Topic-icon Frage Ab Juni 2025 wird die Gasprüfung in Deutschland wieder zur Pflicht

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2 Wochen 1 Tag her #1 von esberndl
Hallo allerseits,
hat sich schon jemand um dieses Thema gekümmert?
Gilt die Prüfung auch für uns (unsere Kabinen gelten bekanntlich als "Ladung")?
Grüße
Bernd

Mazda BT 50 mit Geocamper-Kabine
Bremach Extreme

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2 Wochen 1 Tag her #2 von spiess01
Meine Kabine ist als Ladung eingetragen, da soll es keine Pflicht geben.
Allerdings gibt es CP die egal ob Pflicht für Ladung oder nicht, eine Plakette sehen wollen.
Und ehrlich gesagt, eine regelmäßige Gasprüfung hat noch keiner Kabine geschadet

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Viele Grüße
Stefan

L200 mit Husky 230, Umbau auf D-Max, aktuell Amarok XXL mit Eigenbaukabine
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2 Wochen 1 Tag her #3 von holger4x4
Echt, bei mir hat noch nie ein CP die Plakette kontrolliert! So oder so sollte man natürlich die Prüfung machen. Aber ichbin da jetzt raus

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Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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1 Woche 5 Tage her #4 von partisan

Meine Kabine ist als Ladung eingetragen, da soll es keine Pflicht geben.
 
Kabine als Ladung eingetragen?  Ich nahm bislang an, dass Ladung nicht eingetragen werden muss. Muss ich jetzt eine Palette mit Mörtel auch eintragen lassen? Verstehe die Aussage nicht 

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1 Woche 5 Tage her #5 von Stefan
Meine Kabine ist auch eingetragen. Mit dem, was ich aufs Typenschild graviert habe.
"Ladung" war es nicht 

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Aber solch Gasprüfung muss ich dann wohl irgendwann mal machen....

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1 Woche 4 Tage her #6 von partisan
Ja, Kabine eintragen ist auch verständlich. Und dann geht´s ab zur Gasprüfung ...
Wenn die Kabine als Ladung transportiert wird - also ohne Eintrag- besteht keine Pflicht zur Gasprüfung. 
Mich würde demnach  interssieren, wie der Eintrag "Ladung" aussieht. Ein Paradoxon, was bei einer Kontrolle sicher sehr lustig werden könnte.

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1 Woche 4 Tage her #7 von flottie

Ja, Kabine eintragen ist auch verständlich. Und dann geht´s ab zur Gasprüfung ...
Wenn die Kabine als Ladung transportiert wird - also ohne Eintrag- besteht keine Pflicht zur Gasprüfung. 
Mich würde demnach  interssieren, wie der Eintrag "Ladung" aussieht. Ein Paradoxon, was bei einer Kontrolle sicher sehr lustig werden könnte.
Also bei mir sieht der Kabineneintrag z.B. so aus.

 

WT Ranger ExtraCab 3,2 EZ 10/2018, grau
3,5T, VB-Luft, Profender, General Grabber AT3 265/70/17 115T auf HOAW001 17x9 ET30, Lazer Triple R750
Im Urlaub mit Tischer Trail 240 unterwegs

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1 Woche 4 Tage her #8 von partisan
Danke!
So hatte ich das auch angenommen.
Und da steht nix von „Ladung“.
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1 Woche 3 Tage her #9 von spiess01
Hmm, beim TÜV hatten wir uns darüber unterhalten, das er die Kabine nicht so einfach eintragen kann z.B. wie bei Bimobil.
Auch bei mir hat er dann WW.M. Wahlweise mit (?) Wohnkabine eintragen.
Wie auch immer, ob Ladung oder nicht, eine Gasprüfung bekommt meine Kabine so oder so.

@Holger Ja, ich hatte tatsächlich mal einen CP Betreiber der die gültige Gasprüfung sehen wollte. Wahrscheinlich war er ein pflichbewusster  Beamter und konnte im Nebenerwerb nicht loslassen

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Viele Grüße
Stefan

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1 Woche 3 Tage her - 1 Woche 3 Tage her #10 von qwe
Kurze Werbeunterbrechung:

Nach 4 Jahren jetzt dann doch mal die Gasprüfung gemacht.
www.mobilergaspruefer.de/
Ist supernett und kompetent.
Hätte nie gedacht, dass eine Gasprüfung Spaß machen kann.
Und gelernt hab ich auch noch was.

Irgendwie schon beruhigend, dass in der 30 Jahre alten Kabine zumindest gastechnisch alles dicht ist.

P.S.: Und einen Schlauch hat er mir auch noch geschenkt.  

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Bimobil Husky 240 Bj. 1991 / Nissan Navara D40 Kingcab Bj. 2011
Letzte Änderung: 1 Woche 3 Tage her von qwe.
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