Topic-icon Frage Absetzkabine Selbstbau TÜV oder Ladung

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18 Jahre 9 Monate her #1 von Wolfgangchen
Absetzkabine Selbstbau TÜV oder Ladung wurde erstellt von Wolfgangchen
Ich beginne mit der Planung einer Absetzkabine. Diese möchte ich mit Ormocar-Platten bauen. Dazu erstmal mehrere brennende Fragen:

1. Gibt es preiswertere Platten anderer Firmen?
2. Kann ich die Kabine auf der Pritsche als Ladung mitnehmen?
3. Welche Auflagen muß ich dann erfüllen?
4. Muß ich dann nicht zum TÜV?
5. Kann ich damit auch ins Ausland?
6. Kann ich die Kabine auch auf dem Fahrgestell als Ladung mitnehmen?
( Vorteil wäre der größerer Platz und weniger Gewicht )
7. Gleiche Fragen wie 3,4,5
8. Kann ich die Kabine auch eintragen lassen und das ganze als SoKfz- Wohnmobil benutzen?
9. Welche Auflagen muß ich dann für den TÜV erfüllen? Ist das ohne großen Aufwand für den Privatmann überhaupt ohne großen Kostenaufwand möglich? ( Brandgutachten, Splittergutachten usw.)
10. Kennt jemand einen TÜV der da locker rangeht und einem gerne behilflich ist.
11. Was sind die Vor- u. Nachteile ( Ladung / Eintrag )

Das wars erstmal

Vielen Dank für die hoffentlich vielen guten Antworten!!!

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18 Jahre 9 Monate her #2 von BiMobil
Hallo Wolfgang

Willkommen im Forum
Gleich 11 Fragen für den Anfang
Dann will ich mal loslegen

Will dich auch ans Nachbarforum verweisen (wenns erlaubt ist )
www.womobox.de/phpBB2/index.php">www.womobox.de/phpBB2/index.php
Da findest du mehr Infos zu Selbstbau und Plattenhersteller.

<<<<<1. Gibt es preiswertere Platten anderer Firmen?<<<<<
siehe Link oben -- die nehmen sich nicht viel im Preis, nimm einen Hersteller in deiner Nähe

<<<<2. Kann ich die Kabine auf der Pritsche als Ladung mitnehmen? <<<
ja

<<<<<<3. Welche Auflagen muß ich dann erfüllen?<<<<<
Für die Ladung bist nur allein verantwortlich--- evtl. Unterfahrschutz hinten erforderlich und neue Rückleuchten

<<<<<<4. Muß ich dann nicht zum TÜV?<<<<<
nein

<<<<<<5. Kann ich damit auch ins Ausland?<<<<<
ja natürlich

<<<<<<<<6. Kann ich die Kabine auch auf dem Fahrgestell als Ladung mitnehmen? ( Vorteil wäre der größerer Platz und weniger Gewicht )<<<<
Hm, da wirds schon komplizierter. Eigentlich schon ,ob du die Kabine auf die Ladefläche oder auf eine Rahmenplattform stellst dürfte egal sein

<<<<<7. Gleiche Fragen wie 3,4,5<<<<<
Antworten wie 3,4,5

<<<<<<8. Kann ich die Kabine auch eintragen lassen und das ganze als SoKfz- Wohnmobil benutzen?<<<<<
Das würde ich dir empfehlen ,siehe auch . 6 -- Du sparst dir dann in der Versicherung einige 100 € und jede Begegnung mit unseren Freunden der Polizei verläuft um einiges entspannter

<<<<<9. Welche Auflagen muß ich dann für den TÜV erfüllen? Ist das ohne großen Aufwand für den Privatmann überhaupt ohne großen Kostenaufwand möglich? ( Brandgutachten, Splittergutachten usw.)<<<<
Brand.-und Splittergutachten sollte der Plattenhersteller liefern
Bei Montage auf Rahmen würde ich dann einen stabilen Zwischenrahmen mit einplanen oder in die Bodenplatte vom Plattenhersteller Versteifungen mit einbauen lassen oder einen integrierten Alurahmen wie BiMobil mit einbauen (siehe Homepage von BiMobil)

<<<<<<10. Kennt jemand einen TÜV der da locker rangeht und einem gerne behilflich ist.<<<<<
Ich weiß nicht wo du wohnst . Du wirst wohl kaum von Kiel nach München wegen der TÜV Abnahme fahren.
Also geh vorher zu deinem TÜV , erklär ihm was du vor hast , er wird dir dann schon alles wichtige mitteilen. Mach dann bei Ihm die Abnahme und alles passt.

<<<<<11. Was sind die Vor- u. Nachteile ( Ladung / Eintrag )<<<<
siehe oben

<<<<<Das wars erstmal<<<<<
was , kommt noch mehr ??? Dann her mit den Fragen

Welches Basisfahrzeug solls denn werden ???


Gruß Rudi

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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18 Jahre 9 Monate her #3 von Krabbe
Hallo Wolfgangchen,

Ein willkommen hier.
Das was Du vorhast habe ich quasi gerade (fast) hinter mir. Wenn nach der Antwort weitere Fragen sind nur los.
Und den wichtigsten Tip hat BiMobil Dir ja schon gegeben, schau auch mal ins Leerkabinenforum ( www.womobox.de">www.womobox.de ).

Aber im einzelnen:
1. In Holland bei Pecocar? oder Pecomobil? gibt es wohl günstige Platten. Ob günstiger kann ich Dir nicht sagen. Dazu findest Du auch was im Leerkabinenforum. Was Du aber auch bedenken solltest:
Wie weit ist es von Dir bis zum Plattenhersteller (Transport), wie dick sind die Platten (Ich finde die 40 mm von Ormocar im Hinblick auf Einbaufenster und Klappen ideal. Bei 50 mm bekommst du mit Seitzklappen schon Probleme.) Und bei Ormocar kannst Du dir ggf. notwändige Holzverstärkungen oder sonstige Rahmen mit in die Platten einkleben lassen, da die Ihre Platten selber und individuell zusammenkleben.

2. Ja, kein Problem.

3. Hier muß ich BiMobil etwas wiedersprechen, einen Unterfahrschutz brauchst Du bei Ladung nicht. Den brauchst Du evtl. bei einer Eintragung. (s. u.). Bei Ladung mußt Du grob folgendes beachten: Keine spitzen Kannten, wenn Ladung mehr als 40 cm seitlich über die Begrenzungsleuchten steht müssen extra Begrenzungsleuchten dran, Wenn hinteres Kennzeichen oder Beleuchtung verdeckt sind bzw. nicht mehr aus den vorgeschriebenen Winkeln zu sehen sind müssen diese an der Ladung wiederholt werden, wenn Ladung über 1 m über die Rücklichter übersteht muß sie gekennzeichnet werden. Und dann kommt noch das Thema Ladungssicherung. Hier greift VDI 2700. Dazu habe ich hier irgendwo schon mal was geschrieben. Mußt Du mal suchen. (Nur soviel, die meisten Kabinenbefestigungen, die man so sieht halten diese nicht ein, abgesichert werden müssen Kräfte von 0,8 x Gewichtskraft nach vorn und 0,5 x Gewichtskaft zur Seite und nach hinten.) Ladung darf nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. (D. h. Ladung muß so gesichert sein, daß das serienmäßig mit dem Basisfahrzeug gelieferte Bordwerkzeug ausreicht, um die Ladungssicherung zu lösen.)

4. Nein, den Ladung interessiert den TÜV nicht. Und ob Du nun eine Europalette Plastersteine, Kaminholz oder eine Wohnkabine transportierst macht keinen Unterschied. (Oder noch greifbarer, Wenn Du mit nem großen LKW einen Baucontainer (Bürocontainer) von einer Baustelle auf die andere transportierst, dann fragt Dich ja auch keiner, ob der Container auch eingetragen ist.

5. Ja, aber im Leerkabinenforum hatten wir vor ein paar Tagen das Thema, das in der Schweitz scheinbar Ladung nicht seitlich überstehen darf. Somit hättest Du dann evtl. Probleme. Je nach Land könnte es auch sein, daß Du für die Ladung eine getrennte Zollanmeldung machen müßtest.

6. Ja, im Prinzip schon, wenn denn dann der Rüstzustand Fahrgestell in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist (Du das Fahrzeug also legal ohne Ladefläche durch die Gegend fahren darfst). Beachten mußt Du dann aber auch wieder die Sache mit der Ladungssicherung, und das Du, wenn nicht mit dem Bordwerkzeug lösbar, leider nicht einfach die originale Befestigung der Ladefläche nutzen kannst.

7. S. Antwort 6

8. Ja, kannst Du. Du kannst die Kabine als Wechselaufbau eintragen lassen. Korrekter Eintrag sieht dann ungefähr so aus: Unter Ziffer 33 (oder 22 bei neuen Papieren) steht dann: ... wahlweise mit Wechselaufbau Wohnkabine mit (geändertes Leergewicht und geänderte Aussenmaße). Fahrzeugart dann So.-KFZ Wohnmobil...
Kann ich im Prinzip auch nur empfehlen. Du kannst Dann ohne Probleme die Ladefläche abbauen und die Kabine an den original Befestigungen der Ladefläche anbauen o. ä. Des weiteren kannst Du, wie BiMobil schon schrieb das Fahrzeug u. U. als Wohnmobil versichern, mit dem Vorteil, daß Du mit dem Fahrzeug auch die Wohnkabine Vollkasko versichern kannst. Weiterer Vorteil: Wenn Du die AHK noch benutzen kannst, dann darfst Du mit aufgesetzter Kabine auch Sonntags Anhänger ziehen, da Du dann ja ein Wohnmobil bist und kein LKW.

9. Der Aufwand hält sich in Grenzen und ist machbar. Du mußt nur einen Prüfer finden, der sich das zutraut. Denn viele Prüfer haben sowas noch nie gesehen oder zumindest noch nie abgenommen und stehen da, wie der Ochs vor dem Berg oder haben völlig abstruse Vorstellungen. Bei mir kam dann noch dazu, das das Basisfahrzeug auch verändert worden ist und ich eine Eigenbauladefläche habe... Aber schlußendich war es mit einem Erfahrenen Prüfer, der auch Lust dazu hatte sich mit der Sache auseinander zu setzen kein großes Problem. Zumindest wenn Du keine Sitzplätze während der Fahrt in der Kabine haben möchtest, aber die hättest Du bei Ladung ja sowieso nicht.
Einhalten mußt Du halt erst mal die normalen Dinge, die bei einem Wohnmobilselbstausbau sowieso eingehalten werden müssen: Fenster und Dachluken geprüft, Gasanlage und Heizung entsprechend den Vorschriften und geprüft, keine scharfen Kannten usw. Dann brauchst Du halt das Brand- und Splittergutachten für die Kabine, aber das solltest Du vom Plattenhersteller bekommen. (Ormocar hat zumindest eins für seine Platten). Nun mußt Du natürlich noch die Sachen mit der Beleuchtung und dem Nummernschild einhalten wie bei der Ladung, ab 2,2 m Breite brauchst Du Umrissleuchten. Und dann wird natürlich die Befestigung geprüft. (Ist aber auch machbar. Es gab zwar nen TÜV-Prüfer, der wollte doch tatsächlich ne Befestigung in der Art von einer Wechselbrücke bei nem großen LKW, aber da bin ich halt woanders hingefahren.) Wenn Du eh die Ladefläche abbaust, dann würde ich die Kabine mit den entsprechenden Schrauben an den original Punkten verschrauben, dann kann eigentlich kein Prüfer was gegen die Befestigung sagen. Im Gegensatz zur Ladung wollten die Prüfer bei mir eine Befestigung mit Schrauben. Beim ersten mal vorfahren hatte ich hinten noch Spanngurte (entsprechend Dimensioniert und angebracht), fanden die TÜVler auch eigentlich gut gesichert, entsprach aber nicht deren Vorstellungen von "Befestigung eines Fahrzeugteils". Wir einigten uns dann auch eine Befestigung mit Gewindespannschloß.
Beachten mußt Du im Gegensatz zur Ladung den hinteren Überhang. Wenn Die Kabine hinten weiter als 1 m über die Hinterachse übersteht und mehr als 60 cm über die Stoßstange (bzw. das Fahrzeugheck) benötigst Du einen Unterfahrschutz, wenn die Kabine am Ende höher als 40 cm über der Straße steht. (Aus dem Kopf, google mal nach Alu-Unterfahrschutz. Auf der Herstellerseite findest Du die entsprechende EWG-Verordnung).
Und dann interessiert sich der TÜV natürlich noch für das Gewicht. Wenn Dein Gespann leer schon zu nah an das zulässige Gesamtgewicht kommt, dann ist es auch nichts mit Eintragung. (Ein Prüfer wollte sogar, daß ich für jeden der 6 in der Doka eingetragenen Sitzplätze entsprechende Zuladungsreserven habe. Nem anderen Prüfer reichte dann die Erklärung, das die 6 Sitzplätze im Zusammenhang mit dem Wechselaufbau doch gingen, da ich die ja alle nutzen kann, wenn Kabine ab und wenn Kabine drauf müßte ich ja das zGG einhalten und könnte halt keine 6 Leute vorne reinsetzen.
Wie gesagt, war mit dem richtigen Prüfer kein Problem die Eintragung zu bekommen. Es gilt aber hier wie immer bei sowas: Früh genug hin, erst mal nen vernünftigen Prüfer suchen und dann die Sache mit ihm besprechen. Dann geht i. d. R. auch nichts schief.

10. Ja, ich hatte einen sachverständigen Prüfer in FFM. Ansonsten hast Du gute Chancen bei den Prüfern, die auch sonst die Eintragungen für die Leerkabinenhersteller machen. Je nachdem wo Du herkommst kann ich Dir vielleicht noch nen Tip geben.

11. Vorteil Eintragung: Kein Streß mit Polizei, insbesondere im Ausland, da alles eingetragen. Ggf. preiswertere Versicherung möglich, Möglichkeit der Kaskoversicherung für die Kabine, möglichkeit Sonntags Anhänger zu ziehen.

Nachteil Eintragung: TÜV-Abnahme mit evtl. etwas höheren Anforderungen(aber wie gesagt, so schlimm war es nicht).

MfG, Krabbe



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