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Frage Gasprüfung nötig?
- holger4x4
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Wie macht ihr das denn?
Gruß, Holger
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- Mark
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Gasprüfung alleine kann ja nicht allzu viel kosten. Mehr als nen Zehner plus Plakette fänd ich schon frech. Der reine Aufwand ist doch weniger als 2 Minuten, oder?
Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S
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- holger4x4
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Also ich glaube ich hab immer mehr bezahlt, aber da muss ich erst mal nachsehen.
Ist das denn nun gesetztlich vorgschrieben für Kabinen als Ladung oder nicht?
Gruß, Holger
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- Mark
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Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S
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- QuestMan
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Beim der Gasprüfung nach G 607/G 608 wird die Anlage u.a. "abgedrückt" und darf in einem bestimmten Zeitfenster keinen Drück verlieren.
Bei meinem WoWa wurde seinerzeit auch jedes Gasgerät hinsichtlich einer funktionierenden Zündsicherung geprüft, also Kocher Heizung und Kühlschrank.
Wer sich eingehend informieren möchte, dem sei die Womobox-Wissensbasis empfohlen. Hier unter Gasvorschriften gibts reichliche Info's.
Was bei einer Gasprüfung nach G 607/G 608 geprüft wird, kann man auch hier noch mal nachlesen.
Zu Deiner Frage Holger, bei mir gibts derzeit "noch" kein Gas in der Kabine. Ansonsten wurde ja schon erwähnt, das manche CP sowas sehen wollen.
Grüße
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- Tangente
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- Die Gasprüfung hat immer einige Zeit gedauert, weil - siehe QuestMan - der Druck ja einige Zeit halten muß und bei uns immer auch Regler, Schläuche und alle Geräte geprüft wurden. Der Preis war immer OK.
- Es ist mir egal, ob ein CP das verlangt und ich bin mir auch nicht sicher, ob das für eine Kabine = Last auch vorgeschrieben ist
--- AAABBBEEERRR - ich fahre sicher nicht mit einer Gasanlage ohne Plakette auf eine Fähre oder in einen der hundert Autobahntunnels bei uns hinein. Der letzte (dramatische) Tunnelbrand mit monatelanger Sperre war durch eine lächerliche Zigarette aus dem Fenster des PKW davor durch den Kühler in der Motorraum eines LKW dahinter ausgelöst. Es war Gott sei Dank kein Fahrzeug mit Gastank im Brandbereich.
- kleinere Fahrzeugbrände in den Tunnels sind bei Gott keine Seltenheit
- Vielleicht hat mich die langjährige Tätigkeit im Bereich Katastrophenschutz geprägt - aber in eine 12 km Röhre fahre ich sicher nicht mit einer schon lange nicht überprüften Anlage. Die Debatte um die Haftung = ist die Kabine als Last ein Womo führe ich sicher nicht. Schon allein im Interesse der eigenen Sicherheit.
Grüße Tangente
1964 Kleines Zelt > großes Zelt > T2 > Pause nach Start in die Selbständigkeit > Zeltanhänger > Nordstar 6L > Nordstar Camp compact > Geo Camper auf D Max 1 1/2 # PU seit 1998, Kabine seit 1999 # 46 Länder - 4 Kontinente (nicht nur mit Kabine)
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- Rollixxxxx
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Ich sehe das genauso wie Tangente. Ich fahre nie ohne Prüfung
und habe einfach ein besseres Gefühl wenn ich weiß, das die Anlage
geprüft und für dicht befunden wurde.
Gruß Rollixxxxx
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- romo1980
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Vor Jahren erwarben wir einen Wohnwagen, der einige Jahre abgemeldet war. Wir fuhren damit zum TÜV und ließen da auch gleich die Gasprüfung machen. Der Prüfer ließ alle Brennstellen laufen und wollte dann beim Abschalten da "pik" der Sicherheitsventile höhren. Soweit kein Problem. Das Abdrücken der Leitungen wäre nicht nötig, da auf der Gasflasche ja ein Manometer wäre, da sähe man ja ob Druckverlust entstehe. Ende der Prüfung, bezahlen fertig. Das kann man ja wohl selber machen ohne den Prüfern ehrliches Geld für laue Leistung hinterherzuwerfen. Er hat noch nicht mal eine Sichtprüfung der Leitungen gemacht. Seid dem mach ich das selber, das krieg ich genausogut hin :twisted:
Robert u. Moni
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- Mark
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Ich habe von der "reinen" Arbeitszeit gesprochen.Also das mit den 2 Minuten haut nicht ganz hin.
Dass natürlich 10 min gewartet wurde ob der Druck abfällt ist schon obligatorisch. Die Abschaltung wurde auch geprüft. Das wars.
Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S
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- joschka
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Ich wills nur mal kurz versachlichen, da die Ausgangsfrage ja war, was REIN RECHTLICH gesehen zulässig ist.
Eine als Ladung zählende Kabine ist und bleibt Ladung und damit auch die darin enthaltene Gasflasche, solange in "endverbraucherüblicher" Menge, also üblicherweise max. 2 kleine Flaschen. Wenn Du dir 1-2 Gasflaschen so auf die Ladefläche stellst, brauchst auch keine weiteren Vorschriften beachten (außer der Ladungssicherung).
Sind es mehr Flaschen, greifen alle Vorschriften über den TRANSPORT nicht aber Gasprüfung der Kabine.
Die Gasprüfung greift zulassungsrechtlich für zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge aber NICHT FÜR LADUNG.
DAS IST KEIN FREIBRIEF!!! Interessant wirds, wenn Du mit deiner Kiste (Kabine) zB. dein oder ein anderes Fahrzeug abfackelst - das wär dann zu betrachten, als ob Du ganz privat - Kabine hin Kabine her - mit Gas hantierst und ein Feuer verursachst. Also nix mit Kfz-Haftpflicht, sondern Privathaftpflicht. Und inwieweit man Dir dann den Vorwurf der Fahrlässigkeit machen wird muss dann der Richter entscheiden...
Ich persönlich prüfe selbst, wie o.a. mittels Manometer und überprüfe regelmässig den "Pic" der Geräte. Ob man das vertreten kann muss aber jeder selbst entscheiden. Das ist meine persönliche Meinung.
Hoffe ich konnte helfen, Grüsse, Joschka

Greetz - Joschka
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- Volker1959
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Ich denke,daß eine Gasprüfung für eine NICHT eingetragene Kabine nicht Pflicht sein kann(so wie Joschka geschrieben hat!)
Aber die meisten von uns haben die Kabine doch sicher aus den bekannten Gründen eingetragen, oder :shock:
Entscheidend bei der Prüfung ist doch, daß der Prüfer:
1. Eine Ausbildung für diese Prüfung hat!
2. Und das ist das Wichtigste! Er unterschreibt nach der Prüfung in eurem gelben Prüfbuch und stempelt es ab. Er übernimmt die Verantwortung, für das was er auch immer da gemacht hat!
Die Plakette kann man sich vielleicht besorgen, aber das Prüfbuch ist entscheidend!
In diesem Buch muß auch zB. eingetragen werden, wenn eine neue Heizung, oder ein anderer Herd eingebaut wird!
Die Probleme treten gelegentlich bei Ami-Kabinen auf(die nicht für den deutschen Markt gefertigt wurden), weil da unter Umständen Geräte verbaut wurden, die in D. nicht zugelassen sind!
Bei einer älteren Kabine aus Holland habe ich gesehen, daß Schläuche statt Metallleitungen verlegt waren! Der Bekannte musste erst neue Leitungen legen, um das deutsche Prüfbuch zu bekommen!
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- joschka
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Und bezüglich einer Regressforderung seitens einer Privathaftpflicht gibts hier sicherlich keine bessere Vorbeugung als eine regelmässige, aktuelle und dokumentierte Gasprüfung.
Greetz - Joschka
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- zobelix
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stop2. Und das ist das Wichtigste! Er unterschreibt nach der Prüfung in eurem gelben Prüfbuch und stempelt es ab. Er übernimmt die Verantwortung, für das was er auch immer da gemacht hat!
mir ist zwar noch keine gasanlage um die ohren geflogen.
aber ich ziehe ne paralelle zum kfz
hier muißt du auch alle 2 jahre (oder auch jährlich) zum tüv.
der prüfer pfüft den DERZEITIGEN zustand, ob das auto io ist.
wenn die bremsen nach 6 monaten dann blank sind, deshalb versagen o.ä. ist das dem prüfer egal. er haftet nicht dafür.
so (glaube ich) wird auch der gasprüfer nicht haften, wenn deine gasanlage um die ohren fliegt. der zustand der anlage zum prüfungszeitpunkt stimmt ja nicht unbedingt mit dem zustand überein zu dem zeitpunkt wenn sie in die luft fliegt.
das mit der prüfung ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
in hessen ist diese prüfung bspw keine pflicht
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- Volker1959
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Da hast Du sicher Recht! Der Besitzer ist selbst verantwortlich für den Zustand der Anlage!
Aber trotzdem möchte ich mir den rechtlichen Ernstfall(ohne gültige Gasprüfung) nicht vorstellen!
Bei Flüssiggastanks im Auto ist es doch ähnlich!
Nach 10 J. müssen sie geröntgt werden(Tüv) oder ausgetauscht werden!
Im Zeitalter der Selbstbedienungstankstellen kannst Du deinen Tank auch nach den 10 Jahren noch befüllen! Aber ist das nicht gefährlich?!
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Eigentlich sollte im Interesse der eigenen Sicherheit sowie der Sicherheit anderer eine Gasprüfung regelmäßig gemacht werden.
Nur: Was ich bei meiner Kabine und versch. Wohnwagen bei der Gasprüfung erlebt habe , das ist eigentlich der Wahnsinn
Wie auch schon oben geschrieben , nach 2 Min Meßgerät wieder abgeschraubt , kurze Brennprobe ,Plakette ,zahlen das wars.
Der Hammer in Austria bei einer regelmäßigen Prüfung am CP
Nach ca. 3 Min. beim Nachbar-WW ist der Druck um 30 % abgesunken .
Kommentar . liegt noch in der Toleranz , passt schon.
Ich hab auf die Prüfung bei mir dann verzichtet.
Außerdem ist eine Prüfung der kompl. Leitungen bzw der Abgaskamine gar nicht möglich ,da total verbaut bzw. nicht zugängig.
Oder hat schon mal jemand einen Prüfer unter dem Wohnwagen gesehen. ???
Auf Grund der genannten Erfahrungen verzichte ich auf weitere Prüfungen.
Wenn mein Manometer nach 2 Tagen immer noch den Druck in den Ltg. hat dann ist die Anlage dicht.
Und ob der Kocher bzw. Kühlschrank oder Heizung funktioniert ,seh ich selber.
Bei der ( bisher 3 maligen) Eintragung der Kabine in die versch. Basisfahrzeuge hat mich der TÜV kein einziges Mal nach der Plakette gefragt.
Ganz anders ist natürlich die rechtliche Frage wenn was passiert.
Was bringts mir denn, wenn die Prüfung gemacht wurde und 1,5 Jahre später was passiert.
Dann bist du als Betreiber der Anlage dafür verantwortlich.
Da schau ich lieber regelmäßig auf mein Manometer und bin mir dann sicher das alles dicht ist
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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BiMobil schrieb: Hallo
...
Was bringts mir denn, wenn die Prüfung gemacht wurde und 1,5 Jahre später was passiert.
Dann bist du als Betreiber der Anlage dafür verantwortlich.
Da schau ich lieber regelmäßig auf mein Manometer und bin mir dann sicher das alles dicht ist
Das sehe ich aber auch so, am Ende ist der Besitzer eh verantwortlich. Den Prüfer wird mann nie dafür belangen können, es sei denn man kann ein grob fahrlässiges Verhalten wie oben beschrieben NACHWEISEN.
Also bei mir ist nur die Hzg und der Kocher auf Gas, alles abgenommen und die letzten Jahre geprüft, aber für 35 Euro kauf ich mir wohl doch lieber einen Regler mit Manometer und schau selbst da öfter mal drauf. Das bringt mehr, als alle 2 Jahre den Scheinprofi drüber schauen zu lassen.
Wir sind in den letzten 15 Jahren auch öfter schon mal Fähre gefahren nach GB/IRL/S/DK. Da hat noch nie einer auf die Plakette geschaut!
Gruß, Holger
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- holger4x4
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So 'ne Dichtigkeitsprüfung brauche ich nicht, bei GFK veklebt ist alles wie aus einem Stück :lol:Mark schrieb: Nein Gasprüfung und Kabinen-Dichtigkeitsprüfung
Gruß, Holger
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- Volker1959
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Aber zahlt auch meine Vollkasko, wenn was passiert und ich keine Gasprüfung habe!!?????? Weiss das jemand???
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Ich möchte das aber auch nicht ausprobieren :roll:
Gruß, Holger
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Unsere Geschichte zum Thema Gas.
Mit unserem 1. Womo hatten wir während unserem 1. Wochenendausflug mehr als eine 5 kg Gasflasche nur zum Kochen benötigt. Das kam uns schon ein bischen viel vor, aber wir waren ja völlig unerfahren.
Meine Frau hatte an diesem Wochenende mehrmals gesagt : "Ich weiß nicht, aber irgendwie richt es nach Gas".
Ich habe jedesmal geantwortet: "Ach was, das kann doch nicht sein".
Einige Wochen später bei der HU beim TÜV sagte der nette Prüfer zum Schluß:
"Es ist alles in Ordnung, aber zeigen sie mir noch die Gasbescheinigung".
Ich: "Was ist das???" .. ich war damals halt noch völlig unwissend..
Er hat mich aufgeklärt.
Dann bei der Gasprüfung:
Wenn der Gasmensch beim Abdrücken zu pumpen aufgehört hat, konnte man zusehen, wie der Zeiger im Monometer Richtun 0 ging.
Der Defekt:
Überall wo man die Gasleitungen sehen konnte, sahen sie aus wie neu.
Aber hinter der Dusche wurde die Gasleitung durch eine undichte Fuge an der Duschwanne wohl öfters nass. Und genau da ist sie durchgerostet!!!
Unser Glück:
Während unserer 1. Ausfahrt war die unter Gummidichtung an der Schiebetür des Kastenwagens lose. Ich denke durch diesen 2-3cm breiten Spalt ist das meiste Gas entwichen.
Nach diesem Kurzurlaub hatte ich damals die Gummidichtung angeklebt.
Zu unserem Glück war vor unserem nächsten Urlaub der TÜV fällig!

Ich möchte mir nicht vorstellen, was mit der dichten Schiebetür und der undichten Gasleitung bei unserem nächsten Urlaub alles hätte passieren können.
Gruß
Peter
Bimobil VD 280
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