Topic-icon Frage Leicht - Gasflaschen zulässig?

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2 Jahre 9 Monate her #1 von filterspezialist
Leicht - Gasflaschen zulässig? wurde erstellt von filterspezialist
Hallo
Im Zubehör gibt es sogenannte wiederbefüllbare Leichtbaugasflschen mit 3kg Gas-Füllung.
Sind diese zum Beispiel bei huw24.de zu kaufen.
Darf ich hier einen link einstellen?

Wie seht ihr das? Sind diese in einer festen Kabine zulässig?
Nutzbar sind sie laut Zertifikat u.a. im Freizeitbereich.
Das Thema mit der Selbstbefüllung lassen wir mal außen vor

Grüße
Jürgen

 

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2 Jahre 9 Monate her #2 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Stell ein den Link

Gruß Rudi
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2 Jahre 9 Monate her #3 von suzali
suzali antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Meinst du diese hier?
 

Liebe Grüße
Ali
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Selbstbaukabinen.
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2 Jahre 9 Monate her #4 von filterspezialist
filterspezialist antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Ja genau
Danke für den Link

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2 Jahre 9 Monate her #5 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Ja eben, Selbstbefüllung, das kannst du von mir aus bei dir zu Hause machen. Du wirst die Flasche dann aber nicht unterwegs befüllt bekommen!
Wenn du Gewicht sparen willst, dann nimm einen Kartuschenkocher mit. Die Kartuschen bekommst du auch im Ausland in jedem größeren Supermarkt.

Gruß, Holger
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2 Jahre 9 Monate her #6 von filterspezialist
filterspezialist antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Hallo Holger

Danke für die Antwort.

Ich habe diese Flaschentypen jetzt schön öfter bei Zelt-Campern gesehen.
Befüllung dieser Flaschen war z.B. auf Island kein Problem, die passenden Kartuschen für meinen Kocher zu bekommen schon.
Außerdem gefällt mir die Leistung des Kartuschenkochers nicht.....

Aber meine Frage ging um die Zulässigkeit solcher Flaschen im Fahrzeug. Da gelten ja wohl andere Richtlinien wie beim grundsätzlichen Gebrauch.

Ich hatte gehofft, dass die Community da Erfahrungen hat, bzw. die Gasfachleute auch etwas dazu sagen können.

Grüße
Jürgen

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2 Jahre 9 Monate her #7 von bb
Mögliches Problem:
Wenn an der Entlüftungsschraube beim Befüllen flüssiges Gas austritt, wie in der Anleitung beschrieben, ist der Füllstand der Flasche erheblich über 80%, irgendwo zwischen 90 und 100%, denn sie ist dann bis zum Ventil voll.
Dann wird die Flasche zur Bombe, sobald sich der Inhalt sich durch Erwärmung ausdehnt.

Die Flasche muss bei Befüllung auf einer Waage stehen, dann kannst da am Gewicht ablesen, wie viel Gas rein darf. 
Wie es rechtlich und dann im Schadensfall auch versicherungstechnisch aussieht, wenn eine solche, selbst befüllte Flasche im Fahrzeug verwendet wird, ist noch mal eine andere Frage.

Bei Kartuschenkochern gibt es erhebliche Unterschiede bei Leistung und Kartuschenverfügbarkeit. Die Bajonettkartusche mit standardisiertem EN417-Ventil (andere Bezeichnung: MSF1a-Ventil) Größe: Nettofüllgewicht: 227 g Butangas hat sich weltweit durchgesetzt, die gibt es schon unter 1€ pro Stück und die Kocher dazu haben eine Leistung von 2000 bis 2400W, das ist mehr als bei vielen Camping Gasherden. Z. B. Camping Gas Bistro mit Zündsicherung. Aber Achtung, es gibt auch andere Kartuschengrößen mit diesem Ventil, z. B. mit 330g und 500g. Bei CG heißt der Typ CP250 und ist sehr teuer.
 

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Nissan Navara 2014 SE KC als Kabinentransporter und Lastesel,
zu verkaufen demnächst, möglichst zusammen mit der Wohnkabine.

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2 Jahre 9 Monate her #8 von Lender
Lender antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Wenn das Entlüftungsventil mit einem Steigrohr in die Flasche hinein reicht, kommt oben flüssiges Gas raus obwohl noch ein Gasraum in der Flasche ist. 

Ich würde sie dennoch nur professionell füllen lassen und von solchen "Bastellösungen" abraten.

Gruess Leon

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2 Jahre 9 Monate her #9 von bb
Stimmt, weiß man das denn? Dann müsste irgendwo ein Vermerk sein, der auf einen 80% Füllstop hinweist. Ohne Waage bleibt trotzdem ein Unsicherheitsfaktor, 
Außerdem:
"Das Befüllen von Gasflaschen durch Endkunden ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Geregelt ist dies in den Normen DIN EN 1439:2017 bzw. DIN EN 13952:2017. Flüssiggas-Flaschen dürfen ausschließlich durch eine sachkundige Person in einem Füllzentrum befüllt werden. Dort werden die Flaschen auch noch einmal auf ihren einwandfreien Zustand hin überprüft, bevor sie wieder an Endkunden abgegeben werden."
www.campen.de/threads/3114002-gesetzlich...llen-von-gasflaschen

Wenn gewerbliche Nutzer wie z. B. Dachdecker ihre kleinen Gasflaschen füllen, gibt es im jeweiligen Betrieb einen Mitarbeiter mit Sachkundenachweis, der diesen Job macht oder zumindest überwacht.

Wer als Endkunde das Füllen von Gasflaschen praktiziert, soll das von mir aus machen, aber sollte besser nicht öffentlich darüber reden oder schreiben.

 

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2 Jahre 9 Monate her #10 von Pick-up Camper unterwegs
Pick-up Camper unterwegs antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?

...
Wer als Endkunde das Füllen von Gasflaschen praktiziert, soll das von mir aus machen, aber sollte besser nicht öffentlich darüber reden oder schreiben.

 
Wenn man das auf andere Vorschriften übertragen würde, dann wäre es hier im Forum sehr ruhig. 

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2 Jahre 9 Monate her - 2 Jahre 9 Monate her #11 von filterspezialist
filterspezialist antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Ich habe die Flasche noch nicht gekauft. Und weil ich nicht sachkundig bin, frage ich.
Dafür ist doch so ein Forum da - oder?

Die Regelung, die Du ansprichst kenne ich auch. Ich habe aber hier einen profesionellen Befüller, der diese Flaschentypen füllt.
Bei entsprechender Bauart ist eine Überfüllung kaum möglich und dass das natürlich umgangen werden kann, ist auch klar.
Ich hatte Kunden bei LPG-Fahrzeugen, die den Füllstandsstopp verbogen haben, damit sie mehr LPG in den Tank bekommen. Vor solchen Menschen hilft dann auch kein Gesetz....

Ich bin aber nicht unsicher bzgl. der Befüllung sondern ob ich diese Teile im Fahrzeug problemlos mitführen darf. Ich befürchte, dass es hier unterschiedliche Regelungen geben könnte.
Darauf zielte meine Frage ab.

Grüße
Jürgen
Letzte Änderung: 2 Jahre 9 Monate her von filterspezialist.

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2 Jahre 9 Monate her #12 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
die Flasche hat eine Zulassung 
" Norm EN 1442 S und ist in jedem Land der EU zugelassen "

warum sollte ich die dann nicht in meinen Gaskasten rein stellen .
So lange die Vorschriften wie dicht zum Innenraum , Entlüftung und Befestigung eingehalten wurden seh ich kein Problem .

Ob die Flasche jetzt 3 ,5 oder 11 kg hat , egal .

Wie du die befüllst ist ein anderes Thema

Gruß Rudi
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2 Jahre 9 Monate her #13 von filterspezialist
filterspezialist antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Weil ich als Unwissender befürchte, dass es für das Womo weitere Vorschriften gibt....

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2 Jahre 9 Monate her #14 von Tannengrün
Tannengrün antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Hallo,

Gewicht sparst Du mit einer 6kg Alugasflasche die für Wohnmobile zugelassen ist.
Die wiegt nur 3,5Kg Tara und kann 6,1kg Propan aufnehmen. Also ein viel besseres Verhältnis.

Gruß Tannengrün

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2 Jahre 9 Monate her #15 von suzali
suzali antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Also ich betreibe und befülle genau so eine Gasflasche seit vielen Jahren selber.
Ich sehe darin kein Problem, solange ich den gesunden Menschenverstand benutze.
Vielleicht hatte ich all die Jahre ungeheures Glück, oder mein Verstand hat - auch ganz ohne DIN Normen und Verordnungen  - einfach recht gehabt.

Liebe Grüße
Ali
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2 Jahre 9 Monate her #16 von Tannengrün
Tannengrün antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Hallo,

und bei der sich alle 24 Monate wiederholenden Gasprüfung wird das akzeptiert?

Gruß Tannengrün

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2 Jahre 9 Monate her #17 von manfred65
manfred65 antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Ich werfe hier mal ein dass die Gasprüfung wie wir sie kennen nach wie vor ausgesetzt ist und in dieser Form vermutlich auch nicht wieder kommen wird. Das bedeutet natürlich nicht dass man seine Anlage nicht schon aus gesundheitlichen Erwägungen prüfen lassen sollte.

www.gagt.de

Kurz: Der Inhaber der Fa. Alugas fährt derzeit eine Attacke auf sämtliche Gasverbände, Verbraucherschutzorganisationen ( = zuständige Behörden) und dadurch auf alle die bisher mit Gasprüfungen nach G607 Geld verdient haben. Wenn ich ihn im Telefonat richtig verstanden habe wird praktisch alles verklagt was nicht bei 2 1/2 schon auf dem Baum ist. Ob er damit durchkommt eine gesamte Branche auf diesem Weg zu kriminalisieren wird sich zeigen...aber in der EU ist ja inzwischen alles möglich! Das Problem kommt auch daher dass Deutschland wieder mal bei der Umsetzung von EU-Regelungen zum Verbraucherschutz gewaltig hinterherhinkt und wir alle nun möglicherweise dafür büßen müssen.

Was die Dominanz der Verbände und einige zumindest fragwürdige Regelungen angeht haben wir alle ja regelmäßig beim Thema Tankflasche wieder diskutiert. Dass hier ein Riegel der Willkür vorgeschoben werden sollte ist uns glaube ich allen klar. Mir kann keiner vermitteln weshalb die Befestigung einer Tankflasche 20g aushalten muss und die Tauschfalsche mit dünnen Nylonbändchen angehängt werden darf.
Soweit gehe ich mit dem Plan hier "aufzuräumen" konform...aber man kann es auch übertreiben.

Die Vorhersage von Herrn Ziegler ist dass in diesem Bereich kein Stein auf dem anderen bleiben wird. Wir Unternehmer sollen möglicherweise von den EU-Behörden dazu verdonnert werden Testequipment im Wert von mehreren 10.000€ zu beschaffen was entweder die Schlange der zu prüfenden Fahrzeuge an den wenigen Verbleibenden Teststellen gewaltig verlängern oder/und die Preise der Gasprüfung um ein zigfaches erhöhen wird. Selbiges gilt für TÜV und Kontrollbehörden.

Nach dem halbstündigen Telefonat hat mir erst mal der Kopf geraucht und irgendwo machte sich Frust breit. Nach dem zweiten Kaffee kam der Schluss.....abwarten ob wir das Süppchen so heiß essen müssen wie es gekocht wird. Das EU-Recht wird da aber sicher noch ein paar Überraschungen für uns in Petto haben.

Warten wirs ab.....

Vielleicht haben ja meine Kollegen schon weitergehende Info...ich selbst mache auf dem Gebiet zu wenig.
 

LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred

Importeur für Wohnkabinen der Marken BundutecUSA und GEOCamper

www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung

1992 Jayco-Popup + 1989 F250 und Isuzu D-Max SpaceCab mit wechselnden Wohnkabinen von BundutecUSA und GEOCamper
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2 Jahre 9 Monate her #18 von suzali
suzali antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?

Hallo,

und bei der sich alle 24 Monate wiederholenden Gasprüfung wird dFas akzeptiert?
 
Für meine Woka brauche ich keine Gasprüfung, ist schließlich Ladung...

Liebe Grüße
Ali
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2 Jahre 9 Monate her #19 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Ali ! Zum Thema Ladung und in deiner Heimat dürfen Pickup mit Kabine nicht auf den Campingplatz weil sie kein Wohnmobil sind !!!!!

Isuzu D - Max mit Tischer 260
guenther-becker.jimdo.com/

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2 Jahre 9 Monate her #20 von Bearded-Colliefan
Bearded-Colliefan antwortete auf Leicht - Gasflaschen zulässig?
Bis jetzt hat kein Gasfachmann geantwortet !!

Mein Tip wäre da eine sichere Quelle anschreiben/anrufen oder weitere 10 halbwissende Antworten abwarten & hoffen das eine passende dabei ist !
Genauso gut kannste hier auch Fragen ob einer weiß wie das Wetter nächste Woche auf Lummerland ist....  

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Aber interessanter ist definitiv abwarten & weiter den Nonsens lesen & drüber lachen was so drumherum um die eigentliche Frage geschrieben wird.

 

Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
Seit 2018 Dodge Ram 1500 CrewCab mit Prins Gasanlage u. umgebauter Tischer Box 240 = 130tkm bis dato....
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