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Frage Gasprüfung nötig?
- T5
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Mit dem neuen werd ich dieses Jahr zum TÜV müssen und dann fahr ich eben mit Kabine direkt hin und lass die Gasprüfung mitmachen, das ist mir das Geld aber doch wert
Grüße
Friedhelm
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- 3Chauvis
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zu der Frage ob Versicherungen beim Schaden zahlen
kann Flughund vieleicht Auskunft geben.
Man sollte zur eigenen Sicherheit immer die Gasanlage abdrücken.
Der Gasprüfer meines vertrauens ( hatte im laufe der Jahre VW T2,
T3, T4 immer mit Gasprüfung) meinte Kabine sei bei LKW Zulassung
Ladung und brauche nicht geprüft zu werden. Hat er aber trotzdem gemacht,
ich habe auf die Plakette verzichtet, er auf das Geld

Während der Fahrt ist die Gasflasche (in der Explorer eine 3 Kilo Flasche :oops: )
verzurt, verschlossen und die Gasleitungen sind entlehrt. Alle Ventile sind zu.
Gebt Gas!

Grüße aus dem Münsterland
Schriefi
Explorer + Mazda B2500
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- joschka
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Meine obige Aussage muss ich insoweit bis auf weiteres mal revidieren - ich war da noch auf nem Stand von vor einigen Jahren und da ich selbst schon seit eben jenen einigen Jahren nichts mehr mit der Verkehrsüberwachung zu tun habe, hab ich mal ein paar Fachleute angemailt.
Vorweg - wir müssen unterscheiden zwischen der reinen rechtlichen Beurteilung (was muss ich tun, kann man mich "bestrafen") und der menschlichen, moralischen, persönlichen Meinung, was das sinnvollste ist. Das muss ja nicht unbedingt immer korrespondieren...

Ich rede zunächst ausschließlich von der reinen RECHTSLAGE, und die scheint bislang wie fogt:
Es gib in Deutschland die sog. "Betriebssicherheitsverordnung". Eine eigenständige Vorschrift, die zunächst nichts mit Strassenverkehrsrecht zu tun hat. (Richtlinie 9723 EG)
§ 1 - Anwendungsbereich - nennt u.a. "Leitungen unter innerem Überdruck".
Dies sind fest verlegte Leitungen in denen Druck aufbereitet oder gehalten wird - worunter eben auch die in Wohnkabinen verbauten Gasleitungen fallen. Und damit ist (rein rechtlich gesehen) die Gasprüfung fällig.
Und das unabhängig davon, ob die Kiste eingetragen ist oder nicht. Das betrifft (rein rechtlich betrachtet) auch den abgemeldeten Wohnwagen in der Scheune - auch wenns dort natürlich kaum jemals jemanden interessieren wird, solange nichts passiert...
Der Knackpunkt sind also die "fest verlegten/eingebauten" Gasleitungen. Sprich, wer seinen mobilen 2-Flammen-Gaskocher mittels angebrachtem flexiblen Schlauch a la Gartengrill mit der Flasche verbindet ist außen vor - wer zwischen Flasche und Gerät aber irgendwo ein Stück Leitung fest verbaut ist dabei - egal wo und in welchem Gefährt/Kabine.
Soweit mal vorab - es stehen auch noch ein zwei Antworten aus - ich werd ggf. berichten.

Greetz - Joschka
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- QuestMan
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ich glaube nicht, daß die "Betriebssicherheitsverordnung" da greift, da es sich dabei um eine "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb (Sinne des Arbeitsschutzes )überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" handelt.
Es geht hier also immer nur um die Thematik "Arbeitsmittel und Arbeitsschutz".
Abgesehen davon, wurde die Rechtliche Lage und die "moralische Seite" doch schon eingehend behandelt.
Wie im Einzelfall bei Unfällen und Bränden bez. einer als Ladung mitgeführten Kabine (ohne durchgeführte Gasprüfung) die Gerichte entscheiden "würden" und die Anwälte von Versicherungen argumentieren "könnten", kann man zwar "mutmaßen" jedoch schlussendlich nicht eindeutig im Vorfeld klären.
Grüße
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- Volker1959
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Hallo HolgerZahlt die Vollkasko überhaupt, wenn ein nicht durch den Verkehr bedingter Schaden eintritt? Keine Ahnung, ich bin Techniker und kein Jurist.
Die Versicherung zahlt ja auch, wenn dein Auto von Randerlierern zerstört wird, oder wenn das Auto im Hafen steht und bei Sturmflut absäuft usw.
Sie zahlen auch, wenn Oma Piepenbrink auf dem Aldi-Parkplatz ihren Einkaufswagen nicht mehr kontrolieren kann und dann einfach abhaut!
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- Krabbe
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Und die Kasko wird sich dann vor einer Zahlung drücken (oder es zumindest versuchen), wenn die Gasanlage nicht geprüft war. Ich hatte mit einem T3 Campingbus mal einen Motorbrand. Die Teilkasko hat als erstes mal nach dem Nachweis über eine gültige Gasabnahme gefragt, obwohl der Brand mit der Gasanlage nichts zu tun hatte. Seit dem bewahre ich die Prüfbescheinigung auch nicht mehr im Fahrzeug auf...
Edit: Tippfehlers
MfG, Krabbe
Wohnraum statt Spoiler
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- Volker1959
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Wer lässt denn die Kabine nicht eintragen, und bezahlt zuviel Versicherungsbeitrag :shock:
So dumm wird doch hier wohl keiner sein!
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- Tangente
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Krabbe schrieb: Und die Kasko wird sich dann vor einer Zahlung drücken (oder es zumindest versuchen), wenn die Gasanlage nicht geprüft war. Ich hatte mit einem T3 Campingbus mal einen Motorbrand. Die Teilkasko hat als erstes mal nach dem Nachweis über eine gültige Gasabnahme gefragt, obwohl der Brand mit der Gasanlage nichts zu tun hatte. Seit dem bewahre ich die Prüfbescheinigung auch nicht mehr im Fahrzeug auf...
Hi Krabbe!
Und deshalb hab ich in der Kabine die Kopie und im Ordner im Büro das Original... - und brauch es hoffentlich nie!
Grüße Tangente
1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)
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- joschka
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Aber wie oben schon gesagt - die Antwort von der Akademie steht noch aus.... ich schreib was die sagen.
Generell gilt (zumindest in Deutschland) -und damit hab ich nun beruflich grad genug zu tun- dass Rechtslagen und Vorschriften meist nicht eindeutig sind und der Auslegung bedürfen. Und aus der schieren Überschrift kann man noch nicht zwingend entnehmen wofür die betr. Vorschrift alles Anwendung findet.
Viele Grüße, Joschka
Greetz - Joschka
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