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Info Brauche dringend Hilfe wg. TÜV
- Sessa03
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brauche dringend Hilfe zum Thema Befestigung und Eintragung der WoKa. :help:
Ich habe schon die diversen Beiträge zum Thema Befestigung durch.
Meine Frage: Gibt es irgendwelche Vorschriften in Deutschland, wie die Kabine befestigt sein muß.
Hintergrund:
In unserem Schein ist eingetragen sinngemäß: bei Betrieb mit WoKa keine Anhängebetrieb erlaubt. Dieses (inkl. Größe der Woka) war vom Vorbesitzter, der den Dodge erstmals in D zugelassen hat so eingetragen, da die Woka ca. 1,5 m Überhang hatte. Wir wollten das mit dem Anhängerbetrieb nun beim TÜV ändern lassen, da unsere WoKa nur 30 cm übersteht.
Aussage vom TÜV: Das kann nicht so einfach geändert werden. Die neue Wohnkabine muss eingetragen werden, dazu nötig: Wiegekarte, da das Gewicht auf dem Typenschild nicht akzeptiert wird.
Unser Hinweis, das die WoKa doch eigentlich Ladung sei, meinte er, dass dies nicht so ist und als Wohnkabine inkl. Größe eingetragen werden muss, da wir mit Wohnkabine ein Wohnmobil sind und dann auch 160 kmh fahren könnten. (Ist für mich völlig unlogisch, da unser Dodge ein LKW ist über 3,5 to und somit nix mit 160 kmh) :screwy:
Wiegen erledigt, gewichtsmäßig keine Probleme, da unser Dodge ein zul. GG von 5,5 to hat. Also dieser Punkt geklärt.
Aber der TÜV Prüfer möchte sich die Befestigung noch ansehen und will sich noch schlau machen, da er von PU's mit WoKa keine Ahnung hat. :Teufel:
Daher meine Frage, ob es über die Befestigung irgendwelche Vorschriften gibt, ob man z.B. mit zulässigen Gurten und kraftschlüssiger Verbindung zum PU die WoKa befestigen kann?
Wir haben jettz Befestigung vorne: 2 x Edelstahlwinkel 150 x 150 x 250 mm, 10 mm stark auf der Ladefläche mit je 2 x M12er Bolzen, Scherkraft ca. 1,2 to auf der Ladefläche befestigt und unterhalb der Ladefläche mit entsprechenden Muttern und 50 mm VA Unterlegscheiben gesichert, Befestigung des Gurtes an einer durch den Winkel durchgeschraubten Augenschraube - Zugkraft 1,2 to - mit entsprechend dimensionierten 50 mm VA Unterlegscheiben gesichert. Gegen das seitliche Verrutschen wurde jeweils rechts und links vorne von der Kabine ein ebensolcher zierlicher Winkel in gleicher Art befestigt.
An der Kabine wird der Gurt in einer an den Befestigungswinkeln der Stützen durchgeschraubten und gesicherten Augenschraube befestigt.
Die hintere Befestigung der Kabine erfolgt ebenfalls an 2 solcher Augenschrauben, die von unten durch die Befestigung der Stützen durchgeschraubt und im Inneren der Kabine mit VA Unterlegplatten 50 x 100 mm, 5 mm stark gesichert sind.
Hat jemand Erfahrung mit TÜV Eintragungen und o.g.
Viele Grüße
Jutta
LG
Jutta & Buggi
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- bergaufbremser
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2. Welcher Dodge ?
3. Bilder , so ist das sehr schwer vorzustellen.
4. Kann als Ladung gefahren werden , oder eingetragen, beides möglich.
Gruss Bernd
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- gelöscht
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- Sessa03
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bergaufbremser schrieb: 1. TÜV wechseln !
2. Welcher Dodge ?
3. Bilder , so ist das sehr schwer vorzustellen.
4. Kann als Ladung gefahren werden , oder eingetragen, beides möglich.
Gruss Bernd
Hallo Bernd,
Es handelt sich um einen 3500 Dually.
Bilder kann ich morgen einstellen.
Lt. TÜV, der aber nach eigener Aussage von PUs mit WoKa keine Ahnung hat, gilt eine WoKa grundsätzlich nicht als Ladung.
Gruß Jutta
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- Tinker
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Eine WoKa muss nicht eingetragen werden !
Ich würde die alte WoKa austragen lassen. Dann kannst Du aufladen und dran hängen was die StVO erlaubt.
Gruß Gerd
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- chevysurfer
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Ich würde die Kabine nicht austragen lassen sondern von einem "fachkundigem" TÜV Prüfer die Daten ändern lassen.
Hang Loose Andre
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- bergaufbremser
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Gruss Bernd
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- Erisch
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Soll das Auto LKW bleiben und eine alte Kabine ist eingetragen, muss die raus.
Soll das Auto mit der neuen Kabine WoMo werden, geht den TÜV die Befestigung sehr wohl etwas an.
Beim LKW (ohne Eintragung) ist das hier maßgebend:
www.ladungssicherung.de/1__rechtliche_grundlagen
Gruß aus der Eifel
Eri(s)ch, oder auch scout
2007er 'Lux extra cab/sol mit GEOCAMPER "SCOUT" verkauft.
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- Sessa03
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3. Bilder , so ist das sehr schwer vorzustellen.
Hallo Bernd,
so sieht die Befestigung aus:
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Weiterhin muss der Dodge schon ein LKW bleiben, da wir damit unser Boot mit 5,2 to ziehen dürfen.
LG
Jutta & Buggi
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- bergaufbremser
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Absolut richtig :!:Erisch schrieb: Das kommt auch ein bisschen darauf an, was Du willst.
Soll das Auto LKW bleiben und eine alte Kabine ist eingetragen, muss die raus.
Soll das Auto mit der neuen Kabine WoMo werden, geht den TÜV die Befestigung sehr wohl etwas an.
Beim LKW (ohne Eintragung) ist das hier maßgebend:
www.ladungssicherung.de/1__rechtliche_grundlagen
Ansonsten:
Die wohl vordere Befestigung (erstes Bild) -
wenn die nur in der Ladebodenfläche ist, ohne Rahmenteile zu erfassen,
dann führt das auch mit Gegenplatte irgendwann zu Rissen, (eigene Erfahrung)
die man durch die Ladenflächenwanne nicht sieht.
Zu den Ringösen allgemein -
die täuschen optisch mehr Tragfähigkeit vor als sie tatsächlich haben.
Siehe
www.spannfix-shop.com/produkte.php?cat=1421
www.hebezone.de/frameset/content/proddat/500/542_rbs.shtml
www.ganter-griff.de/?cmd=normblatt&guid=...&LCID=1031&pageID=14
Sollten die nach neuester Norm sein, sieht es ein wenig besser aus,
ansonsten ist aus diesem Grund die hintere Befestigung ganz sch..............lecht.
Gruss Bernd
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- Sessa03
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Die wohl vordere Befestigung (erstes Bild) -
wenn die nur in der Ladebodenfläche ist, ohne Rahmenteile zu erfassen,
dann führt das auch mit Gegenplatte irgendwann zu Rissen, (eigene Erfahrung)
die man durch die Ladenflächenwanne nicht sieht.
Hier magst Du Recht haben, aber für unsere Zwecke - Fahrt mit Kabine nur kurzfristig, max 1000 km/Jahr - wird es für dieses Jahr denke ich reichen.
Zu den Ringösen allgemein -
die täuschen optisch mehr Tragfähigkeit vor als sie tatsächlich haben...
Unsere Ösen täuschen nix vor, da es zugelassene Rettungsösen aus dem Fassadenbau sind, die je eine Scherkraft von 1,2 to haben.
Ich denke, diese 4 Ösen sollten unsere Kabine schon halten.
Zumal wir noch eine Antirutschmatte komplett unter der Kabine haben.
Unsere Kabine kann außerdem in keine Richtung (außer nach oben) Beschleunigung aufbauen, da sie re und li durch die Ladewand und vorne durch die Winkel fixiet ist.
Gruß
Jutta
LG
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- bergaufbremser
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Dann iss ja gut.Rettungsösen aus dem Fassadenbau sind, die je eine Scherkraft von 1,2 to haben
Wie die Scherkraft gemeint ist
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Gruss Bernd
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- 111Dark
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[img size=150px] www.wohnkabinen-magazin.de/images/karte/111Dark.png [/img]
Wenn ich die Augen zumache und träume, steht jedes mal meine fertige Geocamper
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- Erisch
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Statisch ist das fast die doppelte Last, Dynamisch ist es noch viel mehr.
Das musst Du Dir mal von einem ausgebildeten Ladungsspezi erklären lassen,
daraus ergibt sich dann alles Weitere.
Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass Du mit diesen offenen Haken und den Blechlaschen NUR im Bodenblech und den sehr schrägen, flachwinkligen hinteren Spanngurten hoffnungslos unterdimensioniert bist.
Besser als Haken sind Gurte mit Schäkeln, die gehen auch nicht verloren.
Bei der Dimensionierung spielt die Länge der Transportstrecke KEINE Rolle
111Dark hat sich in einem seiner Beiträge mal als Kenner geoutet, frag ihn doch mal.
Gruß aus der Eifel
Eri(s)ch, oder auch scout
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- zobelix
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diese kommen vorne an den Ramen (Baujahr musst du ggf ändern bei der Suche)
und die fastguns nutzt du um die Kabien am Fahrzeug zu befestigen.
Du kannst das ganze auch anders zusammen"stoppeln" um ein paar Mark zu sparen, aber letztlich ist das ca was du brauchst.
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Die Ausleger, an denen die Fastguns eingehängt werden, sind nur aufgesteckt und können wie eine abnehmbare AHK abgenommen werden, wenn die Kabine nicht drauf ist. Man sieht dann praktisch nichts mehr davon.
Es gibt die Torklift-Halter auch für hinten (statt der Happijac-Knöpfe).
Ob das das verwaltungstechnische TÜV-Problem löst, ist eine andere Frage. Es ist aber auf alle Fälle sicherer und komfortabler als die Spanngurtlösung. Und die meisten Amis fahren so mit ihren (oft noch größeren und schwereren) Kabinen durch die Gegend. Es hält jedenfalls beim Überschlag...
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www.torklift.com/fastguntestimonials.php#gottorklift
Ich würde auf jeden Fall jemanden suchen, der sich mit der Materie auskennt und weiterhelfen *will* anstatt zu mauern.
Viele Grüße
Jörg
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Befestigung am Rahmem, von unten senkrecht nach oben fotografiert
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hinten
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jfk schrieb: wie sieht das eigentlich Versicherungstechnisch aus, wenn Sie als Ladung zählt?
Laut der Aussage diverser Versicherungen ist Ladung nicht mit dem Fahrzeug versichert. (Wir haben z.B. bei unserem Sprinter eine extra Transportversicherung abgeschlossen) und die WoKa haben wir auch extra mitversichert.
Gruß
Jutta
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Jutta & Buggi
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Die Forumssuche sollte dazu eigentlich eine Menge Infos liefern.
Viele Grüße
Jörg
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