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Frage Sitzplätze in der Kabine
- Pedro
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mein Bruder will mit meinem PU (Nissan D22, 1,5 Kabiner) mitsamt Tischer Trail 260 Kabine mit Frau und 4 Kindern in den Urlaub (Kroatien) fahren. Ich habe ihm mal vorab gesagt, dass im PU nur 2 Sitzplätze eingetragen sind und meines Wissens nach in der Kabine - als Wohnmobil wahlweise eingetragen - an der Sitzgruppe quer zur Fahrtrichtung - weitere Personen, sogar ohne Gurt, befördert werden dürfen. Nur.... wie viele eigentlich? Eine Kommunikationsmöglichkeit besteht, da ein Durchstieg zwischen Kabine und PU existiert. Wer weiß Bescheid? Möchte nicht, dass mein Bruderherz Ärger an den Grenzen bekommt!
Dankbar für Ratschläge und Info ist
pedro

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- Yumi
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will er die stapeln???????? :to:
das wäre mir viel zu gefährlich und erlaubt ist es auch nicht. :gelbekarte:
Nissan KC D40 3,5t mit Tischer 260s
gebt schreibfehler auch eine chance!!!
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- Michael aus Erfurt
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Nur.... wie viele eigentlich
...müsste eigentlich in den Papieren stehen. Wenn das Fahrzeug für 4Personen zugelassen ist, im Fahrerhaus aber nur zwei Sitze sind, darf/ muß der Rest in der Kabine sitzen dürfen.
Andererseits, glaube ich nicht, daß das Fahrzeug für 6 Personen zugelassen ist...
Gruß Michael
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- BiMobil
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Dankbar für Ratschläge und Info
Ich kann nur den Kopf schütteln auf welche Gedanken manche Leute kommen.
Nicht nur das vermutl.,wie oben geschrieben, nur 2 Pers. zugelassen sind, würde ich es niemand zumuten sich länger als 1 Stunde in der Sardinenbüchse hinten aufhalten zu müßen.
Die restl. 2 sitzen in der Kabine und sind nach spät. 1 Stunde seekrank.
Stell dir vor was bei einem Unfall mit den Kids da hinten los ist.
Mit der 260er bist du eh schon an der Gewichtsgrenze.
Dann noch 6 Pers. mit all dem Gerödel wie Vorzelt, Zweitzelt (irgendwo müßen die Kids ja pennen)
Da gibts keine Ratschläge nur weiter Kopfschütteln
Red ihm das aus , alles andere ist verantwortungslos
Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
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- Michael aus Erfurt
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Ich habe nochmal in meinen Papieren nachgeschaut. Da steht in der Zulassung die Anzahl (2) der Personen, die in der Kabine mitfahren dürfen. Wenn bei dir nichts steht, dann dürfen eben keine mitfahren...
Dankbar für Ratschläge und Info
...mit einem zweiten Fahrzeug, quasi als Kolonne...
Gruß Michael
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- miggun
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Das wird nicht nur an der Grenze Probleme geben, sondern ist richtig gefährlich.
1. keine Anschnallgurte
2. keine optimale Gewichtsverteilung und das bei der Ladungshöhe
3. Du kannst die beförderten Personen nicht verspannen (Spanngurte) somit kann sich das ganze richtig hochschaukeln (wieder hoher Schwerpunkt).
4. Kurvenfahrt, Vollbremsung das ist alles viel zu gefährlich.
Ich schließe mich Michael a.E. an. Am besten mit einem zweiten Fahrzeug in den Urlaub.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Michael a.D.
Michael
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2006 Ford F350 Super Duty 6.0l Powerstroke
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zu verkaufen Wohnkabine Starcraft LS 951 www.wohnkabinen-magazin.de/index.php/mar...ine-starcraft-ls-951 <--- Zum Angebot
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- Pedro
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danke erstmal..... aber ich bräuchte schon genauere Angaben, TÜV-Vorschriften, Gesetzesregelungen o.ä. Vermutungen werden schnell angestellt, aber da weiss ja jeder etwas anderes.
Fakt scheint auf alle Fälle zu sein (nach Rückfrage bei einem Wohnmobilverleiher): nicht immer sind die Sitzplätze des Wohnmobils eingetragen, bes. dann, wenn es sich um eine aufgesetzte Wohnkabine handelt. Dann geht es bei Wohnmobilen immer auch ums Baujahr. Vor 1994 hergestellte haben andere Vorschriften, ganz neue (ab 2004) sehr strenge.
Es scheint eine recht unübersichtliche Regelung zu sein, sogar der o.g. Wohnmobilverleiher konnte zu meinem Fahrzeug keine verbindliche Aussage machen. Der sicherste Weg wäre, meint er, beim TÜV die Sitzplätze überprüfen und eintragen lassen. Aber ich denke, da weckt man vielleicht schlafende Hunde und zudem sagt mir meine Erfahrung mit dem TÜV, dass die dort meist keine Ahnung haben.....
Deshalb auch meine Bitte hier im Forum: gut gemeinte Ratschläge habe ich schon genug bekommen - was ich noch brauche sind aussagekräftige Regelungen, genaue Vorschriften usw. bitte auch immer mit Bezugsquelle.
Danke
pedro :roll:
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- Stuhli
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es kommt auf das BJ des Fahrzeuges an, bis 2007? werden Plätze auf Längssitzbänken vom TÜV (ohne Gurte) noch eingetragen.
Vorraussetzung ist lediglich eine Kommunikationsmöglichkeit mit dem Fahrer (Wechselsprecheinrichtung oder Durchgang, Schiebefenster usw.)
Die Kabine muss vernünftig mit dem Fahrgestell verbunden sein (liegt im Ermessen des TÜV-Prüfers).
Legal ist also ein Fahren möglich, sobald die Plätze eingetragen sind.
(Ohne weitere Bewertung bzgl. der Sicherheit, andererseits gibt es auch noch Busse mit Längsbänken).
Viele Grüße
Jürgen
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- QuestMan
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in einer Absetzkabien Personen zu befördern, wenn die Sitzplätze auch eingetragen waren.
Also wenn Dein PU alt genug ist, die Wohnkabine auch eingetragen ist,
dann steht die Zahl der Sitzplätze in Deinen Papieren.
Aber ein "D22" ist ältestens von 1998 bzw 1999 und hat 2 Sitzplätze plus 2 Notsitze eingetragen.
Wenn sonst nix drin steht bezüglich Deiner Wohnkabine, kannst Du den Tranport von weiteren Personen in der Kabine vergessen.
Von den sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten oder dem Gewichtsthema mal abgesehen.
Selbst wenn die Kabine eingetragen Sitzplätze hat, was ich mir nicht vorstellen kann, empfinde ich es als verantwortungslos,
da Personen drin zu transportieren.
Grüße
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- Sunshine
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wir haben in unserer Kabine 2006 noch 2 Sitzplätze eingetragen bekommen. Es mussten allerdings Beckengurte und Kopfaufprallschutz angebracht werden. Seit spät. 2007 ist es auch damit vorbei. Aber bist du schon mal hinten in der Kabine mit gefahren? Mir wurde speiübel! Deshalb auch mein Tip: 2. Auto.
Viele Grüße
Birgit + Peter
Bimobil VD 280
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- chevysurfer
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War vorher anders.Würde speziell bei PKWs gern gemacht.
Vom Schwanken der Kabine mal abgesehen ist die Sicherheit in der Kabine nicht schlechter als in anderen Wohnmobilen.
Etwas sicherer ist es nur in neueren Mobilen mit Querbank und 3Punktgurten wenn zusätzlich der Tisch noch entfernt wird und die Schranktüren halten usw.
Hang Loose Andre
ChevyPU C1500 jetzt wieder ohne A*H*SE Camper
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- Stuhli
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ich bin mir ziemlich sicher, dass bei einem Basisfahrzeug bis 2007 auch heute noch die Möglichkeit der Eintragung besteht!
Dies liegt wie auch bei der Achslastaddition im Ermessen des Prüfers.
Wie schon geschrieben, ist dies mit Basisfahrzeugen nach 2007 nicht mehr möglich. Gurte sind bei Längsbänken nicht nötig, lediglich ein gepolsterter Prallschutz, der ja im Regelfall durch die Alkovenbettverkleidung gegeben ist.
(Ich hatte diesen Punkt konkret bei der Auflastung meiner Kabine angesprochen und eine entspr. Auskunft erhalten).
Die Sicherheitsaspekte möchte ich nicht weiter bewerten.
Viele Grüße
Jürgen
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- Flause
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Meine Kabine ist eingetragen und diese Eintragung enthält den Passus, dass ein Personentransport in der Kabine nicht zulässig ist.
Ich glaube auch, die Personen, di man dort drin mitnehmen würde, die stünden danach auf der Liste Deiner Feinde...
Besten Gruß aus dem Sauerland
Hans-Jörg
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland !!!
Dodge RAM 1500 QC 5,7 HEMI EZ: 01/2010
(mit Nordstar ECO 200)
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- Uwe
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Pedro schrieb: und meines Wissens nach in der Kabine - als Wohnmobil wahlweise eingetragen - an der Sitzgruppe quer zur Fahrtrichtung - weitere Personen, sogar ohne Gurt, befördert werden dürfen.pedro
Gar keine!!!!
und das ist auch gut so.
Gruß
Uwe
Händler für Tischer Wohnkabinen in Süddeutschland
THE TRICK ABOUT LIVE IS TO MAKE IT LOOK EASY
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- Pedro
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es dürfen definitiv keine Personen in der Kabine transportiert werden! Der TÜV nimmt seit einigen Jahren keine Eintragungen von Sitzplätzen mehr vor! Das hat mir die Firma Tischer jetzt auf Nachfrage gemailt! Danke für diese klare Auskunft!
Grüße
pedro
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- ...
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wenn Du auch jetzt die Bestätigung von Tischer hast, warum ist Dir Dein menschlicher Verstand nicht zuvor gekommen ???
Ich finde, wenn man ein wenig über die Sache nachdenkt, kommt man auch darauf, dass auch wenn man gutes Werk an Familienangehörige praktizieren möchte, dass das mit der Personenanzahl, dem Gwicht allgemein usw. nicht ganz hinbekommt.
Lass´ es llieber und widme Dich den eigentlichen Dingen, wie z.B. Ausspannen am Urlaubsort, mit der Famileie zusammen zu sein usw.......
Ist viel wichtiger im Leben........
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- holger4x4
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also Personentransport in der Kabine kannst du aus den vorgenannten Argumenten vergessen,selbst wenn es laut Aktenlage OK wäre. Állein wegen den Gewichten kommt das nie hin,oder du brauchst einen Anhänger für`s Gepäck.
Also, 2 Fahrzeuge, oder kauf dir einen VW-Bus und einen Wohnwagen, sonst wird das nix.
Gruß, Holger
Iveco Daily / Jeep Renegade 4xe
Meine Wohnkabinen sind verkauft, der Pickup auch. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.
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