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Frage Frage zu einem alten Thema - Zulassung, Versicherung, Vehrkehrsregeln
- FrankS
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auf diesen Gebieten muß ich mich relativ schnell entscheiden - hatte ich bisher etwas außer acht gelassen. An die, die das schon alles hinter sich haben:
1. Habe eventuell die Möglichkeit, den PU als Lkw Einstufen zu zulassen ja/nein?
Meine Auffassung - wenn möglich, dann als Lkw, da wesentlich geringere Steuern. Oder habt Ihr andere Auffassungen, insbesondere unter Pkt.2 und 3. .
2. Lkw-Versicherungen sind teurer. Ist damit Pkt. 1 relativiert?
Was ich an Steuer einspare, zieht mir die Versicherung wieder aus der Tasche? Ich hoffe ja, den PU mit Kabine zusammen zu versichern.
3. Einschränkungen als Lkw nach der Straßenverkehrsordnung.
Was bin ich dann eigentlich (PU mit Kabine) für die StVO- ein Pkw oder ein LKW? Wenn LKW-Zulassung - darf ich dann im LKW-Überholverbot überholen?
- Sonntagsfahrverbot
- Besondere Regeln im Ausland (in Nordlandfahrer)
- Parken bei LKW-Zusatzschild oder darf ich mich auch im P für Personenfahrzeuge hinstellen?
- Was gibt es sonst noch im In- und Ausland mit Lkw-Zulassung zu beachten (nur Europa)
Würde mich freuen, wenn ich nur sehr kurze Antworten bekommen könnte. Danke in diesen Chaosthemen für eure Hinweise vorab. Achso - die technischen Dinge, normaler Navara KC mit Tischer260S. Womo war da einfacher - Sonder-Kfz. . FrankS
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Es sei den... ich lese daraus du hat Freunde beim Zoll.
Weil es Punkt 2 auch mit LKW im Brief möglich ist die Kombi "normal" zu Versicheren. Da gibt es einige die die Kabine eingetragen haben wollen,einige nicht.Wichtig hierbei, das die Kabine auch im abgesetzten Zustand versichert ist!
Punkt drei;
habe jetzt noch keinen Fall gehabt, gelesen in den einer mit Kabine nicht mehr auf einen Sonntag weiterfahren durfte.
LKW Überholverbot gilt doch, bin mir jetzt dabei nicht sicher aber erst ab 3,5t
Nordlandsfahrer; war jetzt gerade 3 Wochen in Norwegen,habe aber nichts negatives erfahren können.
Zu den weiteren fällt mir spontan nicht ein...wobei die Schweiz hat da was mit überstehender Ladung. Kann aber bestimmt jemand noch genauer sagen.
Gruß Oliver
Von 2009-2017 Navara (V6) Double Cab & Tischer Box 240 ca. 200 tkm mit Schneckenhaus.
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- Lance a lot
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Mit Anhänger gilt für LKWs erstmal grundsätzlich das Sonntagsfahrverbot (mit Ausnahmmöglichkeiten, ich hab selbst keinen Anhänger und kenne mich daher auf dem Gebiet nicht ernsthaft aus)
Versicherung -> such mal hier nach Freizeit Schwarz, danach frag ggf. bei denen mal an.
Die Rennleitung sieht dem Pickup ja von aussen nicht an, ob er als PKW oder LKW oder WoMo läuft. Insofern gibt es normalerweise sowieso keine Probleme, so lange man sich grundsätzlich artig verhält und keinen Anlass zur näheren Überprüfung bietet, selbst wenn man sich an den Grenzen der Legalität aufhält, wo immer die im jeweiligen Land gerade liegen. Was dann anschliessend dabei rauskäme... Wir hatten hier auch schonmal einen Thread, wo ein Forumsmitglied in einem EU-Land zur Kasse gebeten wurde, weil er mit PU und Kabine auf einem WoMo-Stellplatz stand. Vo daher ist man ... in Gottes Hand, sozusagen, je nach Glaubensbekenntnis.
Zum Überholverbot in D - das hängt am zGG::
www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Framea...KZKatalog/Kat277.htm
Wenns passt, einfach kaufen und lernen

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- Fangorn
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FrankS schrieb: 1. Habe eventuell die Möglichkeit, den PU als Lkw Einstufen zu zulassen ja/nein?
Meine Auffassung - wenn möglich, dann als Lkw, da wesentlich geringere Steuern. Oder habt Ihr andere Auffassungen, insbesondere unter Pkt.2 und 3. .
Es werden immer mehr KC`s als PKW versteuert. Wenn du dich aber dauerhaft von den Rücknotsitzen trennst und das so umbaust das dir ein Tüvprüfer das als Zweisitzer einträgt hast du gut Chancen die LWK Steuer zu bekommen.
2. Lkw-Versicherungen sind teurer. Ist damit Pkt. 1 relativiert?
Was ich an Steuer einspare, zieht mir die Versicherung wieder aus der Tasche? Ich hoffe ja, den PU mit Kabine zusammen zu versichern.
Du kannst über Versicherungsagenturen wie Schwarz, ELV ..... das ganze als Wohnmobil versichern. Es gibt Versicherungen die die Kabine eingetragen haben wollen und andere die nicht drauf bestehen.
Bei einer Tischer ist die Eintragung aber kein großes Problem da die mit einer Identnummer versehen sind und sowas sieht der Prüfer eben gerne.
Außerdem bist du mit einer Eintragung in der Schweiz auf der sicheren Seite da hier Ladung nicht über das Fahrzeug überstehen darf. Gleiches dürfte wohl auch im Schadensfall gelten.
Eingetragen wird dann Fahrzeugtyp LKW wahlweise Sonderfahrzeug mit Tischer Wohnkabine
3. Einschränkungen als Lkw nach der Straßenverkehrsordnung.
Was bin ich dann eigentlich (PU mit Kabine) für die StVO- ein Pkw oder ein LKW? Wenn LKW-Zulassung - darf ich dann im LKW-Überholverbot überholen?
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Sonntagsfahrverbot gilt erst für LKW ab 7,5 Tonnen oder wenn du an deinen LKW Pick Up einen Hänger dranhängst. Hier gibt es zwar die schon angesprochenen Schlupflöcher aber das kommt wohl drauf an wer dich von der Rennleitung anhält.
Na ja. Siehe oben zum Thema Schweiz.
Parken bei LKW Zusatzschild sollte gehen. Bei PKW Zusatzschild wird's kritisch da hier nur Fahrzeuge mit einem ZGG bis 2,8 Tonnen parken dürfen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 80Km/h gelten erst ab ZGG 3,5 T. Deshalb sind unsere Pick Up`s auf nur auf Maximal 3,49 Tonnen aufgelastet.
Würde mich freuen, wenn ich nur sehr kurze Antworten bekommen könnte. Danke in diesen Chaosthemen für eure Hinweise vorab. Achso - die technischen Dinge, normaler Navara KC mit Tischer260S. Womo war da einfacher - Sonder-Kfz. . FrankS
Hoffe ich hab nix vergessen
Gruß Ulf
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ich will ja artig sein (im Straßenverkehr) - bis auf meine 10 km/h Risikozuschlag im Stadtverkehr und 20 km/h auf Autobahnen.
Bei P-Beschilderung ist ja alles klar. Aber bei einem Platz mit P-Beschilderung, Zusatzzeichen Auto und Zusatzzeichen Womo - wo stellt Ihr euch denn da hin? Genauso ist es mit den Parkgebühren. In Warnemünde gibts wie überall Automaten. Seid Ihr nun PKW mit Ladung (glaub 4 Euro pro Tag) oder Womo (10 Euro pro Tag)? Ich glaub der Ordnungshüter hat da kein Verständnis, wenn Ihr euch auf dem PKW-Parkpaltz stellt - auch wenn wir zwangsweise als PKW-versteuert werden.
Werde mir wohl ein Schild machen - "Bin ein staatlich zwangsversteuerter Pkw!" - also 4 Euro!
Ist ja nur so'n Praxisbeispiel.
Double sind ja klar Pkw, bei KC scheint es noch Sondergiebte in diesem Land zu geben, wo das noch nicht überall so gehandhabt wird.
Frank
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- Fangorn
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FrankS schrieb: Bei P-Beschilderung ist ja alles klar. Aber bei einem Platz mit P-Beschilderung, Zusatzzeichen Auto und Zusatzzeichen Womo - wo stellt Ihr euch denn da hin? Genauso ist es mit den Parkgebühren. In Warnemünde gibts wie überall Automaten. Seid Ihr nun PKW mit Ladung (glaub 4 Euro pro Tag) oder Womo (10 Euro pro Tag)? Ich glaub der Ordnungshüter hat da kein Verständnis, wenn Ihr euch auf dem PKW-Parkpaltz stellt - auch wenn wir zwangsweise als PKW-versteuert werden.
Werde mir wohl ein Schild machen - "Bin ein staatlich zwangsversteuerter Pkw!" - also 4 Euro!
Wenn die Beschilderung eindeutig zwischen WoMo und PKW Parkplatz unterscheidet würde ich den WoMo Platz nehmen.
Wenn nicht nehme ich auch den Platz der da ist. Wenn es denn passt. Hier ist glaub ich die eigene Rücksicht gefragt. Wenn du nen Parkplatz gefunden hast, du aber mit dem überstehenden Heck den Gehsteig oder einen zweiten Parkplatz blockierst könnte das auch zur Verstimmung der Ordnungshüter führen. :Meinung:
Deinen Steuerbescheid wird da wohl auch keinen wirklich Interessieren. Im Schein steht nun mal LKW.
Gruß Ulf
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- FrankS
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ich bin etwas durcheinander bei dem ganzen Thema. Also ich hab für mich jetzt folgendes herausgezogen:
1. PU ist LKW. Entscheidend sind die Fahrzeugpapiere (Schein, Zulassung).
2. Der Steuerbescheid vom Zoll mit PKW-Besteuerung ändert an Pkt. 1 nichts - bringt Vater Staat nur mehr Geld in die Kassen.
3. Bezüglich Verkehrsregeln bleibt es auch bei PU ist LKW. Bei LKW gibt es halt auch GG-Grenzen (7,5 und 3,5t). Hier sind Ulf's Angaben zutreffend. Auch beim Womo gibt es ja unterschiedliche Regeln für Fahrzeuge

An dieses muß ich mich erst mal etwas gewöhnen. Man wird ja irre bei dem Thema Versteuerung Pkw und ansonsten LKW. Beim Womo war's halt Sonder-Kfz. und kein LKW.
Danke für Eure Infos.
Frank
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Fangorn schrieb: Wenn du dich aber dauerhaft von den Rücknotsitzen trennst und das so umbaust das dir ein Tüvprüfer das als Zweisitzer einträgt hast du gut Chancen die LWK Steuer zu bekommen.[/color]
von einem Sitz !!! , lt Rechtssprechung bzw. BFH Urteile ist auch ein 3 Sitzer LKW .
und da steht nirgends das die Sitze nebeneinander wie bei den US PU sein müßen.
sollte der Zoll zicken machen dann aber vorher den 3 Sitzer mit denen klären .
Urteil hab ich grad keins zur Hand.
Sollte aber im Netz irgendwo zu finden sein.
Gruß Rudi
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Ich habe hier noch von keinem gelesen dem man Schwierigkeiten gemacht hätte.
Aber da können sich unsere Schweizer sicher mit mehr Kompetenz zu Wort melden...
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www.wohnkabinenforum.de/forum/amerikanis...co-popup-renovierung
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Ich versuche aber die Karre so zu parken das das Heck nirgends übersteht und einen weiteren Parkplatz blockiert.
Meistens steh ich dann etwas abseits und geh halt ein paar Meter weiter.
Edit , hab was durcheinander gebracht
deshalb gelöscht
Gruß Rudi
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Bernhard
Diverse Transporter Eigenausbauten seit 1981, HZJ 79 mit Festkabine 2001 bis 2011; Four Wheel Ranger Popup - Eigenausbau seit 2011, zu verkaufen nach umfassender Renovierung ab Frühsommer 2024
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Autsch. Die haben wohl zuviel Zeit! :evil:bb schrieb: ...Die machen im Zweifelsfall auch Online Abfragen bei der Zulassungsstelle. Meist trifft das Transporter von Handwerkern. Wenn da ein T5 LKW neben dem T5 PKW steht, kriegt der LKW das Knöllchen, ...
Die Stoßstange ist aller Laster Anfang!
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Fangorn schrieb: Parken bei LKW Zusatzschild sollte gehen. Bei PKW Zusatzschild wird's kritisch da hier nur Fahrzeuge mit einem ZGG bis 2,8 Tonnen parken dürfen.
Dann dürfen die dicken Geländewagen da auch nicht parken. Sieht man ihnen aber nicht auf Anhieb an.
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 80Km/h gelten erst ab ZGG 3,5 T. Deshalb sind unsere Pick Up`s auf nur auf Maximal 3,49 Tonnen aufgelastet.
Gelten über 3,5 T. Mein PU hat ab Werk 3,5 T ohne Auflastung.
Cheers Michael
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Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)
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gernotjr schrieb:
Autsch. Die haben wohl zuviel Zeit! :evil:bb schrieb: ...Die machen im Zweifelsfall auch Online Abfragen bei der Zulassungsstelle. Meist trifft das Transporter von Handwerkern. Wenn da ein T5 LKW neben dem T5 PKW steht, kriegt der LKW das Knöllchen, ...
Nein, zu wenig Geld!
Essen hat schließlich für Rot-Weiß Essen, einen Verein, der seit Jahren in der 4. bis 5. Regionalliga herumdümpelt und regelmäßig von Dorffußballern gedemütigt wird, für rund 50 Mio ein neues Stadion gebaut. Das muss irgendwie finanziert werden.
Bernhard
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BiMobil schrieb: von einem Sitz !!! , lt Rechtssprechung bzw. BFH Urteile ist auch ein 3 Sitzer LKW .
und da steht nirgends das die Sitze nebeneinander wie bei den US PU sein müßen.
sollte der Zoll zicken machen dann aber vorher den 3 Sitzer mit denen klären .
Urteil hab ich grad keins zur Hand.
Sollte aber im Netz irgendwo zu finden sein.
Oder man hat nur 2 Sitze eingetragen und die anderen "Wahlweise". Gell Rudi. :hurra:
Grüße
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Die 3,5t gelten auch dann, wenn Du mit 3t PU einen Anhänger über 500kg dran hast. Das nicht vergessen

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Da muss fast jeder drüber, der in NRW unterwegs ist. Damit die Brücke nicht zusammenbricht, gibt es eine Begrenzung auf 3,5t zGG. Alles, was schwerer ist, muss auf Umleitungen.
Unsere Fahrzeuge bis 3,5t dürfen jedoch mit ihren maximal beladenen Anhängern die Brücke befahren! Schwerere Fahrzeuge müssen sich einen anderen Weg suchen. Es soll auch Gewichtsmessungen geben, so dass man mit überladenem Kabinentransporter vielleicht doch besser einen Umweg fährt.
www.wowa-stellplatz.de/news/achtung-acht...freie-gespannfahrer/
Bernhard
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Als Wohnmobil bei Schwarz oder Horbach versichert und als LKW versteuert kann man bei hohem Schadensfreiheitsrabatt garnicht günstiger Auto fahren. Was ich für meine fette Kombi im Jahr mit VK bei 60000 Euro Neuwert zahlen muß ist ein Witz :hurra:
So günstig bin ich früher nie Auto gefahren :oops:
Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern

eMail: volker-murwig@web.de
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Wir stehen ja kurz vor der Zulassung unserer nagelneuen Kombi: Hilux Extra Cab und ExKab Kabine.
Nun haben wir ja hier im Forum mitbekommen, dass es zunehmend schwieriger wird, auch einen 1 1/2-Kabiner als LKW zuzulassen. Unser Auto hat "hinten" keine Sitze mehr, sondern ExKab hat uns stattdessen ein stabiles Regal fest einmontier. So wollen wir das Auto auch als reinen Zweisitzer zulassen. Auch in der Hoffnung, damit leichter die Einstufung als LKW zu erreichen.
Ach ja, wir wohnen in Hessen.
Wie stehen dafür unsere Chancen nach Einschätzung der Fachleute hier?
Nestle, die ja für uns die ganzen Formalitäten beim TÜV erledigen, wollen das Auto da als "LKW, wahlweise Sonder-KFZ WoMo" eintragen lassen. Würde die Eintragung "... wahlweise Sonder-KFZ WoMo" die Chancen für eine Versteuerung als LKW beeinträchtigen? Andersherum: Welchen Vorteil würde diese Eintragung für uns bedeuten? Wenn's nix bringt, könnten wir es ja auch lassen?
Entschuldigung, wenn all diese Fragen an anderer Stelle im Forum bereits (mehrfach?) beantwortet worden sind. Aber ich bin halt zu unbedarft, all die Informationen, die hierzu herumschwirren, entsprechend zu verknüpfen.
Vielen Dank.
Grüße
Der Zausel
Die Moral und der gute Geschmack sind ein altes Ehepaar,
ihre Kinder heißen Dummheit und Langeweile.
(Francis Picabia)
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