Österreich. Es wäre mal interessant, was für Ausfuhr- (in unserem Fall) oder Einfuhrbestimmungen (in seinem Fall) man beachten muss. Vielleicht hat da jemand schon Erfahrung?!
Danke schon mal im Voraus für die Tips.
Grüße
Grüße, Sabine
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D40 & Exkab (KaBiNCHEN) + MB914 & BW Shelter
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- Mark
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Es sei denn du kannst (musst ) die MwSt. ausweisen
Dann kann er sie sich an der Grenze wiederholen, muss aber die österreichische MwSt. bezahlen, oder fahrt an der A-Grenze einfach durch
Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S
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- Uwe
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unter Privat Leuten gar nichts.
Gruß
Uwe
Händler für Tischer Wohnkabinen in Süddeutschland
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- Cupid
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Grüße, Sabine
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- zobelix
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nur es ist ja eine ladung, die du dort abstellst.
oder eben der schweizer sie bei dir abholt.
hast du papiere für die kabine?
sie wird nicht zugelassen wie zb ein wohnwagen.
also verfahren das gleiche.
der webcamper hatte seine kabine doch auch in die schweiz verkauft.
der typ kam an, hat aufgeladen ist abgefahren und ist gut angekommen
fertig
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- QuestMan
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Der Kauf einer Kabine in der Schweiz von einem Deutschen ist kein Vergleich.
In der Schweiz darf die Kabine, wenn sie Ladung bleiben soll bekanntlich nicht übers Fahrzeug überstehen.
Beim Zulassen als WoMo könnte der neue Besitzer evtl. in eine Nachweispflicht geraten woher die Kabine kommt.
Nur wenn privater Warenverkehr zw. "D" und "CH" tatsächlich zollfrei ist wozu ich bislang keinen Nachweis gefunden habe, geht es problemlos.
Der Schweizer Interessent kann sich sicher bei seinen lokalen Behörden informieren.
Z.Bsp.:
www.ezv.admin.ch/index.html">www.ezv.admin.ch/index.html
Um ihm da alle Mittel der Beweislage mitzugeben, ist es evtl. sinnvoll ihm die ursprüngliche Kaufrechnung aus "D" mitzugeben, damit er belegen kann,
dass die Ware schon älter wie 6 Monate ist.
Stellenweise gibts es Formulierungen, dass alle Waren über 300€ die nicht zum persönlichen Reisebedarf gehören meldepflichtig sind.
Im Prinzip kann dem Verkäufer in "D" dass alles egal sein, ich würde jedoch auch darauf achten, das der Käufer bei der Einreise nicht ins offene Messer läuft.
Grüße
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- Volker1959
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Jetzt mal keine " Korintenkackerei" hier betreiben ....
Da reise ich mit Kabine, eingetragen oder nicht, ins Land ein, setze sie irgendwo ab, und fahre ohne Kiste wieder nach Hause...!
Und schon ist die Kabine in der Schweiz
Das ist das einfachste von der Welt!
Es gibt doch nichtmal Papiere oder ne offizielle Seriennummer für eine Kabine!
Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern
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- QuestMan
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was Du machst ist doch gelinde gesagt scheißegal!
Grüße
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- zobelix
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natürlich kann ich dem evnt käufer über alle möglichen und unmöglichen eventualitäten aufmerksam machen.
nur kann ich die schweizer gesetzgebung nicht so gut kennen wie es eigendlich der interessent sollte.
und auch in der schweiz wird es eine halter oder fahrerhaftung geben und von privat keine verkäuferhaftung, weil der evnt käufer seine ladung nicht gesuchert hat oder kenntlich gemacht hat.
katja hatte ja auch nur gefragt wie es ausschaut.
ich glaube kaum das sie das teil in die schweiz bringen will.
und die diversen möglichkeiten es einzutragen wie es hier ist, wird es wohl auch in der schweiz sein.
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- Cupid
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Grüße, Sabine
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- holger4x4
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Da es keine Seriennummer oder Zulassung.
Wenn der Zoll dem Käufer auf die Schliche kommt, dann ist es natürlich gut einen Kaufvertrag mit einem glaubhaften Kaufpreis vorweisen zu können.
Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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- Tangente
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Ich habe übrigens meine Compact auch in D (Lindlar) abgeholt, aufgesetzt und bin heimgefahren.
Und als Privatgerät gibt es ja keine MwSt. Außer der Käufer oder Verkäufer nutzt die Kabine gewerblich zB als rollendes Büro für seinen betrieb oder ähnlichen unsinn.
Grüße Tangente
1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)
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- Picco
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Ich habe meine grosse Kabine ja auch aus D, bin zum Zoll gefahren, hab denen die Quittung des Privatkauf's gezeigt und musste die MWst zahlen...schon hab ich die Bescheinigung bekommen und durfte offiziell abgesegnet einreisen!
Die Überbreite interessiert nur die Polizei, und die haben mich noch nie angehalten wegen der überbreiten Kabine...
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- Mark
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wow das ist aber ungerecht, oder ist das umgekehrt auch so?Picco schrieb: Ich habe meine grosse Kabine ja auch aus D, bin zum Zoll gefahren, hab denen die Quittung des Privatkauf's gezeigt und musste die MWst zahlen...
Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S
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- Jens Heidrich
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Beim Privatverkauf wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und somit kann bei einer Ausfuhr in ein Drittland oder EFTA-Land wie die Schweiz keine Umsatzsteuer erstattet werden weil die Leistung nicht in einem EU-Land oder in einem dazu gehörenden Zollgebiet erbracht wird. Nach den Buchstaben des Gesetzes ist der Erwerber, der seinen Wohnsitz - in diesem Falle in der Schweiz - hat, verpflichtet, die eingeführten Waren beim schweizerischen Zoll anzumelden, außer der Betrag liegt unter der Zollfreigrenze, was aber bei einer Wohnkabine meist nicht der Fall ist. Es wird die schweizerische Umsatzsteuer von 7,6% sowie ein Zoll in Höhe von SF 15,-- pro 100kg erhoben. Eine Ausfuhrbescheinigung aus D ist nicht erforderlich.
Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist. Dieser ist nämlich grundsätzlich verpflichtet, die Umsatzsteuer auszuweisen, außer es handelt sich um eine Ware, die der Differenzbesteuerung oder einer sonstigen umsatzsteuerlichen Sonderregelung unterliegt.
Bei einer Veräußerung in ein Drittland oder EFTA-Land erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer. Dafür muss die Ausgangsware aber beim zuständigen Zollamt zur Ausfuhr angemeldet werden, bei Waren bis 3000,-- EUR im einstufigen, bei Waren über 3000,--EUR im zweistufigen Zollverfahren.
Bei der Warenausfuhr bestätigt der deutsche Zoll an der Grenze die Ausfuhr. Mit diesem Papier geht's zum schweizerischen Zoll, dort wird das Einfuhrformular erstellt - selbstverständlich gegen Kosten - die Mehrwertsteuer und Zoll berechnet und gefordert und vom Einführer bezahlt. Damit ist die Kabine ordnungsgemäß in der Schweiz angekommen.
Der ganze Papierkram mutet heute in der Zeit der offenen Grenzen schon "mittelalterlich" an, ganz abgesehen von dem nicht unerheblichen Zeitaufwand.
Um sich diesen ganzen Aufwand zu ersparen, kann man auch eine zollzugelassene Spedition mit der Abwicklung beauftragen.
Ich hoffe, mit diesen Ausführungen ein wenig Licht in die Angelegenheit gebracht zu haben. Wer genaueres wissen will, kann gerne auch so ca. 2000 (zweitausend!!) Seiten Zollbestimmungen durchlesen. Ich habe aber noch keinen Zollbeamten getroffen, der alle diese Seiten kennt
Gruß Charly
"An dem Tag, an dem Du denkst Du kannst nicht mehr besser werden, fängst Du an immer den gleichen Song zu spielen." David Bowie (1947-2016)
Jens Heidrich ist Generalimporteur für Wohnkabinen der Marke Four Wheel Campers und Markeninhaber von Nordstar und Camp-Crown Wohnkabinen.
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- Jens Heidrich
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Mark schrieb: wow das ist aber ungerecht, oder ist das umgekehrt auch so?
umgekehrt ist das genau so - wenn auch für die Geldbörse nicht so erfreulich. Du bekommst die schweizerische Umsatzsteuer von 7,6% zurück und darfst dafür die deutsche von 19% zahlen
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- Blockhaus
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Gruss Martin
Nissan D22 und Nordstar Camp Compact
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- Jens Heidrich
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Wenn es sich aber um eine neue Kabine handelt, erschließt sich mir der Sinn nicht, warum in Deutschland 19% oder in Spanien 16% Umsatzsteuer zahlen anstatt in der Schweiz nur 7,6%.
Wir könnten jetzt über dieses Thema ausgiebig schwafeln, weil es sicherlich einige hundert Konstellationen gibt und jede eigentlich ein anderes Handeln erfordert oder ermöglicht.
Also: Klare Fragestellung = klare Antwort
Gruß Charly
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- QuestMan
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ich hatte es ja auch schon versucht, aber wie Du weiter oben lesen kannst,
sind da einige ja gar nicht größer dran interessiert.
Sabine mal ausgenommen.
Grüße
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- Cupid
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Ich würde als Käufer schon darauf achten, daß meine Kabine ordnungsgemäß verzollt und angemeldet ist. Ruhig schlafen heißt die Devise.
Ehrlich währt immer noch am längsten!
Grüße, Sabine
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