Topic-icon Frage Gasflaschen - neue Rechtslage in D

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10 Jahre 7 Monate her #1 von BiMobil
Gasflaschen - neue Rechtslage in D wurde erstellt von BiMobil
Hi

Geklaut vom Netzmeister im Buschtaxi :lol:

habs reinkopiert
und hier der Link
forum.buschtaxi.org/gasflaschen-neue-rec...-t41756.html#p583987

Am 1. August 2013 ist die 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

Eine darin enthaltene Neuregelung betrifft Gasflaschen an Bord von Fahrzeugen:
Die Flaschen müssen nun beim Fahren zwingend geschlossen gehalten werden,
es sei denn, sie sind explizit für den Betrieb während der Fahrt ausgelegt und freigegeben.

(Quelle: Dekra)

dürfte für einige nicht ganz uninteressant sein

Gruß Rudi
ISUZU DMax 2,5 l , 163 PS mit BiMobil 220 Selbstausbau
seit 1988 Pick up / seit 1989 mit Kabine

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10 Jahre 7 Monate her #2 von abertram
abertram antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D

BiMobil schrieb: ... es sei denn, sie sind explizit für den Betrieb während der Fahrt ausgelegt und freigegeben.

(Quelle: Dekra)

dürfte für einige nicht ganz uninteressant sein


Hallo BiMobil,
In der Tat Interessant, aber woher bekomme ich die Info, ob das bei der grauen Tauschflasche denn der Fall ist? (oder anders gefragt: worin unterscheiden sich die Flaschen und warum ist das nach 50 Jahren Gasflasche heute eine Forderung?)

Gruss

Andreas

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10 Jahre 7 Monate her #3 von mingelopa
mingelopa antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
Das ist ja wohl kein Thema, welche Gasflasche in Gebrauch ist. Das Thema heißt ja wohl, wie ist der Gasregler ausgestattet. Oder liege ich da falsch?

Cheers Michael
[tʃɪəz] [ˈmaɪkəl]

Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. (Albert Einstein)

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10 Jahre 7 Monate her #4 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
Hallo Andreas

Ich hab die Info ohne weitere Prüfung reingestellt .

scheint aber so zu sein
steht in der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Googeln kannst selber.

Ob grau oder rot ist wohl egal , Gasflasche ist Gasflasche und die ist nach dieser Verordnung
während der Fahrt zu schließen.

Und warum nach 50 Jahren das geändert wird :ka:

Gruß Rudi
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10 Jahre 7 Monate her - 10 Jahre 7 Monate her #5 von QuestMan
QuestMan antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
Wenn man sich auf die Suche macht stößt man schnell auf andere Quellen (Seite 9),

aus denen ich folgendes zitiere:

§ 35c wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Absatz 1.
b) Folgende Absätze 2 und 3 werden angefügt:
„(2) Für Heizanlagen in Fahrzeugen der Klassen M, N und O und ihren Einbau gelten
die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen.
(3) Während der Fahrt dürfen mit Flüssiggas (LPG) betriebene Heizanlagen in Kraftfahrzeugen
und Anhängern, deren Verbrennungsheizgeräte und Gasversorgungssysteme
ausschließlich für den Betrieb bei stillstehendem Fahrzeug bestimmt sind, nicht in
Betrieb sein und die Ventile der Flüssiggasflaschen müssen geschlossen sein.“.


Es geht, so wie ich das verstehe in erster Linie um die Heizung und den dazu gehörigen Regler.
Und die gibts schon länger mit Zulassung für den Betrieb während der Fahrt.

Jetzt daraus abzuleiten, dass auch die Flüssiggasflaschen eine Zulassung für den Betrieb während der Fahrt haben müssen.
:hmm:

Nur weil die DEKRA das anders darstellt muß das so nicht stimmen.

Aber mal sehen wie schnell sich das verbreitet. :mrgreen:

Grüße
Letzte Änderung: 10 Jahre 7 Monate her von QuestMan.

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10 Jahre 7 Monate her #6 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
Da steht aber auch das die Ventile der Gasflaschen während der Fahrt
geschlossen sein müßen.
Somit dürfte es egal sein welcher Regler eingebaut ist .
Flasche zu ... kein Gas ... keine Heizung ... kein Kühlschrank während der Fahrt .

Wartens wir mal ab , mir pers.ist es egal

Gruß Rudi
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10 Jahre 7 Monate her #7 von manfred65
manfred65 antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
....wenn man den Paragraphen richtig auseinanderklamüsert bezieht sich das auf
"Heizungen die ausschliesslich für den Gebrauch bei stehendem Fahrzeug vorgesehen sind"

wenn sowas drin ist muss das Ventil geschlossen sein. Bei den Heizungen, die während der Fahrt betrieben werden dürfen
muss ohnehin ein Sicherheitsventil (Truma-Secumotion, Mono pder Duo-Control CS oder ähnliches) verbaut sein, das bei einem Leitungsbruch (Unfall) den Hahn zumacht.

Sorry, aber da ist es im eigenen Sicherheitsinteresse ohnehin sinnvoll die Gaszufuhr zu schliessen, nicht dass bei einem defekt im System das Schneckenhäuschen "volläuft"

LG aus Mittelschwaben
Viola und Manfred

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10 Jahre 7 Monate her #8 von abertram
abertram antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
Hallo Zusammen,

steht tatsächlich wie oben gepostet in einer Veröffentlichung der Dekra (exakter Wortlaut auf der Homepage). Auch das Zitat von Questman habe ich gefunden.

Solange (nur) die Heizung angeschlossen ist und eine Zulassung für die Fahrt hat wird sich aus meiner Interpretation der Änderung von §35c für WoMo/Kabine nichts ändern. Bei meiner Truma habe ich durch die Art der Abgasführung die Zulassung, sie während der Fahrt zu betreiben (da sie gleichzeitig wassergefüllter Beuler ist kann ich sie nicht einmal abstellen, ohne dass das Frostschutzventil öffnet). Ich denke, dass das jeder für seine Geräte (Heizung, aber wohl auch Kühlschrank) prüfem sollte.

Gruss
Andreas

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10 Jahre 7 Monate her #9 von manfred65
manfred65 antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
:top:

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10 Jahre 7 Monate her #10 von abertram
abertram antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D

obodulja schrieb: ....wenn man den Paragraphen richtig auseinanderklamüsert bezieht sich das auf
"Heizungen die ausschliesslich für den Gebrauch bei stehendem Fahrzeug vorgesehen sind"

wenn sowas drin ist muss das Ventil geschlossen sein. Bei den Heizungen, die während der Fahrt betrieben werden dürfen
muss ohnehin ein Sicherheitsventil (Truma-Secumotion, Mono pder Duo-Control CS oder ähnliches) verbaut sein, das bei einem Leitungsbruch (Unfall) den Hahn zumacht.

Sorry, aber da ist es im eigenen Sicherheitsinteresse ohnehin sinnvoll die Gaszufuhr zu schliessen, nicht dass bei einem defekt im System das Schneckenhäuschen "volläuft"


In meinem WoMo habe ich diese Sicherheitsventile nicht verbaut, Reimo hat mir nur Regler, Leitung und Ventilblock als Pflicht in Verbindung mit der Truma verkauft. Die Abnahme der Gasanlage nach Einbau habe ich aber bestanden und auch regelmässig die Gasprüfung(bei verschiedenen Werkstätten, zuletzt beim DEKRA- Sachverständigem im Dez. 12).

Mal gespannt, was sich da so tut...

Gruss
Andreas

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10 Jahre 7 Monate her - 10 Jahre 7 Monate her #11 von abertram
abertram antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D

QuestMan schrieb: Wenn man sich auf die Suche macht stößt man schnell auf andere Quellen (Seite 9),

aus denen ich folgendes zitiere:

§ 35c wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Absatz 1.
b) Folgende Absätze 2 und 3 werden angefügt:
„(2) Für Heizanlagen in Fahrzeugen der Klassen M, N und O und ihren Einbau gelten
die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen.
(3) Während der Fahrt dürfen mit Flüssiggas (LPG) betriebene Heizanlagen in Kraftfahrzeugen
und Anhängern, deren Verbrennungsheizgeräte und Gasversorgungssysteme
ausschließlich für den Betrieb bei stillstehendem Fahrzeug bestimmt sind, nicht in
Betrieb sein und die Ventile der Flüssiggasflaschen müssen geschlossen sein.“.


Es geht, so wie ich das verstehe in erster Linie um die Heizung und den dazu gehörigen Regler.
Und die gibts schon länger mit Zulassung für den Betrieb während der Fahrt.

Jetzt daraus abzuleiten, dass auch die Flüssiggasflaschen eine Zulassung für den Betrieb während der Fahrt haben müssen.
:hmm:

Nur weil die DEKRA das anders darstellt muß das so nicht stimmen.

Aber mal sehen wie schnell sich das verbreitet. :mrgreen:


Auf der Homepage von Dekra steht ein Ansprechpartner, der gerade von mir folgende Mail erhalten hat:
Sehr geehrter Herr Siegloch,

mit Interesse diskutieren gerade zumindest zwei Internet- Foren über Ihre Interpretation der inkraft getretenen Änderung von §35c StVZO. Diese soll gemäss Bundesrat- Drucksache wie folgt geändert werden:

(1) [bestehender Text alter Fassung]
(2) ...
(3) Während der Fahrt dürfen mit Flüssiggas (LPG) betriebene Heizanlagen in Kraftfahrzeugen
und Anhängern, deren Verbrennungsheizgeräte und Gasversorgungssysteme
ausschließlich für den Betrieb bei stillstehendem Fahrzeug bestimmt sind, nicht in
Betrieb sein und die Ventile der Flüssiggasflaschen müssen geschlossen sein.“.

Ich kann daraus Ihre Interpretation nicht nachvollziehen, dass die Flaschenventile grundsätzlich während der Fahrt geschlossen sein müssen.
Würden Sie dies bitte noch einmal Interpretieren (oder Richtigstellen)

Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort.

Andreas Bertram

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Letzte Änderung: 10 Jahre 7 Monate her von abertram. Grund: typo korrigiert
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10 Jahre 7 Monate her #12 von holger4x4
holger4x4 antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
Flüssiggas,LPG !
Graue und rote Flaschen geben aber nur aus der Gasphase ab! Das macht doch schon einen Unterschied :hmm:

Gruß, Holger
Iveco Daily / Nissan Navara SE
Meine Wohnkabinen sind verkauft. Das aktuelle Mobil kann hier besichtigt werden.

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10 Jahre 7 Monate her #13 von BiMobil
BiMobil antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
Fragen über Fragen :hmm: :ka: :help:

Gruß Rudi
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10 Jahre 7 Monate her #14 von manfred65
manfred65 antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
...bei den sogen. Tankflaschen oder LPG-Tanks wird das Gas auch nur in der "Gasphase" abgegeben.
Vom Ausgang der Flasche weg gibts da keinen Unterschied! Das was an der Heizung oder sonstwo ankommt ist immer gasförmig!

Unter der Verkaufsbezeichnung LPG bekommt man eine Propan/Butan-Mischung in verschiedenen prozentualen Anteilen je nach Hersteller, Region oder Jahreszeit. In den "anderen" (grauen/roten) Flaschen hat man meist Propangas (das ist auch Flüssiggas=LPG !) . Die blauen CampingGaz Flaschen sind mit Butan gefüllt (ist auch LPG!).

Die. o.a. Vorschrift betreffend ist ist das aber völlig unbedeutend

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10 Jahre 7 Monate her - 10 Jahre 7 Monate her #15 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
Ich denke das Ganze kommt daher das unsere Gasflaschen ja immer stehen müssen damit wir den Stoff in gasförmiger Form entnehmen. Bei einen Unfall wenn die Flasche umkippt würde das Gas in flüssiger Form entweichen wobei es ein zigfaches an Volumen entwickelt und so eine große Gefahr darstellt.Ist ja auch der Grund warum Gasflaschen sicher befestigt sein müssen!

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guenther-becker.jimdo.com/
Letzte Änderung: 10 Jahre 7 Monate her von Jupp!.

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10 Jahre 7 Monate her #16 von bergaufbremser
bergaufbremser antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D

JuppMacAntoni schrieb: Ich denke das Ganze kommt daher das unsere Gasflaschen ja immer stehen müssen damit wir den Stoff in gasförmiger Form entnehmen. Bei einen Unfall wenn die Flasche umkippt würde das Gas in flüssiger Form entweichen wobei es ein zigfaches an Volumen entwickelt und so eine große Gefahr darstellt.Ist ja auch der Grund warum Gasflaschen sicher befestigt sein müssen!

Sorry Günther, aber die Gastanks von LPG Fahrzeugen haben für den Notfall Abströmventile,
und da sind Tankgrössen von 230l keine Seltenheit.
Bei einem Wohnmobil sind das dagegen ja hochgefährliche 10- 15l. :ironie:

Ich würde das eher als ein Lex Truma(SecuMotion) bezeichnen.
Da haben die Lobbyisten, zusammen mit Franzosen, ganze Arbeit geleistet.
Jetzt steht der Markt zur Nachrüstung aller älteren Wohnmobile offen.



Gruss Bernd

...und draussen vor der Stadt, steht sich mein Auto die Reifen platt
frei nach Spider Murphy Gang

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10 Jahre 7 Monate her #17 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
Nochmal zum Propangas:Alle Geräte im wohnmobil sind dazu da Gas in der gasförmigen Form zunützen,
beim LPG wird das flüssige Gas am Motor vergast.Gabelstapler fahren mit Fahrgas,ist etws anderes.
Um es zu verdeutlichen 1 Liter Propangas flüssig ergibt 240 Liter! gasförmig und kein Regler oder Brenner ist für so was ausgelegt!

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10 Jahre 7 Monate her #18 von abertram
abertram antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
Sorry, gerade dafür ist der Regler ausgelegt: Den Druck in der Flasche zu halten, während auf der Verbrauscherseite 30 mbar oder 50 mbar über dem Atmosphärendruck eingeregelt sind. Die Durchflüsse hinter dem Regler sind in der Regel gering. Wenn wirklich das Flaschenventil abreissen würde oder der Regler sich vom Gewinde löst hilft Dir auch Truma nicht weiter.

Aber ich denke auch, dass das von denen herlich protegiert wurde.

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10 Jahre 7 Monate her #19 von abertram
abertram antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D

Holger4x4 schrieb: Flüssiggas,LPG !
Graue und rote Flaschen geben aber nur aus der Gasphase ab! Das macht doch schon einen Unterschied :hmm:


die graue Flasche habe ich angeführt, weil das eine Tauschflasche ist. Für den Befüller würde eine Nachrüstung am Ventil ja einen riesigen Aufwand bedeuten, wenn die Forderung hier einen Einfluss hätte. Die könnten die Flaschen nicht alle vor einer Wiederbefüllung in irgend einer Weise nachrüsten und ich als Anwender könnte nie wissen, ob die aktuelle Flasche denn nachrerüstet wäre...

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10 Jahre 7 Monate her #20 von Jupp!
Jupp! antwortete auf Gasflaschen - neue Rechtslage in D
Soviel ich das weiß ist der Regler für gasförmige Stoffe geeignet und nicht für flüssige!

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